PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliches



Benjamin Lebsanft
09.09.2004, 16:38
Hallo zusammen :)

Da wir einen Spielwarenladen in der Familie haben, lag die Idee nahe dort einmal, sei es Fasching oder Ostern, was für ein Anlass auch immer, eine Fotoaktion durchzuführen. Muss ich dazu angemeldeter Fotograf sein, oder darf ich meinem Verwandten da einfach so zur Seite stehen ?

HerbyS
09.09.2004, 16:52
hi!

solange du nur bilder machst, kannst du tun und lassen, was du willst.

du darfst diese bilder sogar - mit zustimmung der darauf abgebildeten personen (mit ausnahmen) - sogar gewinnbringend verkaufen.

was du <b>nicht</b> darfst: einen auftrag annehmen, um bilder zu machen und damit geld entgegen zu nehmen; dazu brauchst du einen gewerbeschein.

wenn ich also bei einer hochzeit, zu der ich mehr oder minder geladen bin, fotografiere, habe ich kein problem. die bilder darf ich dann - kostenfrei, also maximal gegen den preis der ausarbeitung - dem brautpaar und anderen gästen zur verfügung stellen.

ein freundschaftliches 'mach ein paar bilder und ich zahle dir dafür xxx euro' ist unter freunden somit nicht erlaubt.

lg - herby

Fotograf
09.09.2004, 17:04
<i>
> ein freundschaftliches 'mach ein paar
> bilder und ich zahle dir dafür xxx euro' ist unter freunden somit nicht erlaubt.
</i>

Sehr gewagte These...

Benjamin Lebsanft
09.09.2004, 17:12
es war sowieso geplant die Bilder zum Unkostenbeitrag abzugeben, also ka, 15 Cent für ein 10x15 Foto, je nach Entwicklungskosten hald.

pl-foto
09.09.2004, 17:27
ähm.. sorry.

Ich verstehe dich nicht ganz.

m.E. braucht ein freier Fotograf keinen Gewerbeschein o.ä. und kann aufträge annehmen und dafür geld kassieren soviel er will.
Ich dachte auch bislang, dass dies jedem Fotografen (egal ob hobby, amateur oder profi) zustand. Ähnlich wie bei freien Mitarbeitern bei Zeitungen oder so.

Wenn das stimmt was du sagst bräuchte ich nämlich einen Gewerbeschein.
Bei mir hat sich aber noch keiner beschwert.

Gruß
Benedikt

ducateur
09.09.2004, 18:25
>m.E. braucht ein freier Fotograf keinen Gewerbeschein o.ä.

Der freie Fotograf ohne Gewerbeschein, den du ansprichst, ist Fotojournalist, Fotodesigner oder ähnliches...

Aber auch im angesprochenen Falle wage ich zu bezweifeln, dass es da Probleme geben dürfte. Zu einer 'Fotoaktion' braucht es ja keinen 'Fotografen', sondern nur eine Kamera und einer der draufdrückt. Bestandteil ist die Aktion und nicht das Foto, wie wenn du ins Studio gehst, das an einer festen Lokalität Werbung macht und du dich dort als Akt porträtieren lässt ;-)
Ist aber nur eine Einschätzung, ohne Gewähr...

Gruß, Michi

Otto Böhr
09.09.2004, 19:02

ducateur
09.09.2004, 19:07

ducateur
09.09.2004, 19:07
...aber auch nur im Falle der nicht! journalistischen, designerischen etc. Fotografie..

Gruß, Michi

pl-foto
09.09.2004, 19:18
Fotojournalisten und Fotodesigner dürfen werben (1.), brauchen keinen Gewerbeschein (2.) und sind somit freiberuflich tätig (3.) und weder selbstständig noch irgendwo angestellt (4.)

Alles richtig??

Gruß
Bene

Klaudia
09.09.2004, 19:45
Stichworte, die mir dazu einfallen:

(Un-) Kostenbeitrag flexibel halten. Beide Vertragspartner wissen, was gemeint ist. Es gibt schließlich extrem teures Fotopapier :-)

Bei Eigenwerbung auf Begrifflichkeiten verzichten, die bei Berufsfotografen unbehagen auslösen :-)

und los gehts

ducateur
09.09.2004, 20:12
>Fotojournalisten und Fotodesigner dürfen werben
Im Rahmen der journalistischen o.ä. Tätigkeit selbstverständlich. Dazu gehört ja zum Beispiel auch das Anbieten eigener Fotos an Redaktionen etc.

