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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abschreibung von EOS-1D und 1-Ds



Benutzer
18.05.2004, 22:01
Frage: Wie lange schreibt Ihr Eure Digitalkameras (EOS-1D & 1-Ds) und die Objektve ab.
Laut amtlicher AFA-Liste beträgt die Abschreibungsdauer für Fotogeräte 7 Jahre. Für hochwertige Objektive mag das ja noch angehen, aber für Digitalkameras die nach 2 Jahren veraltet sind ist die Dauer viel zu hoch. Ich möchte meinem Finanzamt eine Abschreibung von höchstens 4 Jahre plausibel machen. Wer hat erfahrung damit gemacht oder kann Argumentationshilfe geben.

Gruß Toni

M. Blum
18.05.2004, 22:14
Amtliche Abschreibungstabellen enthalten immer nur generalisierende Vermutungen über eine Nutzungsdauer. Sofern es im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für eine andere (wirtschaftliche) Nutzungszeit ergeben, gelten natürlich die individuellen Besonderheiten. Was sagt dein Steuerberater?

Benutzer
18.05.2004, 22:34
Steuerberater? kann ich mir nicht leisten. Mache alles alleine.

Gruß Toni

commendatore
18.05.2004, 23:17
es hängt IMHO insbesondere davon ab, inwieweit du glaubhaft machen bzw. belegen kannst, dass du deine kamera berufsbedingt sehr viel einsetzt und auch ggf. neue technik regelmässig benötigst !

parOlandO
19.05.2004, 00:08
Im Thread zuvor schreibst du das du dir einen STB nicht leisten kannst...

es ist i.d.R. umgekehrt...
heute kann sich eigentlich kein freelancer mehr leisten 'einen' STB nicht einzuschalten.. und der würde dir auf jeden Fall weiterhelfen können!

Es geht IMMER um den 'Einzelfall' und lass dir besser dabei helfen und das jemanden formulieren.. der nicht nur weis 'was' er schreibt.. sondern jene denen dies vorgelegt wird auch pers.....


Wird schon ;)
Gerd

Benutzer
19.05.2004, 06:29
Ist ein Argument! Ich befürchte halt nur das die Kosten des Steuerberaters den finanziellen Nutzen übersteigen.

Gruß Toni

axl*
19.05.2004, 07:39
wird für 3% Restwert an privat verkauft.

Chrissl
19.05.2004, 08:13
weil das FA nach den Reparaturkosten fragen könnte. Wenn du dann mal noch einmal das Spielchen machen möchtest, wird das FA sehr hellhörig.

Die Argumentation der Vorgänger ist nicht schlecht. Ob du nun unbedingt einen StB benötigts (wenn es nur um das Problem geht), wage ich zu bezweifeln.

Auch beim Finanzamt gibt es so etwas wie try and error. Soll heißen, du kannst es erst mal versuchen und wenn das FA ablehnt hast du Pech oder inzwischen eine bessere Begründung. Ich würde durchaus mit dem technischen Fortschritt begründet die 4 Jahre ansetzen. (Dann sollte aber nach 4 Jahren auch etwas neues kommen, denn das FA möchte natürlich wissen warum sie nach 4 Jahren 'veraltet' ist. So wie bei Computern bspw. ein BS nicht mehr auf einem 486er läuft, fotografiert dann kein Mensch mehr unter 20MP.)
Wenn du dir nach drei Jahren eine neue kaufst, wird die alte zu ca. 10-20% des Wertes an privat verkauft. Das sollte keine Probleme geben. Nebenbei bemerkt, wenn du die 4 Jahre wiedererwarten nicht durchbekommst, kannst du, wenn du sie verkaufst den Differenzbetrag zwischen Zeitwert und Verkaufswert geltend machen.
Eine andere Begründung wäre das abstellen auf die tatsächliche Nutzungsdauer. Wenn du es schaffst, die Cam in 4 Jahren runterzureiten sollte es auch kein Problem geben.

Benutzer
19.05.2004, 08:40
Ich danke Dir für die fundierten Informationen.

Gruß Toni

jar
19.05.2004, 08:50
schnell kommt man in wirtschaftliche Totalschäden, D30 Verschuß über 300 Euro, 1Ds Sensor über 5000 Euro, das sind nur ein paar Preise wo Reparaturen nicht mehr lohnen , so kann man trefflich vor dem FA argumentieren.

Gruß
Jar