Hochzeitsfotografie und Werbung - DFORUM
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Alt 01.02.2007, 14:10   #1
Klaus Herwig
Moderator
 
Registriert seit: 27.03.2003
Beiträge: 2.983
Standard Hochzeitsfotografie und Werbung

Hallo,

darf ich das Wort "Hochzeitsfotografie", als nicht ausgebildeter Fotograf in meiner Zeitungswerbung benutzen, oder gibt es da Ärger???
__________________
Gruß / Klaus
---------------------
Klaus Herwig ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2007, 21:55   #2
mitchell
Free-Member
 
Benutzerbild von mitchell
 
Registriert seit: 20.01.2007
Beiträge: 93
Standard AW: Hochzeitsfotografie und Werbung

<ironiemodus on>
Ja,


nämlich von der Firma die "Hochzeitsfotografie" herstellt. ist eine jeansmarke, gerade ganz hipp bei den jungen leuten

<ironiemodus off>

also wirklich von wem solltest du denn dann ärger bekommen das wort ist weder geschützt noch eine tätigkeit, die in deutschland nur von fachkräften ausgeführtwerden darf(so wie sprengmeister... oder so ähnlich)

also ab auf die werbung und in die große weite welt damit
mitchell ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2007, 10:04   #3
AndreaP
Free-Member
 
Registriert seit: 25.03.2004
Beiträge: 285
Standard AW: Hochzeitsfotografie und Werbung

Zitat:
Bezug auf die Nachricht von Klaus Herwig
Hallo,

darf ich das Wort "Hochzeitsfotografie", als nicht ausgebildeter Fotograf in meiner Zeitungswerbung benutzen, oder gibt es da Ärger???
Hallo Klaus,

definitiv NEIN! Mach dir keinen Ärger, Hochzeiten darfst du nur (gegen Money) aks eingetragener Mensch bei der Handwerkskammer fotografieren und natürlich auch nur dann werben.

Grüße
AndreaP ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2007, 12:39   #4
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Beiträge: n/a
Standard AW: Hochzeitsfotografie und Werbung

Zitat:
Bezug auf die Nachricht von Klaus Herwig
Hallo,

darf ich das Wort "Hochzeitsfotografie", als nicht ausgebildeter Fotograf in meiner Zeitungswerbung benutzen, oder gibt es da Ärger???
Da der Beruf "Fotograf" seit 1.1.2004 nicht mehr an den Gesellen- oder Meisterbrief gebunden ist (Aufhebung Meisterzwang), kannst Du dafür werben, wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast und bei der IHK/Handwerkskammer "Patient/Kunde" bist. Das kostet bei uns in BW Untergrenze 99,00 EUR. Dann meldet sich aber gleich noch die Berufsgenossenschaft Druck & more und möchte zumindest ca. 226 EUR Zwangsbeitrag.
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Alt 02.02.2007, 13:30   #5
AndreaP
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Beiträge: 285
Standard AW: Hochzeitsfotografie und Werbung

Zitat:
Bezug auf die Nachricht von aibf
Da der Beruf "Fotograf" seit 1.1.2004 nicht mehr an den Gesellen- oder Meisterbrief gebunden ist (Aufhebung Meisterzwang), kannst Du dafür werben, wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast und bei der IHK/Handwerkskammer "Patient/Kunde" bist. Das kostet bei uns in BW Untergrenze 99,00 EUR. Dann meldet sich aber gleich noch die Berufsgenossenschaft Druck & more und möchte zumindest ca. 226 EUR Zwangsbeitrag.
Völlig korrekt! In NRW sind es irgendwas um 128,- EUR Mindestbeitrag für die HWK.
AndreaP ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2007, 15:22   #6
***elvis***
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Benutzerbild von ***elvis***
 
Registriert seit: 28.08.2005
Beiträge: 2.149
Standard AW: Hochzeitsfotografie und Werbung

