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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : [OT] Bilderklau



jar
12.10.2004, 18:00
mal andersrum :-)

Den Sohn von einem Freund haben sie am Haken....

Er wollte bei ihbäh ein Autoersatzei verkaufen und hat wohl das original Bild vom Hersteller verwendet, nun schreibt ein Anwalt , Unterlassungserklärung und über 1000 Euro Gebühren, was tun ?

Mein erster Gedanke, nicht tun, verklagen lassen, vor Gericht wird es sich zeigen ob dieses Foto über 1000 Euro Wert ist , ob die Unterlassungserklärung Rechtens ist.

Der Junge ist Anfang 20 und Azubi als Krankenpfleger, so viel Geld hat er auch nicht.

Wenn ich hier so lese was für Bilder regulär bezahlt wird......
Wie ist das mit der Auflage im Auktionshaus ? Bilderverwendung geht doch auch nach Auflage, aber wie setzt man die an bei einmaliger Verwendung in einer I-Net-Auktion ?

PS. Ich finde seinen Bilderklau auch nicht toll, aber Abmahner noch viel weniger, möglicherweise wenn es Profi Abmahner sind.

Gruß
Jar

volki
13.10.2004, 15:44
Ich denke das hat mit der Auflage nichts zu tun, es geht sich hier viel mehr um eine nicht genehmigte Veröffentlichung von fremden Bildmaterial.
Leider ist es üblich geworden alles mögliche zu kopieren, bei eBay werden ganze Artikelbeschreibungen samt Fotos kopiert. Dazu kommt daß das dann oft überhaupt nicht zu den eingestellten Artikel passt.
Ich habe vor einiger Zeit ein Webshop betrieben und auch bei eBay verkauft, und weiß das es verdammt viel Arbeit ist, sich legal Produktfotos zu erstellen/besorgen, und dazu den passenden Text zu entwerfen.
Die Mühe will sich niemand machen, schon garnicht bei Privatverkäufen.

MfG
Volker

Werner Ruf
13.10.2004, 16:01
> bei ihbäh ein Autoersatzei verkaufen und hat wohl das original Bild vom Hersteller
> verwendet, nun schreibt ein Anwalt , Unterlassungserklärung und über 1000 Euro Gebühren,
> was tun ?

Als allererstes mal Prüfen ob der wirklich berechtigt ist für den Urheber des Bildes tätig zu werden. 1.000,--EUR Gebühren kommen mir ausserdem etwas heftig vor, da hat wohl einer weit nach oben hinsichtlich des Streitwerts gegriffen. Ausserdem kann ich mir nicht wirklich vorstellen, dass ein Autohersteller ebay danach durchforsten läßt ob irgend jemand, der einmalig, also nicht gewerbsmäßig ein Ersatzteil verkauft und dabei ein Bild von der Website oder dem Katalog des Herstellers verwendet. Wenn sich sowas rumspricht wirkt sich das nämlich ausgesprochen 'fördernd' auf die Kundenbindung bei einem Neukauf aus. Ohne den genauen Text zu kennen kann man da aber keine Aussage treffen.

Um den Gang zum eigenen Rechtsanwalt wird er aber wohl eher nicht herumkommen er sollte sich unbedingt beraten lassen, aber pronto damit nicht etwaige Fristen verstreichen.

>
> Mein erster Gedanke, nicht tun, verklagen lassen, vor Gericht wird
> es sich zeigen ob dieses Foto über 1000 Euro Wert ist , ob die Unterlassungserklärung
> Rechtens ist.
>>
> PS. Ich finde seinen Bilderklau auch nicht toll, aber Abmahner
> noch viel weniger, möglicherweise wenn es Profi Abmahner sind.

Siehe oben dringend Beratung angesagt aber an sonsten Teile ich deine Meinung, dass Profiabmahnern das Handwerk gelegt gehört.

jar
13.10.2004, 18:40
ein original ersatzteil sein und da hat er das original bild verwendet, was ja irgenwie zum teil gehört :-)

soll er sich verklagen lassen, anwalt macht es nur teurer, ist in diesem fall ja sein erster, es darf halt nicht öfter vorkommen.

gruss
jar

Fotograf
13.10.2004, 19:11
Vor Gericht hat immer der Kläger das Problem, seine Ansprüche beweisen zu müssen, nicht der Beklagte. Könnte eine Serienabmahnung sein (Unterlassungserklärung deutet darauf hin), die begnügen sich normalerweise damit, dass 50% ängstlich unterschreiben + zahlen und lassen die Nicht-Reagierer nach ein paar unbeantworteten Erinnerungsschreiben in Ruhe (= Mischkalkulation).