>brauchen keinen Gewerbeschein
richtig

>und sind somit freiberuflich tätig
die meisten, ja

>und weder selbstständig noch irgendwo angestellt
selbstständig als freiberufler schon...

gibt einige ausnahmen - 'feste freie' bei bestimmten verlagen, feste agenturfotografen usw.
ansonsten s.o.

Gruß, Michi

Rüdiger Bartz
09.09.2004, 22:06
Fotos machen und verkaufen gehört seit dem 1.1.04 nicht mehr zu den zulassungspflichtigen Berufen (Meisterzwang) und kann von jedem gewerblich angemeldet werden. Freischaffende Fotografen gibt es nicht, jedoch freischaffende Fotodesigner. Deren künstlerisches Schaffen muß jedoch durch das Finanzamt anerkannt sein (7% Mwst, KSK). Selbsternannte Kunst gibt es nicht. Partyfotos, Hochzeiten, Portraits, Werbefotos, Mücken und Spinnen ... zählen zum Gewerbe.

Gruß Rue

Ralf Canis
10.09.2004, 12:02

Fotograf
10.09.2004, 12:24
<i>
> Partyfotos, Hochzeiten, Portraits, Werbefotos, Mücken und Spinnen
> ... zählen zum Gewerbe.
</i>

FALSCH!
Es kommt immer auf die Art der Nutzung an und nicht auf die Motive (wie etwa Mücken und Spinnen). Wer in Zeitungen und Zeitschriften Eventfotos, Portraits, Insektenmakros usw. veröffentlicht, ist NICHT gewerblich tätig, sondern freiberuflich (also nix Handwerk). Wer Libellen-Fotos in Naturfoto oder National Geographic veröffentlich, hatte noch nie Probleme mit der Handwerkskammer. Es hat also nichts mit den Motiven zu tun.

Fotograf
10.09.2004, 12:26
Jeder kann sich in die Handwerksrolle als Fotograf eintragen lassen, wovon ich allerdings abraten würde (wegen der daraus resultierenden Versicherungspflicht). Mach's lieber freiberuflich, die Handwerkskammer hat seit dem 1.1.2004 kapituliert und mir sind seitdem keine 'Fahnungserfolge' mehr bekannt geworden.

Fotograf
10.09.2004, 13:14
<i>
> sind somit freiberuflich tätig (3.) und weder selbstständig noch irgendwo
> angestellt (4.)
</i>
HÄ? Kannst du das mal erklären?

ducateur
10.09.2004, 13:46

Thomas Suess
10.09.2004, 13:50
lustig bist. Wäre ja noch schöner, wenn jeder, der auf Tanta Ernas 70.Geburtstag den Foto zückt nen Gewerbeschein brauchen würde...
Du willst doch nur 'Events' Deiner Verwandschaft fotografisch festhalten, und die machen dann irgendwas mit Deinen Bildern (ins Album kleben, in der Verwandschaft damit angeben oder eben Werbung). Oder verstehe ich da was falsch, was Dein 'Auftragsverhältnis' betrifft?

ciao
Thomas

Benjamin Lebsanft
10.09.2004, 13:59
da wir zur Zeit ein wenig vom Thema ( meine Frage ;) ) abkommen hier nochmal das was ich mir vorstell:

Ein paar Wochen vorher Werbung in der Zeitung, Aushang im Laden : 'Faschingsfotoaktion, bringen Sie ihre Kinder mit, wir schminken sie und machen danach Fotos, die man zum Unkostenbeitrag erstehen kann'.

So soll das ganze ungefähr ablaufen, deswegen meine Frage mit dem Rechtlichen.

Fotograf
10.09.2004, 14:11
Veranstalter ist der Laden, wer dort vor Ort knipst, interessiert wohl eher niemanden (notfalls knipst bei so etwas normalerweise immer der Ladenbesitzer selbst mit Vollautomatik). Meiner Ansicht nach KEIN Fall für die Handwerkskammer oder das Gewerbeaufsichtsamt.

