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#11 |
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Free-Member
Registriert seit: 26.12.2005
Beiträge: 5
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Vielen Dank für die vielen Antworten. Ich bin noch dabei, Beweismaterial zu sammeln. Mal sehen, was der Anwalt dazu sagt und wie es sich weiter entwickelt.
LG Przemek |
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#12 | |
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Free-Member
Registriert seit: 11.09.2006
Beiträge: 825
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Zitat:
KS |
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#13 |
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Free-Member
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 190
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ja super, jetzt zocken die ö-rechtlichen sender schon das material ab, na prima, und dafür bezahl ich die gebühren damit die unsere bilder einfach so nehmen können, ja super.
ich hatte einen ähnlichen fall, hab beweise gesichert, zeugen herbeigeholt und bin sofort an nächsten tag zum anwalt, mach ich bei urheberrechtsverletzungen immer so, der spaß hat den sender damals zwei monatsgehälter gekostet ;-) |
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#14 |
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Free-Member
Registriert seit: 03.03.2008
Beiträge: 163
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#15 |
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Free-Member
Registriert seit: 26.12.2005
Beiträge: 5
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Hallo,
inzwischen hat sich die Lage in meinem Sinne positiv weiter entwickelt und trotzdem ist die ganze Agelegenheit noch nicht zu Ende. Der Sender hat sich verpflichtet für die Nachlizensierung eine Summe 1250,00 Euro zu bezahlen (für die Nutzung von 3 Bildern als Einblendungen und zusätzlich 1 davon auf der Internetseite). Der Betrag wurde auch fristgemäß bezahlt. Der Sender hat zusätzlich eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und sich verpflichtet, die Bilder nicht mehr zu nutzen und insbesondere nicht mehr auszustrahlen und im Internet nicht mehr zu verbreiten. Die Internetseite wurde von dem Sender fristgemäß gesperrt. Es hat so ausgesehen, dass wir alles hinter uns haben. Bis ich auf meinem Computer in der Playlist des Windows Media Players per Zufall etwas entdeckt habe. Da das Videomaterial, das sich auf der fraglichen Internetseite befand, nicht direkt in dem Browserfenster, sondern in externem Fenster des Windows Media Players abgespielt wurde, hat sich das Programm die URL gemerkt. Nachdem ich die URL gewählt habe, stellte sich heraus, dass die URL immer noch aktiv ist. Das Videomaterial war online als stream immer noch abspielbar. Nicht durch ein Passwort oder irgendwie sonst geschütz. Jetzt behauptet der Sender, dass es keine Verbreitung im Internet gewesen ist und dass man über besondere Computerkenntnisse und ein Schlüsselcode verfügen muss, um das Video auf dem Server zu finden. Zur Zeit sucht unsere Anwältin nach einer entsprechenden Rechtssprechung, denn eigentlich wäre jetzt laut Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe fällig. Viele Grüße P. |
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| bilderklau, fernsehen |
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