Fotograf
13.10.2004, 19:13
<i>
> Ich denke das hat mit der Auflage nichts zu tun</i>

Doch, sehr wohl hat da s etwas mit der Auflage zu tun (in diesem Fall die Klicks). Der Geschädigte muß seinen Schaden im Zweifelsfall beweisen.

Fotograf
13.10.2004, 19:14
Fristen sind nur im streitigen Verfahren vor Gericht relevant. Selbsterfundene Fristen in der Korrespondenz sind Schall und Rauch. Einfach nicht reagieren.

jar
13.10.2004, 19:52

Fotograf
14.10.2004, 00:46
... durchsetzbar. Ich würde den tatsächlich entstandenen Schaden durch die erfolgte Bildnutzung auf 10,- bis max. 20,- Euro schätzt - wohlgemerkt, weil es sich ja um einen Privatverkauf eines einzelnen Stückes gehandelt hat und ausdrücklich nicht um gewerbliche Nutzung. Für 20,- Euro Streitwert steht morgens definitiv kein Anwalt auf...

jar
14.10.2004, 01:07
50.000 Euro angesetzt.

Noch ein Gimmik, die Vollmacht vom vertretenen Teile-Hersteller soll sehr gut aussehen, entweder original oder perfekte ! Farbkopie, aber ohne Stempel und Unterschrift.

Aber mit jede Menge Paragrafen gewürzt, leider alle nicht so richtig zutreffend.

Die Sache stinkt immer mehr.

Gruß
Jar

Steffen S. Kaufmann
14.10.2004, 04:34
Das weiß ich von meinem Vati, der ist Patentanwalt und steinreich. ;-)

Es ist aber (sehr) üblich es bei einer mündlichen Bitte um Entfernung zu belassen.

Peter Brust
14.10.2004, 08:03
<a href='http://www.rechtsanwaltmoebius.de/internetrecht/abmahnung.html' target='_blank'>Hier gibts viel da zu zu lesen!</a>

Fotograf
14.10.2004, 10:05
Als Gegenstrategie nicht reagieren und die Briefe aber gut aufbewahren. Im unwahrscheinlichen Falle einer Klageerhebung würde die Gegenseite dann höchstwahrscheinlich mit einem wesentlich niedrigeren Streitwert antreten. Dann würde ich das besagte Schreiben mit den 50.000,- Euro als Dokumentenbeweis ins Verfahren einbringen mit dem juristischen Hinweis, dass es die Gegenseite offenichtlich nicht so genau nimmt mit ihrem Vortrag und dabei die Beliebigkeit regiert. Wer nachweisliche Widersprüche innerhalb des Vortrags der Gegenseite aufzeigt hat sehr gute Karten, das mögen Richter sehr, denn dann müssen sie sich nicht mit der eigentlichen Sache befassen und können einfach feststellen, dass der Klagevertreter selbst nicht weiß, was er will.

jar
14.10.2004, 11:08
das mit dem nichtreagieren , dachte ich auch so, aber schau mal in den Link etwas tiefer von Peter Brust.

Es besteht bei nichtreagieren die Gefahr eines Mahnbescheides.

Das vergessen leider viele, ich habs auch vergessen, jeder kann vom Gericht einen Mahnbescheid holen und pfänden lassen.

Sicher wenn der kommt kann man immer noch gegen ankommen, aber das macht es nicht billiger und leichter.

Im Link, der Tipp mit der Unterlassungserklärung und nicht zahlen ist mir aber auch nicht geheuer, schafft man so den Beweis das die Sünde erfolgt ist.

Gruß
Jar

caprinz
14.10.2004, 11:12
Dann reagiert man eben erst nach dem Mahnbescheid mit Widerspruch.

vg carsten

jar
14.10.2004, 11:39

Werner Ruf
14.10.2004, 11:53
beim 'Vollmachtgeber' nachgefragt ob er diese Vollmacht überhaupt ausgestellt hat, Stempel muss nicht sein, Firmenbriefkopf mit allen Angaben reicht völlig, aber unterschrieben muss das Teil um Rechtsgültig zu sein schon sein und nicht von irgend jemandem sondern von einem in dieser Sache Vertretungsberechtigten. Vielleicht ist diese 'Urkunde' ja selbstgestrickt, wenn ja wird's sicher lustig für den Abmahner.


