PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Test Tamron 17-35 Di Händler Reaktion!



Wolfgang Rixen
17.01.2004, 13:59
Also lange rede kurzer Sinn, Ihr habt mich überzeugt. Es geht zurück. Hier die mir unverständliche Reaktion des Händlers.

Hat wer eine Idee was ich machen kann?

ER SCHREIBT:

Selbstverständlich bedauern wir die Tatsache dass Sie ein für Ihre Zwecke
nicht geeignetes Objektiv gekauft haben - Es ist nun mal so, dass Sie von
einem Teil für 450,- nicht die Leistungen eines Objektivs für über 700,-
erwarten dürfen.

Die genannten Feststellungen sind keine Fehler die durch Garantieleistungen
(Umtausch bzw. Reparatur) beseitigt werden können sondern nicht
garantierelevante konstruktionsbedingte Eigenschaften die Objektive dieses
Typs eben haben bzw. nicht haben...

Da Sie - wie Sie selbst schreiben - das Objektiv benutzt haben müssen wir
diesen Gebrauch bei einer eventuellen Rücknahme berechnen.

Selbstverständlich können wir alternativ das Objektiv zu Tamron zu einer
Garantiereparatur einsenden wenn Sie unserer seriösen Einschätzung nicht
vertrauen. Wir machen Sie jedoch darauf aufmerksam, dass bei einer Ablehnung
eines Garantiefalles durch Tamron eine Handlings- und Bearbeitungsgebühr von
25,- fällig wird.

ENDE

schöne Zeit
Wolfgang

<a href='http://www.foto-rixen.de' target='_blank'>verschlungene Wege</a>

M. Blum
17.01.2004, 14:01
Hattest du es im Versandhandel gekauft? Oder vor Ort?

Wolfgang7
17.01.2004, 14:04

axl*
17.01.2004, 14:09
Kopf machen. Zurück und gut is.

Knipserlein
17.01.2004, 14:13
Nutzung des Objektiv welches den Funktionstest übersteigt in Rechnung zu stellen!

Ich hätte es einfach ohne Begründung (welche man auch nicht leisten muss) innerhalb der 14 Tage zurück gegeben und gut ist.

Da aber Wolfgang bereits einen 'größeren Test' zugegeben hat, wird ihm der Händler wohl etwas abziehen. Da kann er nichts machen.

Gilt natürlich nur für den Internet- oder Telefonkauf.

Stefan
17.01.2004, 14:13
Händler einen Preisabschlag bei der Rücknahme einbehalten. Wolfgang hat ihm ja gesagt, es sei benutzt worden.

Wolfgang7
17.01.2004, 14:18
FERNABNAHMEGESETZ(Widerrufsbelehrung)
Verkauf an Privatpersonen:

Jedem Verbraucher steht im Sinne des Fernabnahmegesetzes ( §355 BGB ), bei allen Verkäufen die ausschließlich durch die Verwendung von Fernkommunikationsmitteln wie z.B. E-Mail, Internet und Telefon zustande gekommen sind, ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tage des Eingangs der Ware beim Empfänger bzw. bei Teillieferung mit dem Eingang der ersten Lieferung beim Empfänger.
Der Widerruf des Vertrages bedarf keiner Begründung und kann schriftlich oder durch die Rücksendung der unversehrten Ware erfolgen, zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Gruß
Wolfgang

Knipserlein
17.01.2004, 14:24
wichtige Teil, für diesen Fall:

Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist.

charly gielen
17.01.2004, 14:26
> Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung
> der Sache zurückzuführen ist.</i>
ist ja hier der Fall
cg

He Bad
17.01.2004, 14:26
<a href='http://www.http://ourworld.compuserve.com/homepages/ThomasSchrader/Fernabgabegesetz.htmldein_Link_hier.de' target='_blank'>deine BesInformation gemäss dem Fernabsatzgesetzchreibung hier eingeben</a>


<a href='http://www.2-and-more.de/alle/fernabgabegesetz.htm' target='_blank'>Fernabgabegesetz (FernAbsG)</a>

Martin Luding
17.01.2004, 14:29
Genau hier liegt eben der Unterschied zwischen 'Widerrufsrecht' und 'Rückgaberecht'...

He Bad
17.01.2004, 14:31
<a href='http://ourworld.compuserve.com/homepages/ThomasSchrader/Fernabgabegesetz.html' target='_blank'>Information</a>

Falls der Link wieder nicht funktioniert:

http://ourworld.compuserve.com/homepages/ThomasSchrader/Fernabgabegesetz.html

Kersten Kircher
17.01.2004, 14:59
> FERNABNAHMEGESETZ(Widerrufsbelehrung)
> Verkauf an Privatpersonen:
>..................
> Der Widerruf des Vertrages bedarf keiner Begründung und kann schriftlich oder
> durch die Rücksendung der unversehrten Ware erfolgen, zur Fristwahrung genügt die
> rechtzeitige Absendung.

der Händler lehnt ja nicht die Rücknahme ab, sondern schreibt
Zitat: Da Sie - wie Sie selbst schreiben - das Objektiv benutzt haben müssen wir diesen Gebrauch bei einer eventuellen Rücknahme berechnen. Zitat Ende

und nun stelle ich mir vor ich kaufe bei diesem Händler eine Optik und irgentwann stelle ich fest das sie *gebraucht* íst, das fände ich auch nicht so witzig.

In der heutigen Zeit scheint es Mode zu sein sich was zu bestellen, es zu testen und wenn es dann nicht für gut empfindet, es einfach zurückgeben das dem Händler Kosten entstehen die Ihm keiner ersetzen tut, wird nicht bedacht. Diese Kosten muss er aber wieder reinbekommen und so schlägt er sie vorher einfach drauf, ich will damit sagen alles könnte billiger sein wenn der Händler nicht dieses Risiko hätte.

