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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 2x BG-ED3 für 140 € " Sofort Kaufen " bei eBay ....



Tschocko
26.12.2002, 14:11
.... begt einfach unter Suche " BG-ED3 " ein. Nagelneu und OVP !!!

z.Zt. gibts die bei eBay wie Sand am Meer :-)))


Gr. Tschocko

Wolfgang P.
26.12.2002, 19:56
Bedeutet evtl. das der Griff nicht an die Neue D8 ranpasst???
Somit muss er raus.

Gruß Wolfgang P.

M. Blum
26.12.2002, 20:03
An eine D8 oder so passt er garantiert nicht, wenn diese das Gehäuse
der EOS 3 verwendet. Aber ich denke nicht, dass dies der Grund für
die Preissenkung ist. Mittlerweile gibt es nicht mehr die
Lieferschwierigkeiten beim BG ED3 und irgendwann ist der Markt mal
gesättigt. Dann gibt es schon mal Schnäppchen.

Gruß
Matthias


Wolfgang P. schrieb:

>Bedeutet evtl. das der Griff nicht an die Neue D8 ranpasst???
>Somit muss er raus.
>
>Gruß Wolfgang P.

Wolfgang P.
26.12.2002, 20:15
Ein Schnäppchen ist es allemal.

Sofort Kaufen!!!

Gruß, Wolfgang P.


Matthias Blum schrieb:

>
>An eine D8 oder so passt er garantiert nicht, wenn diese das Gehäuse
>der EOS 3 verwendet. Aber ich denke nicht, dass dies der Grund für
>die Preissenkung ist. Mittlerweile gibt es nicht mehr die
>Lieferschwierigkeiten beim BG ED3 und irgendwann ist der Markt mal
>gesättigt. Dann gibt es schon mal Schnäppchen.
>
>Gruß
>Matthias
>
>
>Wolfgang P. schrieb:
>
>>Bedeutet evtl. das der Griff nicht an die Neue D8 ranpasst???
>>Somit muss er raus.
>>
>>Gruß Wolfgang P.

lightning
27.12.2002, 00:36
Der Grund für den günstigen Preis ist einfach der, daß der Verkäufer keine Rechnung ausstellen kann, da er die Batteriegriffe auf dem Trödelmarkt gekauft hat. Also ist es auch nicht auszuschliessen, daß die Dinger nicht vom LKW gefallen sind.

Ich habe mir auch einen bestellt, für meine D60 die ich noch nicht habe.

M. Blum
27.12.2002, 11:41
Hallo wacholderblatte:

Weißt du, dass man nach BGB an einer gestohlenen oder sonstwie
abhandegekommen Sache kein Eigentum erwerben kann? Das heißt,
du bezahlst zwar, aber wenn der rechtmäßige Eigentümer die Sache
herausverlangt, musst du sie rausrücken und kannst dich noch nicht
mal darauf berufen, beim Kauf gutgläubig gewesen zu sein.

Das heißt dann: Kohle weg, Batteriegriff weg und ärgern.

Rechtlich ändert sich daran auch nichts, wenn nicht dein Flohmarkt-
händler die Sache geklaut hat, sondern sein Vorgänger.

Gerade bei Fotoequipment ist die Angelegenheit fatal, weil überall
Seriennnummern draufstehen und du im Falle eines Defekts die Sache
noch nicht mal bei Canon in Reparatur geben kannst. Sofern siedort als
gestohlen gemeldet ist, bekommst du kein Rückpaket von Canon, sondern
einen Brief von der Staatsanwaltschaft wegen Hehlerei.

Viele Grüße
Matthias


wacholderblatt schrieb:

>Der Grund für den günstigen Preis ist einfach der, daß der Verkäufer keine Rechnung ausstellen kann, da er die Batteriegriffe auf dem Trödelmarkt gekauft hat. Also ist es auch nicht auszuschliessen, daß die Dinger nicht vom LKW gefallen sind.
>
>Ich habe mir auch einen bestellt, für meine D60 die ich noch nicht habe.