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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unerlaubte Nutzung meiner Bilder



Michael Czaja
28.05.2005, 16:58
Hallo,
wer kann mir mit seiner MFM-Liste aushelfen.
Es wurden von mir Bilder unerlaubt auf einer CD veröffentlicht und diese CD wurde mit einer Auflage von 2000 Stk zu einem Stückpreis von 8 € verkauft.
Es handelt sich dabei um 9 Bilder, Maße wie folgt:
- 1 Stck. 12x12 (Rückseite)

Ein vierseitiges Inlay mit 9 Fotos zu je
- 5 Stck 6x4,5 cm
- 2 Stck 4,5 x 3 cm
- 1 Stck 2x3 cm
- 1 Stck 17x12 cm

über konstruktive Beiträge würde ich mir sehr freuen und über einen Ausdruck der MFM-Kalkulation noch mehr...

Grüße
Michael

amazönchen
28.05.2005, 19:18
Ich kann dir zwar nicht helfen... aber kannst du sagen, wo das abgedruckt wurde ?

gruss

caprinz
28.05.2005, 19:37
Hast Post.

vg carsten

Michael Czaja
28.05.2005, 20:51
vielen dank

Michael Czaja
28.05.2005, 20:53
Ich kann dir zwar nicht helfen... aber kannst du sagen, wo das abgedruckt wurde ?

gruss


wie ich geschrieben habe wurden die bilder für eine cd genutzt.
Namen sind wie schall und rauch

Michael Czaja
01.06.2005, 21:56
schade, keine weiteren Meinungen, naja habe Artikel und § im Internet gefunden die mir zeigten das es recht gut für mich aussieht. Die Rechnung ist raus:)

jense
01.06.2005, 22:02
..immer wieder ein interessantes Thema. Vielleicht kannst du uns ja erzählen wie es dazu kam, wie man an deine Bilder kam, wie die Sache geklärt wurde etc..

mfg!
jens

Michael Czaja
03.06.2005, 19:05
ich fotografierte 3 Tage für ein großes rock orchester um anschließend die rechte anbieten zu können. per telefon fragte man mich ob ich vorab 10 bilder für ein kostenlosen fan magazin anbieten könnte. weil in diesem magazin gute werbung für mich gemacht wurde sendete ich die bilder mit meinen nutzungsrechten. in kürze, kein verkauf oder weitergebe zu kommerziellen zwecken. 9 tage später würde dann auf einem konzert eine musik cd mit meinen bildern angeboten. rechnung von 500 € ist jetzt raus und ich scheue es nicht dieses geld für einen anwalt auszugeben. selbst für die cd, madonna und elvis titel wird wohl keine gema gezahlt, alleine um den machern die grenzen zu zeigen werde ich meine rechte mit allen mittel schützen.

webturtle
03.06.2005, 19:22
selbst für die cd, madonna und elvis titel wird wohl keine gema gezahlt, alleine um den machern die grenzen zu zeigen werde ich meine rechte mit allen mittel schützen.

Wird wohl auch keine GEMA fällig sein. GEMA: Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte.
Das hier ist ja eine vervielfältigung, da käme dann eher die GVL in Frage.

Aber ich finde es gut, dass du da dran bleibst. Viele Veranstalter denken einfach sie könnten machen was sie wollten.

Viel Glück, und sag uns wie es ausging.

Chris.

charly gielen
03.06.2005, 21:03
Wird wohl auch keine GEMA fällig sein. GEMA: Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte.
Das hier ist ja eine vervielfältigung, da käme dann eher die GVL in Frage.

Aber ich finde es gut, dass du da dran bleibst. Viele Veranstalter denken einfach sie könnten machen was sie wollten.

Viel Glück, und sag uns wie es ausging.

Chris.

da irrst du
das mit GEMA und GVL solltest du noch mal nachlesen :o)
charly

webturtle
03.06.2005, 21:20
Als ich noch aktiv in meinem Tonstudio produziert habe, waren bei Herstellung von Sampler CD's immer Gebühren an die GVL abzuführen.
Und zwar sowohl bei Eigenproduktionen als auch bei Cover Songs. Bei Eigenproduktionen kam das Geld am Ende immer wieder rein, bei Cover Songs wars halt weg.

Bei bearbeiten Songs (anderer Text, geändertes Arrangement) musste zusätlich die Erlaubnis vom Rechteinhaber eingeholt werden. Die gabs allerdings fast immer, und dann waren wiederum GVL Gebühren notwendig.

GEMA habe ich bisher eigentlich nur bei Veranstaltungen gezahlt. Oder einen Titelnachweis abgegeben, damit der Veranstalter zahlen konnte. (Da war noch bisschen Geld zu machen...)

Das waren meine bisherigen Erfahrungen, glaube nicht, dass sich daran soviel geändert hat.

Aber lasse mich gerne belehren.

Chris.

charly gielen
03.06.2005, 23:06
Das waren meine bisherigen Erfahrungen, glaube nicht, dass sich daran soviel geändert hat.

Aber lasse mich gerne belehren.

Chris.

wenn ich einen Song aufnehme den jemand anders komponiert hat
dann bekommt der Komponist sein Geld von der GEMA
an die bezahle ich auch(etwa 1 EUR pro cd)
die GVL ist nicht für dieUrheber(Komponisten) sonder für Leistungsschutzrechte (Zweitverwertung der Ausführenden) gedacht...

ist aber hier sehr OOOOT charly
ps
neben mir sitz gerade ein befreundeter Verlagskaufmann der mir zunickt :o)
charly

webturtle
04.06.2005, 11:30
Oki, dann seh ichs ein.
War ich wohl im Unrecht und hab mich damals nicht genug selbst drum gekümmert.
Sorry.

Dann aber jetzt zurück zum Thema.

Chris.

Jonny-77
04.06.2005, 12:33
rechnung von 500 € ist jetzt raus und ich scheue es nicht dieses geld für einen anwalt auszugeben.

Noch einer der die Bilder verschenkt. :p

:D

Michael Czaja
05.06.2005, 10:28
du kennst dich ja aus :D

bei dieser größe der bilder und der auflage ist 50 € pro bild ein mehr als guter preis.
mit dem preis ist allerdings die weitere nutzung nicht erlaubt. (z.B zweit auflage oder dvd cover)
deine meinung zum thema (z.B deine preisvorstellung) hätte mir besser gefallen als dieser einwurf.

Jonny-77
05.06.2005, 14:33
du kennst dich ja aus :D

bei dieser größe der bilder und der auflage ist 50 € pro bild ein mehr als guter preis.
mit dem preis ist allerdings die weitere nutzung nicht erlaubt. (z.B zweit auflage oder dvd cover)
deine meinung zum thema (z.B deine preisvorstellung) hätte mir besser gefallen als dieser einwurf.

Eine Meinung kannst Du nur erwarten, wenn Du bereit bist genaue Fakten vorzulegen und nicht das von dir praktizierte "wischi waschi".
Soll ich in die "Kristallkugel" schauen und dir dann ein paar Preise ausknobbeln :confused:

Dann müllst Du das Forum voll mit kopierten Berichten, die Du anscheinend selbst noch nicht verstanden hast, sonst würdest Du solche Aussagen (Zitat Michael Czaja: bei dieser größe der bilder und der auflage ist 50 € pro bild ein mehr als guter preis.) nicht machen.

Siehe hier:
Honorar für widerrechtliche Verwendung in Onlinemagazin (http://www.digitale-slr.net/showthread.php?p=504316#post504316post504316)

:D

Michael Czaja
05.06.2005, 22:06
ok, lassen wie beide das, ich denke ich habe oben alles erklärt.


aus meinem ersten beitrag:
Es wurden von mir Bilder unerlaubt auf einer CD veröffentlicht und diese CD wurde mit einer Auflage von 2000 Stk zu einem Stückpreis von 8 € verkauft.
Es handelt sich dabei um 9 Bilder, Maße wie folgt:
- 1 Stck. 12x12 (Rückseite)

Ein vierseitiges Inlay mit 9 (10) Fotos zu je
- 5 Stck 6x4,5 cm
- 2 Stck 4,5 x 3 cm
- 1 Stck 2x3 cm
- 1 Stck 17x12 cm

ehemaliger Benutzer
12.06.2005, 23:08
Hallo,
wer kann mir mit seiner MFM-Liste aushelfen....


über konstruktive Beiträge würde ich mir sehr freuen und über einen Ausdruck der MFM-Kalkulation noch mehr...


Grüße
Michael



Wo findet man so eine MFM Kalkulation oder Liste? Oder bleibt nur die Möglichkeit diese käuflich zu erwerben? Ich arbeite als freier Fotojournalist für deutsche und engl. Fachpresse und würde mich über Hinweise bzw. Hilfe freuen.

MfG

Andreas

Jonny-77
12.06.2005, 23:38
Wo findet man so eine MFM Kalkulation oder Liste? Oder bleibt nur die Möglichkeit diese käuflich zu erwerben? Ich arbeite als freier Fotojournalist für deutsche und engl. Fachpresse und würde mich über Hinweise bzw. Hilfe freuen.

MfG

Andreas
Die MFM Bildhonorare gibt es hier:

http://www.bvpa.org/Publikationen.php


:D

ehemaliger Benutzer
12.06.2005, 23:53
Die MFM Bildhonorare gibt es hier:

http://www.bvpa.org/Publikationen.php


:D


Danke Jonny-77 - den link hatte ich schon ... wenn ich erhlich bin... wollt ich die € 33 aber net ausgeben weil mich die ganzen Agenturen usw net interessieren.... mir gings info halber nur mal um die durchscnittlichen Preise

Jonny-77
13.06.2005, 00:16
Danke Jonny-77 - den link hatte ich schon ... wenn ich erhlich bin... wollt ich die € 33 aber net ausgeben weil mich die ganzen Agenturen usw net interessieren.... mir gings info halber nur mal um die durchscnittlichen Preise
Hat nichts mit Agenturen zu tun.

