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Thema: Wer darf Hochzeitsfotos machen?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1

    Standard Wer darf Hochzeitsfotos machen?
    Thread-Eröffner

    Hallo,

    vor ein paar Jahren war das Fotografieren von Hochzeiten den Fotografen, also denen, die auch in der Handwerksrolle eingetragen sind, vorbehalten. Ist dies aktuell noch so oder dürfen inzwischen auch die Bildreporter, Fotojournalisten, Fotodesigner und Co auf Hochzeiten entgeltlich fotografieren?
    LG >^° L i t h a °^<

  2. #2
    Free-Member Avatar von net_stalker
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    Standard AW: Wer darf Hochzeitsfotos machen?

    Nach der Reform der Handwerksordnung ist der "Fotograf" ein Zulassungsfreies Handwerksgewerbe - und wer die entsprechende Anmeldung hinter sich gebracht hat darf sich so nennen und auch (unter anderem) Hochzeiten Fotografieren.

  3. #3

    Standard AW: Wer darf Hochzeitsfotos machen?
    Thread-Eröffner

    Hallo net_stalker,

    vielen Dank für Deine Antwort. Jedoch war die Frage nicht, wer sich Fotograf nennen darf, sondern wer Hochzeitsfotos machen darf
    LG >^° L i t h a °^<

  4. #4
    Free-Member Avatar von net_stalker
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    Standard AW: Wer darf Hochzeitsfotos machen?

    Steht auch da....
    Wer ein entsprechendes Gewerbe angemeldet hat. Sonst isses nix mit Rechnung schreiben.
    Geändert von net_stalker (20.04.2010 um 22:42 Uhr)

  5. #5

    Standard AW: Wer darf Hochzeitsfotos machen?

    Hi,

    vielen Dank für deine Antwort. Die Frage ist hierbei eigentlich: Wo beginnt die Pflicht, ein Handwerk als Fotograf zu beginnen, und wo endet die freiberufliche Tätigkeit - gibt es eine Schnittmenge, und wie sieht es mit geringfügiger Überschneidung aus.

    Ich denke da an die Possen um die Jahrtausendwende, als die Handwerksinnungen teilweise den PC-Läden an die Sachen wollten weil sie keine PCs schrauben dürften.

    In der Vergangenheit haben sich sie Handwerkskammern immer als sehr einnehmend und wenig neutral in ihrer Rechtsauslegung gezeigt, aber sowohl Einzelfallentscheidungen als auch die HwO wurden schon von Gerichten zerpflückt.

    Interessant wäre hierzu mal, ob Gerichte oder andere Juristen z.B. in Zeitungsaufsätzen sich nach der Neuordnung der Handwerksordnung schon einmal mit diesem Thema befaßt haben. Der Themenkomplex ist in der HwO ohnehin nicht wirklich geregelt - es gibt z.B. keine Legaldefinition des Fotografen, anhand derer man diesen Beruf von anderen Tätigkeiten abgrenzen könnte.

    Kennt hier jemand neueres Material, insb. Urteile oder Aufsätze?

    Ciao,

    Detlev
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  6. #6
    Free-Member Avatar von net_stalker
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    Standard AW: Wer darf Hochzeitsfotos machen?

    Hier findet sich die Gesetzliche Grundlage für meine Aussage; mehr muß man dazu aber glaube ich auch nicht lesen.
    http://bundesrecht.juris.de/hwo/BJNR014110953.html

    Im Text einfach mal nach "foto" suchen - dann landet man im
    Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können (§ 18 Abs. 2)

  7. #7

    Standard AW: Wer darf Hochzeitsfotos machen?

    Hallo Norbert,

    diese Grundlage ist mir und Litha bekannt.

    Sie sagt aber nur aus, dass man ein Handwerk als Fotograf nach der entsprechenden Anlage anmelden kann. Sie regelt aber nicht, ob und welche Tätigkeiten einem Handwerker vorbehalten sind, und sie trifft auch keine Abgrenzung zwischen dem handwerklichen Fotografen, dem berichterstattenden Journalisten und dem künstlerischen Fotodesigner.