Benjamin Lebsanft
10.09.2004, 14:13
wieiviel ärger bekomme ich oder der Ladenbesitzer wenn wir das einfach durchziehen und es dann doch nicht rechtens ist ?

Kersten Kircher
10.09.2004, 14:16
Hallo

wenn ich das nun richtig verstehe dann darf ich Bilder machen bzw Aufträge annehmen wenn ich ein Gewerbe angemeldet habe und diese dann gegen Rechnung an den Kunden rausgebe. In diesem Fall rechne ich ja dem Finanzamt gegenüber korekt ab.

Gruss Kersten

Kersten Kircher
10.09.2004, 14:20
nun wenn Du Bilder Verkaufst, wie auch immer dann must Du das dem Finanzamt angeben, genau wie die andere Ware auch, sonst wäre es ja ein schwazgeschäft :-))

Gruss Kersten

Benjamin Lebsanft
10.09.2004, 14:22
d.h. ich muss die Steuern die ich zahl, zum Unkostenbeitrag dazuaddieren, naja, so teuer wird das ganze danna uch wieder nicht

Otto Böhr
10.09.2004, 14:25
die Kunden auf die Aktion aufmerksam machen darfst. Damit tritts du ja direkt in Wettbewerb mit den ortsansässigen Fotografen - und ob die sich das gefallen lassen???
Du mußt unterscheiden zwischen den Interessen des Finanzamtes und der Fotografen-Innung (die es ja leider immer noch gibt).

Fotograf
10.09.2004, 14:27
Weshalb verkauft nicht direkt der Ladenbesitzer die Bilder an seine Kunden? Dann muß er die Einnahmen verbuchen und bekommt eine Rechnung über die Kosten des Fotografen (die dieser nach Abzug seiner Aufwände versteuert).

Fotograf
10.09.2004, 14:28
... einer Werbeaktion zum Fasching.

Kersten Kircher
10.09.2004, 14:28
nun dafür kannst Du dann die Kosten als Werbekosten wieder absetzen.

Gruss Kersten

Benjamin Lebsanft
10.09.2004, 14:28
ich glaube wir treten damit ja eher in die Konkurrenz der anderen Spielwarenläden ;)

Fotograf
10.09.2004, 14:30
Eigentlich gibt es kein nicht-handwerkliches Fotografen-Gewerbe. Gewerbliche Fotografie ist automatisch dem Handwerk zuzuordnen. Die IHK ist nicht für Fotografen zuständig. Wenn ein freiberuflicher Fotograf ab und an mal eine Hochzeit fotografiert, gibt es erfahrungsgemäß keine Probleme. Nur sollte das nicht der Hauptunternehmenszweck sein.

<a href='http://www.fotorecht.de' target='_blank'>Fotorecht</a>

Benjamin Lebsanft
10.09.2004, 14:31
hmm so war das eigentlich geplant, sorry das ich das nicht erwähnt habe

Kersten Kircher
10.09.2004, 14:31
> ich glaube wir treten damit ja eher in die Konkurrenz der anderen Spielwarenläden
> ;)</i>

und das ist doch der Sinn dieser Aktion :-)) und nicht die Bilder, oder sehe ich das falsch

Fotograf
10.09.2004, 14:32
... um ordnungsgemäß knipsen zu dürfen ;-)))

Kersten Kircher
10.09.2004, 14:33
>Nur sollte das nicht der Hauptunternehmenszweck
> sein.

das würde dann ja in diesem Fall hier so sein.

Benjamin Lebsanft
10.09.2004, 14:33
genau

Otto Böhr
10.09.2004, 14:34
dass du dich bei der Fotografen-Innung erkundigst, denn mit denen könnten die Probleme entstehen. Die Sache mit dem Finanzamt läßt sich da durch korrekte Abwicklung leicht lösen und wegen den anderen Spielwaren-Geschäften würde ich mir überhaupt keine Sorgen machen. Es ist doch dann nichts anderes, als wenn z. B. von Pixi-Foto Bilder in Supermärkten gemacht werden.

