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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : [OT] juristische Spitzfindigkeiten



jar
11.02.2004, 01:22
<a href='http://www.elliott-waves.de/forum/Geblitzt_im_Niemandsland.pdf' target='_blank'>http://www.elliott-waves.de/forum/Geblitzt_im_Niemandsland.pdf</a>

gruss
jar

Erik O.
11.02.2004, 03:32

HKO
11.02.2004, 03:57
Und wie gehts nun weiter ????

Nighthelper
11.02.2004, 07:50
Das erinnert mich an <a href='http://www.pickelfrei.de' target='_blank'>diese Story</a> ... :-)))

Peter Brust
11.02.2004, 07:59
sprach der Dübel und verschwand elegant in der Wand!

Scheint so, als sei das Amtsgericht überfordert gewesen mit der Darstellung des Sachverhaltes.

krohmie
11.02.2004, 08:03
... und in Sachsen ticken die Uhren doch anders als im rest der Republik!

:-)))))))))))

ehemaliger Benutzer
11.02.2004, 08:06

Tilo
11.02.2004, 08:39

pano
11.02.2004, 09:46
damit stellt sich der Staat selbst ein Armutszeugnis aus und erkennt die Gesetzlosigkeit in Sachsen an... Auf ins wilde Sachsen...

Martin H.
11.02.2004, 09:55

HKO
11.02.2004, 10:39
Das Ganze kann ja so nicht bleiben. Wenn die Juristen diese Rechtslage akzeptieren, muß irgend ein Staatsvertrag aller Bundesländer her, um diesen rechtslosen Zustand zu beseitigen für die neuen Bundesländer und Berlin, in dem der Geltungsbereich des BRD-Rechtes auf diese ausgedehnt wird.

szfoto
11.02.2004, 11:07
da gibt's kein Recht und Gesetz, da kann man sich mal so richtig austoben!

War die Aufhebung der Hauptverhandlung tatsächlich der letzte Akt in dem Bußgeldverfahren?

Tilo
11.02.2004, 11:35
hat das Land Sachsen mit dem Gerichtsurteil der Argumentation des Beschuldigten Recht gegeben. 'Eigentlich' ist somit jede staatliche Handlung im 'Beitrittsgebiet' rechtwidrig. Mal schauen ob ich dazu mal einen Juristen befrage.

dieterheun
11.02.2004, 11:35
... denn der Beschluss des Amtsgerichts ist nach § 47 OWiG unanfechtbar.
Aber vielleicht kommt doch noch jemand darauf, weshalb das Amtsgericht das Verfahren eingestellt hat (§ 47 Abs. 2 OWiG:'... und hält [das Gericht] eine Ahndung nicht für geboten ...'). Es glaubt doch niemand im Ernst, dass der vom Beschwerdeführer vorgebrachte Unsinn rechtliche Relevanz hat.

Dieter,
der schon aus beruflicher Neugier Gründen solche Ergüsse immer mal wieder zu lesen bekommt und dem derartige Geistesakrobatik durchaus schon über den Weg gelaufen ist. Vgl. dazu etwa <a href='http://www.geocities.com/frankschmidt3001/220.htm' target='_blank'>zum Thema GEZ</a> .
Und Gott sei Dank haben wir ja auch noch unsere <a href='http://www.kommissarische-regierung.de ' target='_blank'>Kommisarische Reichsregierung.</a>

Peter Brust
11.02.2004, 17:41
Da stellt sich doch sofort die Frage: War die Aufhebung eigentlich rechtens? Denn da hat das Gericht doch wohl genau so wenig Befugnis gehabt wie zur Klageerhebung? Und kann eine Verhandlung, die zu unrecht angesetzt war, durch neues Unrecht aufgehoben werden?

Tstststs, verworrene Situation!!!

Gibt es dieses Sachsen überhaupt? Oder ist das auch nix gewesen damit??

ducateur
11.02.2004, 18:22
...in einem anderen Forum habe ich folgendes gefunden:

'wenn Du dann eines Tages gerichtlich gegen irgend jemand vorgehst, zum Beispiel um Geld von einer Versicherung einzutreiben, und dann zwei Jahre auf einen Termin warten musst, dann hast Du es auch Arschlöchern wie diesem zu verdanken'.

ich sehe das ganz ähnlich, wenngleich natürlich das ganze auch grundlegende Fragen aufwirft...

Gruß, Michi

P.S.: Zugegeben, schmunzeln musst' ich auch ;-)