Gruss Kersten

HKO
17.01.2004, 15:27
M.E. hast Du das Objektiv nicht genutzt sondern nur erprobt. Dies ist genauso, wie Du es z.B. auch im Laden gemacht hättest ggf.
Ich würde den Händler hier konkret nennen, ggf. die 25 € Bearbeitungsgebühr (weil es sich nicht lohnt, um solche Summen zu streiten) zahlen und nie wieder dort kaufen, dem Händler dies auch kundtun.
Des Weiteren würde ich die Händlerreaktion an Tamron weiterleiten.
Hier Adresse:

Michael Dickel, PR-Manager
Tamron Europe GmbH
Tel +49 221 97 03 25 0
Fax +49 221 97 03 25 4
e-mail: m.dickel@tamron.de

Können ja mal offiziell Stellung nehmen. Es kann sein (die haben die Fertigung geändert, Bernd hat ja neulich darauf schon mal hingewiesen), daß dabei was schief gegangen ist.

He Bad
17.01.2004, 15:37

Wolfgang Rixen
17.01.2004, 15:44
Tamron Objektiv bei einem Fotohändler über Ebay per Sofortkauf gekauft.

Nachdem Test Ergebniss habe ich den Händler angeschrieben, dass ich es zurückschicken werde weil es nichts taugt und ich dann gegen Aufpreis das Canon 17-40 nehmen würde.

Zuerst schrieb er zurück, dass er aber dann 10% vom Kaufpreis abziehen müssen. Das sind: 46,60 Euro (fast 100,- DM) . Nachdem ich dann nochmals freundlich aber bestimmt interveniert habe, kam dieses gepostete Schreiben.

Ich lese daraus: Alles was an Objektiven im Bereich 17-40 unter dem Canon Preis verkauft wird ist einfach Schrott. Wir als Kunden müssen mit diesem Schrott einfach leben.

Sollte ich mal nachTamron schicken....

schöne Zeit
Wolfgang

<a href='http://www.foto-rixen.de' target='_blank'>verschlungene Wege</a>

Knipserlein
17.01.2004, 15:51

Clemens Reichelt
17.01.2004, 15:53
Es liegt aber bei Wolfgang Rixens Tamron-Objektiv doch gar keine 'Verschlechterung' vor, vermute ich mal. Und der Händler will eine Preisminderung durchsetzen, ohne das Objektiv bereits gesehen zu haben, da es ja noch nicht zurückgesendet ist.

Eine pauschale Preisminderung ohne tatsächliche 'Verschlechterung' ist allerdings rechtlich nicht zulässig. Von daher kann ich Wolfgang Rixen nur raten, sich nicht einschüchtern zu lassen und die pauschale Preisminderung nicht hinzunehmen, da sie rechtswidrig ist.

Kein Verschlechterung = keine Preisminderung

ehemaliger Benutzer
17.01.2004, 16:00
Wenn er das Objektiv zurücknimmt kann er es nicht mehr als neu verkaufen. Bei dem Preisunterschied zum Canon darf man auch eine bessere Leistung des Canon Objektivs erwarten. Den Verkäufer trifft so wie ich Deine Schilderung verstehe keine Schuld. Man kann sich nicht immer und überall versichern und absichern, etwas Verantwotung müssen wir auch selber tragen. Ich würde ein paar Euro abscheiben (Lehrgeld) und die Eintausch Offerte annehmen.
Ralph

Clemens Reichelt
17.01.2004, 16:00
Sei dir sicher:

In so einem Fall (Rückgabe von Neuware innerhalb von 2 Wochen) wird JEDER Händler ohne Ausnahme diese Ware zum vollen Neupreis an den nächsten Kunden weiterverkaufen. Ein Test im Sinne von zwei, dreimal ans Bajonett anschließen machen die Hersteller doch selbst (hoffentlich!). Und der Händler würde dann beim 1. Kunden 46,- Euro einstreichen und beim 2. Kunden noch einmal den vollen Gewinn, der im beim Verkauf dieser Ware gemäß seiner Kalkulation bleibt.

Insofern würde das Fernabsatzgesetz dem Handel doppelte Gewinnspanne bescheren. Aber diese pauschale Preisminderung, ohne dass tatsächliche Schäden an der Ware verursacht wurden, ist absolut rechtswidrig. Nur wenn Wolfgang Rixen dem Tamron-Objektiv beispielsweise einen Kratzer verpaßt hätte, wäre eine Preisminderung bei Rücknahme des Händlers rechtens, da der Händler es jetzt ja tatsächlich selbst nur noch zum niedrigeren Preis weiterverkaufen könnte. Der Händler darf nur tatsächliche Schäden monieren und bei Rücknahme von der Rückerstattung des ursprünglichen Kaufpreises abziehen.

Wolfgang Rixen
17.01.2004, 16:01
das werde ich gleich tun.

Aber eins ist klar, einschüchtern lasse ich mich nicht!

Der Händler behauptet ja (in)direkt alle Objektive unter 700,- Euro in diesem Brennweiten Beriech sind Schrott.

Das werde ich erstmal Tamron mitteilen. Dann habe ich dem Händler den thread geschrieben, damit er liest um was es geht.

Also Danke erstmal lesen amche ich gleich.

schöne Zeit
Wolfgang

<a href='http://www.foto-rixen.de' target='_blank'>verschlungene Wege</a>

Wolfgang Rixen
17.01.2004, 16:02
So wie es aussieht verkauft er nur bie Ebay und hat kein Ladenlokal

schöne Zeit
Wolfgang

<a href='http://www.foto-rixen.de' target='_blank'>verschlungene Wege</a>

Marc Sigrist
17.01.2004, 16:02
....ich sehe es aber eher so, wie Kersten Kirchner...ein paar zeilen weiter oben.....

....das geht nicht gegen Wolfgang....ich schätze ihn nicht so ein, daß er von vornherein mit dem gedanken gespielt hat wieder umzutauschen und zurückzugeben....

marc

Clemens Reichelt
17.01.2004, 16:02
<i>[Ralph Welling schrieb am 17.01.04 um 16:00:17]

> Wenn er das Objektiv zurücknimmt kann er es nicht mehr als neu verkaufen.
</i>

Genau das wird er aber garantiert tun. Es ist ja nicht gebraucht. Ware, die im Kaufhaus in den Regalen liegt und von Kunden befummelt wird, ist ja auch Neuware.

