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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Also noch einmal: Wofür ist die Gewährleistung gut?



Kasimir (abgemeldet)
16.12.2003, 13:16
Canon braucht anscheinend nur zu ignorieren.
Forummitglieder kloppfen schon den Klienten weich!!!

<a href='http://www.digitale-slr.net/foren/canon/details.php?id=182709' target='_blank'>Ingenieur gibt auf ?</a>

Gewährleistung vom Canon ist wie ein weiches Papier ... . Ohne gute Rechtschutzversicherung ist eingentlich wertlos!

Viele Grüße
Kasimir

jd-photography
16.12.2003, 13:22
Wofür sie gut ist? Damit dein Anwalt wengistens ein bisschen was gegen Canon in der Hand hat, sonst würde er ja mit ganz leeren Händen vor dem Richter stehen. Man munkelt ja bereits: Gewährleistung von Canon = Klopapier (aber ganz schön hartes)

;-)

Robert

ingenieur
16.12.2003, 13:23
Canon meint schlicht und einfach, die Kamera entspricht ihren internen Standards.
So einfach ist das.

Unscharfe Aufnahmen von mir mit Original Canon Objektiven gehen denen am A...h vorbei.

Kohle auf den Tisch legen und Klappe halten. So sieht der ideale Canon Kunde aus.

Jegliche technische Fragen von mir werden ignoriert.

Die internen Standards sind natürlich geheim.

Ingenieur

P.S. Jemand an einer neuwertigen, perfekt justierten 10D interessiert?

Kasimir (abgemeldet)
16.12.2003, 13:24

ingenieur
16.12.2003, 13:30
Da verkaufe ich meine 10D lieber mit etwas Verlust, bevor ich einen Rechtsstreit mit Canon beginne. Hast Du eine Ahnung wieviel Zeit und Nerven so etwas kostet? Recht haben und Recht bekommen sind zwei VÖLLIG unterschiedliche Dinge. Eine gute Freundin von mir ist übrigens Anwältin. Von ihr habe ich schon einige Hinweise bekommen.

Es steht Aussage gegen Aussage. Wem wird man glauben? Der Weltfirma Canon oder dem kleinen Ingenieur? Dreimal darfst Du raten.

Ich habe schon genügend Zeit mit der Schreiberei an Canon verschwendet. Da mache ich mir lieber einen netten Abend mit meiner Freundin. Das bekommt meinen Nerven wesentlich besser.

Ich hoffe, bei der 10D Nachfolgerin wird Canon die AF-Lektion gelernt haben.

Ingenieur

M. Blum
16.12.2003, 13:33
deine Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht gegenüber Canon. Wird dir dein Anwalt aber auch noch sagen, wenn du ihm die Sache überträgst.

Gruß
Matthias

Knipserlein
16.12.2003, 13:34

Knipserlein
16.12.2003, 13:36
Daher muss der Verkäufer 24 Monate Gewährleistung bieten.
Also hin zum Verkäufer und nach 3 maliger Nachbesserung einfach eine Neue verlangen. Fertig.

Sorry für das erste ENTER.

Kasimir (abgemeldet)
16.12.2003, 13:37
den ersten Brief schreibt und was wird es gekostet haben bis die Sache durch ist?
Kasimir

jd-photography
16.12.2003, 13:37
Versteh mich jetzt nicht falsch. Ich habe eine 300D, mit der ich absolut zufrieden bin! Das Teil funktioniert, ich hatte bisher noch keinerlei Probleme damit. Ein rundum guter kauf.

Aber wenn es Canon nicht in den Griff bekommt, die 10D richtig zu justieren, warum sollten sie es dann mit dem Nachfolger schaffen? Klar, alles neu. Aber noch lange keine Garantie für Qualität. Es sollte sich Masse gegen Canon bilden. Klar, du als 'kleiner' Ingenieur hast schlechte Karten, aber wenn es auf einmal 500 sind, sieht alles schon wieder anders aus.

Um Gottes Willen, ich will hier keine aufhetzen! Nicht das ihr mich falsch versteht! Ich bin mit meinen Canon Produkten halbwegs zufrieden. Aber wenn ich solche Probleme damit hätte, würde ich dagegen was tun. Gerade bei dem Preis sollte ich mehr erwarten können, als drittklassige Qualität.

Robert

ingenieur
16.12.2003, 13:39
Du erst einmal einen Anwalt finden, der den Fall überhaupt übernimmt.