Es ist die Auflistung Marktüblicher Preise, die sehr umfangreich ist, da es unzählige verschiedene Verwendungsmöglichkeiten für Bilder gibt und somit je nach Verwendungszweck unterschiedliche Preise.

Ob Du die aufgeführten Richt-Preise letzendlich bekommst, hängt letztendlich von deinem Verhandlugsgeschick ab, aber Du hast Anhaltswerte für Verhandlungen und hast die Kosten meistens schon bei einem verkauften Bild wettgemacht.

:D

zAPPiENCe
13.06.2005, 00:19
einen Presserabatt haben die vermutlich nicht oder? :D

Wenn mal wieder Geld in der Kasse ist, bestellen... des Interesse wegens.

ehemaliger Benutzer
13.06.2005, 00:33
Ja dann werd ich das wohl mal bestellen bei nächster Gelegenheit... sobald das Honorar der nächsten Bilder / Artikel überwiesen ist werd ich mal bestellen. Nur was mach mich wenn die Verlage eigene Preise haben und sagen "entweder unser Preis oder gar nüscht"? Da nützt mir dann das buch leider auch recht wenig.

Rüdiger Bartz
13.06.2005, 02:27
Ich kann wirklich nicht verstehen, daß du einerseits tausende Euro in Equipment investierst, deine Bilder vermarkten willst aber andererseits zu geizig bist, für lächerliche 30 Euro die Standartpreisliste = MfM-Tabelle zu kaufen. Dafür sollen dann die Doofen, die so was haben, mal gerade für dich recherchieren. Früher nannte man so was schmarotzen, heute klingt Networking wahrscheinlich gefälliger.
Das ist doch das Dilemma. Bildverwerter wissen natürlich, das "Ruhm und Ehre" der Quereinsteiger im Vordergrund stehen, Wirtschaftlichkeit und Rechtssicherheit praktisch nie vorhanden sind und machen verständlicherweise den Reibach. Urheberrechte (extra noch mal für Träumer vor 2 Jahren novelliert), Tarife, Honorarempfehlungen ... im Zweifelsfall mal diffuse Antworten in Foren erfahren, das war's. Meine Meinung.

Gruß Rue

Michael Czaja
13.06.2005, 10:55
leider möchtest du ja keine mails von usern erhalten ;)

Michael Czaja
13.06.2005, 10:57
dein ton ist wie der eines users aus der fc, brauch ich hier nicht , danke
meinungen zum thema waren mir übrigens sehr wichtig. Danke an die, die mir mails geschrieben haben. werde mich noch mal melden wenn das thema durch ist.



Ich kann wirklich nicht verstehen, daß du einerseits tausende Euro in Equipment investierst, deine Bilder vermarkten willst aber andererseits zu geizig bist, für lächerliche 30 Euro die Standartpreisliste = MfM-Tabelle zu kaufen. Dafür sollen dann die Doofen, die so was haben, mal gerade für dich recherchieren. Früher nannte man so was schmarotzen, heute klingt Networking wahrscheinlich gefälliger.
Das ist doch das Dilemma. Bildverwerter wissen natürlich, das "Ruhm und Ehre" der Quereinsteiger im Vordergrund stehen, Wirtschaftlichkeit und Rechtssicherheit praktisch nie vorhanden sind und machen verständlicherweise den Reibach. Urheberrechte (extra noch mal für Träumer vor 2 Jahren novelliert), Tarife, Honorarempfehlungen ... im Zweifelsfall mal diffuse Antworten in Foren erfahren, das war's. Meine Meinung.

Gruß Rue

Ulrich Natge
16.06.2005, 23:16
So was ist mir glücklicher weise noch nicht passiert würde mich aber interessieren was dein Anwalt gesagt hat und was ein Rechtsstreit (wird sich wohl leider nicht vermeiden lassen) so kosten könnte.

<o ="">:p> </o>:p>

Bin übrigen ganz deiner Meinung wenn schon Bilder explizit nur für einen Verwendungen freigegeben sind (egal ob für Geld oder nicht) dann darf es keine andere Verwendung geben.

<o ="">:p> Gruß Ulrich
</o>:p>

Martin_P
17.06.2005, 10:21
also ich hab mal nachgeschaut:
ein booklet rücken : 300€
inlay je bild 150€ = 1350 €

wenn kein bildquellennachweis vorhanden ist dann wirds netter :
rücken 900€
inlay je bild 300€ = 2700 €

wenn es wie bei dir noch unerlaubte nutzung hinzukommt, dann lohnt es sich wirklich:
rücken: 3600 €
inlay pro bild: 900 € = 4500 €


bezogen auf eine auflage von max. 2500 stk


mfg

Martin

Jonny-77
17.06.2005, 10:53
wenn es wie bei dir noch unerlaubte nutzung hinzukommt, dann lohnt es sich wirklich:
rücken: 3600 €
inlay pro bild: 900 € = 4500 €

mfg

Martin
Hallo Martin,

hier könnte man sagen, das Papier ist geduldig.
Die 5 fache Strafgebühr kannst Du nur geltend machen, wenn die Bildübergabe per Lieferschein mit den auf der Rückseite aufgedruckten AGB erfolgt ist und dieser Passus darin enthalten ist. Nur so ist sichergestellt, daß der Empfänger Kenntnis von den AGB erlangt und diese anerkannt hat.

:D

Michael Czaja
17.06.2005, 11:41
also ich hab mal nachgeschaut:
ein booklet rücken : 300€
inlay je bild 150€ = 1350 €

wenn kein bildquellennachweis vorhanden ist dann wirds netter :
rücken 900€
inlay je bild 300€ = 2700 €

wenn es wie bei dir noch unerlaubte nutzung hinzukommt, dann lohnt es sich wirklich:
rücken: 3600 €
inlay pro bild: 900 € = 4500 €


bezogen auf eine auflage von max. 2500 stk


mfg

Martin



Hallo Martin, sehr interessante Info, danke dafür. Wo schaut man das nach? Es gibt ja diese mfm Kalkulations- Software. Hast du es da her. Würde mir gerne diese werke kaufen wenn ich wüßte welches das richtige für mich ist. Eine Info mail wäre nett. An die die auf mich eingeprügelt haben. Mag sein das ich die MFM noch nicht als original hatte dafür habe ich aber alle Programme ( Photo Shop usw.) als original. Ihr auch ?

Meine Rechnung wurde bis heute ignoriert. Habe schon mit einem Rechtsanwalt gesprochen und ab nächste Woche geht es alles seinen geregelten Gang.

Jonny-77
17.06.2005, 12:04
Meine Rechnung wurde bis heute ignoriert. Habe schon mit einem Rechtsanwalt gesprochen und ab nächste Woche geht es alles seinen geregelten Gang.

Du solltest dir aber unbedingt vorher die MFM Bildhonorare bestellen, es sei denn dein Anwalt ist ein Fachanwalt für Urheberrecht und hat diese vorliegen.

http://www.bvpa.org/Publikationen/Bestellformular.php


:D

Hocker
24.06.2005, 11:19
hi,

wie ist es ausgegangen, heute vor gericht?
hast du ihm schön an den ohren gezogen? hehe :-)
gruss rene

Martin_P
24.06.2005, 14:16
Hallo Martin, sehr interessante Info, danke dafür. Wo schaut man das nach? Es gibt ja diese mfm Kalkulations- Software. Hast du es da her. Würde mir gerne diese werke kaufen wenn ich wüßte welches das richtige für mich ist. Eine Info mail wäre nett. ....

ich hab mir 2004 die bvpa software bestellt. soviel ich weiss gibts da auch nur die eine.

Martin_P
24.06.2005, 14:28
Hallo Martin,

hier könnte man sagen, das Papier ist geduldig.
Die 5 fache Strafgebühr kannst Du nur geltend machen, wenn die Bildübergabe per Lieferschein mit den auf der Rückseite aufgedruckten AGB erfolgt ist und dieser Passus darin enthalten ist. Nur so ist sichergestellt, daß der Empfänger Kenntnis von den AGB erlangt und diese anerkannt hat.

:D

damit hast du eigentlich recht.
aber nur teils:
AGB:
in deutschland ist es aber so das die agb sobalt gelten, wenn sie für alle potentiellen kunden irgendwo einsehbar sind ohne größeren aufwand.
wenn du als fotograf eine webseite hast und dort auch die agb leicht zu finden sind, dann gelten diese im falle das jemand deine werke aus dem netz geklaut hat. weil er hatte die möglichkeit die agbs einzusehen. außerdem solltest du verträgen und angeboten deine agbs auch immer beilegen. dann gibt es keine probleme.
wenn du deine agbs nur online hast reicht das nicht. - wobei wenn der "täter" es von deiner seite nachweisbar geklaut hat - würde es reichen.

nochwas zum thema agb was nicht nur für fotografen gilt:
wenn in den agb ein passus enthalten ist, der gegen das gebot von treue und glauben verstößt bzw. gegen geltenes recht sind die gesammten agb ungültig. sollte man sich merken - ist bei einem großteil der firmen leider so,
insbesondere onlinehändler tun sich damit schwer.

davon abgesehn wird man mit dem 5 fachen honorar in zweifel keine probleme haben, da dies übliche praxis ist und das zählt.

wenn man nachweisen kann das der schaden höher ist/war,
wenn deine honorare weit über mfm empfehlungen liegen (kinners sowas gibts) dann wirst du auch keine probleme haben das geld zu bekommen.


mfg

martin

Michael Czaja
24.06.2005, 20:55
also ich hab mal nachgeschaut:
ein booklet rücken : 300€
inlay je bild 150€ = 1350 €

wenn kein bildquellennachweis vorhanden ist dann wirds netter :
rücken 900€
inlay je bild 300€ = 2700 €

wenn es wie bei dir noch unerlaubte nutzung hinzukommt, dann lohnt es sich wirklich:
rücken: 3600 €
inlay pro bild: 900 € = 4500 €


bezogen auf eine auflage von max. 2500 stk


mfg

Martin





sodale, dann war ich heute mit deiner Liste beim Anwalt der mit dir einer meinung ist und da diese dolle Band bis jetzt nicht reagiert hat wird es ab jetzt teuer.

