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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rücktrittsrecht auf Mitgliedschaften



ehemaliger Benutzer
16.06.2004, 01:00
Wollte mal kurz fragen, ob mir jemand rechtliche Hilfe leisten kann =)
Wieviel Tage, wenn überhaupt, hat man den Rücktrittsrecht von einer Mitgliedschaft in einem Verein (also ist doch eigentlich vertragsähnlich und daher 14 Tage oder täusche ich mich)

Danke für eure Hilfe Paul

Peter Brust
16.06.2004, 07:01
dann hat der auch eine Satzung. Und dann steht das da auch mit der Kündigungsfrist drin.

Wolfgang7
16.06.2004, 09:19
innerhalb von 14 Tage nach Abgabe des Aufnahmeformulares, nach dem Motto, ich habe es mir überlegt) gehen zu lassen.
Gruß
Wolfgang

Clemens Reichelt
16.06.2004, 09:37
Handelt es sich um eine Mitgleidschaft in einem eingetragenen Verein (e.V.) nach Vereinsrecht oder um eine kommerzielle Mitgliedschaft z.B. in einem Sportstudio (Unternehmen)?

ehemaliger Benutzer
16.06.2004, 10:18
Es handelt sich um einen e.V. bin dort seit dem 10.06. und bin mit den Leistungen nicht zufrieden. Hatte es mir anders vorgestellt und möchte daher raus da... schnellstmöglich!

Paul

Clemens Reichelt
16.06.2004, 11:00
Mein Ratschlag: Einfach schriftlich den sofortigen Austrritt erklären wegen nicht erbrachter Leistung, dazu hilfsweise den fristgerechten Austritt erklären.

Zahlungen einstellen! Bankabbuchungen postwendend stornieren!

Welcher Verein will schon Mitglieder mit juristischen Mitteln halten, die nicht mehr mitmachen wollen? Außerdem hat ein Verein weder eine Rechtsabteilung noch Lust auf den großen Jahrhundertprozeß, um für ein paar Monate Mitgliedsbeiträge einzuklagen.

Einfach mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen (Einschreiben mit Rückschein) und dann auf Tauchstation gehen. Einfach nix mehr zahlen.

Thomas Suess
16.06.2004, 13:29
eine Vereinsmitgliedschaft ist kein Vebrauchervertrag i.S.d. §§ 355ff BGB. Du kannst nur nach § 38 BGB kündigen, die Länge der Kündigungsfrist kann der Verein in seiner Satzung festlegen. Maximal zulässig sind 2 Jahre, bei Gewerkschaftsmitgliedschaften max. 6 Monate.
Ansonsten ist noch ein sofortiger Austritt aus wichtigem Grund möglich, wobei aber z.B. eine Beitragserhöhung kein wichtiger Grund ist.
Zum Einschreiben: ich habe hier schon mal was zum Einschreiben gesagt; in Kürze: das kannst Du Dir sparen, denn Du belegst damit nur den Zugang eines Schreibens, nicht aber dessen Inhalt (es könnte ja auch eine Glückwunschkarte sein). Also entweder Übergabe unter Zeugen, oder normaler Brief, dessen Ausgang protokolliert wird (Postausgangsbuch oder Zeuge, der zusieht, wie der Brief eingeworfen wird).
ciao
Thomas
PS: für mitlesende Profiabmahner: das ist keine Rechtsberatung (außerdem wäre ich dazu befugt)
PPS: nein- ich bin nicht paranoid ja-ich kenne viele XXXXX(zensiert)

Wolfgang7
16.06.2004, 17:46
Wir haben zwar keine Rechtsabteilung aber ein gutes Mahnwesen, bis zur Vollstreckung. Also so lieber nicht.
Gruß
Wolfgang
Geschäftsführer eines Vereins mit 7500 Mitgliedern!

ehemaliger Benutzer
16.06.2004, 18:58
Danke Leute,

habe einfach naiv angerufen und gefragt! Lassen mich aus Kulanz kündigen und überweisen mir die Beiträge zurück!

Paul

Nicola Fankhauser
17.06.2004, 08:40
ist doch das naheliegendste. es ist traurig, wie das US amerikanische verständnis von problemlösen ('talk to my lawyer') sich auch in europa ausbreitet. ein klärendes gespräch hilft oft viel. und andere schritt einleiten kann man dann immer noch, wenns nicht klappt - wenn's dann zu klagen kommt, zahlen die steuerzahler einen prozess, der ev. nicht nötig wäre, zusätzlich werden die gerichte mit unwichtigem blockiert, andere (ev. strafrechtlich) angeklagte werden ihr recht auf schnellen prozess nicht eingelöst bekommen und sitzen sinnlos lange in U-haft, schädigen damit insgesamt durch den arbeitsausfall die volkswirtschaft und lernen interessante leute ('berufsberatung') kennen im knast...

gruss
nicola