Wer darf Hochzeitsfotos machen?
Hallo,
vor ein paar Jahren war das Fotografieren von Hochzeiten den Fotografen, also denen, die auch in der Handwerksrolle eingetragen sind, vorbehalten. Ist dies aktuell noch so oder dürfen inzwischen auch die Bildreporter, Fotojournalisten, Fotodesigner und Co auf Hochzeiten entgeltlich fotografieren?
AW: Wer darf Hochzeitsfotos machen?
Nach der Reform der Handwerksordnung ist der "Fotograf" ein Zulassungsfreies Handwerksgewerbe - und wer die entsprechende Anmeldung hinter sich gebracht hat darf sich so nennen und auch (unter anderem) Hochzeiten Fotografieren.
AW: Wer darf Hochzeitsfotos machen?
Hallo net_stalker,
vielen Dank für Deine Antwort. Jedoch war die Frage nicht, wer sich Fotograf nennen darf, sondern wer Hochzeitsfotos machen darf ;)
AW: Wer darf Hochzeitsfotos machen?
Steht auch da....
Wer ein entsprechendes Gewerbe angemeldet hat. Sonst isses nix mit Rechnung schreiben.
AW: Wer darf Hochzeitsfotos machen?
Hi,
vielen Dank für deine Antwort. Die Frage ist hierbei eigentlich: Wo beginnt die Pflicht, ein Handwerk als Fotograf zu beginnen, und wo endet die freiberufliche Tätigkeit - gibt es eine Schnittmenge, und wie sieht es mit geringfügiger Überschneidung aus.
Ich denke da an die Possen um die Jahrtausendwende, als die Handwerksinnungen teilweise den PC-Läden an die Sachen wollten weil sie keine PCs schrauben dürften.
In der Vergangenheit haben sich sie Handwerkskammern immer als sehr einnehmend und wenig neutral in ihrer Rechtsauslegung gezeigt, aber sowohl Einzelfallentscheidungen als auch die HwO wurden schon von Gerichten zerpflückt.
Interessant wäre hierzu mal, ob Gerichte oder andere Juristen z.B. in Zeitungsaufsätzen sich nach der Neuordnung der Handwerksordnung schon einmal mit diesem Thema befaßt haben. Der Themenkomplex ist in der HwO ohnehin nicht wirklich geregelt - es gibt z.B. keine Legaldefinition des Fotografen, anhand derer man diesen Beruf von anderen Tätigkeiten abgrenzen könnte.
Kennt hier jemand neueres Material, insb. Urteile oder Aufsätze?
Ciao,
Detlev
AW: Wer darf Hochzeitsfotos machen?
Hier findet sich die Gesetzliche Grundlage für meine Aussage; mehr muß man dazu aber glaube ich auch nicht lesen.
http://bundesrecht.juris.de/hwo/BJNR014110953.html
Im Text einfach mal nach "foto" suchen - dann landet man im
Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können (§ 18 Abs. 2)
AW: Wer darf Hochzeitsfotos machen?
Zitat:
Bezug auf die Nachricht von net_stalker
Steht auch da....
Wer ein entsprechendes Gewerbe angemeldet hat. Sonst isses nix mit Rechnung schreiben.
Hi,
aber nicht zu vergessen sind dann Kosten für IHK,
und Berufsgenossenschaft,
denn dass wird nach Gewerbeanmeldung zu Pflicht.
Steuererklärung am Jahresende ebenso, hat aber bei genügend Umsatz
auch den Vorteil des Vorsteuerabzugs.........
Gruß
Horst
AW: Wer darf Hochzeitsfotos machen?
Zitat:
Wer ein entsprechendes Gewerbe angemeldet hat.
Das ist aber nicht das wesentliche - man muss sich zusätzlich bei der Handwerkskammer anmelden, nur dann darf man den Titel "Fotograf" führen und handwerkliche Fotografie - also z.B. Hochzeitsfotografie ausüben.
Dies bezieht sich auf gewerbliche Fotografie, davon ausgenommen sind redaktionelle und künstlerische Fotografie.
Grüße
Joni
AW: Wer darf Hochzeitsfotos machen?
Hallo Norbert,
diese Grundlage ist mir und Litha bekannt.
Sie sagt aber nur aus, dass man ein Handwerk als Fotograf nach der entsprechenden Anlage anmelden kann. Sie regelt aber nicht, ob und welche Tätigkeiten einem Handwerker vorbehalten sind, und sie trifft auch keine Abgrenzung zwischen dem handwerklichen Fotografen, dem berichterstattenden Journalisten und dem künstlerischen Fotodesigner.
Gerade in dem von Dir zitierten Paragraphen liegt eine der großen Problematiken: "handwerksähnliches Gewerbe" -
erste Frage: Kann ein Freiberufler da überhaupt drunter fallen, und wo endet inhaltlich die freiberufliche Tätigkeit?
zweite Frage: Wann ist ein Gewerbe handwerklich? Der VGH Baden-Württemberg hat z.B. geurteilt, dass dies erst vorliegt wenn bei der Ausübung der Tätigkeit bestimmte äußere Merkmale und ein bestimmtes Mindestmaß an handwerklichen Fachkenntnissen vorliegt. Angesichts moderner Kameras mit guten Automatiken läßt sich sicher diskutieren, ob für Hochzeitsfotos wirklich noch handwerkliche Kenntnisse nötig sind - die Kameras erkennen meist auch vollautomatisch Belichtung, Gegenlicht, nötiges Blitzlicht - ich habe schon eine Menge gute Hochzeitsfotos gesehen, die mit P oder Motivprogrammen geschossen wurden. Bei diesen Fotos lag das handwerkliche Können nicht beim Auslösenden, sondern beim Programmierer. Der Mensch am Knopf hat dagegen den Blick für das Motiv und den Augenblick beigesteuert, und das ist eben der Teil, der nicht handwerklich ist.
Der Europäische Gerichtshof hat die HwO auch schon als geminschaftsrechtsverletztend beurteilt.
Selbst wenn man bei Hochzeitsfotos handwerkliche Tätigkeit unterstellt, so bleibt noch § 3 HwO zu beachten. Danach braucht man kein Handwerk einzutragen zu lassen, wenn die Tätigkeit unerheblich (im Verhältnis zur Gesamttätigkeit) ist. Kennst Du hier Entscheidungen oder Quellen, die hierzu verläßliche Aussagen treffen, bis wohin eine "Unerheblichkeit" vorliegt?
Wie Du siehst: Mit einem einfachen Blick in die Handwerksordnung ist es (leider!) nicht getan.
Ciao,
Detlev
AW: Wer darf Hochzeitsfotos machen?
Zitat:
Kann ein Freiberufler da überhaupt drunter fallen, und wo endet inhaltlich die freiberufliche Tätigkeit?
Hallo Detlev,
freiberufliche Fotografie ist ausschließlich redaktioneller Natur. Freiberufler nach § 18 EkStG sind Wort- und Bildjournalisten. Man kann diesen Status nicht frei wählen - er ergibt sich durch die Tätigkeit an sich. Und man verliert ihn u.U. (wird also Gewerbesteuer-pflichtig) bei bedeutenden zusätzlichen Einnahmen aus gewerblicher Fotografie.
Grüße
Joni