Bis denne.

Michael Czaja
25.06.2005, 11:57
ich hab mir 2004 die bvpa software bestellt. soviel ich weiss gibts da auch nur die eine.


danke für die info, diese software liegt mir schon länger in den augen. muß man die jedes jahr neu kaufen oder gibt es ein günstigeres update ?

Rolli
26.07.2005, 20:10
damit hast du eigentlich recht.
aber nur teils:
AGB:

nochwas zum thema agb was nicht nur für fotografen gilt:
wenn in den agb ein passus enthalten ist, der gegen das gebot von treue und glauben verstößt bzw. gegen geltenes recht sind die gesammten agb ungültig. sollte man sich merken - ist bei einem großteil der firmen leider so,
insbesondere onlinehändler tun sich damit schwer.
mfg

martin


Sorry Martin, aber das stimmt so einfach nun auch nicht.
Es gibt die Möglichkeit, eine sogenannte salvatorische Klausel hinten anzufügen, die genau das auschließt.
z.B.: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren,
wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

Wegen diesem und den anderen Sätzen, die noch davor gehören, haben meine Frau und ich etliche schlaflose Nächte hinter uns,
und auch viel Geld verloren.
Und meine Frau hat endlich begriffen, dass man Bilder von sogenannten "Mitbewerbern"
nicht aus dem Internet laden darf. (Mir hat sie ja nicht geglaubt, dieser westfälische Dickschädel!)
Aber ich liebe diese Frau nun mal, und da muss man dann gemeinsam durch.
Gruß
rolli

Michael Czaja
30.07.2005, 13:44
es wird immer besser, jetzt stellen die mit meinen fotos die einzelnen musiker im internet vor und es steht ein anderer fotograf mit © drunter.

'Ingo
31.07.2005, 22:35
Jetzt wird es aber spannend. :cool:

Ist das eine populäre JAZZ Gruppe oder eher nicht?

Börnstein
16.09.2005, 17:42
@Michael,

hallo habe deinen Beitrag mit intresse verfolgt.
Wollte nun mal wissen wie es ausgegangen ist


Gruß Bernd

Michael Czaja
18.09.2005, 12:57
es ist noch gar nicht zu ende.

Montag geht, weil 0 Reaktion kommt, der Mahnbescheid raus,
2500 € wegen wiederholter Nutzung meiner Bilder auf einer Webseite.
wenn sie zahlen ist der fall durch
wenn sie mit Einspruch reagieren, was ich hoffe, geht es vor Gericht.
wenn sie wieder nicht reagieren kommt der Gerichtsvollzieher.

eine Warnung an alle die denke das ist ein Spiel. Anwaltskosten liegen bis jetzt bei 450 € die ich zahlen muß wenn
- es nicht vor Gericht kommt
- bei der Band nix zu holen ist ( ist es aber ;-)
- wenn ich vor Gericht verliere, was rechtlich nicht möglich ist.

SPACE5TAR
18.09.2005, 16:56
Hi...

Habe mich auch mal hier angemeldet, weil mich der Thead hier sehr interessiert hat. Nicht etwa weil ich auch "Opfer" bin, sondern einfach nur so aus Interesse (Man lernt fürs Leben)...

Dass das Verwenden nicht richtig ist, ist klar. Vor allem weil die damit noch richtig Geld versuchen zu machen (auch wenns nur ne Beilage zum eigentlich Werk, der Musik ist) und nicht auf deine Schreiben reagieren. Sollen die doch eingestehen nen Fehler gemacht zu haben und sich versuchen irgendwie mit dir zu einigen. Aber nein, keine Reaktion, da würde ich dann auch nicht anders handeln...

Wünsche dir auf jeden Fall Glück bei der ganzen Sache! Finde auch, dass du sehr gute Chancen hast und würde mich freuen zu hören, wenn du wieder was neues weisst :)

Gruß
Marcel

mpspot
20.09.2005, 01:28
die anwaltskosten würde ich aber an deiner stelle der band auch noch in rechnung stellen, falls sie sich ohne gericht einigen wollten. kann ja nicht sein das du darauf sitzen bleibst.
viel glück, aber sieht ja sehr klar aus der fall.

Michael Czaja
21.09.2005, 10:19
die anwaltskosten würde ich aber an deiner stelle der band auch noch in rechnung stellen, falls sie sich ohne gericht einigen wollten. kann ja nicht sein das du darauf sitzen bleibst.
viel glück, aber sieht ja sehr klar aus der fall.


das ist ja mit ein grund warum die rechnung mitlerweile auf 2000 euro gestiegen ist.

Baldomerus
28.09.2005, 15:43
Und wie ist es ausgegangen? Hast du das Geld bekommen?

SPACE5TAR
12.10.2005, 12:59
Gibt es mittlerweile eigentlich was neues zum Thema?

Gruß
Marcel

Michael Czaja
31.10.2005, 19:21
z.Z nix neues im fall aber als ob bis jetzt nix passiert ist will dieser Band Manager jetzt meine bilder für ein fotokalender haben und das natürlich schnell weil der kalender zu weihnachten auf den tisch soll. nicht mit mir.


melde mich

Michael Czaja
12.02.2006, 00:33
letzter stand.


mahnbescheid wurde wiedersprochen und die sache wurde ans duisburger gericht weiter geleitet. streitkosten 2500 euro + gerichts, mahn und anwalts- kosten

'Ingo
13.02.2006, 08:17
Das ist ja leider immer ein sehr langer Prozess, bin schon gespannt wie sicher das Urteil letztendlich für dich ausfällt.

Danke für die Zwischeninfo ;)

Josef Florian Glatz
13.02.2006, 08:33
Das ist wirklich heavy! Puhhh...

Mal angenommen ich bin beruflicher Fotograf und mir passiert dasselbe... Wie kann man beweisen das ich die Fotos geschossen habe? Etwa indem man die Originalversion des Bildes herzeigen kann? Aber im Normalfall gibt man die Bilder doch 1 zu 1 weiter, oder ist es in diesem Fall besser, zB die EXIF-Daten zu löschen, und die Auflösung runterzudrehen, oder so? Sodass man nachher sagen kann: "Schaun's Herr Richter, hier hab ich die Originalbilddaten... Wolln's auch noch die RAW-Daten haben?" Habs vielleicht etwas lustig geschrieben (meinen Post) aber wie genau ist das?

Auf jeden Fall wünsch ich dir auch alles gute mit dieser Band!

Inazuma
13.02.2006, 12:37
interessantes Thema.
Was ist eigentlich aus dem Weihnachtskalender geworden?

knork
13.02.2006, 23:52
Das ist wirklich heavy! Puhhh...

Mal angenommen ich bin beruflicher Fotograf und mir passiert dasselbe... Wie kann man beweisen das ich die Fotos geschossen habe?

rohdaten schießen und jpeg weitergeben.

Michael Czaja
14.02.2006, 07:01
der sicherste weg ist das du dir die daten cd per einschreiben sofort nach erstellung per einschreiben selber zu sendest und diese ungeöffnet achivierst. besser ist es wenn das ein anwalt für dich verwaltet. lohnt natürlich nur bei wichtigen bildern.

so macht man es übrigens im musik bereich auch.



Das ist wirklich heavy! Puhhh...

Mal angenommen ich bin beruflicher Fotograf und mir passiert dasselbe... Wie kann man beweisen das ich die Fotos geschossen habe? Etwa indem man die Originalversion des Bildes herzeigen kann? Aber im Normalfall gibt man die Bilder doch 1 zu 1 weiter, oder ist es in diesem Fall besser, zB die EXIF-Daten zu löschen, und die Auflösung runterzudrehen, oder so? Sodass man nachher sagen kann: "Schaun's Herr Richter, hier hab ich die Originalbilddaten... Wolln's auch noch die RAW-Daten haben?" Habs vielleicht etwas lustig geschrieben (meinen Post) aber wie genau ist das?

Auf jeden Fall wünsch ich dir auch alles gute mit dieser Band!

Michael Czaja
14.02.2006, 07:02
dafür habe ich keine bilder angeboten. erst will ich die eine sache aus der welt haben.





interessantes Thema.
Was ist eigentlich aus dem Weihnachtskalender geworden?

Benutzer
14.02.2006, 11:29
der sicherste weg ist das du dir die daten cd per einschreiben sofort nach erstellung per einschreiben selber zu sendest und diese ungeöffnet achivierst. besser ist es wenn das ein anwalt für dich verwaltet. lohnt natürlich nur bei wichtigen bildern.

Die Methode ist aber extrem umstritten und dient vor Gericht allerhöchstens als Indiz und nicht als Beweis. Besser ist die Hinterlegung beim Notar. Klar, das ist praktisch natürlich unmöglich - wäre aber mal etwas, das die lieben Berufsverbände und Berufsgenossenschaften anbieten könnten. Einen Hinterlegungs- und Datensicherungsservice für ihre Mitglieder. Dann würde es sich endlich mal lohnen, die horrenden Beiträge zu bezahlen.

Viele Grüße,
Peter.

Michael Czaja
18.02.2006, 15:01
so, ich habe mir dann mal die mfm 2006 ( schon im letzten jahr bestellt) gekauft. eine außgabe die sich für jeden fotograf lohnt.