Clemens Reichelt
17.01.2004, 16:04
Wenn du dem Objektiv keinen Schaden zugefügt hast, mußt du keine Preisminderung hinnehmen. Notfalls Verbraucherschutz informieren, dann hisst der Händler schneller die weiße Fahne, als der Tamron-AF scharf stellt ;-)))

Clemens Reichelt
17.01.2004, 16:06
Er handelt gewerblich und als Versandhändler. Also greift das Fernabsatzgesetz.

Der Händler will sich nur die Unerfahrenheit mancher Kunden zunutze machen und in Geld verwandeln.

Clemens Reichelt
17.01.2004, 16:09
<i>[HKO schrieb am 17.01.04 um 15:27:57]
> Des Weiteren würde ich die Händlerreaktion an Tamron weiterleiten.
> Hier Adresse:
>
>
> Michael Dickel, PR-Manager
> Tamron Europe GmbH
> Tel +49 221 97 03 25 0
> Fax
> +49 221 97 03 25 4
> e-mail: m.dickel@tamron.de
</i>

Am besten mit Hinweis auf die Diskussion hier im Forum. Da wird der PR-Manager dem Händler bestimmt 'dankbar' sein. Ansonsten: der Verbraucherschutz freut sich über deine E-Mail ebenfalls.

P.S.: Die 'Bearbeitungsgebühr' ist rechtswidrig.

ehemaliger Benutzer
17.01.2004, 16:11
Ware gekennzeinet und wird unter Preis verkauft. Aber sicher gibt es auch andere. Ralph

Marc Sigrist
17.01.2004, 16:12
....aber wo hat er denn geschrieben, daß alle objektive unter 700 € schrott sind....er hat lediglich geschrieben, dass man für ein einen preis von 450 € nicht die leistung eines teils für 700 €....und das wird ja auch hier jeden tag x-mal geschrieben....ist ja auch die verbreitete meinung unter den menschen.....seine aussage hat nix, was man ihm vorhalten könnte/sollte....

....ich verstehe wolfgang....er will für sein geld ne vernünftige leistung.....ok....vielleicht ist das objektiv ansich nicht ausreichend...zumal es auch noch an eine digitale kamera gehängt wird....die entäuschung ist da....ok....aber warum gehen hier alle so dermassen auf den händler los....der verkauft und ist halt nicht begeistert, wenn er was wieder bekommt und seine kasse wieder leerer wird....wäre keiner von uns hier an seiner stelle.....und das es gestze gibt, die dem Konsumenten da erhöhte freiheiten geben mit rückgabe usw, heißt nicht, daß es so gut ist.....

.....nochmal....das geht nicht gegen wolfgang, weil ich wolfgang nicht so einschätze, daß er dieses gesetzt mit einem lächeln ausnützt....aber viele andere tun dies und deshalb versucht sich der händler auch so gut wie möglich aus der affäre zu ziehen....mehr nicht....

marc

Christine
17.01.2004, 16:13
Interessant wieviele Juristen es hier gibt ;-) Da ich keiner bin, maße ich mir keine definitive Einschätzung zu, gebe aber zu bedenken, dass im Ladengeschäft Vorführmodelle i.d.R. günstiger als der NP verkauft werden. Insofern ist die Reaktion des Händlers verständlich. Nur weil viele Händler einen Artikel ohne Gebrauchskosten zu berechnen zurücknehmen, heisst das noch lange nicht, dass das Gesetz dies auch so vorsieht. Vielleicht gibt es Händler die einfach kulanter/kundenfreundlicher sind als andere... Bei einigen Versandhändlern gibt es auch einen Passus in den AGBs, dass u.U. bei Rückgabe Kosten anfallen.

caprinz
17.01.2004, 16:18
Hallo Wolfgang,

der Vorgang ist sehr bedauerlich.Das der Händler solche Zicken macht,zumal du gegen Aufpreis ein anderes Objektiv nehmen möchtetst,ist für mich unverständlich.
Allerdings ist es nach dem Fernabsatzgesetz geradezu in Mode gekommen,die neu erworbene Ware innerhalb 14 Tage Frist zurück zu senden,insofern kann man den Händler auch irgendwie verstehen.
Für mich ist dein Beitag eine Bestätigung,ruhig 20 Euro mehr bei meinem Fachhändler um die Ecke oder einem großen Versender wie Brenner zu investieren,wo die Rückabwicklung ohne Probleme verläuft.
Trotzdem solltest du nicht locker lassen und deine Rechte durchsetzen.
Viel Glück

MfG Carsten

Clemens Reichelt
17.01.2004, 16:18
Es handelt sich juristisch einwandfrei um Neuware, wenn diese keinerlei Schäden aufweist. Auch ein Neuwagen hat schon ein paar km auf dem Tacho. Denn jede Neuware wird vom Hersteller zu Prüfungszwecken in Funktion gesetzt (= benutzt), evtl. auch von den gewerblichen Wiederverkäufern, da diese ja die Ware bei Kauf prüfen müssen (und dürfen). Das kann so vom Hersteller zum Importeur über den Großhandel bis zum Einzelhändler gehen. Ebenso wird Neuware beim Händler Kaufinteressenten vorgeführt, das kann einmal passieren, aber auch zwanzigmal. Es ist und bleibt Neuware. Was im stationären Handel die Vorführung und eigenhändige Prüfung von Kaufinteressenten vor Ort ist, ist im Versandhandel die Zusendung und Prüfung bei Kunden daheim.

Es gab hier schon etliche Posting, wo Dforum-Mitgleider beschrieben haben, dass sie vom stationären Händler ein Objektiv für einen ausgedehnten Stadtbummel ausgeliehen bekommen haben. Du glaubst doch nicht im Ernst, dass diese Händler so Neuware in Gebrauchtware verwandelt haben?

Sorry, du bist juristisch völlig auf dem Holzweg...