Das ist für ihn absolut NICHT lukrativ.

Und für Deine Nerven ist ein Rechtsstreit auch nicht gerade gut.

Wenn Canon/der Händler die besseren Gutachter auffährt, bleibst Du auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzen.

Ingenieur

jd-photography
16.12.2003, 13:39
Ca 100 € für eine viertel Stunde gespräch. Die kosten werden sich bei einem üblichen Rechtsstreit, wenn er länger geht vorausgesetzt (Canon wird sicher nicht nachgeben), irgendwo zwischen 100.000 und 500.000 € bewegen. Nach oben sind natürlich keine Grenzen.

Robert

Kasimir (abgemeldet)
16.12.2003, 13:39
Meine KAmera ist gut wie sie ist. Sie wurde nicht justiert. War das auch eine Reparatur. Mit solchem Rückschreiben vom Canon wird mich der Händler beim zweiten Mall für dumm erklären und wegjagen!

Kasimir

Kasimir (abgemeldet)
16.12.2003, 13:46
Ich habe mich vo ein paar Jahren wegen eines Verkauf ( Streitwert ca 1200DM ) beim Anwalt informiert. Wir haben nett geplaudert und danach, wenn es zur Bezahlung kamm. Da sagte die Anwältin, dass ich etwas in die Kaffee-Kasse einwerfen soll, weil sie Keine Lust hat mit der Versicherung solche Peanuts abzurechnen - das habe ich auch getan.
Kasimir

Knipserlein
16.12.2003, 13:51
Kamera und den Objektiven Bilder machen lassen. Den sieht er mit eigenen Augen den Mist. Er muss Dich als Kunden zufrieden stellen. Ich würde beim Händler auf einen Austausch bestehen. Notfalls mit Anwalt und Leserbriefen in der Örtlichen Zeitung oder ähnlichem drohen. Den Schwan* einziehen würde ich jedenfalls nicht :-)

MfG Otelo

Knipserlein
16.12.2003, 13:54
wenige Euros Dir einen Brief von einem Anwalt anfertigen lässt. War sogar mal im Fernsehen. War unter 20.-EUR soweit ich mich erinnere!

Einfach mal beim örtlichen Verbraucherschutz nachfragen!

MfG
Otelo

M. Blum
16.12.2003, 13:55
Dann musst du den Weg gehen, der dafür in Deutschland vorgesehen ist. Einen Anwalt brauchst du dafür übrigens nicht.

So lange du dich hier im Forum beklagst, lacht sich dein Händler schlapp.

M. Blum
16.12.2003, 13:57
1. mit deinem Fotoapprat nicht zufrieden bist
2. den Gang zum Anwalt scheust

Was hast du vor, um dein Problem zu lösen?

Kasimir (abgemeldet)
16.12.2003, 13:58
Geld für gute Unterhaltung geben - hifi-components.de
Als höchste Serviceleistung hat er mir die Canon Service Adresse in Willich angeboten und noch eine schönen Tag gewünscht, der nächte bitte!
Die haben doch wirklich keine Angst vom Kunden :-(

KAismir

M. Blum
16.12.2003, 14:00
wenn du mit dem von dir gekauften Produkt halbwegs zufrieden bist, dann ist die andere Hälfte wohl Unzufriedenheit.

Gibts da Genaueres?

Kasimir (abgemeldet)
16.12.2003, 14:00

M. Blum
16.12.2003, 14:01

M. Blum
16.12.2003, 14:02
dein Problem zu lösen? Wohl nicht.

Knipserlein
16.12.2003, 14:04
können die Dir irgendwie helfen! Muss nicht, aber kann!

Never give up!

jd-photography
16.12.2003, 14:07
Wenn man als Produkt lediglich die Kamera betrachtet, bin ich überwiegend zufrieden. Sieht man als Produkt aber auch alles drum herum, also Hotline, Service, Erreichbarkeit und Geschwindigkeit der Reparatur sowie natürlich Qualität dieser, so bin ich in der Tat nur halbwegs zufrieden.

Ich hatte meine 300D gekauft, und nach zwei Tagen war das Objektiv (Kit) kaputt. Gott sei Dank tauschte mein Händler anstandslos. Trotzdem nicht so toll. Anschließend habe ich vier mal beim Canon Service angerufen, weil ich Informationen brauchte. Vier mal konnte man mir nicht weiter helfen. Enttäuschend. Ich warte immer noch auf 8 Zubehörteile, die ich schon mindestens seit 2 Monaten bestellt habe, aber Canon kann nicht liefern. Frustrierend.

