Hallo,habe nichts zum Thema gefunden vielleicht aber auch nur die Suchfunktion falsch benutzt:-)Es geht mir um das Thema Hobbyfotograf.Bin am überlegen mit meinem Hobby etwas Nebenbei zu verdienen.Ich denke da realistisch vielleicht an 500Euro im Jahr.Gibt es da einen Freibetrag oder muß ich vom ersten Euro an ein Gewerbe anmelden?Kennt sich da jemand aus?Danke
Hobbyfotograf als Nebeverdienst
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AW: Hobbyfotograf als Nebeverdienst
Das nennt sich dann Liebhaberei wenn du das "ohne Gewinnabsicht" betreibst.
Nachteil: du kannst keine Gewinnminderungen (Ausgaben für deinen Nebenverdienst, Verluste, Arbeitszimmer,...) geltend machen (also auch nicht irgendwo als Gewebetreibender einkaufen).
Vorteil: Du musst kein Gewerbe anmelden, die Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft bleiben aussen vor.
"Obergrenze" gibt es IMHO keine, das Finanzamt wird tätig wenn du auch nur einen Euro Gewinn machst. Deshalb wäre es sehr wichtig auch für die Liebhaberei eine gewisse Buchführung zu haben in der du Ausgaben und Einnahmen gegeneinander aufrechnest.
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AW: Hobbyfotograf als Nebeverdienst
Erstmal danke für die schnelle Antwort.Diesen Begriff "Liebhaberei" hab ich schonmal gehört.Reicht es denn da wirklich aus eine Buchführung zu machen?Ich müßte den "Kunden" in diesem Fall auch Rechnungen ausstellen..Darf denn bei der Liebhaberei alles fotografiert werden z.b. Hochzeit?Ich mein irgendwo gehört zu haben das Hochzeit,Portrait ohne Gewerbe nicht machbar wäre.Sorry für mein Unwissen aber von dieser Gewerbesache hab ich null Ahnung bzw. hab mich noch nie damit ernsthaft befasst.Hab es mir so vorgestellt das ich eine Homepage erstelle auf der ich mich als Hobbyfotograf vorstelle.Ein Paar Fotos aus meinen bisherigen TFP-Shootings einstelle aber keine Preise aufliste.Möchte mir damit auch nur Fotozubehör finanzieren,nichts weiter.Denke das ich über einen Finanzberater nicht herumkommen werde.MFG Marco
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AW: Hobbyfotograf als Nebeverdienst
Nur noch in Österreich, als so ziemlich einziges Land in der EU, ist das Fotografengewerbe ein geschütztes Gewerbe. Ob die das überhaupt noch schützen dürfen weiß ich nicht... Hier darfst du als Pressefotograf zB nichtmal 'ne Hochzeit oder eine Studiosession machen. Wenn's nach dem Innungsmeister geht.
Bei euch ist das was anderes.
Bei 500€ im Jahr (!!) würde ich mir keine Gedanken machen. Hier in A gibt's eine Nebenverdienstobergrenze (~8000€ pro Jahr?), darüber musst du einen Bescheid abgeben. Darunter ist's frei. Buchhaltung musst halt führen.
Rechnungen darfst du schreiben (nennt sich dann Honorarnote), jedoch darfst du keine Steuer ausweisen!
Ganz ehrlich - wegen 500€ im Jahr würde ich mir keine Gedanken machen. Zeug aufheben und gut ist.
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AW: Hobbyfotograf als Nebeverdienst
Hallo Marco,
war/bin in der gleichen Situation wie du: Bin Hobbyfotograf und wurde gefragt, ob ich (gegen Bezahlung von ein paar Euros) ne Veranstaltung fotografieren würde.
Habe dann längere Zeit mit Finanzamt und Gewerbeamt telefoniert, und hier ist mein Ergebnis:
- Solange es nur einmal oder sehr sehr selten im Jahr ist braucht man kein Gewerbe anmelden (schon gar nicht wenn es sich bei den "Aufträgen" um so geringe Beträge handelt wie bei mir - ca. 200 Euro). Wenn man kein Gewerbe anmeldet braucht man auch keine Handelskammer oder Berufsgenossenschaft.
- Ich zahle im Moment keine Einkommenssteuer (da Student und nur nen Minijob) und bleibe auch mit meinen zusätzlichen "Einnahmen" aus der Fotografie unter dem Jahresfreibetrag. Daher muss ich diese dem Finanzamt nichtmals melden. Erst wenn man sich im steuerpflichtigen Bereich bewegt, muss man seine zusätzlichen Einkünfte dem Finanzamt mitteilen. Da ich mal annehme, dass du eine normale, steuerpflichtige Arbeit hast, wirst du also auch deine zusätzlichen Einnahmen dem Finanzamt mitteilen müssen - im Zweifel Steuerberater oder Finanzamt fragen.