Kersten Kircher
17.01.2004, 16:22
> In so einem Fall (Rückgabe von Neuware innerhalb von 2 Wochen)
> wird JEDER Händler ohne Ausnahme diese Ware zum vollen Neupreis an den nächsten Kunden weiterverkaufen

das wird sicher der Fall sein

> Und der Händler würde dann beim 1. Kunden
> 46,- Euro einstreichen und beim 2. Kunden noch einmal den vollen Gewinn, der im beim
> Verkauf dieser Ware gemäß seiner Kalkulation bleibt.

die 46 Euro werden gerade die Kosten decken die er mit der ganzen Aktion entstehen. Es bleibt nicht nur bei der Rücknahme denn der Versand zum Kunden kostet Geld und zwar nicht nur das Porto sondern auch das Verpacken und der Weg zur Poststelle, bei der Rücknahme das Auspacken und prüfen, wieder aufs Lager bringen. Dann kommt hinzu das der Warenausgang schon gebucht wurde und nun das Geld wieder zurückgezahlt werden muss einschliesslich der dazugehörigen Buchung. Nicht zu vergessen die Kosten bei eBay in diesem Fall.

Wnn Du nun dvon ausgehen tust das das dem Händler mit einer Optik ein paarmal passiert bis er sie dann endlich verkauft hat, dann kann man sich vorstellen was noch übrig bleibt von seiner nicht sehr hohen Marge.

Ich würde die 46 Euro zahlen und meine Lehre draus ziehen.

Gruss Kersten

Marc Sigrist
17.01.2004, 16:22
....das glaubst du doch wohl selbst nicht, dass die händler jedes teil, daß sie in den lagern oder regalen haben erstmal in funktion setzen und testen.....die haben auch nochwas anderes zu tun....

marc

Clemens Reichelt
17.01.2004, 16:24
<i>[Christine Krüger schrieb am 17.01.04 um 16:13:57]

> Bei einigen Versandhändlern gibt es auch einen Passus in den AGBs, dass u.U. bei
> Rückgabe Kosten anfallen. </i>

Dieser Passus ist rechtswidrig, da das Fernabsatzgesetz jede AGBs bricht. Bundesgesetz vor AGBs. Ferner schreibt das AGB-Gesetz vor, dass AGBs die eine Seite (in diesem Fall alle Kunden) nicht pauschal benachteiligen darf. Drittens verstößt dieser Passus gegen das Verbraucherschutzgesetz. Den zitierten Passus darf man daher getrost ignorieren - er gilt nicht, egal, was ein Händler auch immer behauptet. das deutsche Recht schützt den Verbraucher, nicht den gewerblichen Händler.

Vorführware ist übrigens das, was bei Saturn an den Metallseilen baumelt: Grabbelware, die tausenmal am Tage von neugiriegen Kindern auf Haltbarkeit getestet wird.

Benutzer
17.01.2004, 16:24
machen lassen. du hast das objektiv benutzt im sinne von testaufnahmen... also ist es weder abgefingert, noch hast du über die edlen linsen gewischt...ist originalverpackt..von einem aus dem regal nicht zu unterscheiden...packe es unter neutralen zeugen wieder ein ( nicht familie ) und schicke es zurück. sei sogar so gnädig und bezahle das porto, obwohl du das nicht müsstest. mache ein kleines anschreiben,dass du gemäss gesetz ( wie oben erwähnt ) von deinem rückgaberecht gebrauch mauchst..gebe deine kontonummer an und setzte eine faire rückzahlungsfrist. freundlich aber bestimmend. vermerke, dass du sowohl einen durchschlag an tamron, verbraucherschutz, ebay geschickt hast und harre der dinge die da kommen...diskutiere nicht mit dem händler...der verbraucherschutz wird dir im notfall helfen.

kleine anmerkung: wenn leica im prospekt schreibt...jede einzelne kamera ist mehrfach getestet...in der klimakammer...auf dem rütteltisch..usw. bevor sie in den verkauf geht, kaufe ich dann eine gebrauchte kamera, wenn ich eine neue leica kaufe ???

Clemens Reichelt
17.01.2004, 16:33
<i>[Kersten Kircher schrieb am 17.01.04 um 16:22:46]

> Ich würde die 46 Euro zahlen und meine Lehre draus ziehen.
</i>

Ich würde die 46 Euro NICHT zahlen und dem Händler eine Lehre erteilen.

Das, was du beschreibst, sich die normalen Handlungskosten eines Unternehmers auf eigenes geschäftliches Risiko. Es KANN dem Händler auch passieren, dass er bei Ebay eine Auktion veranstaltet, niemand bietet und er auf den Kosten sitzen bleibt. Es KANN dem Händler passieren, dass er in der Zeitung inseriert, niemand auf die Anzeige reagiert und er auf den Kosten sitzten bleibt. Gleiches gilt für Wareneinsatz, manche Ware bleibt halt ein Ladenhüter. Umgekehrt verdient der Händler bei anderen Geschäften 'zuviel', wenn beispielsweise ein Kunde ohne Beratungsbedarf gezielt viel teures Equipment bestellt (z. B. Dforum-Teilnehmer bei AC-Foto). Es ist und bleibt eine Mischkalkulation auf eigenes Risiko, wie man sie von Unternehmer erwarten darf.

Clemens Reichelt
17.01.2004, 16:36
<i>[Marc Sigrist schrieb am 17.01.04 um 16:22:56]

> ....das glaubst du doch wohl selbst nicht, dass die händler jedes teil, daß sie in
> den lagern oder regalen haben erstmal in funktion setzen und testen...</i>

Das hat auch niemand behaupt. Aber er hat das RECHT zur Funktionsprüfung (wie der Endkunde auch) und es bleibt juristisch immer noch NEUWARE. Es geht mir in meinem Beitrag einzig und allein um die juristische Definition des Begriffs NEUWARE. Selbstverständlich prüfen Groß- und Einzelhandel gelieferte Ware, allerdings nicht alle Stücke, sondern Stichproben. Wenn du wüßtest, was mit Neuware so alles passiert...

Kersten Kircher
17.01.2004, 16:38
> kleine anmerkung: wenn leica im prospekt schreibt...jede
> einzelne kamera ist mehrfach getestet...in der klimakammer...auf dem rütteltisch..usw.
> bevor sie in den verkauf geht, kaufe ich dann eine gebrauchte kamera, wenn ich eine
> neue leica kaufe ???

das hat nichts mit dem hier beschrieben Fall zu tun denn das gehört eindeutig zur Qualitätsprüfung eines Herstellers, oder magst Du eine Kamera ohne Prüfung kaufen so wie sie aus der Fertigung kommt? ich nicht!

