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Thema: Rechte an Bildern eines metallverarbeitenden Betriebes

  1. #1
    Free-Member Avatar von stobi_de
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    22.04.2008
    Beiträge
    663

    Standard Rechte an Bildern eines metallverarbeitenden Betriebes
    Thread-Eröffner

    Hallo,
    hier eine rechtlich scheinbar komplizierte Geschichte, zu der ich etwas weiter ausholen muss:
    Vor einigen Jahren habe ich für einen metallverarbeitenden Betrieb in Hagen eine Homepage gebaut und diese im Laufe der Jahre immer um selbstgemachte aktuelle Bilder der neusten Maschinen dieses Betriebes erweitert.
    Die Firma hatte damals 2 Geschäftsführer.
    Im Rahmen der letzten Wirtschaftskriese beschloss einer der beiden Geschäftsführer, dass es ihm mehr Geld bringt, den Betrieb Konkurs gehen zu lassen, während der andere Geschäftführer eigen Hab und Gut verkaufte, um den Betrieb und die Arbeitsplätze zu retten.
    Zu gut deutsch, es gab einen Rechts-Streit zwischen den Geschäftsführern, der Betrieb ging pleite, und es wurde vom "guten" Geschäftsführer ein neuer Betrieb gegründet, ich machte wieder eine neue Homepage, mit neuen Bildern und mit Maschinenbildern des alten Betriebes.
    Nun klagt der "weniger gute" Geschäftsführer, da ER angeblich das Urheberrecht an allen Bildern hat, und da die neue Homepage mit z.T. gleichen Bildern aufgebaut ist, verlangt er Anteile an dieser neuen Firma, da es sich angeblich nicht um eine Neugründung handelt, sondern um eine Nachfolgefirma - will also auch hier sofort (nicht unerhebliches) Geld rausziehen, was einen erneuten Konkurs zur Folge hätte.

    Einen speziellen Vertrag über die Bildnutzung gibt es nicht, ebensowenig einen detailierten Vertrag über die Internetseitenerstellung, in dem etwa die Sache mit den Bildern erwähnt ist.

    Wie sieht das nun rechtemäßig aus?

    Gruß
    Frank

  2. #2

    Standard AW: Rechte an Bildern eines metallverarbeitenden Betriebes

    Geh zu einem Anwalt für Medienrecht!
    Bzw. der Geschäftsführer der neuen Firma.


    Zum Urheberrecht:
    Dies liegt immer bei dem Fotografen und kann nicht weitergegeben oder verkauft werden. Also bist und bleibst Du der Urheber.

    Hast Du die Fotos der "alten" Firma zur Verfügung gestellt, so hast die unentgeltlich die Nutzungsrechte an diese Firma weiter gegeben.
    Das geht auch ohne schriftlichen Vertrag.

    Da Du dies wohl nicht exklusiv gemacht hast, kannst du die Fotos auch anderweitig verwenden.

    Jetzt gibt es noch einen Haken:
    Die Fotos wurden auf privatem Grund aufgenommen, für die beide Geschäftsführer wohl das Hausrecht hatten ....

    Also Anwalt hinzuziehen.


    (Dies ist natürliche keine rechtliche Beratung, sondern nur meine Erfahrung)

    Dirk

  3. #3
    Free-Member
    Registriert seit
    05.06.2008
    Beiträge
    541

    Standard AW: Rechte an Bildern eines metallverarbeitenden Betriebes

    Moin,

    ich kann Dirk nur vollumfänglich zustimmen was die Beratung durch einen spezialisierten Anwalt angeht. Ich hatte einen ähnlichen Fall. Uns als Lieferanten der Fotos konnte da nichts passieren. Dem Nachfolgeunternehmen auch nicht, da wir die Nutzung der Fotos auf die Verwendung für die Internetpräsenz (www.xxxxxx.de) und die Verwendung von Printmedien der Firma xxxx GmbH in der Rechnung (gemeinsam mit der Erstellung der Internetpräsenz) eingeschränkt hatten.

    Dennoch war es knapp, da die Nachfolgefirma belegen musste, dass es sich um eine Neugründung handelte. Dies wird wohl in Deinem Beispiel auch der Fall sein. Sollte es sich um eine Übernahme handeln, hilft nur ein guter Anwalt.

    Das wird Dir jetzt nicht viel weiter helfen.... soll auch nur die Aussage von Dirk stützen... auf jeden Fall zum spezialisierten Anwalt !!!

    Gruß und ich drücke die Daumen
    Jürgen

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