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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 1D MK2 aus Singapur



Roland S.
01.11.2004, 21:58
Ist bei einer 1D MK2 aus Singapur etwas anders als bei einer 'deutschen'? Keine Garantie, Sprache des Handbuchs und englische Stromstecker ist mir klar. Ich meine eventuell eine Andere kamarainterne Software mit anderen Sprachen oder so.
Gruß Roland

Dieter Suhr
01.11.2004, 22:06
die je nach Region - Europa oder Asien - gewisse Unterschiede in der Abdichtung z.B. vor hoher Luftfeuchte etc. eingebaut hatten - bei der 1er Serie ist aber eh schon ab Werk für alle Regionen vorgesorgt....

MarcusMueller
02.11.2004, 03:21

MarcusMueller
02.11.2004, 03:22

MarcusMueller
02.11.2004, 03:25
Die Kameras sind weltweit identisch. Die Sprache läßt sich per Menü einstellen.

Lediglich die Handbücher sind sicher nicht in Deutsch dabei.

Hauptproblem ist die Garantie: Die Kameras haben keine weltweite Garantie.

Gruß, Marcus

JAKOB
02.11.2004, 05:21
bei den profimodellen sollte die garantie auch kein problem darstellen. schliesslich kannst du ja auch nicht bei einem auftrag in den usa rasch deine kamera nach germany senden.....oder?

die handbücher kannst du bei canon nachbestellen. somit kein problem.

Klaus Herwig
02.11.2004, 09:42
CANON Deutschland übernimmt keine Garantieabwicklung z.B. für CAMs die in Fernost gekauft worden sind.

Frerk2000
02.11.2004, 21:07

Klaus Herwig
02.11.2004, 21:09
Wenn sie denn aus Singapur mit deutscher Garantiekarte kommen..

Alfons W.
02.11.2004, 21:19
Warum sollten die auch. Die Garantie kostet Geld und da die in Deutschland strenger geregelt ist als in anderen Ländern, werden die kaum in Deutschland Garantie übernehmen für Geräte, die aus Ländern stammen, in denen das lockerer geregelt ist und die dort deshalb (u.a.) auch billiger verkauft werden können. Nichts ist umsonst... Ich denke jedenfalls, das dem so ist.

JAKOB
03.11.2004, 14:22
und bei den autos wollten die ländervertretungen erst auch keine garantie übernehmen.....inzwischen ist das geregelt. denn: die garantie wird durch den hersteller und nicht durch irgendwelche drittfirmen übernommen. wenn canon im jeweiligen land eine offizielle vertretung hat, so spielt auch die garantie keine rolle. canon ist canon, solange es eine originale ist.

Klaus Herwig
03.11.2004, 15:19
Dann wirst Du wohl erst einmal eine Musterklage gegen CANON führen müssen. Wann leitest Du sie in die Wege ??

MarcusMueller
03.11.2004, 16:48
Das liegt daran, daß der freie Handel innerhalb der EU garantiert ist.

Für nicht EU Ausland gilt das nicht.

Canon hat nunmal regionale Garantien für die Digitalgehäuse.
Die Objektive haben eine weltweite Garantie. Warum Canon das so macht -
keiner weiß es.

Gruß, Marcus

Stefan
03.11.2004, 18:43
> Die Objektive haben eine weltweite Garantie.

Letztes Jahr habe ich eine gegenteilige Aussage von Canon bekommen. Demnach gibt es, z.B. für asiatischen Objektive keine Garantieleistungen von Canon Deutschland.

JAKOB
04.11.2004, 02:36
ich behaupte mal, das canon sich da auf sehr dünnem eis bewegt (andere hersteller aber auch).

MarcusMueller
07.11.2004, 15:26
Vielleicht habe ich das zu allgemein formuliert.

Ich habe bisher nur Objektive aus den USA gesehen.
Die haben eine weltweite Garantiekarte.
Das gilt wohl schon für Grauimporte aus den USA nicht mehr,
da sie ohne Garantiekarte geliefert werden.

Gleiches gilt vielleicht auf für Asien.

Gruß, Marcus

MarcusMueller
07.11.2004, 15:32
Du kannst einen Hersteller immer nur auf Basis der Rechtssprechung des entsprechenden
Landes belangen. In Deutschland aber gibt es nur ein Vertragsverhältnis gegenüber dem
Händler, nicht aber gegenüber dem Hersteller. Das bedeutet, kein Deutscher Händler -
keine Deutsche Gewährleistung.

In anderen Ländern gibt es ganz andere gesetzliche Regelungen. In den USA z.B. ist
gesetzlich nur eine 90 tägige Garantie vorgeschrieben. Ähnliches gilt für viele
asiatische Länder.

Außnahmen von diesen Regelungen gibt es lediglich innerhalb der EU. Dies dient aber
auch nur dazu, den freien Handel innerhalb der EU sicherzustellen und Protektionismus
in einzelnen Ländern der EU zu verhindern. Im nicht EU Ausland gilt das natürlich nicht.

Auf der Basis welcher Gesetze welchen Landes willst Du denn Canon zur Garantie
zwingen wollen ??? Nach deutschem Recht hast Du KEIN Vertragsverhältnis mit Canon.

Ganz davon ab, ist so was auch durchaus legitim. Geräte ohne Garantie werden von
den Herstellern nunmal günstiger z.B. an OEMs abegeben, die dann die Garantieleistungen
selbst übernehmen.

Gruß, Marcus