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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sensorprobleme 1D Mark II



f2.0
25.07.2005, 22:26
Hallo Zusammen, mit Schrecken musste ich heute feststellen, dass alle Bilder der letzten paar Tage einen Fehler von etwa 4cm Höhe bei einer Bildgrösse von 30x20cm @ 300dpi aufweisen. Das Problem trat bei all meinen verschiedenen Brennweite auf.
Hat jemand vielleicht schon ähnlich ärgerliche Erfahrungen gemacht? Und falls ja, was war die Lösung des Problems? Vielen herzlichen Dank für eure Ideen im voraus. Gruss Andreas
Hier noch ein Ausschnittsbeispiel: http://homepage.hispeed.ch/andreasfrossard

Torsten
25.07.2005, 22:33
Kratzer im AA-Filter von ner Sensorreinigung? Aber selbst dafür ist der Strich wohl zu gerade.

f2.0
25.07.2005, 22:39
Die letzte Sensorreinigung fand vor Monaten statt und das Problem ist nur auf Bildern der letzten paar Tage zu sehen. Die Bilder davor sind i.O. :( Andere Ideen?

Ingo Jensen
25.07.2005, 23:00
Hi, ich hatte auch mal etwas Staub drin, allerdings nur am Rande. Hab mir mit Sensorreinigung light, sprich Auspusten geholfen: Verschluss auf B und einfach mal kurz und vorsichtig reingeblasen. Danach kein Problem mehr.

Gruß, Ingo

svenj
25.07.2005, 23:27
Moin...

Mein erster Tipp wäre kaputte Shift-Struktur im CMOS. Allerdings wäre dann IMHO der Ganze oder zumindestens der halbe Chip betroffen. Ich mach mich mal schlau wie der Sensor in der 1D aufgebaut ist. Der Fehler erstreckt sich über 1/5tel des Formats, richtig?

Kannst du Softwarefehler ausschließen, also wie sieht ein unbearbeitetes RAW aus?
Wenn du mit dem unbewaffneten Auge etwas erkennen kannst, ist der Sensor eh hin...

--
Sven Johannes

f2.0
26.07.2005, 11:49
Hi, ich hatte auch mal etwas Staub drin, allerdings nur am Rande. Hab mir mit Sensorreinigung light, sprich Auspusten geholfen: Verschluss auf B und einfach mal kurz und vorsichtig reingeblasen. Danach kein Problem mehr.

Gruß, Ingo
Hi Ingo, das Problem ist auch nach dem Ausblasen leider immer noch vorhanden.


Moin...

Mein erster Tipp wäre kaputte Shift-Struktur im CMOS. Allerdings wäre dann IMHO der Ganze oder zumindestens der halbe Chip betroffen. Ich mach mich mal schlau wie der Sensor in der 1D aufgebaut ist. Der Fehler erstreckt sich über 1/5tel des Formats, richtig?

Kannst du Softwarefehler ausschließen, also wie sieht ein unbearbeitetes RAW aus?
Wenn du mit dem unbewaffneten Auge etwas erkennen kannst, ist der Sensor eh hin...

--
Sven Johannes

Hi Sven: Danke für die Antwort. Der Fehler erstreckt sich jedoch nicht über eine grössere Fläche sondern erscheint "nur" als Strich von etwa 4cm Länge im linken unteren Drittel der Bilder.
Ein Softwarefehler schliesse ich einmal aus da die Bilder egal, ob in EVU oder DPP den genannten Fehler aufweisen.

Danke fürs weitere Schlaumachen zum "Fehler". Gruss Andreas

svenj
26.07.2005, 15:46
Moin...

Mit der Ausdehnung meinte ich nicht die Fläche sondern die Höhe des Fehlers im Verhältnis zur Gesamthöhe.

Ich habe zwar noch nicht genau rausbekommen welcher Sensortyp jetzt genau in der 1D sitzt, aber es ist doch möglich das ein Shift-Transistor die Grätsche gemacht hat. Reparatur ausgeschlossen, das ist ein Strukturfehler in der Maske. Hat wohl den Burn-In überlebt und ist jetzt ausgefallen.