Benjamin Lebsanft
10.09.2004, 14:34
genau, naja die Bilder sind für mich der Sinn der Sache, aber für den Besitzer natürlich nicht

Fotograf
10.09.2004, 14:35
Ich hatte mir das auch so gedacht, dass es von dir so gemeint war, einige haben dich jedoch mißverstanden. Daher die konkrete Nachfrage meinerseits.

Kersten Kircher
10.09.2004, 14:36
genau wie bei mir, ich fotografiere ja auch für eigene Firmenzwecke, sollte mal einer versuchen mir das zu verbieten :-))

Fotograf
10.09.2004, 14:38
<i>
> Es wird wohl das Beste sein,
> dass du dich bei der Fotografen-Innung erkundigst</i>

Bei dieser Partei gibt es garantiert keine objektive Betrachtung der Dinge, da dieser Laden ausschließlich seine Eigeninteressen vertritt (die Vertretung seiner Eigeninteressen ist sogar der gesetzliche Auftrag im deutschen Kammerwesen!).

Fotograf
10.09.2004, 14:39

Fotograf
10.09.2004, 14:41
Ja, aber nur so lange du keine eigene Konditorei aufmachst. In diesem Sinne wünsche ich dir viel Spaß und Erfolg beim Shooting im Spielwarenladen ;-)))

Fotograf
10.09.2004, 14:43

Kersten Kircher
10.09.2004, 14:43
> dass du dich bei der Fotografen-Innung erkundigst, denn mit denen könnten die Probleme
> entstehen.

das wären die letzten die ich fragen würde, die sagen warscheinlich erst mal nein und wenn man es 1000 mal doch darf.

>Die Sache mit dem Finanzamt läßt sich da durch korrekte Abwicklung leicht
> lösen

dem Finanzamt ist das vollkommen egal, solange richtig aberechnet wird.

> und wegen den anderen Spielwaren-Geschäften würde ich mir überhaupt keine Sorgen
> machen.

wäre ja noch schöner wenn man als Ladengeschäft keine Werbung machen darf

Gruss Kersten

Benjamin Lebsanft
10.09.2004, 14:44
da du anscheinend gar nicht richtig gelesen hast, ignorier ich ab sofort deine Beiträge ;)

Spielwaren fotografieren, wüsste nicht dass sowas Spass machen könnte ;)

Fotograf
10.09.2004, 14:45
<i>
> wieiviel ärger bekomme ich oder der Ladenbesitzer wenn wir das einfach durchziehen
> und es dann doch nicht rechtens ist ?</i>

Einige Jahre verschärfter Kerkerhaft im Kohlenkeller der Handwerkskammer deiner Heimatstadt ;-)))

Benjamin Lebsanft
10.09.2004, 14:49
na dann, also kein Unterschied zur Arbeit zuhause ;)

Kersten Kircher
10.09.2004, 14:51
ich habe vor Jahren versucht eine Baugenemigung für einen Holzbearbeitungsbetrieb in meiner Scheune zu bekommen, ist von allen abgelehnt worden, ein Jahr später habe ich auf genau diese Adresse ein Holzbearbeitungsbetrieb angemeldet. Und es ist genau das eingetreten was ich vermutet habe, es hat keinen intressiert! es wurde zugelassen. Ich hatte zwar die Fertigung wo anders hinverlegt, habe das aber nicht angegeben.

Soviel zu Thema fragen :-))

Gruss Kersten

Otto Böhr
10.09.2004, 14:52
da du ja hier im Forum sooft schreibst, wäre es doch nicht schlecht, wenn du deine Visitenkarte
etwas beleben würdest. Danke.

Kersten Kircher
10.09.2004, 14:57
aber das spielen bestimmt :-))

Fotograf
10.09.2004, 15:12
Einfach machen und gut is.

Kersten Kircher
10.09.2004, 16:31
dann mus man sich erst eine Genehmigung holen wenn man aufs Klo will, das aber in 17 Facher Ausführung mit Durschlag, dafür muss man aber aufs Amt fahren und das Formular hohlen, dafür brauch man aber auch eine Genehmigung diese aber reicht in 15 facher Ausfertigung................

:-))

ein schönes Wochenende, ich zieh gen osten fürs Wochenende, mal schauen was ich so alles auf den Chip bannen kann, hoffentlich muss ich mir das nicht genehmigen lassen.

Gruss Kersten