- Man kann auch als Privatmann "Rechnungen" ausstellen - die heißen dann nur nicht Rechnungen. Bedeutet: Du schreibst deinem Auftraggeber einfach nen Brief (mit deinem vollständigen Namen und Adresse sowie bei Bedarf Kto.-Nummer) in dem so etwas wie "hiermit berechne ich Ihnen xx Euro für das Erstellen von Fotos" steht. Das sollte dem Auftraggeber für seine Buchhaltung reichen. Für dich/das Finanzamt hast du dann entweder nen Kontoauszug mit der Überweisung deines Honorars oder quittierst den Empfang der Zahlung in Bar auf diesem Schreiben (da würde ich mir dann ne Kopie davon behalten, fürs Amt oder so).
Das ist mal das Ergebnis von mir bzw. wie es für mich relevant war. Was du für dich noch klären solltest ist, inwieweit ein solches Einkommen für die Steuer relevant ist und ob und wenn ja wann und wo das angegeben werden muss - da muss aber vielleicht nicht gleich der Steuerberater ran, vielleicht reicht schon ein freundlicher Anruf beim Finanzamt (zumindest hier in München waren die sehr freundlich und bemüht).Zuletzt geändert von tsoonamy; 18.01.2010, 09:34.
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AW: Hobbyfotograf als Nebeverdienst
Zitat von tsoonamy Beitrag anzeigenDas ist mal das Ergebnis von mir bzw. wie es für mich relevant war. Was du für dich noch klären solltest ist, inwieweit ein solches Einkommen für die Steuer relevant ist und ob und wenn ja wann und wo das angegeben werden muss - da muss aber vielleicht nicht gleich der Steuerberater ran, vielleicht reicht schon ein freundlicher Anruf beim Finanzamt (zumindest hier in München waren die sehr freundlich und bemüht).
Sollte am Ende gar ein negativer (= steuermindernder) Saldo herauskommen? Dann meldet sich natürlich irgendwann (wann?) das FA und bezeichnet das Ganze als "Liebhaberei". Wenn aber tatsächlich Einnahmen vorhanden sind, kann wohl kaum jemand die ernsthafte Gewinnabsicht von Anfang an in Frage stellen. Empfehle Besuch beim Steuerberater (vll. Pauschalhonorar vereinbaren = Betriebsausgaben). Gibt auch schon analoge Threads hier.
vg micha
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AW: Hobbyfotograf als Nebeverdienst
Ich danke euch fürs aufklären.
Da ich hauptberuflich einer normalen,steuerpflichtigen Arbeit nachgehe werde ich mich ganz genau bei einem Finazberater erkundigen.Zum Glück hatte ich noch kein Pay-shooting,werde aber mit Sicherheit ab sofort eine Buchführung machen.Da meine Ausgaben für dieses Jahr sowieso schon über 500 betragen ,schreibe ich eh nur rote Zahlen :-)
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AW: Hobbyfotograf als Nebeverdienst
Hallo zusammen,
also das Thema Firma/Steuer/Rechnung kenn ich aus einer anderen Situation, aus der ich eigentlich mit der Erfahrung raus gegangen bin: Einfach ein Kleingewerbe anmelden. Es gibt da glaube die 15.000€ Umsatzgrenze. Und solange man darunter bleibt kann man sich "aussuchen" ob man Steuer ansetzt oder nicht. Vorteil ist du kannst halt Rechnungen schreiben-mußt dann nur aufpassen bzgl. Mwst. JA/NEIN.
Einen weiteren Vorteil sehe ich darin, wirklich alles ab zu setzen was mit dem Fotografieren zu tun hat und die schon erwähnte "Gewinnfrist" liegt glaub bei 2 Jahren. Aber gut-wenn es nicht läuft kannst du die "Firma" ja auch wieder einstampfen...
Einen versuch wäre es doch wert, wenn man eh mit ein paar Aufträgen rechnet.
Hatte mich damit aber auch nicht intensiv genug beschäftigt, da es nicht um mich ging.
Lars
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Moin,
aus meiner Sicht kann man das gelassen angehen...
Ich habe für meine ersten "externen" Aufträge (zwar nicht mit Fotos aber das ist auch egal) erst einmal keine Anmeldung beim FA gemacht. Das ist IMHO auch gar nicht notwendig bzw. darf man auch gar nicht, wenn man das nur sehr unregelmäßig nebenbei, ohne Gewinnerzielungsabsicht und Nachdruck verfolgt. Du kannst also locker erst einmal mit ein paar Aufträgen anfangen. Und wenn sich später eine ordentliche Nebentätigkeit oder mehr daraus ergibt mit entsprechenden Umsätzen, holst du dir nochmal Rat ein und dann gehst du zum FA und meldest an.
Bis dahin habe ich das für mich wie folgt gemacht:
Ich habe Rechnungen geschrieben, die allerdings keinen Umsatzsteuerausweis enthalten dürfen - man ist ja kein Kaufmann. Als am Jahresende die Steuererklärung gemacht wurde (sind im einfachsten Falle nur ein paar Zahlen) habe ich das bißchen Gewinn einfach unter "sonstige Einnahmen" aufsummiert und als Nachweis Rechnungskopien angehängt.
Das ist aus meiner Sicht wichtig, da der Kunde die von dir gestellten Rechnungen wahrscheinlich irgendwie geartet an das FA reicht. Und die können mal leicht gegenprüfen, ob du auch diese Einnahmen angegeben hast. Das erspart beiden Seiten Ärger.