Hier wurde schon des öftern moniert wenn jemand eine Kamera gekauft hatte und das Siegel war offen das es sich dann nicht mehr um eine Neue handelt, nun ist es umgekehrt und alle regen sich auf.......

Gruss Kersten

Marc Sigrist
17.01.2004, 16:39
.....und wenn der händler es für sich erstmal versucht ohne größeren schaden aus der sache rauszukommen, was ist daran schlecht....noch hat er ihn nicht betrogen oder ähnliches....

....und wenn ich das schon lese.....'....ihm eine lehre erteilen'.....wenn du das brauchst und es dich anmacht.....ich finde sowas zum ko.......

....was soll der händler eurer meinung nach machen.....

.....sehr geehrter kunde....

....ich freue mich sehr, meine ware wieder zurückzubekommen und zuzusehen, wie meine kasse wieder leerer wird......usw...usw...

.....anbei erhalten sie eine auflistung aller rechtlichen und kaufmännischen möglichkeiten, wie Sie mir möglichst hart in den hintern treten können....

mit freundlichem gruß
ihr händler

.....was bringt es dir eigentlich, wolfgang hier so dermaßen anzustacheln....brauchst du das oder wie.....finde ich wiederlich so ne einstellung...

marc

Marc Sigrist
17.01.2004, 16:40

Clemens Reichelt
17.01.2004, 16:41
<i>[Marc Sigrist schrieb am 17.01.04 um 16:12:36]

> er hat lediglich geschrieben, dass man für ein einen preis von 450 € nicht die leistung
> eines teils für 700 €....
</i>

Das ist letztendlich 'ne philosophische Frage. Wolfgang Rixen kann innerhalb von zwei Wochen das Objektiv OHNE BEGRÜNDUNG zurückgeben und bekommt den vollen Kaufpreis zurück, wenn das Teil keine Schäden aufweist.

Wenn er das innerhalb von zwei Wochen tut, hat der Händler schlechte Karten.
Wenn er länger als zwei Wochen wartet, hat Wolfgang Rixen schlechte Karten.

So ist das Spiel...

Kersten Kircher
17.01.2004, 16:42

Clemens Reichelt
17.01.2004, 16:45
<i>[Marc Sigrist schrieb am 17.01.04 um 16:39:30]


> ....was
> soll der händler eurer meinung nach machen.....
>
> .....sehr geehrter kunde....
>
>
> ....ich freue mich sehr, meine ware wieder zurückzubekommen und zuzusehen, wie
> meine kasse wieder leerer wird......usw...usw...
</i>

Der Händler soll anstandslos die Ware zurücknehmen und nicht versuchen, sich mit Tricks vor seinen vertraglichen Pflichten zu drücken.

Habe von einer großen, umfangreichen Bestellung bei Brenner ein paar Sachen zurück geschickt und drei Tage später war der Scheck in meinem Briefkasten. Ohne Diskussion. Ohne 'Preisabzüge'. Kein Probleme. Keine Fiesemantenten.

Clemens Reichelt
17.01.2004, 16:50
Die Spannbreite des Umgangs mit Neuware im Handel reicht von 'völlig jungfräulich und unberührt bis zum Endkunden' bis hin zu privaten Schnuppertests des Fotohändlers mit seinen Objektiven bei privaten Exkursionen (es ist ja schließlich sein Eigentum), die er dann unversehrt und unbeschädigt selbstverständlich als Neuware verkauft und dem Käufer noch von den guten Eigenschaften des Produkts vorschwärmt (wenn der wüßte...).

Clemens Reichelt
17.01.2004, 16:57
... denn es geht hier primär um die Definition des Begriffs NEUWARE. Es ist eine Illusion, sich unter Neuware völlig jungfräuliche und unberührte Ware vorzustellen. Neuware hat bereits einen längeren Weg hinter sich vom Hilfsarbeiter am Fließband über den Packer im Lager, die Qualitätskontrolle in dem Container, dann Sattelschlepper, im Containerschiff von Asien nach Europa, hier wieder Sattelschlepper, Importeuer, Großhandel, Einzelhandel, u.U. diverse Kaufinteressenten am Tresen, die mal testen wollen...

Bei Saturn rütteln manche Gaffer an eingepackter Ware im Karton wie die Sammler von Überraschungseiern.

DUJr
17.01.2004, 17:00
hi um dir wirklich einen bauchbaren Rat geben zu können muß ich wissen, wann gekauft und wann zurückgeschickt (Datum wann du es auf der Post aufgegeben hast)

Clemens Reichelt
17.01.2004, 17:01
Zustimmung mit einer kleinen Einschränkung: beim 'Fachhändler' um die Ecke hast die nicht die Rechte aus dem Fernabsatzgesetz. Da hast du schlechte Karten, nicht der Händler. Ob ein kleiner Händler 'um die Ecke' bestellte Ware aus Kulanz zurücknimmt, möchte ich stark bezweifeln, weil er ja nicht den Warenumschlag hat (es sei denn, du bist Topkunde). Der hat doch Angst, dass er dann auf der Ware sitzen bleibt. Weshalb beim Ladenbetreiber bestellen, wenn man selbst im Internet bestellen kann?

Christine
17.01.2004, 17:01
Bist du Jurist oder nur Möchtegern-Jurist?
Ich kann nur aus meiner Erfahrung sagen, nicht immer wenn man denkt, man sei im Recht, ist man es auch. Und gerade als 'Normalburger' Gesetztestexte in all ihren Konsequenzen zu interpretieren, führt nicht immer zum richtigen Ergebnis. Deswegen stelle ich nicht Sachen als Fakt dar, die ich nicht 100%ig beurteilen kann.

Benutzer
17.01.2004, 17:07
wolfgang das er den händler angerufen hat, das war aber auch schon der erste fehler...
er ist ihm keine rechenschaft schuldig...und ein gewissenhafter versender wird immer die verpackung öffnen. könnte ja sein, dass anstelle eines objektivs sonstwas in der packung ist...

und jetzt kommt der blöde satz...gesetze sind dazu da, dass sie eingehalten werden...

ausserdem wolfgang frage: hast du eine deutsche garantiekarte erhalten ???