Daraus resultierend stimmt meine Aussage, ich wäre nur halbwegs zufrieden. Wie siehst du das von mir geschilderte?

Robert

Kasimir (abgemeldet)
16.12.2003, 14:09
Die helfen mit bestimmte Einstelleung zu der Sache zu bekommen, meine Zweifel zu verlieren und grobe Fehler beim Streit zu machen - danke an alle :-)
Auf die, die mich gleich zum Deppen abgestufft haben kan ich verzichten.
Kasimir

M. Blum
16.12.2003, 14:10
Für deinen Frust habe ich Verständnis. Bei soviel Ärger, hätte ich die Marke gewechselt.

M. Blum
16.12.2003, 14:11

Kasimir (abgemeldet)
16.12.2003, 14:15

jd-photography
16.12.2003, 14:17
Das habe ich auch in Erwägung gezogen, aber mit der Kamera an sich bin ich ja absolut zufrieden! Es gibt meiner Meinung nach in diesem Segment keine Alternative, also bin ich doch bei Canon geblieben.

Ich finde es einfach schade, dass man bei gestellten Anfragen an Canon oder Nachfragen, immer richtig blöde Antworten bekommt. Man würde sich in Willich keinen Zacken aus der Krone brechen, wenn man schreiben würde: 'Für ihre Probleme haben wir Verständnis und es tut uns leid wegen den Unannehmlichkeiten. Wir werden uns umgehend um Ausbesserung kümmern etc.....' Aber stattdessen gibts einfach nur einen schrieb, der in etwa aussagt: 'Schade das sie nicht fähig genug sind, mit unseren Kameras umzugehen. Versuchen sie doch, die Kamera beim fotografieren ruhig zu halten, dann werden auch die Bilder scharf'. Typische Antwort bei einem Schärfeproblem mit dem AF.

Schön das du Verständnis hast. Es ist tatsächlich nicht gut, was in Willich für ein Spiel gespielt wird.

Robert

Kasimir (abgemeldet)
16.12.2003, 14:19
Ich warte nur noch entspannt auf die letzte Antwort. In dem Schreiben waren Fragen sehr konkrät in Punkten aufgelistet. Ignoranz -> rechtliche Hilfe.
Kasimir

Kasimir (abgemeldet)
16.12.2003, 14:23
verweigern. Es scheint wirklich so zu sein, dass sie, wenn die internen Spezifikationen publik werden, eine Höllenangst vor Konsequenzen haben!!!
Kasimir

jd-photography
16.12.2003, 14:26
Wahrscheinlich liegt in der 10D tatsächlich ein größerer Produktions- bzw. Konstruktionsfehler vor, der irreparabel ist. Man will vielleicht einfach verhinden, dass das die Runde macht und Canon die Kunden davonlaufen.

Robert

Kasimir (abgemeldet)
16.12.2003, 14:26

M. Blum
16.12.2003, 14:28
Warum schreibt Canon dir das mit ruhig halten etc?

M. Blum
16.12.2003, 14:30

jd-photography
16.12.2003, 14:31
Nein, mit meiner D300 habe ich absolut keine Probleme. Bin uneingeschränkt zufrieden damit. Aber viele meiner Bekannten und Verwandten habe eine 10D, und mehr als die hälfte hat AF Probleme. Jeder von ihnen hat den tollen Schrieb bekommen, sie sollen doch die Kamera ruhig halten oder ein Stativ benutzen!

Für mich ist das eine bodenlose Unverschämtheit.

Robert

Kasimir (abgemeldet)
16.12.2003, 14:33

M. Blum
16.12.2003, 14:33

jd-photography
16.12.2003, 14:35
denn auch im DSLR-Portal ist von solchen Sachen nichts bekannt! Canon hat seinen Fehler bei der 10D offensichtlich erkannt und bei der D300 seine Hausaufgaben gemacht.

Robert

jenne
16.12.2003, 14:48
Und was kaufst du, wenn du deine 10D verkauft hast? Wieder eine 10D? Neue Cam, neues Glück (so ähnlich sagt man es doch beim Loseziehen auf dem Jahrmarkt :-). Ich werde es evtl. nochmal mit einer 300D versuchen).
j.