Wie alt ist die Kamera? Ich würde die ohne weitere Umschweife zum Händler zurückbringen, wenn die Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Ansonten gleich Canon ansprechen, das ist ja immerhin keine Billigknipse sondern ihr Flagschiff...

--
Sven Johannes

Detlev Rackow
26.07.2005, 17:00
Hallo Zusammen, mit Schrecken musste ich heute feststellen, dass alle Bilder der letzten paar Tage einen Fehler von etwa 4cm Höhe bei einer Bildgrösse von 30x20cm @ 300dpi aufweisen. Das Problem trat bei all meinen verschiedenen Brennweite auf.
Hat jemand vielleicht schon ähnlich ärgerliche Erfahrungen gemacht? Und falls ja, was war die Lösung des Problems? Vielen herzlichen Dank für eure Ideen im voraus. Gruss Andreas
Hier noch ein Ausschnittsbeispiel: http://homepage.hispeed.ch/andreasfrossard

Das wird ein Elektronikproblem sein - der Sensor ist in Zeilen und Spalten als Matrix eingeteilt, und in einer Richtung (ich glaube senkrecht) werden die Zellen jeweils durch die gleiche Leitung ausgelesen. Wenn da was hin ist, bekommst Du eine solche Störung in schnurgerader Linienform. Die Elektronik ist m.W. im Sensor integriert, deshalb wird das auf einen neuen Sensor hinauslaufen. Ich hoffe, Du hast noch Gewährleistung oder Garantie (2 Jahre Gewährleistung gegenüber dem Händler, 1 Jahr Garantie von Canon).

Ciao,

Detlev

Torsten
26.07.2005, 17:08
Ich hoffe, Du hast noch Gewährleistung ... (2 Jahre Gewährleistung gegenüber dem Händler, ...

Hier muss aber nachgewiesen werden, dass der Fehler schon bei Übergabe der Ware bestanden hat. Oder?

svenj
26.07.2005, 17:25
Moin...

@Detlev
Ja, nee, das ist ja das Elend. :rolleyes: Ein CCD Sensor muss alle Ladungen durch die Struktur zum Rand schieben. Ein Fehler sieht dann so aus wie auf dem Problembild. Alle Pixel "über" dem kaputten sind Matsch, die Ausleseverstärker liegen hier dann oben.

Ein CMOS muss das nicht, jede Zelle kann eigentlich einzeln angesteuert werden. Natürlich kann da auch in der Matrix eine Verbindung ausfallen, dann wäre aber die ganze Spalte futsch. Teilt man die Spalte in mehrere Segmente fällt nur dieses aus. Aber warum zum Wombat sollte man ausgerechnet <fünf> Segmente nehmen? Zwei, vier oder acht, ok wir sind in der Digitaltechnik, aber fünf? Daher meine Frage nach der genauen Ausdehnung.

Ist aber so oder so wohl nicht reparabel, sowohl Ansteuerung als auch Verstärker sitzen mit ziemlicher Sicherheit mit auf dem Chip.

@Torsten
Nein, nicht ganz. Der Händler hat die gegenüber die Pflicht zwei Jahre lang für ein einwandfreises Gerät geradezustehen. In den ersten sechs Monaten müßte er sogar beweisen, dass er ein einwandfreies Gerät geliefert hat. Danach ist es an dir darzulegen, dass du das Gerät NICHT missbräuchlich verwendet hast. Ist ein Gummiparagraph.
Die Garantie von Canon kommt an zweiter Stelle. Das ist wichtig, hat man ersteinmal Canon angesprochen ist der Händler NICHT MEHR zuständig! Man muss ihm zunächst die Möglichkeit der Nachbesserung/Reparatur einräumen.

Wenn der Händler zicken macht, geh zu Canon. Die machen dann IHM Beine!

