IHK gab Auskunft wegen Gewerbeanmeldung - DFORUM
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Alt 23.12.2003, 13:29   #1
E.Schlegel
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Beiträge: n/a
Standard IHK gab Auskunft wegen Gewerbeanmeldung

... bezüglich Fotograf - Bingo!

Text-Auszug aus einer IHK-Antwort des Referat Recht nach meiner Anfrage:

[..]
nach dem Stand des Vermittlungsverfahrens ist der Fotaograf ab sofort nicht mehr Meisterberuf. Für die Tätigkeit genügt also die reine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde; unter Ziff. 15 der Gewerbeanmeldung haben Sie jetzt also freie Hand, die Tätigekiten aufzuführen. Empfehlenswert sind Überbegriffe wie 'Fotographische Dienstleistungen, Bildbearbeitung o.,ä. '.
[...]
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Alt 23.12.2003, 14:24   #2
Anju
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Benutzerbild von Anju
 
Registriert seit: 26.03.2003
Beiträge: 8.901
Standard Re: IHK gab Auskunft wegen Gewerbeanmeldung


<i>[E.Schlegel schrieb am 23.12.03 um 14:29:26]

> ... bezüglich Fotograf - Bingo!
>
> Text-Auszug aus einer IHK-Antwort des Referat
> Recht nach meiner Anfrage:
>
> [..]
> nach dem Stand des Vermittlungsverfahrens
> ist der Fotaograf ab sofort nicht mehr Meisterberuf. Für die Tätigkeit genügt also
> die reine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde; unter Ziff. 15 der Gewerbeanmeldung
> haben Sie jetzt also freie Hand, die Tätigekiten aufzuführen. Empfehlenswert sind
> Überbegriffe wie 'Fotographische Dienstleistungen, Bildbearbeitung o.,ä. '.
> [...]

Ich dachte mindestens ein Gesellenbrief ist noch Vorraussetzung?
Dann wird der Markt wohl jetzt mit Digiknips Ich AGs ueberschwemmt ;-)

Andreas
Anju ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.12.2003, 14:27   #3
caprinz
Free-Member
 
Registriert seit: 05.07.2003
Beiträge: 2.525
Standard Re: IHK gab Auskunft wegen Gewerbeanmeldung


<i>[Anju schrieb am 23.12.03 um 15:24:47]

>
> <i>[E.Schlegel schrieb am 23.12.03 um 14:29:26]
>
> > ... bezüglich Fotograf
> - Bingo!
> >
> > Text-Auszug aus einer IHK-Antwort des Referat
> > Recht nach meiner
> Anfrage:
> >
> > [..]
> > nach dem Stand des Vermittlungsverfahrens
> > ist der
> Fotaograf ab sofort nicht mehr Meisterberuf. Für die Tätigkeit genügt also
> > die
> reine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde; unter Ziff. 15 der Gewerbeanmeldung
> >
> haben Sie jetzt also freie Hand, die Tätigekiten aufzuführen. Empfehlenswert sind
>
> > Überbegriffe wie 'Fotographische Dienstleistungen, Bildbearbeitung o.,ä. '.
> >
> [...]
>
> Ich dachte mindestens ein Gesellenbrief ist noch Vorraussetzung?
> Dann
> wird der Markt wohl jetzt mit Digiknips Ich AGs ueberschwemmt ;-)
>
> Andreas</i>

Naja,ist wie überall.Qualität setzt sich auf Dauer durch:-)

MfG Carsten
caprinz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.12.2003, 14:33   #4
Clemens Reichelt
Free-Member
 
Registriert seit: 24.11.2003
Beiträge: 2.030
Standard Re: IHK gab Auskunft wegen Gewerbeanmeldung

Dazu werden dann im nächsten Jahr bestimmt noch die Grundsatzurteile folgen. Erst dann herrscht wirklich Rechtssicherheit für die Betroffenen.

Denn eigentlich genießen Fotografen (zumindest künstlerische und journalistische) ja das Freiberuflerprivileg. Insofern ist die Falschberatung der IHK voreilig, wenn sie alle Fotografen zur Gewerbeanmeldung drängen will. Denn wer ein Gewerbe betreibt, ist automatisch Zwangsmitglied der IHK. Ein Schlem, der böses dabei denkt...

Der Handwerkskammer gerade entronnen, geht's gleich in die Fänge der IHK...?!
Clemens Reichelt ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.12.2003, 15:09   #5
Peter Fuxen
Free-Member
 
Benutzerbild von Peter Fuxen
 
Registriert seit: 26.03.2003
Beiträge: 1.936
Standard Re: IHK gab Auskunft wegen Gewerbeanmeldung


<i>[Anju schrieb am 23.12.03 um 15:24:47]

> Dann wird der Markt wohl jetzt mit Digiknips Ich AGs ueberschwemmt ;-)

Das ist genau mein Gedanke gewesen. Als wir uns das gewünscht haben, hätten sich die Knipser eh nicht rausgetraut. Jetzt sind alle dank DSLR Fotografen :-)

Schade, so gesehen trägt das sogar zum Zulauf für die Meisterfotografen bei...

Gruß
Peter
Peter Fuxen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.12.2003, 15:23   #6
Klaus Nickisch
Free-Member
 
Registriert seit: 26.08.2003
Beiträge: 1.295
Standard Pfichtmidgliedschaft

Prinzipiell hat Du Recht, aber die Plichtmitgliedschaft ist bis 5400 Eur (Betrag nicht exakt im Kopf) Jahresgewinn beitragsfrei. Allerdings gibt es auch automatisch Post von der Berufsgenossenschaft. Dort zahle ich als Plichtmotglied rd. 75 Eur/a.
Klaus Nickisch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.12.2003, 16:25   #7
E.Schlegel
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Jetzt läuft die Bürokratie an!

Ich habs gewagt - als Nebengewerbe!

Nach § 14 GewO werden folgende Institutionen informiert:
- Landratsamt
- Finanzamt
- Statistische Landesamt
- Staatliches Gewerbeaufsichtsamt
- IHK
- Handwerkskammer
- örtliches Arbeitsamt
- Berufsgenossenschaft
- BD der AOK
- WKD

Zum Glück hält nicht jeder seine Hand auf - oder?

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Alt 23.12.2003, 16:27   #8
Stephan Plümer
Free-Member
 
Registriert seit: 16.08.2003
Beiträge: 1.005
Standard wenn jeman gute Fotos als Referenz hat und ...

zeigen kann dazu noch gute Arbeit abgibt wird sich das wohl auch schnell rumsprechen und so jemand wird schnell Fuß fassen können.
Wir waren leztens mit der Familie beim Fotografen(Meister,Studio usw),so für Weihnachten, naja was soll ich sagen möchte mich nicht selber loben aber mit meinem wissen habe ich die Fotos den nochmal gemacht und damit waren den auch alle zufrieden.

Gruß Stephan

Stephan Plümer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.12.2003, 16:39   #9
Mirko Kulpa
Free-Member
 
Registriert seit: 31.10.2003
Beiträge: 177
Standard Wenn jeder nur 10 Prozent haben will gehts genau auf :-) (n/t)

Mirko Kulpa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.12.2003, 17:01   #10
1D-Fan (abgemeldet)
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Kommt noch besser !

Als freiberuflicher Bildjournalist muss man noch nicht einmal ein Gewerbe anmelden und bezahlt demnach auch keine Gewerbesteuer und hat den ganzen 'Pflichtmitgliedkrust' nicht !!
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