Zitat:
Bezug auf die Nachricht von aibf
...wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast...
als Kleinunternehmer §19 UstG brauchst Du noch kein Gewerbe anmelden und kannst natürlich Hochzeiten gegen Geld fotografieren. Gewerbe/IHK ist nicht zwingend vorgeschrieben.
***elvis*** ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2007, 16:04   #7
AndreaP
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Registriert seit: 25.03.2004
Beiträge: 285
Standard AW: Hochzeitsfotografie und Werbung

Zitat:
Bezug auf die Nachricht von ***elvis***
als Kleinunternehmer §19 UstG brauchst Du noch kein Gewerbe anmelden und kannst natürlich Hochzeiten gegen Geld fotografieren. Gewerbe/IHK ist nicht zwingend vorgeschrieben.
Mit dieser Aussage wäre ich aber sehr vorsichtig, nur mal so als Hinweis.
AndreaP ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2007, 16:15   #8
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Beiträge: n/a
Standard AW: Hochzeitsfotografie und Werbung

Zitat:
Bezug auf die Nachricht von ***elvis***
als Kleinunternehmer §19 UstG brauchst Du noch kein Gewerbe anmelden und kannst natürlich Hochzeiten gegen Geld fotografieren. Gewerbe/IHK ist nicht zwingend vorgeschrieben.
So habe ich die Sache bisher verstanden:

Das eine Thema: § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer - da geht es wirklich nur um die Umsatzsteuer - hat mit dem anderen Thema nichts zu tun. Auch als Kleinunternehmer (siehe hierzu auch den §1 des Gesetzes)


(1) 1Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. 2Umsatz im Sinne des Satzes 1 ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. 3Satz 1 gilt nicht für die nach § 13a Abs. 1 Nr. 6, § 13b Abs. 2, § 14c Abs. 2 und § 25b Abs. 2 geschuldete Steuer. 4In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften über die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a), über den Verzicht auf Steuerbefreiungen (§ 9), über den gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung (§ 14 Abs. 4), über die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in einer Rechnung (§ 14a Abs. 1, 3 und 7) und über den Vorsteuerabzug (§ 15) keine Anwendung.

führst Du ein Unternehmen; in diesem Falle der Fotografie ein Gewerbe. Zwangsläufig bist Du Patient von HWK und BG.
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Alt 02.02.2007, 16:28   #9
AndreaP
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Registriert seit: 25.03.2004
Beiträge: 285
Standard AW: Hochzeitsfotografie und Werbung

Zitat:
Bezug auf die Nachricht von aibf
So habe ich die Sache bisher verstanden:

Das eine Thema: § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer - da geht es wirklich nur um die Umsatzsteuer - hat mit dem anderen Thema nichts zu tun. Auch als Kleinunternehmer (siehe hierzu auch den §1 des Gesetzes)


(1) 1Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. 2Umsatz im Sinne des Satzes 1 ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. 3Satz 1 gilt nicht für die nach § 13a Abs. 1 Nr. 6, § 13b Abs. 2, § 14c Abs. 2 und § 25b Abs. 2 geschuldete Steuer. 4In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften über die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a), über den Verzicht auf Steuerbefreiungen (§ 9), über den gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung (§ 14 Abs. 4), über die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in einer Rechnung (§ 14a Abs. 1, 3 und 7) und über den Vorsteuerabzug (§ 15) keine Anwendung.

führst Du ein Unternehmen; in diesem Falle der Fotografie ein Gewerbe. Zwangsläufig bist Du Patient von HWK und BG.

So ist es richtig, schön erklärt!
AndreaP ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2007, 16:34   #10
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Beiträge: n/a
Standard AW: Hochzeitsfotografie und Werbung

Zitat:
Bezug auf die Nachricht von AndreaP
definitiv NEIN! Mach dir keinen Ärger, Hochzeiten darfst du nur (gegen Money) aks eingetragener Mensch bei der Handwerkskammer fotografieren und natürlich auch nur dann werben.
Darum gings doch hier gar nicht - Du weisst doch gar nicht, ob er bei der HWK/BG angemeldet ist? Er fragte lediglich, ob er ausgebildeter Fotograf sein muss, um damit werben zu dürfen. Und das sind ja offensichtlich zwei völlig unterschiedliche Töpfe...

Greets,
Peter.
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