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Thema: Vergütungsberechnung nach MFM Liste

  1. #1
    Free-Member
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    Standard Vergütungsberechnung nach MFM Liste
    Thread-Eröffner

    Für unseren Onlineshop machen wir die Bilder aus Kostengründen selbst. Leider mussten wir nun feststellen, dass ein Mitbewerber unsere Fotos in seinem eigenen Shop verwendet. Nun überlegen wir, ob diese Firma von unserm Anwalt verklagt wird, da ein erster Güteversuch unseerseits unbeantwortet blieb.
    Leider haben wir keinerlei Vorstellungen, welche Preise anzusetzen sind. Eine MFM Liste haben wir logischerweise auch nicht (wir sind ja keine profesionellen Fotografen).
    Kann man sich diese Liste (speziell Onlinebilder) laden, oder muss man diese immer kaufen?

    PS: es handelt sich um knapp über 100 Bilder, die protokolliert mehrere Wochen Online waren. Urheber wurde natürlcih auch nicht genannt...

  2. #2
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: Vergütungsberechnung nach MFM Liste


  3. #3
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: Vergütungsberechnung nach MFM Liste

    Die MFM-Liste ist eine kostenpflichtige Publikation.
    Wer sich über ungenehmigte Nutzung eigener Bilder
    aufregt sollte doch den Anstand besitzen sowas zu
    kaufen, oder?

    http://www.bvpa.org

  4. #4
    Free-Member
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    Standard AW: Vergütungsberechnung nach MFM Liste
    Thread-Eröffner

    Zitat Bezug auf die Nachricht von SteffenU. Beitrag anzeigen
    kenne ich beides schon: sowohl diese Liste, als auch die Googlesuche
    Ich hatte die Hoffnung, dass jemand die Preisliste für Onlinebilder hat.

    Klar kann man diese auch kaufen, aber wir brauchen diese nur ein Mal und dann zahlen wir vieleicht für 100 Seiten, von denen wir nur 2 brauchen.
    Ich kaufe mir doch auch keine Nähmaschine, wenn ich einen Knopf annähen will...

  5. #5
    Free-Member
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    Standard AW: Vergütungsberechnung nach MFM Liste

    Wenn die wirklich 100 Fotos benutzt haben, sind die 33€ gut angelegt. Bzw. sollte ein spezialisierter Anwalt diese vorliegen haben.

  6. #6
    Free-Member Avatar von Hermann Klecker
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    Standard AW: Vergütungsberechnung nach MFM Liste

    Eine MFM-Liste kann man kaufen, wie jedes andere Buch auch.
    Wer grad drüber nachdenkt, aus Urheberrechten Geld zu verdienen, sollte es den Redaktoren der MFM-Liste nicht verwehren, einen gewissen wirtschaflichen Nutzen aus ihrer Arbeit zu generieren.

    Bei dem beschriebenen Umfang sicher eine sinnvolle Investition. Womöglich eine Investition, die der Anwalt aus eigenen Stücken leisten sollte. Immerhin braucht er ja einen von vielen Gerichten akzeptierten Leitfaden um Schaden (Angenommene Lizenzen) und Streitwert festzustellen.

    In dem soweit beschriebenen Fall halte ich als Laie die MFM-Liste für anwendbar.

  7. #7
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: Vergütungsberechnung nach MFM Liste

    Zitat Bezug auf die Nachricht von aolbernd Beitrag anzeigen
    Klar kann man diese auch kaufen, aber wir brauchen diese
    nur ein Mal und dann zahlen wir vieleicht für 100 Seiten, von
    denen wir nur 2 brauchen.
    Ich kaufe mir doch auch keine Nähmaschine, wenn ich einen
    Knopf annähen will...
    Siehst Du, und der Konkurrent über den Du Dich so aufregst
    kauft auch keine Kamera nur weil er ein paar Produktbilder
    haben will....

    Deine eigene Grundhaltung ist doch nicht anders als die des
    Gegners. Mit welchem Recht regst Du Dich auf? Ein Dieb
    beklaut den anderen?

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