PS: Was meint ihr, was ist von Minolta zu erwarten? Da soll ja auch eine DSLR in 2004 kommen. Minolta hat bei analog auch schnelle AF's, wenn ich mich recht entsinne.

Kasimir (abgemeldet)
16.12.2003, 14:50

jd-photography
16.12.2003, 14:54
Ich habe die 300D und konnte noch kein AF Problem feststellen. Auch von anderen Besitzern ist mir sowas nicht bekannt. Ein paar Einschränkungen im Vergleich zur 10D gibts eben, aber ansonsten ist das für den Preis eine Top Kamera!

Robert

Spiller
16.12.2003, 14:56
LOL! Hificomponents ist nichts anderes als ein Kistenschieber, der Dumpingpreise machen kann, weil er u.a. so gut es geht versucht sich um die Gewährleistungspflichten zu drücken und mit Vorliebe auf die Herstellergarantie verweist. keine Beratung, kein Service, keine wirklichen Verkaufsräume sondern einfach nur Kohle gegen Ware.
Ich wollte mal eine Canon Digital Ixus dort kaufen, der Preis war einfach verlockend. Ich hab' dann nur zur Sicherheit nochmal nachgefragt, was denn sei, wenn ich zu Hause feststelle dass ich einen Dead-Pixel habe. Daraufhin erklärte man mit, dass ich die Kamera dann zum Hersteller schicken müsse. Ich habe auf dem Absatz kehrt gemacht und bin aus dem Laden raus.

Da heisst es 'You get what you pay for'. Die vermeintlich 'guten' Preise kommen nicht von irgendwo, denn heute hat nun mal keiner was zu verschenken. Etwas mehr Sicherheit gibt es über den Versandhandel (Fernabsatzgesetz) oder bei den üblichen Elektrogroßmärkten (die fast alle ein Umtauschrecht ohne Angabe von Gründen innerhalb der ersten 14 Tage gewähren).

Nach Canon ist das Gerät anscheinend innerhalb der Specs oder es gab einen Irrtum beim Service. Schick' das Ding halt nochmal hin und wenn nichts besser wird, steig um auf Nikon ;-)

Keks
16.12.2003, 15:12
1.Ist es ein Canon-Produkt
2.Ist es eine abgespeckte 10D und sehr schnell nach der 10D auf den Markt geworfen worden und so langsam wie Canon reagiert, wird konstruktiv kaum noch was änderbar gewesen sein
3.Wer sich eine 300D kauft, wird sich in der Regel keine lichtstarken Ls kaufen und wir haben doch in einem der unzähligen, informativen,abwechslungsreichen und ingenieursmäßigen Kazimierz-Threads gelernt : Der AF-Fehler ist konstruktiv logisch,quasi unvermeidlich, und tritt nur bei LICHTSTARKEN Optiken auf. Den kann also kaum ein 300D-User merken, prozentual gesehen !
Satire AUS !

Jungs, viel Glück beim Loswerden, alles Gute, frohes Fest,guten Rutsch und bitte : bei allem Verständnis für Euren Frust, legt mal bitte eine andere Platte auf oder gar keine...

Gruß,
Andreas

M. Blum
16.12.2003, 15:22
es gibt so viele user (auch in diesem Forum), die mit der 10D und lichtstarken Objektiven sehr gute Bilder machen. Die Erfahrungen von Kasimir un ingenieur als Standard zu definieren, ist ein Witz.

Gruß
Matthias

ehemaliger Benutzer
16.12.2003, 15:26
Hi,

Leute lasst Euch doch nicht ins Boxhorn jagen!

Hifi-Kommponents - die versuchen die Leute für Dumm zu verkaufen. Anstatt AGB's nur Info's
auf ihrer Hp um dem Kunden was weiss zumachen. Funktioniert ja offensichtlich auch.

Für Händler die keine AGB's veröffentlichen gelten immerhin noch die gesetzlichen Geschäftsbedingungen, somit Fernabgabegesetz und Gewährleistungspflicht.

Wollten mir auch erzählen, dass mein defekter Sony MD müsse auf meine Kosten zum Hersteller geschickt werden. Klare Ansage von mir: bei nicht Einhalten der Gewährleistungspflicht wird der Kaufvertrag nach festgesetzter Frist storniert und Ware gegen Geld getauscht.

Antwort von HP: Gerne übernehmen wir.....bla,bla bla.

Leute lasst Euch nicht von solchen Händlern verarschen!