Hallo,
wer kann mir mit seiner MFM-Liste aushelfen.
Es wurden von mir Bilder unerlaubt auf einer CD veröffentlicht und diese CD wurde mit einer Auflage von 2000 Stk zu einem Stückpreis von 8 € verkauft.
Es handelt sich dabei um 9 Bilder, Maße wie folgt:
- 1 Stck. 12x12 (Rückseite)

Ein vierseitiges Inlay mit 9 Fotos zu je
- 5 Stck 6x4,5 cm
- 2 Stck 4,5 x 3 cm
- 1 Stck 2x3 cm
- 1 Stck 17x12 cm

über konstruktive Beiträge würde ich mir sehr freuen und über einen Ausdruck der MFM-Kalkulation noch mehr...

Grüße
Michael

Michael Czaja
25.03.2006, 12:13
endspurt

klage liegt beim amtsgericht Duisburg und der streitwert liegt bei 2528 euro.

urteil werde ich hier posten.

Benutzer
25.03.2006, 12:15
Danke für die Zwischeninfo - und Dir gutes Gelingen in der Angelegenheit.

Martin L.
25.03.2006, 17:35
wie im krimi, hier!
der benno hätt das im handumdrehen gelöst ;=)

lg, martin

viel glück noch!

Michael Czaja
26.03.2006, 12:18
ich hätte es auch lieber schneller und unkompliziert gelöst aber da es nie eine reaktion der band gegeben hat.....................und die mühlen des rechtes mahlen nu mal langsam.

CamBoy
26.03.2006, 12:29
Danke für deine Infos, ich drück dir die Daumen und wünsche viel Glück!

dr_flash
13.04.2006, 18:44
drück dir auchmal die daumen. kenn das auch wenn kunden meinen erst alles haben zu wollen aber die Kohle kommt dann mal wieder nicht.

ehemaliger Benutzer
14.04.2006, 02:52
Ich drück Dir auch ganz feste die Daumen, dass das richtig gut für Dich ausgeht. Find das eine ziemliche Schweinerei, was die da gemacht haben.

Herbert Piel
14.04.2006, 17:52
unnnnn?????
wie siehts aus????

Gibt es neue Infos oder Reaktionen??
herb

Michael Czaja
15.04.2006, 09:28
Die Angelegenheit ist beim Amtsgericht Duisburg. Die Gruppe hat jetzt 14 Tage zeit eine Stellungnahme abzugeben. dann kommt es zu einer Verhandlung.

Geena2001
15.04.2006, 18:11
Na dann drücke ich Dir auch mal ganz kräftig die Daumen.

Gruß

Frank

Janelectro
15.04.2006, 18:19
Ich wünsche dir auch viel Erfolg!!

Doch wie heißt es so schön, "Vor Gericht und auf hoher See ist man ganz allein in Gottes Hand", wobei das in diesem Fall eher auf die Anspruchsgegner zutrifft ;)

TAltemeier
15.04.2006, 20:14
Gibt es jetzt eigentlich eine Entscheidung?

der Marco
18.04.2006, 21:29
Äh, Hallo,

Ich hätte da auch mal eine Frage zu, recht aktuell sogar.

Ich habe für einen befreundeten VW-Audi Club, auf deren Treffen die Fotos gemacht (Reportage) - diese habe ich ihnen dann auf CD gebrannt und ihnen zur Veröffentlichung auf ihrer Homepage überreicht.
Nun ist folgendes passiert:
Die Zeitschrift VW-Scene (aktuelle Ausgabe) hat einen Bericht über das Treffen im vergangenen Jahr geschrieben und hierfür meine Fotos verwendet!!!
Zum einen freud es mich und zum anderen frage ich mich nun, auf Grund diesem Threads, ob ich da nun auch Geld für verlangen kann?

Vielen Dank im vorraus für Eure Infos
der Marco

Herbert Piel
18.04.2006, 21:33
Das denke ich aber schon, schließlich verlangen die für ihr Magazin ja auch Geld ;-)))
Vorher würde ich aber noch ein paar Takte mit dem jenigen reden, dem du die CD für den IT Auftritt gegeben hast, alleine um mal zu erfahren, unter welchen Umständen er deine Bilder weiter gegeben hat....
Dann hast du mal einen Anfangspunkt.....

charly gielen
18.04.2006, 23:11
Äh, Hallo,

Ich hätte da auch mal eine Frage zu, recht aktuell sogar.

Ich habe für einen befreundeten VW-Audi Club, auf deren Treffen die Fotos gemacht (Reportage) - diese habe ich ihnen dann auf CD gebrannt und ihnen zur Veröffentlichung auf ihrer Homepage überreicht.
Nun ist folgendes passiert:
Die Zeitschrift VW-Scene (aktuelle Ausgabe) hat einen Bericht über das Treffen im vergangenen Jahr geschrieben und hierfür meine Fotos verwendet!!!
Zum einen freud es mich und zum anderen frage ich mich nun, auf Grund diesem Threads, ob ich da nun auch Geld für verlangen kann?

Vielen Dank im vorraus für Eure Infos
der Marco

ja , einfach Rechnung schicken
von wem die /oder unter welchen Umständen die die Foto haben, spielt keine Rolle
charly

TAltemeier
19.04.2006, 10:36
Äh, Hallo,

Ich hätte da auch mal eine Frage zu, recht aktuell sogar.

Ich habe für einen befreundeten VW-Audi Club, auf deren Treffen die Fotos gemacht (Reportage) - diese habe ich ihnen dann auf CD gebrannt und ihnen zur Veröffentlichung auf ihrer Homepage überreicht.
Nun ist folgendes passiert:
Die Zeitschrift VW-Scene (aktuelle Ausgabe) hat einen Bericht über das Treffen im vergangenen Jahr geschrieben und hierfür meine Fotos verwendet!!!
Zum einen freud es mich und zum anderen frage ich mich nun, auf Grund diesem Threads, ob ich da nun auch Geld für verlangen kann?

Vielen Dank im vorraus für Eure Infos
der Marco

Hm, das kommt ganz darauf an. Wenn Du dem VW-Audi Club die Bilder zur "freien Verwendung" überlassen hast, dann sieht das sicherlich schlecht aus, da ich denke das die die Bilder an die Zeitschrift übergeben haben.
Wenn du die Bilderausdrücklich NUR für die Webseite "gestiftet" hast, dann ist da sicherlich was zu machen. Allerdings glaube ich nicht, dass Du die Zeitschrift "belangen" kannst, sondern eher nur den VW-Audi Club ....

Hatte vor zwei Jahren mal nen ähnlichen Fall. Da war es allerdings eine lokale Zeitung in der ein Bild von mir auf der Titelseite auftauchte. Hat mich natürlich gefreut, aber ....

Michael Czaja
02.06.2006, 20:44
update,


das amtsgericht duisburg fühlt sich nicht verantwortlich und schiebt meinen fall zum gericht nach bochum.

Hocker
02.06.2006, 22:23
hi michael,

wie du dich vieleicht erinnern kannst hatte ich ja was ähnliches mit einer immofirma!
der prozess ist mittwoch beendet worden!
ich habe mein geld bekommen!
ich wuensche dir noch viel glueck!

gruss rene

Michael Czaja
26.06.2006, 20:16
gerichts- termin am 23.8.2006 in bochum.

Nightdriver
26.06.2006, 22:09
gerichts- termin am 23.8.2006 in bochum.

Ist dieser Termin öffentlich?

Michael Czaja
27.06.2006, 16:00
nein, güte termin noch nicht

Shindoa
01.07.2006, 14:01
Ist ja ärgerlich für dich, dass sich das ganze so lange hinzieht. Musstest du inzwischen nicht schon viel an deinen Anwalt zahlen, oder macht er alles in Vorleistung?

Gruß


Hatte mal sowas ähnliches mit einem Berliner Radiosender. 100,6. War ein Betrag von 580 Euro offen, aber sie haben nicht gezahlt und dann waren sie insolvenz :mad: Sprich, dass Geld war für mich futsch.

ROMAN.
23.07.2006, 17:41
Das thema gefällt mir ;)

Werde es weiter verfolgen ;)

Und drücke dir die Daumen

Janelectro
23.07.2006, 21:15
Ist ja ärgerlich für dich, dass sich das ganze so lange hinzieht. Musstest du inzwischen nicht schon viel an deinen Anwalt zahlen, oder macht er alles in Vorleistung? [...]

Das erste Wort das man im Jurastudium lernt ist "Vorkasse" :D

Joe_digital
23.07.2006, 21:31
Das erste Wort das man im Jurastudium lernt ist "Vorkasse" :D

Meine Schwiegermutter, welche eine weise Frau ist, meint zum Thema Juristen:
"Wenn einer die Lumperei studiert, dann muss er selber ein Lump sein"

;)

Michael Czaja
22.08.2006, 13:50
morgen ist tag x, wird ja auch zeit nach einem jahr.

Benutzer
22.08.2006, 13:51
morgen ist tag x, wird ja auch zeit nach einem jahr.
nadann maximalen Erfolg für dich!

Christian Herzig
22.08.2006, 13:51
Drücke dir die Daumen, damit du nicht nur Recht hast, sondern auch Recht bekommst.
Grüsse, Christian

Edgar Löhr
22.08.2006, 15:16
Viel Erfolg!

Gruß Edgar

Stefan K.
22.08.2006, 17:06
morgen ist tag x, wird ja auch zeit nach einem jahr.


na dann halt uns bloß auf dem laufenden. ich drück auch die daumen ...

vg, stefan

jense
22.08.2006, 18:30
Hast ja nix zu verlieren.. also immer locker bleiben.

greets
jens

'Ingo
22.08.2006, 21:59
Drück dir auch ganz fest die Daumen!

