Hallo Claus,
danke dir - das ist schon klar. Nur geht es hier um keinen unterschiedlichen Kontext, sondern um die Definition "Fotograf" - und das wird von der KSK eben nicht klar und eindeutig gehandhabt. Im Erhebungsbogen zur KSK-Mitgliedschaft wird von "Fotograf, Lichtbildner, Fotodesigner", "Bildjournalist, Bildberichterstatter, Pressefotograf und "Werbefotograf" gesprochen. Sie sind sich also der Unterschiede wohl bewusst. Der Fotograf ist aber klar eine handwerkliche Berufsbezeichnung - damit besteht hier eben keine Versicherungspflicht und auch kein Recht auf Aufnahme in die KSK.
Gerade der KSK wäre eine exakte Formulierung im Hinblick auf die kleinen, feinen Unterschiede zwischen den einzelnen Berufsgruppen angeraten - Rechtssicherheit macht für beide Seiten Sinn. Das ein Fotodesigner oder Bildjournalist im Alltag auch als "Fotograf" gesehen wird, hat damit nichts zu tun.
Grüße
Joni