Grüsse

Keks
16.12.2003, 15:29

stack
16.12.2003, 15:48
'Ca 100 € für eine viertel Stunde gespräch.'

Mandant zum Anwalt: 'Was kostet das bei Ihnen?'
Anwalt: '3 Fragen 200 Euro.'
Mandant: 'Ist das nicht ganz schön teuer?'
Anwalt: 'Ja! Und Ihre dritte Frage?'

Tschuldigung, das fiel mir nur gerade so ein.... ;-)))

Kasimir (abgemeldet)
16.12.2003, 15:52
Also es ist immer empfehlenswert die Klappe zu halten. Ist doch alles Schmarn, oder ?

<a href='http://www.digitale-slr.net/foren/canon/details.php?id=182807' target='_blank'>Käufer gekniffen !!!</a>

Also bitte jetzt Beiträge von Marc Sigrist, Matthias1975 usw. Es wäre jetzt eure große Stunde. Es gibt doch kein AF Problem. Eingeschickt beim super-Service und alles ist bestens? Ein echtes Schnäppchen ist zu machen. Er hat sogar das 17-40 !!!

Marc wie wärs mit einer Zweitkamera? Du verstehst dich doch so gut mit dem Canon service ;-)

Kasimir

M. Blum
16.12.2003, 16:05
Warum sollte sich gyngeb eine nicht funktionierende Kamera andrehen lassen, wenn er auch eine funktionierende kriegen kann?

Kasimir (abgemeldet)
16.12.2003, 16:11

Matthias1975
16.12.2003, 16:13
kann ja verstehen, daß Dir nicht gerade Glück mit Deiner 10D zugeflogen ist. Aber mich jetzt hier blöd aus der Reserve zu locken brauchst Du echt nicht versuchen.
Was ich Dir die ganze Zeit nur klar machen will, ist daß Du hier nicht die ganze Zeit nur Gift versprühen mußt. Was erwartest Du eigentlich? Klar läuft es bei Canon nicht immer rund was den Service angeht. Und? Es gibt aber auch andere Beispiele wo es doch geklappt hat.

Ich habe es schon paar mal gesagt und so würde es auch ich machen: Wenn´s Dich ankotzt dann verkaufe sie und wechsel das System. Jeder hat versucht Dir hier irgendwie Mut zu machen und Tips zu geben, aber nein, Du mußt die ganze Zeit so daneben schießen wie es anscheinend auch Deine Kamera tut.
Ich habs langsam satt diese ewige {Sxxxxe} lesen zu müssen, indem Du dauernd gegen Leute vorgehst, die nicht Deiner Meinung sind. Und ich wette ich bin nicht der einzige hier drin. Sorry für die Wortwahl, aber es mußte raus.

So und jetzt mach so weiter und schreib doch ellenlange Threads wie schlecht doch Canon zu Dir ist und, daß sie Dir nicht helfen wollen usw. oder laß es!
Und wenn Du gewechselt hast, sag bescheid damit ich im Nikonforum lesen kann wie schlecht auch diese Firma zu Dir ist!

MfG

Matthias

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Moderator: jar
Dieser Beitrag wurde am 16.12.2003 um 16:15:24 editiert.
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goekie80
16.12.2003, 16:13
Nur mal zur Richtigstellung, weil jeder irgendwas schreibt und keiner
genau weiss was es bedeutet (besonders schlimm bei Ebay-Angeboten
von privat):

Gewährleistung = GESETZLICHER Anspruch gegenüber dem Händler; bezieht sich auf die Funktion; muss kostenlos und in angemessener Frist erfolgen!

Garantie = VERTRAGLICHE Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft (Versprechen) durch den Hersteller (z.B. 10 Jahre Garantie beim Auto gegen Durchrostung); Leistungen der Garantie müssen nicht zwangsläufig kostenlos sein! (Einzelvertragliche Abweichung möglich!)

Fazit: Das Versprechen einer Garantie ist nie ein Ersatz für die gesetzliche Gewährleistung!

M. Blum
16.12.2003, 16:18
ich weiß ja nicht, wer von den Bergiffen verwirrt ist, aber was meinst du, wie Kasimir weitergeholfen werden kann?

goekie80
16.12.2003, 16:28
Ich kenne seine Situation leider nicht genau.
Auf jeden Fall sind die Begriffe, so wie er sie verwendet nicht korrekt
und sehr verwirrend.