Michael Czaja
23.08.2006, 12:30
kurz und knapp.


der beklagte wurde verurteilt an den kläger (mich) 1500 euro (dreifache meiner rechnung) zu zahlen. somit kostet ihn die aktion inkl. gerichts- und anwaltskosten um die 2200 euro.

sein fehler: er hatte es nicht nötig vor gericht zu erscheinen :D

Benutzer
23.08.2006, 12:36
kurz und knapp.


der beklagte wurde verurteilt an den kläger (mich) 1500 euro (dreifache meiner rechnung) zu zahlen. somit kostet ihn die aktion inkl. gerichts- und anwaltskosten um die 2200 euro.

sein fehler: er hatte es nicht nötig vor gericht zu erscheinen :D
na dann meinen herzlichen Glückwunsch an Dich! :) :) ..hoffen wir also im Anschluß an das Gerichtsurteil dass Du auch bald Dein Dir zustehendes Geld erhälst.

Thomas Reufer
23.08.2006, 12:38
kurz und knapp.


der beklagte wurde verurteilt an den kläger (mich) 1500 euro (dreifache meiner rechnung) zu zahlen. somit kostet ihn die aktion inkl. gerichts- und anwaltskosten um die 2200 euro.

sein fehler: er hatte es nicht nötig vor gericht zu erscheinen :D
Gratuliere, ich freu mich für Dich!

Gruss
Thomas

jense
23.08.2006, 12:40
Hab nichts anderes erwartet. Glückwunsch Michael!

Man muss Frechheit eben mit Frechheit begegnen.

j

Benutzer
23.08.2006, 12:49
Hab nichts anderes erwartet. Glückwunsch Michael!

Man muss Frechheit eben mit Frechheit begegnen.



Hallo!!! das war aber keine Frechheit vom Michael - SONDERN - einfach mal sein ehrbares Recht! für seine erbrachte Leistung auch entsprechend honoriert zu werden - so sehe ich DAS!

Benutzer
23.08.2006, 12:51
der beklagte wurde verurteilt an den kläger (mich) 1500 euro (dreifache meiner rechnung) zu zahlen.
Glückwunsch, so muss es sein!

Greets,
Peter.

stone13
23.08.2006, 12:54
Na das liesst sich ja nicht schlecht.

War es denn aus Deiner Sicht auch den Ärger und Aufwand wert?
Das hat ja bestimmt nicht nur 2 Stunden Nerven gekostet.

jense
23.08.2006, 13:02
Hallo!!! das war aber keine Frechheit vom Michael - SONDERN - einfach mal sein ehrbares Recht! für seine erbrachte Leistung auch entsprechend honoriert zu werden - so sehe ich DAS!

Falsch verstanden. Was ich meine ist: locker bleiben und Nerven schonen. Gerade in Bezug auf die doch recht geringe Summe für so eine langwierige Geschichte, worüber man sich schonmal ärgert.

dr_flash
23.08.2006, 13:13
glückwunsch. so musses sein, wobei die rechnung für den beglagten ruhig noch höher hätte sein dürfen.

ROMAN.
23.08.2006, 16:01
Sauber das freut mich für dich ;)

Michael Czaja
23.08.2006, 17:02
Na das liesst sich ja nicht schlecht.

War es denn aus Deiner Sicht auch den Ärger und Aufwand wert?
Das hat ja bestimmt nicht nur 2 Stunden Nerven gekostet.



naja, 1500 haben oder nicht und die 3 veranstaltungen die ich fotografiert habe waren musikalisch 1a

Edgar Löhr
23.08.2006, 17:14
Glückwunsch...hoffentlich zahlt der Beklagte dann auch zügig!

Gruß Edgar

'Ingo
23.08.2006, 19:46
kurz und knapp.


der beklagte wurde verurteilt an den kläger (mich) 1500 euro (dreifache meiner rechnung) zu zahlen. somit kostet ihn die aktion inkl. gerichts- und anwaltskosten um die 2200 euro.

sein fehler: er hatte es nicht nötig vor gericht zu erscheinen :D

Bestens!

'Ingo
23.08.2006, 19:52
Wie hies die Band doch gleich? (jetzt darfst du es doch sagen, oder?)

Michael Czaja
23.08.2006, 20:15
Wie hies die Band doch gleich? (jetzt darfst du es doch sagen, oder?)


nein, da das urteil noch nicht rechtskräftig ist. wenn es soweit ist kommt das ganze urteil per pdf.
und bitte, ich möchte keine bösen mails in das gästebuch der band denn die 30 mann (frauen) sind spitze und haben mit der sache nix zu tun. waren übrigens die tage 4 stunden live im tv ;-)

Michael Czaja
05.09.2006, 18:22
Urteil ist da und die cd wird weiter verkauft. jetzt wird noch eine unterlassung nachgeschoben.

Benutzer
05.09.2006, 19:18
Urteil ist da und die cd wird weiter verkauft. jetzt wird noch eine unterlassung nachgeschoben.

ich finde das schier unglaublich was die sich mit deinen "Werken" ohne deine Zustimmung bzw. trotz fehlender Nutzungsrechte mit dir erlauben.

Canonicus
05.09.2006, 20:05
Urteil ist da und die cd wird weiter verkauft. jetzt wird noch eine unterlassung nachgeschoben.
So muß es sein. Wer nicht hören will muß fühlen - bzw. bezahlen. In meinen Augen sollten derartige Betrügereien und Rechtsverletzungen nicht nur zivil-, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Wer anderen die Früchte ihrer Arbeit stiehlt, begeht nichts anderes als dreisten Diebstahl.

tornado2004
05.09.2006, 20:30
Urteil ist da und die cd wird weiter verkauft. jetzt wird noch eine unterlassung nachgeschoben.


Rechts so wer A sagt muss auch B sagen

und B steht für bezahlen.

Ich hoffe die Band (e) zahlt auch schnell.

Michael Czaja
05.09.2006, 21:32
es wird ja seit langem behauptet die cd sei ausverkauft.

ich habe am wochenende vom fanshop (beim konzert) eine mit rechnung kaufen lassen :-)))

tornado2004
05.09.2006, 21:42
es wird ja seit langem behauptet die cd sei ausverkauft.

ich habe am wochenende vom fanshop (beim konzert) eine mit rechnung kaufen lassen :-)))

Wenn die so weiter machen dann kannst du ja fast dein Lebensunterhalt damit verdienen. :D:D:D

dr_flash
05.09.2006, 21:58
echt hammer was mache meinen sich rausnehmen zu können. Hoffe das Gericht ist langsam genervt und verhängt ein ordentliches Busgeld.

euro
13.09.2006, 15:54
...und verhängt ein ordentliches Busgeld.

Warum? Haben die kein Auto? :D

Michael Czaja
24.09.2006, 00:14
und es ist immer noch nicht zu ende.
jetzt will der gegner auch noch in berufung gehen

Haupttermin
15.11.2006
1 Etage
9,15 Uhr
Saal A133
Viktoriastr. 14
44787 Bochum

:(

hubert
24.09.2006, 00:33
Wenn die so weiter machen dann kannst du ja fast dein Lebensunterhalt damit verdienen. :D:D:D

Nun, wenn man bedenkt wieviel Zeit Michael dafür investiert hat, so reduziert sich der Stundenlohn allerdings (leider).
1500,- für etliche Stunden ärgerliche Arbeit und Hin-/Herfahrerei.
Da kann ich mir schönere Tätigkeiten vorstellen.

Auf alle Fälle viel Glück und Erfolg am 15.11.

Das wird noch lange dauern (leider).
Viel unnötige Zeit wird da noch drauf gehen (leider).
Und der Stundenlohn bei diesem Projekt wird auch nicht besser werden.

Stefan Redel
24.09.2006, 00:51
Egal, Hauptsache der "Gegner" weiss endlich was Sache ist (ich weiss ein bisschen mehr...). Und das das Signalwirkung für wen auch immer hat.

Knobi
24.09.2006, 02:20
wie ich geschrieben habe wurden die bilder für eine cd genutzt.
Namen sind wie schall und rauch

Bilder auch.

tquadrat
24.09.2006, 11:47
Die Methode ist aber extrem umstritten und dient vor Gericht allerhöchstens als Indiz und nicht als Beweis. Besser ist die Hinterlegung beim Notar. Klar, das ist praktisch natürlich unmöglich - wäre aber mal etwas, das die lieben Berufsverbände und Berufsgenossenschaften anbieten könnten. Einen Hinterlegungs- und Datensicherungsservice für ihre Mitglieder. Dann würde es sich endlich mal lohnen, die horrenden Beiträge zu bezahlen.

Viele Grüße,
Peter.Wenn ich die Bedienungsanleitung der 5D richtig verstanden habe, kann man über eine CF einschalten, daß zum Nachweis, daß das Foto nicht modififiziert wurde, einen Fingerprint schreiben lassen. Und in den EXIF-Daten stehen neben Datum und Uhrezeit auch Serienummer des Bodies und ggf. dessen Eigentümer.

Leider habe ich die Software nicht, mit der man überprüfen kann, ob ein Foto ggf. manipuliert wurde. Deshalb kann ich auch nicht kontrollieren, ob eine Veränderung der EXIF-Daten auch festgestellt werden könnte. Aber nehmen wir das einfach mal an. Damit müßte ich doch eindeutig nachweisen können, daß dieses Bild mit diesem (meinem) Body geschossen wurde - sofern ich JPEGs direkt aus der Kamera verwende ...

Obwohl, eine digitale Übereinstimmung mit dem "geklauten" Bild kann doch sowieso nicht gefordert werden, weil der "Dieb" doch ebenfalls eine Bearbeitung vorgenommen haben kann. Damit sollte doch wieder das unbearbeitete und "versiegelte" Bild ausreichen, wenn ich es zusammen mit meinen Bearbeitungen archiviere.