--
Sven Johannes

Torsten
26.07.2005, 18:01
@Torsten
Nein, nicht ganz. Der Händler hat die gegenüber die Pflicht zwei Jahre lang für ein einwandfreises Gerät geradezustehen. In den ersten sechs Monaten müßte er sogar beweisen, dass er ein einwandfreies Gerät geliefert hat. Danach ist es an dir darzulegen, dass du das Gerät NICHT missbräuchlich verwendet hast. Ist ein Gummiparagraph.
Die Garantie von Canon kommt an zweiter Stelle. Das ist wichtig, hat man ersteinmal Canon angesprochen ist der Händler NICHT MEHR zuständig! Man muss ihm zunächst die Möglichkeit der Nachbesserung/Reparatur einräumen.

Entweder wir haben jetzt aneinander vorbei geredet oder ich hatte doch recht:



Der Haken bei der Gewährleistung
Tritt ein Mangel während des ersten halben Jahres nach dem Kauf ein, muss der Händler nachweisen, dass das Produkt beim Verkauf fehlerfrei war. Während dieser Zeit hat der Kunde gute Karten. In den verbleibenden 18 Monaten ist das Gewährleistungsrecht nach Ansicht von Verbraucherschützern das Papier, auf dem es steht nicht mehr wert. Denn dann muss bei einem auftretenden Fehler der Kunde nachweisen, dass der Defekt bereits beim Kauf vorhanden war. Das ist in den meisten Fällen jedoch extrem schwierig, wenn nicht gar unmöglich.

Quelle: http://www.mdr.de/ratgeber/geld_versicherung/1227194.html

Detlev Rackow
26.07.2005, 18:09
Moin...

@Detlev
Ja, nee, das ist ja das Elend. :rolleyes: Ein CCD Sensor muss alle Ladungen durch die Struktur zum Rand schieben. Ein Fehler sieht dann so aus wie auf dem Problembild. Alle Pixel "über" dem kaputten sind Matsch, die Ausleseverstärker liegen hier dann oben.

Ein CMOS muss das nicht, jede Zelle kann eigentlich einzeln angesteuert werden. Natürlich kann da auch in der Matrix eine Verbindung ausfallen, dann wäre aber die ganze Spalte futsch. Teilt man die Spalte in mehrere Segmente fällt nur dieses aus. Aber warum zum Wombat sollte man ausgerechnet <f ünf=""> Segmente nehmen? Zwei, vier oder acht, ok wir sind in der Digitaltechnik, aber fünf? Daher meine Frage nach der genauen Ausdehnung.

--
Sven Johannes

Die 1D MK2 hat m.W. mehrere Kanäle zum Auslesen, so daß ein Fehler nicht notwendig über das ganze Bild gehen muß. Ein defekter A/D-Wandler oder ein defekter Ausleseverstärker muß aber nicht von Anfang an spinnen, das kann auch x Samples nach Anschalten passieren, wenn Kapazitäten aufgebaut werden oder der Transistor aufgeheizt ist.

Ciao,

Detlev
</f>

svenj
26.07.2005, 18:31
Moin...

@Torsten
Wie gesagt, Gummiparagraph. Der Händler wird sich immer darauf zurückziehen das du den Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe nachweisen musst. Glücklicherweis werden Gesetze aber vor Gericht "interpretiert" und da ist schon mehrfach entschieden worden, dass dieser Ansatz nicht im Sinne des Gesetzgebers ist/war. Ist die Kamera also augenscheinlich (Gutachter?) nicht durch Missbrauch hops gegangen stehts wieder unentschieden. Weisst doch, auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand...

Bei einer MK2 lohnt es vielleicht noch vor den Kadi zu ziehen, meistens aber nicht und damit hat der Einwand wieder Bestand. Würde ich mir garnicht geben. Wenn der Hänlder nicht mitspielt, gleich an Canon wenden.

@Detlev
Yupp, habe ich ja auch vermutet. Wäre nochmal interessant ob der Fehler immer und sofort auftritt, oder nur unter bestimmten Bedingungen.

Ne, eigentlich nichteinmal das, der Sensor ist hin. Und wenn nicht der, dann die Ansteuerung; auch nicht besser.