DUJr
17.01.2004, 17:10
bleiben wir mal bei rechtlichen,
wenn er das Objektiv als neu mit Garatie und nicht von privat verkauft hat gillt er als Händler egal ob bei e-bay oder wo auch immer. Das heißt wenn du das Objektiv innerhalb von 14 Tagen zurückschickst (hier gilt der Poststempel) muß er dir dein Geld wiedergeben, weiß er wohl auch will er aber nicht. Preisnachlässe, durch wie er es nennt mienderung darf er ist nicht stellen ist unzuläßig! Gut soweit ist wohl klar aber anscheiden zahlt er ja trozallem nicht also, schreib eine nette Nachricht (schreiben! nicht anrufen) in dem steht das du von deinem recht der Wandlung gebrauch gemacht hast und ihn hiermit auffordest innerhalb von 14Tage dein Geld auf nachstehendes Konto zu überweißen. Sollte er dem nicht nachkommen, geht der Fall am ... (ein paar Tage nach den 14.Tagen) an den Anwallt und gleichzeitig ans Inkassounternehmen, mit freundilich .... Wenn das nicht holft drohung war machen! (aber glaub mir das hilft) wenn er dich zu sehr ägert, verklage ihn wegen Nötigung das geht in dem Fall und die Aussichten sind gut.

caprinz
17.01.2004, 17:13
Mein Händler ist ein ganz besonderer.:-))
Ich habe ein besonders gutes Verhältnis dorthin und er ist sehr kulant und würde entsprechend handeln,wenn ich nicht zufrieden bin.Ich lasse jeden Monat gut 150 Euro in seinem Minilab.

MfG Carsten

aze
17.01.2004, 17:13
und da gehe ich davon aus, das dies vom Hersteller verpackt wurde und von mir wieder ausgepackt wird. Alles andere ist in meinen Augen für mich nicht unbedingt mehr neu sondern nur noch neuwertig und dann kauf ich es eben nicht, wenn ich es unbedingt 'neu' haben will! Ein aufgerissener karton ist aber ein guter Punkt um um den Preis zu verhandeln, die ware darin muß deswegen nicht unbedingt schlechter sein!

Clemens Reichelt
17.01.2004, 17:13
<i>[bernard moschkon schrieb am 17.01.04 um 17:07:51]

> wolfgang das er den händler angerufen hat, das war aber auch schon der erste fehler...
>
> er ist ihm keine rechenschaft schuldig...</i>

Genau! Man sollte je juristische Einlaß vermeiden, die die gegenseite notfalls gegen einen selbst wenden kann. Bestellte Ware, die man nicht behalten möchte, einfach innerhalb von zwei Wochen zurücksenden. Keine Diskussionen darüber anfangen.

Benutzer
17.01.2004, 17:14
deinen ausführungen beizustimmen !!!

Wolfgang Rixen
17.01.2004, 17:14
Ich will hier nicht auf jedes einzelne Posting eingehen aber trotzdem meine Meinung zu dem unerfreulichen Thema kundtun:

Ich habe diese Objektiv gekauft weil ich es behalten und benutzen wollte. Nachdem mit Eurer Hilfe die schlechte Leistung diese Objektives festgestellt wurde, war klar das ich das zurückgebe.

Nun, ehrlich der Händler interessiert mich nicht. Es gibt ein Gesetz das mich als Verbraucher schützt, das ist da und darauf poche ich. Unsinnig ist die Diskussion ob der Händler dadurch wirtschaftliche Nachteile hat oder nicht. Das wäre dann ein Fall für die Polititk. Spielt aber hier keine Rolle.

Sicherlich hat fobay mit keiner Silbe erwähnt das ein 450,- Euro (tatsächlich waren es 466,-) Objektiv Schrott ist. Aber es 'klingt' durch. Lautet doch seine Ausage:... 'Es ist nun mal so, dass Sie von einem Teil für 450,- nicht die Leistungen eines Objektivs für über 700,-
erwarten dürfen.'

und, soll ich mal was sagen? Doch, genau das erwarte ich. Ich erwarte von einem Hersteller, das er ein Objektiv baut das nicht links unscharf ist und rechts scharf. Ich erwarte von einem Hersteller das er die CA im Griff hat. Ob er besser kalkuliert, günstiger fertigt oder einfach weniger Gewinn haben will entzieht sich meiner Verbraucher Seele. Ist aber für mich ebenfalls ohne Belang.

Das Tamron was ich habe ist Schrott und hat mir 466,- Euro (932,- DM) gekostet. Ich bin bereit es dem Händler Portofrei zuzusenden aber auf 10% zu verzichten? Warum? Aus Kulanz?
Ich bin nicht kulant. Ich habe die Gesetze nicht gebaut und ich bin kein Unternehmer. Ich habe lediglich das Objektiv benutzt und dabei leider(!) feststellen müssen es ist Schrott.

Ansonsten will ich eigentlich nur(!) fotografieren und mich weder mit Objektiven, Händlern oder sonstwas rumschlagen.

Auch will ich keine Ausbesserung, Reparatur oder sonstwas. Tamron ist für mich gestorben.

Schade, hätte eine gute Ehe werden können.

schöne Zeit
Wolfgang

<a href='http://www.foto-rixen.de' target='_blank'>verschlungene Wege</a>

Clemens Reichelt
17.01.2004, 17:15
<i>[Carsten Prinz schrieb am 17.01.04 um 17:13:35]

> Mein Händler ist ein ganz besonderer.:-))
> Ich habe ein besonders gutes Verhältnis
> dorthin
</i>

Das ist sehr schön. In diesem Thread geht es aber leider um einen Händler, zu dem der Kunde Wolfgang Rixen kein 'besonders gutes Verhältnis' mehr hat ;-)))

Wolfgang Rixen
17.01.2004, 17:22
Interessant ist auch, das er trotz dreimaligem Nachfragen immern noch keinen Preis von dem Canon Objektiv genannt hat. Aber egal.