Benutzer
24.09.2006, 12:20
Damit müßte ich doch eindeutig nachweisen können, daß dieses Bild mit diesem (meinem) Body geschossen wurde - sofern ich JPEGs direkt aus der Kamera verwende ...
Nicht mal dann, Du kannst einem x-beliebigen Bild irgendwelche EXIFs zuweisen. Wenn das langen würde, könnte man sich ein paar Bilder bei der DPA kaufen, die EXIFs reinschreiben und fröhlich drauflosklagen - ne ne, so einfach ist das nicht. Dieses Data Verification Kit von Canon ist auch nur eine SD Karte mit Software, die den Code überprüft, der von der Kamera in das Bild geschrieben wird. Das nutzt gar nichts, wenn jemand das Bild entsprechend bearbeitet. Das Thema hatten wir schonmal mit diesem Watermarking von Digimarc, das funktioniert genauswowenig. Es gibt keinen Weg, digitale Bilder zu sichern, die ohne Wasserzeichen ausgeliefert werden müssen.

Greets,
Peter.

Michael Czaja
24.09.2006, 12:42
exif spielen in meinem fall keine rolle
es gibt nutzungsrechte
es gibt zeugen
und der gegner gibt zu das er meine bilder nutzte. nur hat er eine etwas andere auffassung darüber über das wie. er ist der meinung das er die bilder die ich ihm für ein fan magazin gegeben habe auch auf einer verkauf´s cd nutzen darf.

Okasaki
24.09.2006, 13:16
Nicht mal dann, Du kannst einem x-beliebigen Bild irgendwelche EXIFs zuweisen. Wenn das langen würde, könnte man sich ein paar Bilder bei der DPA kaufen, die EXIFs reinschreiben und fröhlich drauflosklagen - ne ne, so einfach ist das nicht. Dieses Data Verification Kit von Canon ist auch nur eine SD Karte mit Software, die den Code überprüft, der von der Kamera in das Bild geschrieben wird. Das nutzt gar nichts, wenn jemand das Bild entsprechend bearbeitet. Das Thema hatten wir schonmal mit diesem Watermarking von Digimarc, das funktioniert genauswowenig. Es gibt keinen Weg, digitale Bilder zu sichern, die ohne Wasserzeichen ausgeliefert werden müssen.

Greets,
Peter.

Naja, immerhin wäre es wohl schwieriger, ein RAW-File aus einer bearbeiteten Jpeg oder TIFF-Datei zu generieren bzw. zu simulieren. Nur nehmen die wenigsten Fotografen in RAW auf . . .

Gruss Stefan

tquadrat
24.09.2006, 14:32
Nicht mal dann, Du kannst einem x-beliebigen Bild irgendwelche EXIFs zuweisen. Wenn das langen würde, könnte man sich ein paar Bilder bei der DPA kaufen, die EXIFs reinschreiben und fröhlich drauflosklagen - ne ne, so einfach ist das nicht. Dieses Data Verification Kit von Canon ist auch nur eine SD Karte mit Software, die den Code überprüft, der von der Kamera in das Bild geschrieben wird. Das nutzt gar nichts, wenn jemand das Bild entsprechend bearbeitet. Das Thema hatten wir schonmal mit diesem Watermarking von Digimarc, das funktioniert genauswowenig. Es gibt keinen Weg, digitale Bilder zu sichern, die ohne Wasserzeichen ausgeliefert werden müssen.

Greets,
Peter.Ok, das hieße dann, daß das Data Verification Kit nur den Bildanteil der Datei gegen Manipulation sichert, aber nicht die von der Kamera im Bild gespeicherten Metadaten. Funktioniert also nicht für den Nachweis, daß mein Bild auch wirklich meines ist. Schade!

Benutzer
24.09.2006, 15:06
könnt ihr bitte diesen Thread von inhaltlich flachen und bezugslosem OT-Müll freihalten der einfach mal gar nichts mit dem ursprünglich vom Threaderöffner gedachten Informationszweck gedachten Sinn zu tun hat?!

In diesem Thread geht es um die unerlaubte Nutzung von Bildern - nicht um irgendwelche technische Schererein oder Rafinessen - klärt es unter euch, macht ggf. nen eigenen Thread auf ABER verblödet nicht auch diesen Thread mit OT-Rauschen.

Michael Buchholz
10.10.2006, 14:53
***Bookmark***

Nightdriver
10.10.2006, 15:51
***Bookmark***

Hoi Michael, du könntest dieses thema auch auf andere Art und Weise bookmarken.

Oben Rechts unter den Google Adds und den Seitenzahlen befindet sich die Schaltfläche Themenoptionen.

Dort kannst du auch dieses Thema abonieren.

Gruss Robert

espresso
16.10.2006, 23:48
Ok, das hieße dann, daß das Data Verification Kit nur den Bildanteil der Datei gegen Manipulation sichert, aber nicht die von der Kamera im Bild gespeicherten Metadaten. Funktioniert also nicht für den Nachweis, daß mein Bild auch wirklich meines ist. Schade!

Hallo!

könnte man nicht einfach das original hauchdünn beschneiden und dann nur die beschnittene kopie weitergeben. so kann man im zweifelsfall doch einwandfrei beweisen dass man das bild gemacht hat, oder?

gruss
daniel

ceving
24.10.2006, 17:19
könnte man nicht einfach das original hauchdünn beschneiden und dann nur die beschnittene kopie weitergeben. so kann man im zweifelsfall doch einwandfrei beweisen dass man das bild gemacht hat, oder?

Wie willst du beweisen, dass der Pixelhaufen, den du abgeschnitten hast zu dem Bild gehört? Mit einem Randomgenerator und FFTs kann man sich ohne Probleme einen plausiblen Rand selber stricken.

Die einzig sinnvolle Lösung ist ein digitales Wasserzeichen:

http://www.ipsi.fraunhofer.de/merit/mediensicherheit/was_ist_watermarking.de.html

cu Sascha

jense
24.10.2006, 18:51
ich halte croppen für effektiver. vor allem wenn es ein bild aus einer "serie" ist.

wasserzeichen: bei verkleinerung um mehr al 10% nicht mehr auslesbar. so sagte es guido karp, der dafür nen haufen geld ausgegeben hat.

j

mmknipser
24.10.2006, 19:20
ich halte croppen für effektiver. vor allem wenn es ein bild aus einer "serie" ist.

wasserzeichen: bei verkleinerung um mehr al 10% nicht mehr auslesbar. so sagte es guido karp, der dafür nen haufen geld ausgegeben hat.

j

Ich habe mal gehört, dass es verschiedene Wasserzeichen-Arten und -techniken gibt ...

Gruß

Mario

Michael Czaja
24.10.2006, 20:05
die alle nix taugen, es sei denn die sind dick und fett und mitten im gesicht.


Ich habe mal gehört, dass es verschiedene Wasserzeichen-Arten und -techniken gibt ...

Gruß

Mario

anscheinbar
24.10.2006, 20:11
die alle nix taugen, es sei denn die sind dick und fett und mitten im gesicht.
Naja, es wurden schon (vom Fraunhofer?) Wasserzeichen für Kinofilme getestet, die man nicht sieht. Aber mit der entsprechenden Software selbst noch nach abfilmen und encodieren nach divx (also krasser Informationsverlust) immer noch auslesen kann.

Gib der Technik noch zwei, drei Jahre...

cheers,
markus

tquadrat
24.10.2006, 22:58
Naja, es wurden schon (vom Fraunhofer?) Wasserzeichen für Kinofilme getestet, die man nicht sieht. Aber mit der entsprechenden Software selbst noch nach abfilmen und encodieren nach divx (also krasser Informationsverlust) immer noch auslesen kann.Bei Bewegtbildern und dem Datenoverkill, den ein Kinofilm auch nach dem Encodieren noch immer darstellt, ist es einfacher, ein digitales Wasserzeichen so redundant unterzubringen, daß es immer rekonstruriert werden kann. Aber bei einem Foto (= Einzelbild) stelle ich mir das sehr schwer vor, vor allem, weil das Datenvolumen relativ gering ist und so ein Wasserzeichen dann doch wieder aus einem konvertierten Bild isoliert und entfernt werden kann.

Gib der Technik noch zwei, drei Jahre...Das könnte helfen ...

Darwin80
25.10.2006, 12:41
wasserzeichen: bei verkleinerung um mehr al 10% nicht mehr auslesbar. so sagte es guido karp, der dafür nen haufen geld ausgegeben hat.

Ich habe in dem Thread Schutz vor dem Herunterladen (http://www.digitale-slr.net/showthread.php?t=468002&page=7&pp=10) das Tool Digimarc getestet. Man kann die Bilder teilweise sehr drastisch nachbearbeiten, ohne daß das Wasserzeichen verlorengeht.

Ob es das Ausdrucken und Scannen überlebt, kam aber leider nicht dabei heraus.

UweH
25.10.2006, 13:01
Also ich finde diese Diskussion ja auch sehr spannend, aber könnte man da nicht auch einen eigenen Thread zu aufmachen?

Benutzer
26.10.2006, 11:45
derartige beiträge gehören m.e. nach x tagen oder y anmerkungen automatisch geschlossen. allerspätestens nach einem jahr. das ist ja schlimm ist das ja... :D

wildehilde75
28.10.2006, 15:30
Hallo,

Ist ja interessant das Thema, aber gibt es denn was neues zum Hauptthema ?

Gruß
Helmut

ehemaliger Benutzer
30.10.2006, 22:15
es wird immer besser, jetzt stellen die mit meinen fotos die einzelnen musiker im internet vor und es steht ein anderer fotograf mit © drunter.
sage uns doch mal die hompage wo die fotos vorhanden sind ?.