Im dem Fall ist sein Problem eine Gewährleistungsfrage, da die Funktion
der Kamera eingeschränkt ist, hier kann er den Händler haftbar machen.
Ist die Kamera vor weniger als 6 Monaten gekauft, müsste der Händler sie
ihm umtauschen. Dieser wird dies in der Regel auch machen, da er die Kamera einfach
bei Canon umtauscht. Wenn sie älter ist, muss er die Funktionsstörung nachweisen.
(Beweislastumkehr; Notfalls durch ein Gutachten)
Dies muss er notfalls gerichtlich machen!

Kasimir (abgemeldet)
16.12.2003, 16:47
abschlägt? Ich war bei ihm mit Zeugen. Muss das Ganze innerhalb der halben Jahres abgewickelt sein oder ist nur das Reklamationsdatum bzw. Abschlags wichtig?
Kasimir

ehemaliger Benutzer
16.12.2003, 19:24
... muß er dies (am besten schriftlich) begründen. Du setzt Ihm ein Frist zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht und drohst bei Nichterfüllung die Rükabwicklung des Kaufvertrages an.

Hast Du eigentlich nicht ein Elternteil oder Geschwister, die Dir dabei mal Hilfe leisten könnten. Wenn ich das alles lese, habe ich den Eindruck, dass Du noch sehr jung und unerfahren sein musst.

Grüsse

Gyngeb
16.12.2003, 19:31
Hallo Kasimir,
du schreibst: 'Käufer gekniffen !!!!'
Also das ist ja wirklich ein blödes Geschwätz!!!

Ich lese und schreibe hier und in anderen Fotoforen schon eine ganze Weile mit.
Ich weiß daher, dass es Leute gibt, die einfach Pech mit Ihrer Kamera hatten (Montagsmodell). Ich weiß aber auch, dass es Leute gibt, die mit nix zufrieden sind und dauern meckern.
Aber warum sollte ich von jemanden wie Ingenieur oder Dir eine 10D abkaufen, wenn Ihr in endlos langen Beiträgen beschreibt, wie unzufrieden Ihr mit dem Teil seid?
Das hat mit kneifen nichts zu tun!

Nix für ungut! Ich hoffe, auch Du findest eine Lösung für Dein Kameraproblem.

Gruß
Tom

Also: ich suche noch immer ne gebrauchte, funktionierende 10D ;-))

goekie80
16.12.2003, 19:46
Schriftlich bestätigen lassen!
Ich würde ihm allerdings nochmal ein letztes Ultimatum stellen und
mit Einschaltung eines Gutachters und eines Anwalts drohen.
Nochmal mit einem Zeugen und Bildern hingehen und sie ihm zeigen.

Auf §459 BGB aufmerksam machen:
(1) Der Verkäufer einer Sache haftet dem Käufer dafür, daß sie zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf den Käufer übergeht, nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit kommt nicht in Betracht.

Somit ist er verpflichtet, Wandlung (Geld zurück, Ware zurück)
Preisminderung, Verbesserung (Übergeber beseitigt den Mangel, meist eine Reparatur)
Austausch (Übergeber nimmt das mangelhafte Produkt zurück und gibt dem Konsumenten ein neues, funktionierendes) durchzuführen.

Wenn die Kamera älter als 6 Monate ist, muss du allerdings nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand. Wenn sie jünger ist, muss der Händler beweisen, dass er nicht bestand (was meist unmöglich ist). Massgeblich ist der Anzeigezeitpunkt des Mangels.

Eventuell hierzu auch mal einen Verbraucherschutzverein anschreiben.

Weitere Infos zum Thema Gewährleistung:
http://www.konsument.at/seiten/p2398.htm

Alfons W.
16.12.2003, 19:48
Glaubst Du tatsächlich, Canon handelt so unüberlegt? Ich wette, die 300D war schon in Planung, als die 10D ebenfalls noch in Planung war. Keine Firma kann es sich leisten, so kurzfristig zu planen. Nur haben die bei der 10D etwas verbaselt. Das ist wie mit Produktionsfehlern bei Autos. Marketingtechnisch war es doch bestens, erst eine hochgelobte, aber teure 10D auf den Markt zu bringen, damit Bedürnisse zu wecken und dann mit der 300D eine einigermassen bezahlbare Kamera auf den Markt zu bringen. Erst mit der 300D verdient Canon richtig Geld, so dass die letztendlich schon etwas 'ausgereifter' sein muss. Na ja, auf mich wirkt sie auch so.

