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#1 |
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Moderator
Registriert seit: 27.03.2003
Beiträge: 2.983
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Hallo,
darf ich das Wort "Hochzeitsfotografie", als nicht ausgebildeter Fotograf in meiner Zeitungswerbung benutzen, oder gibt es da Ärger???
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Gruß / Klaus --------------------- |
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#2 |
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Free-Member
Registriert seit: 20.01.2007
Beiträge: 93
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<ironiemodus on>
Ja, nämlich von der Firma die "Hochzeitsfotografie" herstellt. ist eine jeansmarke, gerade ganz hipp bei den jungen leuten <ironiemodus off> also wirklich von wem solltest du denn dann ärger bekommen das wort ist weder geschützt noch eine tätigkeit, die in deutschland nur von fachkräften ausgeführtwerden darf(so wie sprengmeister... oder so ähnlich) also ab auf die werbung und in die große weite welt damit |
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#3 | |
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Free-Member
Registriert seit: 25.03.2004
Beiträge: 285
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Zitat:
definitiv NEIN! Mach dir keinen Ärger, Hochzeiten darfst du nur (gegen Money) aks eingetragener Mensch bei der Handwerkskammer fotografieren und natürlich auch nur dann werben. Grüße |
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#4 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
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#5 | |
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Free-Member
Registriert seit: 25.03.2004
Beiträge: 285
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#6 | |
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Free-Member
Registriert seit: 28.08.2005
Beiträge: 2.149
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#7 | |
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Free-Member
Registriert seit: 25.03.2004
Beiträge: 285
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Zitat:
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#8 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Das eine Thema: § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer - da geht es wirklich nur um die Umsatzsteuer - hat mit dem anderen Thema nichts zu tun. Auch als Kleinunternehmer (siehe hierzu auch den §1 des Gesetzes) (1) 1Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. 2Umsatz im Sinne des Satzes 1 ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. 3Satz 1 gilt nicht für die nach § 13a Abs. 1 Nr. 6, § 13b Abs. 2, § 14c Abs. 2 und § 25b Abs. 2 geschuldete Steuer. 4In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften über die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a), über den Verzicht auf Steuerbefreiungen (§ 9), über den gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung (§ 14 Abs. 4), über die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in einer Rechnung (§ 14a Abs. 1, 3 und 7) und über den Vorsteuerabzug (§ 15) keine Anwendung. führst Du ein Unternehmen; in diesem Falle der Fotografie ein Gewerbe. Zwangsläufig bist Du Patient von HWK und BG. |
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#9 | |
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Free-Member
Registriert seit: 25.03.2004
Beiträge: 285
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Zitat:
So ist es richtig, schön erklärt! |
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#10 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Greets, Peter. |
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