UweH
31.10.2006, 12:03
sage uns doch mal die hompage wo die fotos vorhanden sind ?.Lies mal diesen Beitrag (http://www.digitale-slr.net/showpost.php?p=749577&postcount=103).

Michael Czaja
14.11.2006, 22:08
morgen wäre verhandlung gewesen, aber jetzt ist der richter krank. die webseite werde ich nicht nennen denn die band ist klasse, die musiker top und die können nix für einen dummen manager.

wildehilde75
14.11.2006, 22:37
Halt uns bitte trotzdem auf dem laufenden.

Viel Glück und Gruß
Helmut

Alex Lutz
15.11.2006, 09:17
warte auch gespannt auf den Ausgang des Verfahrens!

Michael Czaja
15.11.2006, 15:41
dann wartet mal, neuer termin

14.02.2007 Haha :mad:

URi
16.11.2006, 09:34
dann wartet mal, neuer termin

14.02.2007 Haha :mad:
Is ja ätzend. 3 Monate! Mein Beileid. Aber warten tu ich trotzdem, bin nämlich neugierig...

wildehilde75
16.11.2006, 16:45
Frechheit sowas. 3 Monate auf den Termin warten :-( Nicht nur das es ja schon ein Paar Monate läuft, das ganze meine ich.

Aber so ist der deutsche Rechtsstaat.

Ich warte aber trotzdem auf das Urteil, sag bitte Bescheid.

Gruß
Helmut

Alex Lutz
16.11.2006, 18:19
dann wartet mal, neuer termin

14.02.2007 Haha :mad:
ob´s die Band dann noch gibt??

...bleiben aber neugierig!

Michael Czaja
16.11.2006, 20:10
...........und heute habe ich dann nägel mit köpfe gemacht und die unterlassungsklage eingereicht und wenn die in 14 Tagen die cd immer noch am stand verkaufen.............. :D

wildehilde75
16.11.2006, 20:17
" Dann geht die Party richtig los, der Abend fängt erst an " !!! Oder wie hiese dieser schöne Hit aus den 70er Jahren *gröhl*

ts-e
13.12.2006, 19:18
Nun hat es mich auch fast so erwischt.
Die Nutzung ist zwar erlaubt worden, allerdings hat die PR-Firma die Urheberrechtskennzeichnung nicht angebracht. Es sind schon Flyer gedruckt worden und auf der entsprechenden Webseite wird mein Bild auch verwendet.
Was sonst noch gedruckt wird oder für PR gemacht wird, weiß ich noch nicht.
Nun habe ich die PR-Firma angefragt, warum dies so wäre und sie mich nicht als Urheber am Bild kennzeichneten. Ich solle das mit dem Auftraggeber klären, so hieß die Antwort.
Das kann es doch wohl nicht sein. Oder doch?
Sämtliche Daten stehen im IPTC und das Bild ist per Photoshop als urheberrechtlich geschützt gekennzeichnet.
Es sollte eigentlich auffallen, wenn es in Photoshop geöffnet wird.
Gehe ich da jetzt gegen den Auftraggeber vor oder gegen die PR-Firma.

Gruss

ts-e

Michael Czaja
13.12.2006, 19:41
erlaubt worden wie? schriftlich mit nutzungsrechten oder per handschlag?
nutzungsrechte müssen (sollten) so genau verfasst sein das der nutzer nicht recht und links vorbei kann.

Michael Czaja
13.12.2006, 19:42
ob´s die Band dann noch gibt??

...bleiben aber neugierig!

das ist egal denn ich habe ja nicht gegen die band geklagt sondern gegen den der sich
chef
manager
gründer

nennt.

ts-e
13.12.2006, 21:59
Das Nutzungsrecht schließt doch die Urhebernennung nicht aus. Oder doch?

Michael Czaja
21.12.2006, 18:03
so sieht dann das erste urteil aus:


http://www.music-cut.de/pdf/urteil1.pdf

patteblanche
21.12.2006, 18:26
Glückwunsch dazu! Sowas muss immer verfolgt werden. Ich hatte erst
in diesem Jahr eine unlizenzierte Ausgabe eines Buches mit über 150
meiner Bilder. Der Verlag zahlte gleich ohne Prozess, als Profis wissen
die dass es sonst nur teurer wird. Ekelhaft daran ist,dass sie es versuchen,
denn es könnte ja sein, dass ich davon nichts mitkriege. Es handelte
sich um eine Neu-Auflage im Ausland,von der ich auch nur durch Zufall Wind
bekommen hatte.

Werner Ruf
21.12.2006, 19:33
Wegen diesem und den anderen Sätzen, die noch davor gehören, haben meine Frau und ich etliche schlaflose Nächte hinter uns,
und auch viel Geld verloren.
Und meine Frau hat endlich begriffen, dass man Bilder von sogenannten "Mitbewerbern"
nicht aus dem Internet laden darf. (Mir hat sie ja nicht geglaubt, dieser westfälische Dickschädel!)Also so ganz stimmt das nicht, runterladen darf sie, solange es nicht KiPo ist, alles was ihr im WWW unter den Mauszeiger kommt. Nur auf die eigene Webseite packen oder sonst wie veröffentlichen darf sie nicht ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers. Ausgenommen sie läßt sich nicht erwischen, dann darf sie fast alles, das mit dem nicht erwischen lassen ist aber im Zeitalter von Robots die auch Bilder vergleichen können und Rechtsverdrehern die ömminöse Abmahnvereine, denen sie praktischer Weise gleich selbst die Satzung entworfen haben, vorschieben um Anwaltsgebühren abrechnen zu können so ein Problemchen.

malte reiter
11.01.2007, 22:56
aber noch hast du dein geld nicht...genau wie ich!

das urteil konnte noch immer nicht zugesandt werden bzw. kommt zurück(empfänger umgezogen)
und ich weiß keine neue anschrift von dem*grr*

versteh aber auch nicht warum mein anwalt sich dadrum nicht kümmert.
der sollte doch bessere möglichkeiten haben an die adresse zu kommen, als ich.

gruß malte

URi
12.01.2007, 09:07
versteh aber auch nicht warum mein anwalt sich dadrum nicht kümmert.

Warum fragst Du ihn denn dann nicht? Der bekommt schließlich Kohle dafür, dass er was tut...

Michael Czaja
14.01.2007, 01:35
ich könnte aber sofort den gerichtsvollzieher los schicken wenn ich wollte ;-)
und mein gegner ist greifbar.




aber noch hast du dein geld nicht...genau wie ich!

das urteil konnte noch immer nicht zugesandt werden bzw. kommt zurück(empfänger umgezogen)
und ich weiß keine neue anschrift von dem*grr*

versteh aber auch nicht warum mein anwalt sich dadrum nicht kümmert.
der sollte doch bessere möglichkeiten haben an die adresse zu kommen, als ich.

gruß malte

Michael Czaja
13.02.2007, 17:20
es ist soweit, morgen geht es in die 2te rund und um 10 weis ich mehr.

Frank Barth
13.02.2007, 18:35
Toi Toi Toi!

Wenigstens gibt es Zinsen;)

Kepnik
13.02.2007, 18:54
Hab mich gerade erst eeingeklinkt aber, den Thread gerade von Anfang an bis zum Ende gelesen...

Ich wünsch dir Erfolg, und den wirst ja wohl auch haben... nur ärgerlich dass man soviel Zeit damit verbringen muss :(

Ich hoffe mal dass wenigstens n anständiger Betrag am Ende rausschaut der dich für die Mühen die du hattest entschädigt.

mfg.
Florian

sTuemPy
13.02.2007, 19:33
krasse krimiatmosphäre hier.. leider :/
bisher hat bei mir alles außergerichtlich geklappt.. ich musste nur mehrmals deftig drohen und bei "denen" vorstellig werden und weiterdrohen.. schade sowas.. kunde weniger, aber warum machen die auch sonnen scheiß?


mitfühlende grüße *und.daumen.drück*
sTuemPy

Michael Czaja
14.02.2007, 12:53
malzeit,

es ist also geschaft. gott sei dank, den der gegner hatte es geschaft über eine halbe stunde zu spät zu kommen so das meine anwältin schon fast wieder weg war.

auf anraten des richters hat der gegner seinen einsprüch zurück gezogen so das es bei dem ersten urteil bleibt. zusätzlich darf er keines meiner bilder weiter nutzen und die cd darf nicht mehr verkauft werden.:p

gruß

michael

tornado2004
14.02.2007, 12:56
Herzlichen Glückwunsch, dann hat es ja ein gutes Ende, dann sollen die Jungs mal richtig zahlen, damit Sie Ihre CD wieder verkaufen können....:D:D:D

Benutzer
14.02.2007, 13:00
malzeit,

es ist also geschaft. gott sei dank, den der gegner hatte es geschaft über eine halbe stunde zu spät zu kommen so das meine anwältin schon fast wieder weg war.

auf anraten des richters hat der gegner seinen einsprüch zurück gezogen so das es bei dem ersten urteil bleibt. zusätzlich darf er keines meiner bilder weiter nutzen und die cd darf nicht mehr verkauft werden.:p

gruß

michael

Herzlichen Glückwunsch! :) ..hast aber echt lange um dein Recht streiten müssen

Kepnik
14.02.2007, 13:00
malzeit,

es ist also geschaft. gott sei dank, den der gegner hatte es geschaft über eine halbe stunde zu spät zu kommen so das meine anwältin schon fast wieder weg war.

auf anraten des richters hat der gegner seinen einsprüch zurück gezogen so das es bei dem ersten urteil bleibt. zusätzlich darf er keines meiner bilder weiter nutzen und die cd darf nicht mehr verkauft werden.:p

gruß

michael

Schade dass mein Streit gegen die Kirche nicht auch so verlaufen ist :D
Aber freut mich für dich dass die Sache geklärt ist, leider mahlen die Mühlen des Gesetztes langsam... aber Hauptsache das Ergebnis stimmt.