Kasimir (abgemeldet)
16.12.2003, 20:30
Ich habe es nur benutzt um zu zeigen, dass wenn das AF-Problem jemandem trifft dann ist es nicht so einfach mit dem Verkauf. Eigentlich müsste man dem Käufer sagen, dass die Kamera ein Problem hat.
Ich habe vor dieser Aktion sogar Einverständnis vom Ingenieur eingezogen. Mir war eigentlich klar, dass du die Kamera nicht wollen wirst. Ich persönlich würde auch nicht, denn ich gehöre nicht zu denen die es daran nicht glauben ;-).
Ich hoffe du bist nicht suer auf mich, Grüße Kasimir

Kasimir (abgemeldet)
16.12.2003, 20:33

Keks
16.12.2003, 20:46
ansonsten : siehe unter 2.
Schreibe ich wirklich so hoch ? ;(
Logisch war die in der Entwicklung und sicher zusammen mit 10D geplant und es werden gleiche Komponenten verbastelt. DAS sollte doch die Kernaussage von Punkt 2 sein !

Gruß,
Andreas-
den wieder mal keiner versteht

|||||
( O O )
oOO-(_)-OOo

Gyngeb
16.12.2003, 21:22
Is schon ok, Kasimir!
Ich kann schon verstehen, dass man bei so etwas entäuscht und gefrustet ist, wenn's denn wirklich an der Kamera liegt. Schließlich kostet so ein Spielzeug sehr viel Geld und der Wertverlust ist immens! Für die kurze Zeit, in der das Modell noch nicht zum alten Eisen zählt, sollte es schon vernüftig funktionieren, damit man nicht den Spaß daran verliert.
Aber ich kann fast nicht glauben, dass man so ein offensichtliches Problem, wie es z.B. an Ingenieurs 10D auftritt, nicht in den Griff bekommt. Wenn es so ist, wie es Ingenieur beschreibt, dann muß das auch dem Hersteller auffallen. Wenn nicht beim ersten, dann eben beim zweiten oder dritten Mal. Ich glaube, Euch bleibt nur: ruhig, sachlich aber konsequent das Problem zu beschreiben und die Kamera wieder zurück an den Hersteller schicken.
Sollte der zweite (oder dritte?) Mängelbeseitigungsversuch nicht erfolgreich sein, dann auf Wandelung bestehen. Aber Ihr müßt Euch Eurer Sache ganz sicher sein und alle anderen Fehlerquellen ausschließen. Außerdem gilt auch bei Reklamationen: Der Ton macht die Musik. Ich weiß, das ist jetzt nur graue Theorie, aber eine andere Möglichkeit sehe ich nicht (bevor die Sache über Anwälte (igitt) geregelt werden muß).
Ich wünsche Euch starke Nerven und viel Erfolg!

Gruß
Tom

Kasimir (abgemeldet)
17.12.2003, 08:05

Spiller
17.12.2003, 17:38
Weil immer noch so viel geschrieben wird, ohne es genau zu wissen ;-)

Gewährleistung war gestern und heisst heute AFAIK Sachmängelhaftung. Diese ist gesetzlich (BGB) geregelt und verpflichtet Verkäufer zu Haftung bei Mängeln an Gebrauchsgütern, die schon beim Gefahrübergang bestanden haben. Für Händler gilt eine Zeit von 24 Monaten, wobei es nach 6 Monaten zur Beweislastumkehr kommt, d.h. bis vorher wird immer davon ausgegangen, dass ein Mangel beim Gefahrübergang bestand und der Verkäufer müsste Nachweisen, dass dem nicht so ist, wenn er sich aus der Affäre ziehen will und nach 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel beim Gefahrübergang bestand, wenn er will, dass der Verkäufer haftet. In der Praxis, kann die Durchsetzung nach 6 Monaten als schwieriger werden, als vorher. (Aus diesem Grund halte ich von 12 oder 24 Monaten Herstellergarantie mehr!)

Garantie ist eine Freiwillige Leistung, die jeder aussprechen kann (Händler, Hersteller), die an bestimmte Bedingungen geknüpft sein kann (Garantiekarte, Erstbesitzer, etc.) und die eine frei definierten Zeitrahmen haben kann (12 Monate, 24 Monate ...).

Zugesicherte Eigenschaften gibt es auch noch, aber das kann unabhängig von der Garantie betrachtet werden.