Zusätzlich habe ich in das Anschreiben für die Steuererklärung auf diese Einnahmen hingewiesen und "das sie sehr selten und unregelmäßig eingehen und das nicht direkt als Erwerb gedacht ist, sondern um auftretene Einnahmen offiziell angeben zu können" oder etwas in der Art.
Zumindest 3 verschiedene FAs (durch Umzüge meinerseits) haben sich da nicht beschwert.
Nachdem meine Einnahmen dann doch ein wenig gestiegen sind durch die Nebentätigkeit habe ich ein Gewerbe nach Kleinunternehmerregelung angemeldet. Kostet ein paar Euronen, man darf keine USt ausweisen, keine Vorsteuer ziehen und auch nicht wirklich viel im Jahr verdienen. Für die Steuererkl. reichen locker alle Vordrucke vom FA (z.B. die einfache Einnahme-Überschuß-Rechnung).
Ein riesen Vorteil aus meiner Sicht: Du kannst Dich da direkt ausprobieren und das Ganze Geraffel mit Auftrag einholen, Angebote absprechen, Rechnung schreiben, ein wenig Buchführung bis hin zur Steuererklärung durchspielen.
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Zitat von wordattack Beitrag anzeigenMoin,
aus meiner Sicht kann man das gelassen angehen...).
vg micha
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AW: Hobbyfotograf als Nebeverdienst
Hallo Wordattack,
vielen Dank für deine Ausführungen! Eine Frage hätte ich noch zum Kleingewerbe: Meines Wissens muss man doch, wenn man ein Fotografiegewerbe betreibt, auch bei der Berufsgenossenschaft angemeldet sein - gilt das auch für Kleingewerbe oder ist das dann ne Ausnahme? Denn allein die Jahresbeiträge der BG würden ja je nach "Auftragslage" schon einen guten Prozentsatz des Gewinns auffressen. Deshalb war es mir in meinem Fall auch wichtig, das ganze ohne Gewerbe (und eben auch ohne BG) abwickeln zu können.
Sollte man so ein Kleingewerbe bis 15.000,- im Jahr auch ohne BG etc. betreiben dürfen, wäre das natürlich ne klasse Sache. Die Anmeldegebühr für's Gewerbe dürfte ja nicht so exorbitant hoch sein...
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AW: Hobbyfotograf als Nebeverdienst
Sobald du das Kleingewerbe anmeldest kommen HWK und BG von selber; in Bayern gibt es z.B. keine Ausnahme - das könnte aber Regional verchieden sein.
Die Gewerbeanmeldung kostete bei mir 20€.
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Zum leidigen Thema BG gibt es eine erfreuliche Neuerung, ich darf mal aus einem anderen Forum zitieren:
"...habe ich erfahren, daß es im Zuge des Zusammenschlusses der BGDP und der BG Energie Textil Elektro zur BG ETEM zu einigen Satzungsänderungen gekommen ist."
Auszug aus der neuen Satzung (Abschnitt VIII, § 46, Absatz 2):
"Nach Absatz 1 versicherte Unternehmer und Unternehmerinnen, die selbst nicht mehr als 100 Arbeitstage (8 Stunden = 1 Arbeitstag) jährlich im Unternehmen arbeiten, werden auf schriftlichen Antrag von der Versicherungspflicht befreit"
Soweit ich weiß, haben das auch schon ein paar Leute erfolgreich praktiziert mit dem formlosen Antrag.
Die Handwerkskammer will allerdings auf jeden Fall ihren Anteil auch bei 0,- Einkommen, die Höhe des Beitrags ist regional unterschiedlich.
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Also, betrifft zwar nicht das Fotografieren, aber während meiner Studienzeit hatte ich auch ein Gewerbe angemeldet (die Anmeldung selbst kostet übrigens nichts, nur wenn man darüber auch eine Bescheinigung braucht).
Kurz danach trat dann auch die Kammer an mich heran. Ich habe denen dann geschrieben, dass ich ein "Kleinstgewerbe" betreibe (fragt mich nicht, wie sich das definiert) und jährlich einen Umsatz von unter ... mache (weiß auch diese Zahl nicht mehr genau)...
Damit wars erledigt. Ich habe definitiv nie irgendwas bezahlt. Habe auch keine Steuererklärung abgegeben... Muss man auch glaube ich nicht, wenn man unter einem bestimmten Umsatz bleibt!
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Zitat von net_stalker Beitrag anzeigenSobald du das Kleingewerbe anmeldest kommen HWK und BG von selber; in Bayern gibt es z.B. keine Ausnahme - das könnte aber Regional verchieden sein.
Die Gewerbeanmeldung kostete bei mir 20€.
das passt ja :-) will dieses jahr auch den schritt ins nebengewerbe gehen...
kannst du mir sagen was man im ersten jahr netto an bg und hwk zahlen muss?...und sind diese beträge einmalig oder jeden monat bzw. jahr?
p.s. hoffentlich trifft man sich bald mal beim user treffen
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