> Noch ein Gimmik, die Vollmacht vom vertretenen Teile-Hersteller
> soll sehr gut aussehen, entweder original oder perfekte ! Farbkopie, aber ohne Stempel
> und Unterschrift.
>
> Aber mit jede Menge Paragrafen gewürzt, leider alle nicht
> so richtig zutreffend.
>
> Die Sache stinkt immer mehr.
>
> Gruß
> Jar</i>

jar
14.10.2004, 11:54
solange es nicht brennt, kein Lebenszeichen zu geben.

Gruß
Jar

Thomas Suess
14.10.2004, 11:57
hier mal auf die Schnelle 2 Links:

<a href='http://transpatent.com/leif/abmahn-faq.html' target='_blank'>http://transpatent.com/leif/abmahn-faq.html</a>


<a href='http://www.anwaltsinfo.de/Wettbewerbsrecht/Was_ist_eine_Abmahnung/body_was_ist_eine_abmahnung.htm' target='_blank'>http://www.anwaltsinfo.de/Wettbewerbsrecht/Was_ist_eine_Abmahnung/body_was_ist_eine_abmahnung.htm</a>


Der Streitwert bemisst sich bei einer Abmahnung übrigens nicht nach den üblichen Bildhonoraren.

ciao
Thomas

Thomas Suess
14.10.2004, 12:08
das ist der übliche Streitwert, der bei Abmahnungen angesetzt wird (Der Streitwert liegt zumindest im gewerblichen Bereich regelmäßig zwischen 10.000 und 50.000 EURO). Man kann natürlich darüber streiten, ob der Streitwert in diesem Fall angemessen ist...

ciao
Thomas

Thomas Suess
14.10.2004, 12:17
gibt es ja genug (siehe meine Links unten). Nichts zu tun wäre m.E. die schlechteste Alternative

Thomas Suess
14.10.2004, 12:19
sonst würde Dich Deine Haftpflichtversicherung bald rausschmeisen.
Nochmal: nichts zu tun wäre mir viel zu riskant

Thomas Suess
14.10.2004, 12:25
Ich kenn diese Abmahnung zwar nicht, aber eine Abmahnung droht eigentlich immer mit einer einstweiligen Verfügung. Also nix mit Mahnbescheid und erst mal warten.

jar
20.10.2004, 13:23
nachdem wir die Unterlassungserklärung fristgerecht abgegeben haben , ohne Anerkenntnis der Behauptungen und mit Hinweis auf Schadensnachweis und überzogener Forderung, die Zahlung verweigerten ! kam nun folgendes :

'die nehmen meine Unterlassenserklärung an und gehen mit den Gegenstandswert auf 2500 Euro runter (von ehemals 50000 Euro). Das heißt sie wollen jetzt nur noch 229,30 Euro von mir haben.'

Das wird er aber auch nicht zahlen, sag ich mal, sollen sie doch klagen, auch damit wird für ihn der Anwalt günstiger, weil geringere Summe.
Das wird aber vor Gericht immer unglaubwürdiger für die Gegenseite, weil offensichtlich die erste Forderung überhöht war, glaub nicht das das so gut für die Gegenseite im Prozess käme, ich tippe auf kein Prozess.

Gruss
jar und danke an alle

Benutzer
20.10.2004, 13:35
wenn die so einen (halben)rückzieher gemacht haben,
glaube ich auch nicht, dass es noch zu einem prozess kommen wird...
ziemlich unglaubwürdig, was die sich da leisten...

Ciao an alle
YOSCHI <img src='http://www.erfolg-ohne-ende.de/zullu.gif'><a href='http://www.erfolg-ohne-ende.de' target='_blank'>
www.erfolg-ohne-ende.de</a>
Mit Foto-Freeware OHNE ENDE !!

Peter Brust
20.10.2004, 13:50
wart noch ein bisschen, dann kriegt ihr das für 1 Euro! Wird doch alles billiger mit der Zeit :-)))