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Thema: Rechnung ins EU-Ausland

  1. #1

    Standard Rechnung ins EU-Ausland
    Thread-Eröffner

    Hi, meine Frage bezieht sich nicht auf Fotorecht, sondern auf Steuerrecht. Ich hoffe es ist (Achtung, Wortspiel ) Recht, wenn ich diese trotzdem hier stelle. Ich möchte nun nicht ein Forum für EU-Steuerrecht suchen und mich dort anmelden für diese eine Frage.
    Wenn ich innerhalb Deutschlands eine Rechnung stelle, dann kommt da immer der berühmte Spruch mit der Kleinunternehmerregelung gem. §19 UStG drauf. Ich weise also keine MWSt aus und darf auch keine absetzen. Soweit so gut. Doch nun muss ich eine Rechnung an eine Firma stellen, die im EU-Ausland (Rumänien) sitzt. Muss ich da etwas besonderes beachten? Oder eben so wie immer? Muss ich auch die Rumänische Fa. auf den §19 UStG hinweisen? Das ist ja "nur" ein Deutsches Gesetz und hat wohl nix mit EU-Recht zu tun.
    Oder einfach mal beim FA vorbei gehen und dort nachfragen?

  2. #2
    Free-Member Avatar von Hermann Klecker
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    23.06.2011
    Beiträge
    2.865

    Standard AW: Rechnung ins EU-Ausland

    So wie immer.

    Du MUSST auch deutsche Firmen nicht auf §19 hinweisen. Das ist nur ein kleiner Trick, um den eingeschränkten Horizont manch eines Buchhalters zu erweitern, damit die Rechnung nicht wegen fehlender Ausweisung der MwSt zurückgewiesen wird.

    Das kannst Du auch für den Rumänen drauf schreiben.

    Grundsätzlich gilt: Keine USt-ID und/oder keine ausgewiesene MwSt, dann wird der Käufer keinen Vorsteuerabzug leisten können. Aber das ist bei Dir ja genau das, was auch korrekt wäre.

  3. #3

    Standard AW: Rechnung ins EU-Ausland
    Thread-Eröffner

    Vielen Dank.

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