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Thema: Wer darf Hochzeitsfotos machen?

  1. #11

    Standard AW: Wer darf Hochzeitsfotos machen?

    Hallo Joni,

    so einfach ist es auch da nicht: Der Fotodesigner ist ebenso Freiberufler wie der Fotojournalist. Er macht wiederum überhaupt nichts redaktionelles, sondern konzentriert sich auf's künstlerische. Der Handwerker macht wiederum genau das: Mit Fachwissen ein technisch korrektes Bild herstellen. Ob sich ein Hochzeitsfoto durch technische Korrektheit auszeichnet? Ich habe da Zweifel.

    Hier geh's aber nur nachgelagert um die Frage "Freiberufler oder gewerblich", sondern um die andere Qualität des Handwerkes. Damit um die Folgefragen: Ist Hochzeitsfotografie heute noch Handwerk, und wie hoch darf der Anteil der Hochzeitsfotografie sein, ohne dass ein Freiberufler zum Handwerker wird?

    Ciao,

    Detlev
    Amateurs worry about equipment.
    Professionals worry about money.
    Masters worry about light.

  2. #12
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: Wer darf Hochzeitsfotos machen?

    Detlev,
    aber auch dies ist kein frei wählbarer Status. Fotodesigner ist man nur mit entsprechendem abgeschlossenem Studium oder nach Anerkennung durch die "Kunstkommission" des Finanzamtes. Und selbst als Fotodesigner ist man u.U. Gewerbesteuer-pflichtig, wenn die Fotografie nicht überwiegend aus "eigenschöpferischer" Leistung besteht. Die Fotodesigner, die ich kenne, arbeiten im Bereich hochwertiger Werbefotografie - sobald da nach Vorgaben/Scribble/Layout gearbeitet wird, ist die "Eigenschöpferische Leistung" nicht mehr gegeben - und damit geht es nur noch um "gewerbliche" Fotografie (im Sinne des Finanzamtes). Genau so sieht es bei der Hochzeitsfotografie aus. Allerdings kann ich nicht genau sagen, wie hoch die Umsatzanteile sein dürfen.
    Febrika3 hat es im anderen Thread ja gepostet: Interessant ist dabei auch der Standpunkt der KSK. Aus ihrer Sicht ist der Werbefotograf Künstler - selbst wenn das FA einen Künstlerstatus ablehnt. Und ganz skurril: Wer bei der Handwerkskammer gemeldet ist, kann aber kein Mitglied in der KSK werden!
    Aber das führt jetzt vom eigentlichen Thema weg.....

    Gute Nacht+Grüße
    Joni

  3. #13
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: Wer darf Hochzeitsfotos machen?

    Zitat Bezug auf die Nachricht von joni2001 Beitrag anzeigen
    Und ganz skurril: Wer bei der Handwerkskammer gemeldet ist, kann aber kein Mitglied in der KSK werden!
    da du keine pn empfangen magst, hast du da mal eine quelle zu? wenn ich das richtig interpretiere, müsste ein auftraggeber auch keine beiträge zur ksk abführen?

  4. #14
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: Wer darf Hochzeitsfotos machen?

    Hi,
    diese Info habe ich von meinem Steuerberater - er vertritt mehrere Fotografen/Fotodesigner/Bildjournalisten und ist über die kleinen, feinen Unterschiede recht gut informiert. Aber wenn du da eine klare Auskunft benötigst, würde ich mich einfach mal bei der Hotline der KSK melden.
    Dazu auch passend das von User "sventront" im anderen Thread gepostete Urteil.
    Es zeigt deutlich, wie komplex und undurchsichtig diese Thematik ist.