    Gerade in dem von Dir zitierten Paragraphen liegt eine der großen Problematiken: "handwerksähnliches Gewerbe" -

    erste Frage: Kann ein Freiberufler da überhaupt drunter fallen, und wo endet inhaltlich die freiberufliche Tätigkeit?

    zweite Frage: Wann ist ein Gewerbe handwerklich? Der VGH Baden-Württemberg hat z.B. geurteilt, dass dies erst vorliegt wenn bei der Ausübung der Tätigkeit bestimmte äußere Merkmale und ein bestimmtes Mindestmaß an handwerklichen Fachkenntnissen vorliegt. Angesichts moderner Kameras mit guten Automatiken läßt sich sicher diskutieren, ob für Hochzeitsfotos wirklich noch handwerkliche Kenntnisse nötig sind - die Kameras erkennen meist auch vollautomatisch Belichtung, Gegenlicht, nötiges Blitzlicht - ich habe schon eine Menge gute Hochzeitsfotos gesehen, die mit P oder Motivprogrammen geschossen wurden. Bei diesen Fotos lag das handwerkliche Können nicht beim Auslösenden, sondern beim Programmierer. Der Mensch am Knopf hat dagegen den Blick für das Motiv und den Augenblick beigesteuert, und das ist eben der Teil, der nicht handwerklich ist.

    Der Europäische Gerichtshof hat die HwO auch schon als geminschaftsrechtsverletztend beurteilt.

    Selbst wenn man bei Hochzeitsfotos handwerkliche Tätigkeit unterstellt, so bleibt noch § 3 HwO zu beachten. Danach braucht man kein Handwerk einzutragen zu lassen, wenn die Tätigkeit unerheblich (im Verhältnis zur Gesamttätigkeit) ist. Kennst Du hier Entscheidungen oder Quellen, die hierzu verläßliche Aussagen treffen, bis wohin eine "Unerheblichkeit" vorliegt?

    Wie Du siehst: Mit einem einfachen Blick in die Handwerksordnung ist es (leider!) nicht getan.

    Ciao,

    Detlev
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  8. #8
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: Wer darf Hochzeitsfotos machen?

    Kann ein Freiberufler da überhaupt drunter fallen, und wo endet inhaltlich die freiberufliche Tätigkeit?
    Hallo Detlev,
    freiberufliche Fotografie ist ausschließlich redaktioneller Natur. Freiberufler nach § 18 EkStG sind Wort- und Bildjournalisten. Man kann diesen Status nicht frei wählen - er ergibt sich durch die Tätigkeit an sich. Und man verliert ihn u.U. (wird also Gewerbesteuer-pflichtig) bei bedeutenden zusätzlichen Einnahmen aus gewerblicher Fotografie.

    Grüße
    Joni

  9. #9

    Standard AW: Wer darf Hochzeitsfotos machen?

    Hallo Joni,

    so einfach ist es auch da nicht: Der Fotodesigner ist ebenso Freiberufler wie der Fotojournalist. Er macht wiederum überhaupt nichts redaktionelles, sondern konzentriert sich auf's künstlerische. Der Handwerker macht wiederum genau das: Mit Fachwissen ein technisch korrektes Bild herstellen. Ob sich ein Hochzeitsfoto durch technische Korrektheit auszeichnet? Ich habe da Zweifel.

    Hier geh's aber nur nachgelagert um die Frage "Freiberufler oder gewerblich", sondern um die andere Qualität des Handwerkes. Damit um die Folgefragen: Ist Hochzeitsfotografie heute noch Handwerk, und wie hoch darf der Anteil der Hochzeitsfotografie sein, ohne dass ein Freiberufler zum Handwerker wird?

    Ciao,

    Detlev
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  10. #10
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: Wer darf Hochzeitsfotos machen?

    Detlev,
    aber auch dies ist kein frei wählbarer Status. Fotodesigner ist man nur mit entsprechendem abgeschlossenem Studium oder nach Anerkennung durch die "Kunstkommission" des Finanzamtes. Und selbst als Fotodesigner ist man u.U. Gewerbesteuer-pflichtig, wenn die Fotografie nicht überwiegend aus "eigenschöpferischer" Leistung besteht. Die Fotodesigner, die ich kenne, arbeiten im Bereich hochwertiger Werbefotografie - sobald da nach Vorgaben/Scribble/Layout gearbeitet wird, ist die "Eigenschöpferische Leistung" nicht mehr gegeben - und damit geht es nur noch um "gewerbliche" Fotografie (im Sinne des Finanzamtes). Genau so sieht es bei der Hochzeitsfotografie aus. Allerdings kann ich nicht genau sagen, wie hoch die Umsatzanteile sein dürfen.
    Febrika3 hat es im anderen Thread ja gepostet: Interessant ist dabei auch der Standpunkt der KSK. Aus ihrer Sicht ist der Werbefotograf Künstler - selbst wenn das FA einen Künstlerstatus ablehnt. Und ganz skurril: Wer bei der Handwerkskammer gemeldet ist, kann aber kein Mitglied in der KSK werden!
    Aber das führt jetzt vom eigentlichen Thema weg.....

    Gute Nacht+Grüße
    Joni

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