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#1 |
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Free-Member
Registriert seit: 26.12.2005
Beiträge: 5
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Vor einigen Tagen habe ich 2 meine Bilder in einer TV-Sendung eines deutschen öffentlich-rechtlichen Senders entdeckt. Ausgestrahlt (ich glaube nicht bundes- sondern landesweit) wurde die Sendung schon am 2. August allerdings via Internet ist sie immer noch zu sehen (ein Foto auch auf der Internetseite zu finden). Niemand hat mich gefragt oder sich nach dem Preis erkundigt, und die zwei Fotos sind bei keiner Agentur zu kaufen. Mein Name wird niergendwo genannt. Das, was ich bislang weiß ist die Tatsache, dass am Drehort mein Bildband zufällig lag. Der Kameramann hat meine Fotos ganz einfach aus dem Buch abfotografiert. Es ist noch nicht alles. Aus dem Kommentar ergibt sich eigentlich, oder wird mindestens angedeutet, dass die Bilder von einem anderen Fotografen stammen. Bebvor ich den Anwalt einschalte wollte ichwissen, ob jemand ähnliche Erfahrungen mit den Sendern hat.
LG Przemek |
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#2 | |
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Free-Member
Registriert seit: 30.07.2009
Beiträge: 1.635
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Zitat:
das geniale war/ ist: der sender hat definitiv gegen die abgesprochenen rechte verstossen, so dass die dann zahlen mussten, was ich verlangt habe, und du kannst dir denken, dass der film deutlich teurer war, als bei der erstausstrahlung [10 mal so teurer] ![]() der sender hat ohne zu murren gezahlt... wie sich das allerdings in sachen foto verhaelt, gerade wenn es abgefilmt ist, kann ich nicht sagen wenn der sender es so darstellt, dass man zb sieht, dass das buch auf dem tisch liegt und die kamera dahin schwenkt und auf das foto zoomt, koennte es auch als "redaktioneller inhalt" oder "dokumentarischer inhalt" gewertet werden, hier haben sender recht viele freiheiten wenn allerdings dein bild einfach abfotografiert und im vollbild in den film geschnitten wurde, hast du in meinen augen ganz gute chancen denk dran: die ausstrahlung ist schon gelaufen, du kannst ein deutlich ueberhoehtes honorar fordern, der sender wird zahlen, weil er vor gericht eh verlieren wird ich wuerde mich aber auf jeden fall bei einem auf medienrecht spezialisierten anwalt erkundigen und von diesem unterstuetzen lassen, habe ich damals auch gemacht... |
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#3 |
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Free-Member
Registriert seit: 26.12.2005
Beiträge: 5
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![]()
Danke für die schnelle Reaktion. Ich bin auch der Meinung, dass der Sender zahlen wird und zwar ohne zu zögern. Das Buch selbst wird in dem Beitrag nicht mal aus der Ferne gezeigt und auch nicht erwähnt. Beide Bilder werden als Vollbild eingeblendet. Das erste 3 Sekunden und das zweite 7 Sekunden lang. Ich suche momentan verzweifelt nach Honorarempfehlungen für solche Einblendungen. Vor Jahren hatte ich solche Tabellen, ich kann sie jedoch nicht mehr finden. Dort stand ganz genau: Ausstrahlung regional, landesweit, budesweit, so und soviele Sekunden, so und soviel DM. Wenn ich das Mehrfache verlangen soll, hätte ich vorher gerne gewußt, was die "normale" Honorarhöhe betragen würde. Mal sehen.
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#4 |
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Free-Member
Registriert seit: 30.07.2009
Beiträge: 1.635
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ich kenne die honorare auch nicht, koennte dir nur in sachen fernseh-minutenpreise weiterhelfen...
ich wuerde mal ganz grob 10faches normales honorar verlangen - ich bin recht sicher, dass die sofort bezahlen... [gerade die oeffentlich rechtlichen] die haben ja genug geld mit meinen gebuehren gemacht ![]() aber wie gesagt am besten direkt mit RA, dann zucken die nicht mal mit den wimpern... |
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#5 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hi,
lt. (älterer) MFM-Liste wäre folgendes Honorar anzusetzen: Nutzung redaktionell, Einblenddauer max. 10 sek., 3. Programm = 95,--/ Bild. Zusätzliche Web-Nutzung + 20% Grüße Joni |
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#6 | |
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Full-Member
Registriert seit: 27.03.2003
Beiträge: 6.984
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Zitat:
__________________
lg, jakob ---------------------------------------------- www.rawsamples.ch www.pixbit.ch www.jaro.ch Damit keine Missverständnisse aufkommen: ich verwende AUSSCHLIESSLICH die lineare Darstellung. Somit sind meine Beiträge auch NUR so zu lesen. |
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#7 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Na da bin ich gespannt.....das dürfte dann wohl nur per Klage durchsetzbar sein - wenn überhaupt. "Normalerweise" sind 500% Aufschlag bei unberechtigter Nutzung "üblich" - sofern das in den AGB des Bildanbieters enthalten ist. Aber "üblich" ist immer relativ - es gibt immer einen der es "will" und einen der es "akzeptieren" muss. Falls man sich nicht einigt, freuen sich ggfs. die Änwälte.
Grüße Joni |
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#8 |
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Free-Member
Registriert seit: 30.07.2009
Beiträge: 1.635
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ich wuerde fast drauf wetten, dass die ohne mit der wimper zu zucken die 855 euro mehr locker zahlen... [das ist echt peanuts fuer die...]
ansonsten nen guten anwalt suchen - und dann kannst du auf schadensersatz etc machen, da ist wahrscheinlich sogar noch mehr drin... lass es uns doch wissen... |
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#9 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
hier geht es doch um Schadensersatz. Der Aufschlag auf das "normale" Nutzungshonorar hat genau diesen Grund. Übrigens hat die Akzeptanz von MFM bei vielen Prozessen einen Grund - es macht eben die "Berechnung" des Schadensersatz viel einfacher. Sonst müsste der TO ja den "entgangenen Gewinn" einklagen, sprich glaubhaft beweisen, dass er normalerweise für die Nutzung der Bilder bspw. 2000,-- € verlangt hätte. Das würde die Einschaltung eines Gutachters nach sich ziehen - mit allen Konsequenzen. Grüße Joni |
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#10 |
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Free-Member
Registriert seit: 03.05.2005
Beiträge: 1.039
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Die Vorgehensweise des Senders, bzw. der Produktionsfirma ist ja haarsträubend! Ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass das niemandem während der Produktion aufgefallen sein soll. Und die Dreistigkeit obendrein, dass der Geschädigte es nicht merkt...
Aber jetzt weiß ich wenigstens, weshalb die öffentich-rechtlichen die ganzen GEZ-Gebühren brauchen... |
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