    KSA ist wieder eine andere komplizierte Sache. Ich zitiere mal von der KSK-Website zum Thema KSA:
    So sind Fotografen ohne Rücksicht auf die künstlerische Qualität ihrer Bilder und den ihnen eingeräumten Gestaltungsspielraum als Künstler im Sinne des KSVG einzuordnen, wenn die Anfertigung der Fotografien Werbezwecken dient. Allein der bei der Erstellung einer Fotografie bestimmte Zweck, der Werbung zu dienen, bewirkt, dass der Fotograf sich nicht auf eine bloße naturgetreue Ablichtung eines Bildobjekts beschränken darf, sondern bemüht sein muss, dieses Objekt nach den Vorstellungen seines Auftraggebers möglichst vorteilhaft ins Bild zu setzen. ... Dieser Kreis der "Kreativen" beschränkt sich aber nicht nur auf den Werbefotografen, sondern umfasst auch alle anderen Personen, die zum Gelingen eines Werbeauftrags eigenverantwortlich und nicht unerheblich beitragen wie z. B. Visagisten und Stylisten.
    Erstaunlicherweise spricht die KSK beim Thema KSA nur noch sehr pauschal von "Fotografen" - das wäre ein Fotodesigner (also künstlerischer Fotograf) nicht, sondern nur ein handwerklicher Fotograf.
    Alles sehr undurchsichtig.....

    Grüße
    Joni

    P.S. Sorry für OT!
    Geändert von ehemaliger Benutzer (21.04.2010 um 01:08 Uhr) Grund: Ergänzung

  5. #15
    Free-Member
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    Standard AW: Wer darf Hochzeitsfotos machen?

    So ist das falsch. Gewerbe hat mit Rechnung schreiben nichts zu tun.

    Zitat Bezug auf die Nachricht von net_stalker Beitrag anzeigen
    Steht auch da....
    Wer ein entsprechendes Gewerbe angemeldet hat. Sonst isses nix mit Rechnung schreiben.

  6. #16
    Free-Member
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    Standard AW: Wer darf Hochzeitsfotos machen?

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Poseidon Beitrag anzeigen

    [...]
    Steuererklärung am Jahresende ebenso, hat aber bei genügend Umsatz
    auch den Vorteil des Vorsteuerabzugs.........
    [...]
    Stimmt so auch nicht. Man kann als Kleinunternehmer zur USt-Pflicht optieren. Und wieso soll der Vorsteuerabzug ein Vorteil sein? Sind die Umsätze, die der USt unterliegen höher als die VSt-Abzüge (was den Normalfall darstellen sollte) ergibt sich eine Zahllast und kein Vorteil.

  7. #17
    Free-Member
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    Standard AW: Wer darf Hochzeitsfotos machen?

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Poseidon Beitrag anzeigen
    [...]Und ganz skurril: Wer bei der Handwerkskammer gemeldet ist, kann aber kein Mitglied in der KSK werden!
    Aber das führt jetzt vom eigentlichen Thema weg.....
    [...]
    Ist eigentlich nicht skuril, sondern logisch.

  8. #18
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: Wer darf Hochzeitsfotos machen?

    Zitat Bezug auf die Nachricht von *Claus* Beitrag anzeigen
    Ist eigentlich nicht skuril, sondern logisch.
    Warum?
    Die KSK sagt, dass Werbefotografen Künstler im Sinn des KSVG sind.
    Fotograf ist eine Berufsbezeichnung des Handwerks.

    Grüße
    Joni

  9. #19
    Free-Member
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    1.037

    Standard AW: Wer darf Hochzeitsfotos machen?

    Ganz einfach. In unterschiedlichem Kontext haben identische Begriffe öfter unterschiedliche Bedeutung.

    Zitat Bezug auf die Nachricht von joni2001 Beitrag anzeigen
    Warum?
    Die KSK sagt, dass Werbefotografen Künstler im Sinn des KSVG sind.
    Fotograf ist eine Berufsbezeichnung des Handwerks.

    Grüße
    Joni

  10. #20
    Full-Member Avatar von febrika3
    Registriert seit
    28.04.2006
    Beiträge
    2.279

    Standard AW: Wer darf Hochzeitsfotos machen?

    Zitat Bezug auf die Nachricht von wurzel Beitrag anzeigen
    … wenn ich das richtig interpretiere, müsste ein auftraggeber auch keine beiträge zur ksk abführen?
    Nee, ist falsch. Für die KSK Abgabe der Verwerter/Auftraggeber ist es unerheblich wer die Bilder erstellt hat. Also egal ob Handwerker oder freier Fotodesigner, egal ob KSK oder nicht. Die KSK argumentiert hier mit dem Wettbewerbsnachteil. Einzig die Fotos einer GmbH sind Abgabebefreit.
    Grüße aus der Region der Industriekultur
    Karsten

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