--
Sven Johannes

f2.0
26.07.2005, 18:46
Hallo Zusammen, ich habe die Kamera nun zum Repaircenter in Urdorf gesandt, und hoffe, dass ich morgen bzw. in den nächsten Tagen mehr weiss. Sobald was rauskommt lass ich es euch wissen. Danke für alle Hinweise. Gruss Andreas

Canonflexer
26.07.2005, 22:51
<f ünf="">
Nein, nicht ganz. Der Händler hat die gegenüber die Pflicht zwei Jahre lang für ein einwandfreises Gerät geradezustehen. In den ersten sechs Monaten müßte er sogar beweisen, dass er ein einwandfreies Gerät geliefert hat. Danach ist es an dir darzulegen, dass du das Gerät NICHT missbräuchlich verwendet hast. Ist ein Gummiparagraph.
Die Garantie von Canon kommt an zweiter Stelle. Das ist wichtig, hat man ersteinmal Canon angesprochen ist der Händler NICHT MEHR zuständig! Man muss ihm zunächst die Möglichkeit der Nachbesserung/Reparatur einräumen.

Woher weißt Du das, bzw ist das belegbar? Soweit ich weiß, muß man die freiwillige Herstellergarantie von der gesetzlichen Händlergewährleistung (mit Beweislastumkehr in den ersten 6 Monatan) unterscheiden, aber es gibt da keine Reihenfolge bzw Beeinflussung. D.h. Inanspruchnahme der Herstellergarantie entbindet den Verkäufer nicht von seiner gesetzlichen Gewährleistungspflicht. Aber natürlich ist der Gang zum Händler der erste Weg.

Gruß,
Dennis.
</f>

svenj
27.07.2005, 11:38
Moin...

Kannst du dir aus dem BGB raussuchen, hat unser Jura Referent an der Uni mal schön vorgemacht. Das Gesetz schreibt vor, dass ein fehlerhaftes Gut beim Händler reklamiert werden muss, da er das RECHT hat, zuerst (ein- oder ggf. zweimal) nachzubessern. Die PFLICHT zu wandeln oder zu mindern kannst du ihm gegenüber erst durchsetzen, wenn du ihm sein Recht gewährt hast.

Drei Juristen, vier Meinungen, und die Gerichte entscheiden wieder anders. Was solls. Allerdings habe ich mir schon genau mit dem Thema selbst ins Bein geschossen und mein Anwalt hat da ein ziemlich langes Gesicht gemacht...

Noch besser ist es allerdings, garnicht erst mit Paragraphen zu wedeln sondern sich irgendwie anders zu einigen. Alles ist besser als diese Juristerei!

BTW: Gilt natürlich nur für D, habe gerade gesehen das der Urheber aus CH kommt, das ganze ist also in diesem Fall eh nur eine theoretische Überlegung.

--
Sven Johannes

Canonflexer
27.07.2005, 12:48
Kannst du dir aus dem BGB raussuchen, hat unser Jura Referent an der Uni mal schön vorgemacht. Das Gesetz schreibt vor, dass ein fehlerhaftes Gut beim Händler reklamiert werden muss, da er das RECHT hat, zuerst (ein- oder ggf. zweimal) nachzubessern. Die PFLICHT zu wandeln oder zu mindern kannst du ihm gegenüber erst durchsetzen, wenn du ihm sein Recht gewährt hast.

Moin Sven,

das ist schon klar, man kann nicht die Herstellergarantie in Anspruch nehmen, und dann den Händler auf Grund der Gewährleistung mit Rücktrittsforderungen (es wird nicht mehr gewandelt) oder Minderungen kommen. Er hat zuvor das Recht auf zweimalige Nachbesserung. Trotzdem wird mE die Gewährleistungspflicht des Händlers in keiner Weise durch die Inanspruchnahme der Herstellergarantie ausgehebelt.

Ich hatte nämlich gerade einen solchen Fall in einem anderen Forum: Ein etwas unbedarfter junger Mensch hat seine defekte Kamera zweimal zum Herstellerservice geschickt, beides mal erfolglos, und hat dann den Händler mit einer Rücktrittsforderung konfrontiert. Der wollte darauf natürlich nicht eingehen, sondern beharrt jetzt wohl auf seiner Nacherfüllungspflicht (entweder Lieferung einer mangelfreien Ware oder Beseitigung des Mangels). Wenn es jetzt dumm läuft, wird die Kamera also insgesamt viermal zum Service geschickt...