Viel Spaß beim verhandeln wegen der Bilder :D
mfg.
Florian

Benutzer
14.02.2007, 13:03
Herzlichen Glückwunsch! :) ..hast aber echt lange um dein Recht streiten müssen

glückwunsch auch von mir ! hoffentlich hast du für dein gutes recht nicht `zu viele nerven´ gelassen...

Michael Czaja
14.02.2007, 13:07
glückwunsch auch von mir ! hoffentlich hast du für dein gutes recht nicht `zu viele nerven´ gelassen...


nein, ich habe gelernt meine nutzungsrechte noch besser zu schreiben und gebe bilder erst raus wenn ich die unterschrieben in den händen halte.

Benutzer
14.02.2007, 13:11
nein, ich habe gelernt meine nutzungsrechte noch besser zu schreiben und gebe bilder erst raus wenn ich die unterschrieben in den händen halte.
DAS! ist es! ...irgendwoher kenne ich Sowas. Haben wollen Viele erst mal Alles - beim Bezahlen trennt sich Spreu und Weizen.

Michael Czaja
14.02.2007, 14:46
und so sah das dann im original aus, hier die scans der cd. bitte keine mails oder gästebuch einträge an die band denn die sind klasse, alles profis und haben spass an ihrem projekt.




(http://bildrian.de/n/b/acf431417222662f.jpg)


Bilder werde ich nach ermessen wieder löschen
http://bildrian.de/n/b/4472d9686517aa13.jpg



http://bildrian.de/n/b/e825c5908ce43ea4.jpg



http://bildrian.de/n/b/d08d192ac4551816.jpg

http://bildrian.de/n/b/acf431417222662f.jpg

Michael Czaja
23.02.2007, 19:20
Thema erledigt.

Nightdriver
23.02.2007, 19:50
Thema erledigt.

Wurde aber auch Zeit, war sicherlich nicht leicht diese Irrfahrt.

Jetzt müsste ja aber eigentlich die alte CD der Band ja noch einen besonderen Wert bekommen haben. :D

Gruß Robert

Michael Czaja
31.05.2007, 16:59
der beklagte hat versucht geld zu überweisen. leider war er nicht in der lage den überweisungsschein richtig auszufüllen sodas das geld wieder rückgebucht wurde. sollte bis zum 7.6 kein geld eingegangen sein wird die zwangsvollstreckung angeordnet.


persönlicher kommentar. wie kann man nur so dumm sein und die kosten immer weiter in die höhe treiben. bis jetzt zu zahlende zinsen. 208 euro.

Michael Czaja
25.06.2007, 11:51
auch die 2te überweisung wurde storniert. jetzt war der gerichtsvollzieher das erste mal da und hat leider keinen angetroffen. durch die karte im briefkassten weiß er jetzt wo der frosch die locken hat. das kostet ihn dann wieder 50 euro mehr. mehr als ihn schriftlich informieren das die erste zahlung storniert wurde und ihm eine neue frist setzen geht bei aller liebe wirklich nicht.

URi
25.06.2007, 15:20
Bin ja echt mal gespannt, wann (ob) diese Geschichet mal ein Ende hat...

Michael Czaja
30.06.2007, 15:43
so, die ersten 600 euro sind auf meinem konto. wusste zwar nicht das ratenzahlung abgemacht war aber lieger 3 raten als nix.

ee2
03.07.2007, 02:59
... immerhin 2 Jahre hat der Typ es also quasi geschafft, mit dem Bilderklau durchzukommen. Schon irre wie lang sich sowas hinzieht :(

aber immerhin, besser spät als nie.

Gruß
Thomas

Michael Czaja
03.07.2007, 13:49
der gerichtsvollzieher hat wohl geholfen, die 2ten 600 euro sind auch eingegangen.

canon der barbar
12.07.2007, 20:44
spannende + lehrreiche unterhaltung !!!

freut mich das es geld gibt..

gruß marc

Michael Czaja
12.07.2007, 22:47
das nenn ich mal profilbild :D

canon der barbar
13.07.2007, 00:21
man benötigt einen guten freund in der röntgen abteilung

ne analoge kamera & ne portion optimismus :D

Michael Czaja
18.08.2007, 20:34
es ist unglaublich, heute mußte ich in essen feststellen das die cd trotz gerichtliche auflage weiter verkauft wird.

jense
18.08.2007, 21:07
..the show must go on!!

Dann schonmal Gratulation dazu, die nächste Überweisung wird Dir sicher sein.

gruss
jens

Stefan Redel
19.08.2007, 03:50
es ist unglaublich, heute mußte ich in essen feststellen das die cd trotz gerichtliche auflage weiter verkauft wird.
Hast Du das gut! :)

Mannomann, wie doof muss man eigentlich noch sein? Die wissen das alles doch jetzt! Tssss.


LG, Stefan.

'Ingo
19.08.2007, 12:09
Das ist ja wie eine private Rentenversicherung :D

Michael Czaja
07.02.2008, 22:07
heute konnte die akte geschlossen wenden. die letzten 950 euro sind per kontopfändung auf mein konto gewandert und der gute hat einfach nix gelernt. aus einer rechnung von 265 euro sind für ihn anwalts, gerichts und straf- kosten von rund 2400 euro geworden und........................ die cd steht immer noch an seinem verkaufs stand und die sind der meinung sie sind im recht.
auch als ich dem fanshopleiter das urteil zeigte hat es nicht wirklich interessiert. wer nicht hören will muß weiter lernen.

URi
08.02.2008, 10:00
heute konnte die akte geschlossen wenden.



wer nicht hören will muß weiter lernen.

Das ist aber ein Widerspruch in sich, oder verstehe ich das falsch? Wenn die die CD immer noch anbieten, dann geht's doch sicher weiter, oder?

jense
08.02.2008, 10:55
a) die sind nicht Herr Ihrer Sinne
b) die haben genung Kohle für solche Streitigkeiten

Was meinst du, Michael?

im Fall b) hab ich mittlerweile recht skrupellose Sachen erlebt - nachvollziehbar ist es in deinem Fall allerdings für mich nicht.

Mach Dir keine Sorgen. Dafür gibts Anwälte.

Schönen Gruß!
Jens

Michael Czaja
08.02.2008, 14:14
klar geh es eiter aber ich habe jetzt erst mal abgewartet bis mein komplettes geld auf meinem konto ist und jetzt,

warten auf das nächste konzert
cd kaufen
beweis fodo machen
evtl. anzeige und neue rechnung schicken.

ayreon
11.02.2008, 16:36
Kann es sein, dass der Manager aufgrund der der etwas verrohten Zustände beim Musikdownload der Meinung zu sein scheint, dass dies auch für Fotos gelten würde?

Ich verstehe seine Borniertheit nicht, es hätte doch in der Vergangenheit die Chance gegeben, das ganze in den legalen Bereich rüber zu ziehen und einen Deal mit Dir zu machen? (Jetzt natürlich nicht mehr nach dem Theater)

Sein Business muss ja ganz schön einträglich sein dass er so schlampig handelt (oder provokativ)

Michael Czaja
11.02.2008, 20:31
der manager wir wohl nix davon wissen, der schuldige ist der gründer und der ist ein sturkopf.

Stöcki
11.02.2008, 21:57
Vielleicht verdient er an der CD mit den von Dir gemachten Bildern soviel, dass er es sich locker leisten kann, sich mit Dir per Gericht zu streiten.

;)
Stöcki

BenKasparick
11.02.2008, 22:19
Die unendliche Geschichte nimmt ihren Lauf..:D

Freut mich, dass du endlich nach so langer Zeit zu deinem Recht gekommen bist!

Michael Czaja
09.03.2008, 16:06
unglaublich, im vergleich hat er allen kosten zugestimmt, jetzt kommt die letzte rechnung meines anwalts (anwaltskosten) und dem widerspricht er. jetzt muß meine anwältin gegen ihn klagen um an ihr geld zu kommen und jetzt bin ich zeuge. man muß gerichte nicht verstehen denn das urteil gibt es ja schriftlich. es geht hierbei um 550 euro. die hätte ich bezahlen müssen, ich hätte klagen müssen, wenn meine anwältin nicht einen kleinen fehler gemacht hätte. so habe ich meinen schaden an sie abgetreten und jetzt ist es (leider für sie / gott sei dank für mich) ihr problem.

Michael Czaja
09.03.2008, 16:09
Vielleicht verdient er an der CD mit den von Dir gemachten Bildern soviel, dass er es sich locker leisten kann, sich mit Dir per Gericht zu streiten.

;)
Stöcki


sicher nicht, aber da ich mein geld jetzt habe wird er lernen das er das mit mir nicht machen kann ;)

'Ingo
10.03.2008, 20:34
Welchen Fehler muss ein Anwalt machen Michael?

Michael Czaja
10.03.2008, 22:03
wenn ich es richtig verstanden habe hat sie in der berechnung des pfändungsbetrages ihr eigenes honorrar vergessen.

Hosafetz
29.11.2010, 15:14
und es ist immer noch nicht zu ende.
jetzt will der gegner auch noch in berufung gehen

Haupttermin
15.11.2006
1 Etage
9,15 Uhr
Saal A133
Viktoriastr. 14
44787 Bochum

:(

Hab ich was verpasst oder geht es ab 20 Seiten im Forum nicht mehr weiter ;)
Ist so ruhig geworden hier

ehemaliger Benutzer
29.11.2010, 20:54
Mich würde der Fortgang der Sache auch interessieren.