700 Facebook-Freunde konnten sehen, wie sie nackt im Gitterbettchen lag oder aufs Töpfchen ging. Das wurde einer inzwischen 18-Jährigen aus Österreich zu viel. Sie verklagte ihre Eltern.
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Der Prozess soll im November beginnen. Den Eltern droht eine Strafe von 3000 bis 10.000 Euro. Außerdem kann die Tochter, die inzwischen von zu Hause ausgezogen ist, von den Eltern für die Kränkung eine Entschädigung und Unterlassung fordern.Die Fotos zu löschen kommt für den Vater nach Angaben der Zeitung nicht infrage: „Ich sehe es als mein Recht an, diese Fotos veröffentlichen zu dürfen. Schließlich ist das unser Kind, und es ist für meine Frau und mich ein schönes Familienalbum, das bei unseren Facebook-Freunden gut ankommt“, wird er zitiert.
Der Fall ist deshalb spannend, weil Experten damit rechnen, dass in Zukunft ähnliche Klagen aufkommen könnten. Grundsätzlich geht es um das Recht am eigenen Bild, das im Urheberrechtsgesetz geregelt ist. Doch es gibt noch nicht viele Urteile aus dem privaten Bereich. Denn die Generation, die ihre Kinderfotos im Facebook-Account der Eltern wiederfindet und sich dagegen wehrt, wächst erst heran. Damit scheint sich die Situation, dass Eltern ihre Kinder vor dem Internet schützen wollen, zumindest teilweise umzukehren.