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JAKOB
22.08.2004, 14:25
...an einem fototreff der liebe x an seine 10d mal rasch das neue ef-s des geliebten y ansetzt und auch auslöst? wer bezahlt da den schaden und wer den imageverlust der marke?

...wieso gibt es da keine verwechslungssicherung?


...kann ich da canon auf schadenersatz verklagen?

JAKOB
22.08.2004, 14:30
oder geht das schon mechanisch nicht? ich meine das ansetzten, nicht das auslösen ;)

wobei anzumerken wäre, das der liebe y vermutlich, nachdem er den schriftzug 'canon' auf dem objektiv gelesen hat, davon ausgeht, dass objekitv und kamera passen MÜSSTEN...also leichte gewalt ist nicht auszuschliessen.

JAKOB
22.08.2004, 14:30
oder geht das schon mechanisch nicht? ich meine das ansetzten, nicht das auslösen ;)

wobei anzumerken wäre, das der liebe y vermutlich, nachdem er den schriftzug 'canon' auf dem objektiv gelesen hat, davon ausgeht, dass objekitv und kamera passen MÜSSTEN...also leichte gewalt ist nicht auszuschliessen.

Gerhard Pfeiffer
22.08.2004, 14:32
Geht mechanisch nicht. Und selbst wenn es einer mit Gewalt, Hammer und Feile versucht gibt es einen weichen Ring der eine Beschädigung des Spiegels verhindern sollte :-)

JAKOB
22.08.2004, 14:34
na dann hat er aber nochmals glück gehabt ;) ....aber zweifel an der modellpolitik des herstellers wird er schon bekommen.....