ANFANG

also jetzt mal bitte ganz ruhig - wenn Sie fair sein möchten ! An einer
öffentlichen Diskussion werden wir uns mit Sicherheit nicht beteiligen -
erwarten aber Ihrerseits eine faire Veröffentlichung... Unser Anliegen ist
es immer unsere Kunden kulant und auf der Basis von gesetzlichen Regeln zu
bedienen und das im direkten Dialog. Z.B. sollten Sie unsere neutrale
Aussage, dass an ein 450,- Objektiv andere Qualitätmasstäbe anzulegen sind
als an ein über 700 Euro teures Stück nicht mit Ihren eigenen Beurteilungen
verdrehen !

Entweder haben Sie ein fehlerhaftes Objektiv erhalten - dann haben Sie
selbstverständlich (was wir auch angeboten haben) das Recht auf
Garantieleistung d.h. Reparatur oder Umtausch nach Wahl des Herstellers.
Nach Erhalt des Objektivs von Ihnen werden wir dieses an Tamron zur
Überprüfung weitergeben und Tamron wird dann entscheiden...

Da wir aber aus Ihrer bisherigen Fehlerbeschreibung nicht ein Einzelproblem
erkennen konnten sondern nur den Ansatz unterschiedlicher Qualitätsmassstäbe
vermuten haben wir Ihnen die Bedingungen für eine Rücknahme eines benutzten
Objektivs genannt...

Bitte übersenden Sie uns ggf. gleichzeitig ein paar Beispiele der von Ihnen
angesprochenen Probleme damit wir die Beurteilung damit beschleunigen
können.

Viele Grüsse, Ihr fobay team

ENDE

schöne Zeit
Wolfgang

<a href='http://www.foto-rixen.de' target='_blank'>verschlungene Wege</a>

Clemens Reichelt
17.01.2004, 17:24
1. Möge deine Rückerstattung des Kaufpreises ohne weiteren Ärger über die Bühne gehen.

2. Mögen dir mit dem nun gewünschten Canon 4/17-40 schöne Bilder gelingen (ich habe es selbst).

Kersten Kircher
17.01.2004, 17:28
> ......und, soll ich mal was sagen? Doch, genau das erwarte ich. Ich erwarte
> von einem Hersteller, das er ein Objektiv baut das nicht links unscharf ist und rechts
> scharf. Ich erwarte von einem Hersteller das er die CA im Griff hat. Ob er besser
> kalkuliert, günstiger fertigt oder einfach weniger Gewinn haben will entzieht sich
> meiner Verbraucher Seele. Ist aber für mich ebenfalls ohne Belang.

wenn dem so wäre das ein halb so teures Produkt genauso gut sein soll/muss dann kann man den Herstellern von teuren Produkten ja nur Wucher unterstellen (das zieht sich durch alle Produkte in allen Bereichen), dem ist aber nicht das lesen wir hier doch immer wieder zu genüge.

Gruss Kersten

Clemens Reichelt
17.01.2004, 17:33
<i>[Wolfgang Rixen schrieb am 17.01.04 um 17:22:29]

> Bitte übersenden Sie uns ggf. gleichzeitig ein paar Beispiele der von Ihnen
> angesprochenen Probleme damit wir die Beurteilung damit beschleunigen
> können.
</i>

Das ist absolut nicht notwendig, wenn du innerhalb von zwei Wochen die Ware laut Fernabsatzgesetz zurücksendest. Fobay.de will dich in die Irre führen.

Bezeichnenderweise erwähnt Fobay.de seine unverschämten 'Bearbeitungsgebühren' und Preisminderungsgelüste gar nicht mehr. Die wissen ganz genau, das sie das nicht dürfen und hatten es erst einmal auf die dumme Tour versucht. Jetzt, wo sie entlarvt sind, fällt das unter den Tisch.

Und die reden von 'fair' - FINGER WEG vom Kauf bei FOBAY.de!!!

Benutzer
17.01.2004, 17:37
du kannst es zurückgeben zum händler...er kann es nur reparieren lassen bei tamron, aber nicht zurückgeben...dieses problem und den ärger will er auf dich verlagern...
aber ich höre jetzt auf..habe jeden tag in meinem job mit sowas zu tun und es wird nie einfach so an mir ablaufen als ob nichts wäre...

Marc Sigrist
17.01.2004, 17:39
.....jetzt halt mal wieder die füsse still.....oder soll ich mir ein paar leute schnappen und dich im netz denunzieren und platt machen.....lust hätte ich schon langsam.....du weißt nicht, wann es gut ist.....

Clemens Reichelt
17.01.2004, 17:40
Ein 700,-Euro-Objektiv ist doch überhaupt nicht Vertragsbestandteil. Weshalb bezieht sich Fobay.de dann bei seiner Argumentation darauf?

Ein bestelltes Produkt muß die zugesicherten Eigenschaften besitzen, nicht mehr und nicht weniger. Egal, ob es teurere, ähnliche Produkte gibt und unabhängig davon, was andere Produkte können, besser können oder schlechter können.

Es ist doch albern, wenn ein VW Polo deshalb bei kaputter Kupplung nicht reklamiert werden darf, weil der VW-Händler sagt, die Mercedes-Auto sind teurer. Das ist 'ne Ausrede.

Wolfgang war mit dem Tamron nicht zufrieden und gibt es deshalb zurück. Er hat ja sogar angeboten, im Gegenzug das teurere Canon-Objektiv beim selben Händler zu kaufen (wozu er nicht verpflichtet ist). Aber Fobay.de macht Zicken, weil die nicht wissen, wohin mit dem Tamron. Fobay.de ist evtl. nur ein Kistenschider. Tja, dumm gelaufen... für Fobay.de

Kistenschieber haben nicht die Kosten wie Wiesenhavern, Foto Gregor, Wüstefeld, PPS usw., dafür tragen sie eben das unternehmerische Risiko, durch das sie durch die Rücknahmeverpflichtung gezwungen sind. That's life!

Franklin2K
17.01.2004, 17:41
Hi Wolfgang,

ich würde mich nicht drauf einlassen, Du verlierst nur kostbare Zeit. Schick das Objektiv zurück und verlange die Auszahlung des kompletten Betrages. Ansonsten würde ich zur Verbraucherzentrale vorbeischauen.

Viel Erfolg!

