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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ist es nun amtlich oder nicht?



GS2
18.12.2003, 21:55
<a href='http://www.image-scene.de/newsletter/einzelmeldung.php?news_ID=838' target='_blank'>Update: Foto ohne Meisterpflicht </a>

lg Gerhard

Martin
18.12.2003, 21:57

Clemens Reichelt
18.12.2003, 22:02
... als selbständiger Fotograf arbeiten, aber nur die Gesellen, oder habe ich das falsch verstanden?

Martin
18.12.2003, 22:04
mitglieder abstimmen.

Danach wissen wir alle mehr!

Martin

GS2
18.12.2003, 22:26
Wenn mich nicht alles irrt, geht dann um den speziellen Part der Betriebsgründung, die ohne Titel bislang (fast) unmöglich war.

lg Gerhard

Clemens Reichelt
18.12.2003, 22:42
<i>[GS schrieb am 18.12.03 um 21:26:06]

> Wenn mich nicht alles irrt, geht dann um den speziellen Part der Betriebsgründung,
> die ohne Titel bislang (fast) unmöglich war.
</i>


Gesellen ohne Meistertitel dürfen jetzt Betriebe gründen. Aber was ist mit Leuten ohne Gesellenbrief? Wandelt sich die alte Hürde 'Meisterbrief' jetzt in die neue Hürde 'Gesellenbrief'?

GS2
18.12.2003, 22:51
Für NRZ-Online ist die Sache bereits gelaufen. <a href='http://www.nrz.de/nrz/nrz.wirtschaft.volltext.php?id=973619&zulieferer=nrz&rubrik=Wirtschaft&kategorie=WIR&region=National' target='_blank'>Vollständige Info von NRZ-Online</a>


Anlage B1:

'Der Meisterbrief verliert drastisch an Bedeutung, in allen 94 registrierten Handwerksberufen ist künftig - Erfahrung vorausgesetzt - kein großer Befähigungsnachweis mehr nötig ...'

Anlage B2:

'In Anlage B2 der neuen Handwerksordnung finden sich alle einfachen Tätigkeiten, die binnen 3 Monaten erlernbar sind. Solche können durch die kleine Handwerksnovelle künftig auch von 'Ich-AGs' ausgeführt werden ...'


lg Gerhard

GS2
18.12.2003, 22:51

GS2
18.12.2003, 22:52
<a href='http://www.nrz.de/nrz/nrz.wirtschaft.volltext.php?id=973619&zulieferer=nrz&rubrik=Wirtschaft&kategorie=WIR&region=National' target='_blank'>Info von NRZ-Online</a>

lg Gerhard

Clemens Reichelt
18.12.2003, 23:02
'Neue Chancen für Gesellen - Nach der Reform des Meisterbriefes können sie unter erleichterten Bedingungen einen eigenen Betrieb führen. (...) Der Gesetzgeber hat das, was bis heute in wenigen Ausnahmefällen mit der 'Altgesellenregelung' möglich war, erheblich vereinfacht und zur Regel gemacht.

Konnte sich ein Geselle bislang etwa nach 20 Jahren Berufserfahrung und bei Nachweis entsprechender Fähigkeiten mit einem Handwerksbetrieb selbständig machen, ist dies künftig bereits nach 6 Jahren möglich. 4 Jahre davon muss der Geselle in leitender Position gearbeitet haben, um einen Rechtsanspruch auf eine Zulassung zu bekommen - was indes genau unter leitender Position zu verstehen ist, hat der Gesetzgeber nicht detailliert geregelt. 'Eine leitende Stellung ist dann anzunehmen, wenn den Gesellen eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnisse übertragen werden', erläutern die Beamten des Bundeswirtschaftsministeriums.'

GS2
18.12.2003, 23:10
Für Anlage B - und dort sollte sich meiner Meinung nach der Part Fotografie befinden - gilt:

Kurzum: Der Meisterbrief verliert drastisch an Bedeutung, in allen 94 registrierten Handwerksberufen ist künftig - Erfahrung vorausgesetzt - kein großer Befähigungsnachweis mehr nötig. Die übrigen 53 Berufe der Anlage B1 kann im Prinzip sogar jeder selbstständig ausüben, auch ohne den Nachweis von Berufserfahrung. Dennoch bleibt die Möglichkeit, in jedem Gewerk freiwillig eine Meisterprüfung abzulegen, die nach Vorstellung der Bundesregierung künftig als 'Gütesiegel' im Wettbewerb mit anderen Betrieben eingesetzt werden kann.

In Anlage B2 der neuen Handwerksordnung finden sich alle einfachen Tätigkeiten, die binnen 3 Monaten erlernbar sind. Solche können durch die kleine Handwerksnovelle künftig auch von 'Ich-AGs' ausgeführt werden. Dabei gilt allerdings das so genannte Kumulationsverbot. Eine kleine Maler-Ich-AG etwa darf nur einfache Malertätigkeiten übernehmen, zum Beispiel ein Streichen der Wände. Ob der Mini-Malerbetrieb auch Heizkörper legal anstreichen darf oder die Fußleisten, ist noch fraglich. Grundsätzlich gilt: Es darf nicht die gesamte Palette eines Berufsbildes angeboten werden, weil dann ja wieder der Meisterbrief oder mehrere Jahre Erfahrung als Geselle nötig wären.

lg Gerhard

GS2
18.12.2003, 23:16
Umfaßt mit Meisterpflicht nur och folgende Gewerke:

- Maurer und Betonbauer
- Ofen- und Luftheizungsbauer
- Zimmerer
- Dachdecker
- Straßenbauer
- Gerüstbauer
- Schornsteinfeger
- Metallbauer
- Karosserie- und Fahrzeugbauer
- Feinmechaniker
- Zweiradmechaniker
- Kälteanlagenbauer
- Kraftfahrzeugtechniker
- Landmaschinenmechaniker
- Büchsenmacher
- Installateur und Heizungsbauer
- Elektromaschinenbauer
- Tischler
- Boots- und Schiffbauer
- Seiler
- Augenoptiker
- Hörgeräteakustiker
- Orthopädietechniker
- Orthopädieschuhmacher
- Zahntechniker
- Glaser
- Glasbläser und Glasapparatebauer
- Vulkaniseure und Reifenmechaniker
- Elektrotechniker

Das ehemalige Gewerk 47 (Fotografen) dürfte somit Bestandteil der Anlage B sein, wenn ich es richtig sehe.


lg Gerhard

Clemens Reichelt
19.12.2003, 00:49

Klaus Nickisch
19.12.2003, 01:18
Tja, es ist wohl sicher, dass die Meisterbriefbindung für den Fotografen entfällt. Es gibt in den Medien offenbar wohl unterschiedliche Auffassungen, ob eine nachweisbare Berufserfahrung (Gesellenprüfung + leitende Berufspraxis) nötig ist, oder eine glaubhaft angegebene Erfahrung zur Betriebsgründung ausreicht.
Gut dass mein Gewerbe schon fast 2 Jahre besteht :-))