Aber wie gesagt, aus der Gewährleistungspflicht wird ein Händler mE keinesfalls entlassen, nur weil die freiwillige Herstellergarantie in Anspruch genommen wurde. Kaufvertrag ist Kaufvertrag.

Gruß
Dennis.

svenj
27.07.2005, 13:42
Moin...

Ja und? das ist:
1. richtig so,
2. der unbedarfte Freund hat Glück,
2b. er hat den Fehler gemacht und der Händler könnte ihn abblitzen lassen.

Bei den Juristen muss man wirklich jedes Wort auf die Goldwaage legen; die Vorgänge die wir hier beschreiben widersprechen sich nicht, nur war mein Händler nicht so kulant.

Es ist tatsächlich so, das Garantie und Gewährleistung verschiedene Dinge sind. Trotzdem MUSS bei einer fehlerhaften Sache zuerst der Händler ran! Natürlich wird er das Teil auch stumpf an den Hersteller schicken. Das ist zwar anders gemeint im Gesetz, aber wenn die Haare gespalten werden kommts auf den Wortlaut an, nicht auf Sinn, Meinung oder Interpretation. Die werden erst wieder vor Gericht dazugedichtet :rolleyes:

--
Sven Johannes

Canonflexer
27.07.2005, 14:26
Trotzdem MUSS bei einer fehlerhaften Sache zuerst der Händler ran!

Genau das eben nicht!

Die Gewährleistungspflicht des Händlers wird nicht durch die Inanspruchnahme der Herstellergarantie beeinflußt. Wenn ich also zum Händler gehe, ist es egal, ob ich die Kamera schon mal beim Service hatte. Nur kann ich natürlich nicht beim Händler argumentieren: "Ich habe die Kamera selber schon zweimal zum Service geschickt, also gib mir jetzt mein Geld zurück!" Denn der Händler ja die Pflicht (in diesem Fall das Recht) auf Nacherfüllung. Er kann also zweimal versuchen, die Mängel zu beseitigen. Ist das erfolglos, dann kann ich vom Kaufvertrag zurück treten oder eine Minderung anstreben.

Es steht (mW) nirgendo geschrieben, daß die Gewähleistungspflicht erlischt, wenn die Herstellergarantie in Anspruch genommen wird. Das läßt den Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer und der darin verankerten gesetzlichen Gewährleistung völlig unberührt.

Gruß,
Dennis.

f2.0
04.08.2005, 11:42
Hallo Zusammen,

Also meine MK II ist aus der Reparatur zurück und zeigt nach ein paar Testbildern keine Spuren mehr der vorher vorhandenen seltsamen Bildstörungen. Ich hoffe nur, dass dies von jetzt an auch so bleibt.
Rapport aus dem Rep.-Center: "Objektivdeckel Kontrolle. :confused: Elektronik kontrolliert. Fehler konnte nicht reproduziert werden. Kamera demontiert/montiert."

"Arbeit in Garantie ohne Kostenfolge." :)

Gruss Andreas

jar
04.08.2005, 11:56
Hallo Zusammen,

Also meine MK II ist aus der Reparatur zurück und zeigt nach ein paar Testbildern keine Spuren mehr der vorher vorhandenen seltsamen Bildstörungen. Ich hoffe nur, dass dies von jetzt an auch so bleibt.
Rapport aus dem Rep.-Center: "Objektivdeckel Kontrolle. :confused: Elektronik kontrolliert. Fehler konnte nicht reproduziert werden. Kamera demontiert/montiert."

"Arbeit in Garantie ohne Kostenfolge." :)

Gruss Andreas


vielleicht haben sie nur diesen Bereich ausgemappt ...

wenn er ein Pixel breit ist, durchaus denkbar, denn das kann aus den Restdaten möglicherweise interpoliert werden, wird ja bei einzel Pixel auch gemacht.

gruss
jar