Hallo,
hier eine rechtlich scheinbar komplizierte Geschichte, zu der ich etwas weiter ausholen muss:
Vor einigen Jahren habe ich für einen metallverarbeitenden Betrieb in Hagen eine Homepage gebaut und diese im Laufe der Jahre immer um selbstgemachte aktuelle Bilder der neusten Maschinen dieses Betriebes erweitert.
Die Firma hatte damals 2 Geschäftsführer.
Im Rahmen der letzten Wirtschaftskriese beschloss einer der beiden Geschäftsführer, dass es ihm mehr Geld bringt, den Betrieb Konkurs gehen zu lassen, während der andere Geschäftführer eigen Hab und Gut verkaufte, um den Betrieb und die Arbeitsplätze zu retten.
Zu gut deutsch, es gab einen Rechts-Streit zwischen den Geschäftsführern, der Betrieb ging pleite, und es wurde vom "guten" Geschäftsführer ein neuer Betrieb gegründet, ich machte wieder eine neue Homepage, mit neuen Bildern und mit Maschinenbildern des alten Betriebes.
Nun klagt der "weniger gute" Geschäftsführer, da ER angeblich das Urheberrecht an allen Bildern hat, und da die neue Homepage mit z.T. gleichen Bildern aufgebaut ist, verlangt er Anteile an dieser neuen Firma, da es sich angeblich nicht um eine Neugründung handelt, sondern um eine Nachfolgefirma - will also auch hier sofort (nicht unerhebliches) Geld rausziehen, was einen erneuten Konkurs zur Folge hätte.
Einen speziellen Vertrag über die Bildnutzung gibt es nicht, ebensowenig einen detailierten Vertrag über die Internetseitenerstellung, in dem etwa die Sache mit den Bildern erwähnt ist.
Wie sieht das nun rechtemäßig aus?
Gruß
Frank