Gruß
Franklin

Tilo
17.01.2004, 17:43
Lass die beiden Parteien doch erst einmal das Geschäft rückabwickeln. Eine Vorverurteilung in diesem Stil ist denkbar unangebracht und nicht DEINE Aufgabe. Die Bude ist dialogbereit und lässt mit sich reden. Es gibt nicht allzuviele Händler die an einem SA-Nachmittag sich mit Kunden auseinandersetzen. Oder hast Du vor die Stimmung jetzt so zu pushen dass Wolfgang noch mehr Probleme hat. *kopfschüttel*

Gruß
Tilo

Clemens Reichelt
17.01.2004, 17:43
<i>[Marc Sigrist schrieb am 17.01.04 um 17:39:13]

> .....jetzt halt mal wieder die füsse still.....oder soll ich mir ein paar leute schnappen
> und dich im netz denunzieren und platt machen.....lust hätte ich schon langsam.....du
> weißt nicht, wann es gut ist.....</i>

Das ist eindeutig Nötigung.

Kersten Kircher
17.01.2004, 17:48
wobei ich sagen muss wenn man meine Briefe im Internet veröffentlichen würde, wäre ich leicht sauer. Also sollten wir hier an dieser Stelle aufhören.

Gruss Kersten

Clemens Reichelt
17.01.2004, 17:48
Die wollen die Zwei-Wochen-Frist sprengen! Wolfgang, laß dich nicht hinhalten!

Marc Sigrist
17.01.2004, 17:50

Clemens Reichelt
17.01.2004, 17:53
<i>[Kersten Kircher schrieb am 17.01.04 um 17:48:18]

> wobei ich sagen muss wenn man meine Briefe im Internet veröffentlichen würde, wäre
> ich leicht sauer. </i>

Die sind nur deshalb sauer, weil der Inhalt der Briefe für einen Händler ausgesprochen peinlich ist und gegen geltendes recht verstößt. Über positive Zitate hat sich hier noch nie ein Händler beschwert (und es hat hier auch schon viele gute und wertvolle Händlerempfehlungen gegeben).

Wolfgang Rixen
17.01.2004, 17:54

Clemens Reichelt
17.01.2004, 17:56
... alter Hut, den Trick der Verzögerungs- und Hinhaltetaktik kennt jeder Kistenschieber und jeder Powerseller.

Erkläre uns doch bitte mal genau, was ich nicht raffe.

Marc Sigrist
17.01.2004, 17:56
....deine öffentliche aufwiegelung gegen einen händler, dem man momentan noch nichts vorwerfen kann ist ruf- und geschäftsschädigung.....das verstösst auch gegen ein gesetzt.....na was sagste nun.....

....man man man......noch so ein paar von deiner sorte und wir finden uns im mittelalter wieder....

marc

Marc Sigrist
17.01.2004, 17:58

Kersten Kircher
17.01.2004, 17:58

Wolfgang Rixen
17.01.2004, 18:06
Ich denke alles ist gesagt.

Nochmals DANKE für Eure Hilfe und Unterstützung. Das Objektiv geht mit entsprechendem Schreiben am Montag zurück.

Ein Mail habe ich gerade nach Tamron geschickt, die sollen sich mal grundsätzlich zu der Qualität aussern.

Ansonsten ist Tamron für mich gestorben.

schöne Zeit
Wolfgang

<a href='http://www.foto-rixen.de' target='_blank'>verschlungene Wege</a>

Dirk Wächter
17.01.2004, 18:07
Da dieser Thread in einen persönlichen und unsachlichen Zweikampf ausartete, habe ich diesen geschlossen.

Gruß. Dirk.
webmaster

Kersten Kircher
17.01.2004, 18:09
Hallo Wolfgang!

ich zanke mich nicht sondern gebe nur meine Meinung kund :-))

Ich hoffe für Dich das es zu Deiner Zufriedenheit ausgeht und wünsche Dir noch ein schönes Wochenende.

Gruss Kersten

Clemens Reichelt
17.01.2004, 18:11
<i>[Marc Sigrist schrieb am 17.01.04 um 17:56:48]

> ....deine öffentliche aufwiegelung gegen einen händler, dem man momentan noch nichts
> vorwerfen kann ist ruf- und geschäftsschädigung.....das verstösst auch gegen ein
> gesetz.....</i>

Ja? Gegen welches denn? Ich bestreite, hier gegen ein geltendes Gesetz verstossen zu haben. Aber du wirst es uns bestimmt erklären.

'Ruf- und Geschäftsschädigend' ist das rechtswidrige Verhalten von Fobay.de, nicht aber der Überbringer dieser schlechten Nachricht (in diesem Fall Wolfgang Rixen). Fobay.de hat keinen rechtsanspruch darauf, dass sein merkwürdiges, kundenfeindliches Geschäftsgebaren geheim gehalten werden muß. Auch Hinweise auf das Fernabsatzgesetz sowie den Verbraucherschutz (wie von mir angeführt) sind nicht strafbar, wie du es offenbar behauptest.

Nochmal zur Information:
Wolfgang Rixen hat eindeutig und unmißverständlich durch schriftliche Willenserklärung gegenüber Fobay.de erklärt, dass das Tamron als Produkt nicht seinen Erwartungen entspricht und er das Canon 4/17-40 zu bestellen beabsichtigt. Eine Nachjustierung des Tamron ist daher irrelevant, da er gesetzlich das Recht hat, bestellte Ware einfach innerhalb von zwei Wochen zurück zu geben - ohne jede Begründung.

Fobay.de versucht das mit allen Mitteln zu hintertreiben, droht mit Bearbeitungsgebühr sowie mit gesetzeswidriger Preisminderung bei Wandlung des Kaufes, beschreibt die Chancen einer Garantieleistung durch Tamron als gering (die Wolfgang gar nicht in Anspruch nehmen wollte) und verlangt nunmehr fotografische Beweise für die schlechte Abbildungsleistung. Das alles ist Verhinderungsstrategie, um die einfache Rücksendung der Ware zu verhindern, die keinerlei Begründung bedarf.

Diese gesetzeswidrigen Geschäftspraktiken sind tatsächlich ruf- und geschäftsschädigend. Allerdings ist Fobay.de für sein Geschäftsgebaren selbst verantwortlich und nicht ich.

Von daher bin ich auf deine Beweisführung, wie ich gegen Gesetze verstossen habe, sehr gespannt.