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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Canon, CPS und große Enttäuschungen ...



oehrchen
28.09.2005, 21:48
Eins vorab: Ich suche eigentlich nur Leute, die mich durch gegenteilige Erfahrungen wieder beruhigen :) ... aber der Reihe nach.

Anfang Juli im Trainingslager unserer Profis: Eine der beiden MkII´s macht Probleme. Bei Reihenaufnahmen ist ein Bild in der Serie immer völlig überbelichtet (normale Belichtung beispielsweise Blende 2,8 & 2000stel, ein Bild wird bei Zeitautomatik plötzlich mit einer 100stel belichtet).
Also ab damit zum CPS, das Gerät war nichtmal ein halbes Jahr alt.
Nach einer Woche kommt sie zurück, doch die Freude hält nicht lange an. Im Schreiben vom CPS ist zu lesen "Kein Fehler gefunden" ... der nette Tip am Rande, ich möchte doch mal meine Objektive überprüfen.
In der Hoffnung, daß Canon einfach keinen Fehler zugeben möchte, aber dennoch repariert hat, gehe ich die nächsten Aufträge an ... und klatsch schon wieder tritt der Fehler auf.
Also erneute Warenlieferung meinerseits an Canon. Jetzt wird plötzlich ein Fehler gefunden (ich hatte dann netterweise mal eine Beispiel-CD beigelegt) ... und die Reparatur soll etwa zwei Wochen dauern, da ein Ersatzteil fehlt.
Nach knapp 6 (!!!) Wochen kommt die Kamera zurück und gleich beim ersten Einsatz ... naja, ihr ahnt es schon ...
So langsam werde ich ungemütlich, das Gehäuse geht wieder zum CPS und nach einer Woche erlaube ich mir dann doch schonmal anzurufen (natürlich fordere ich mittlerweile eine Wandlung), woraufhin mir gesagt wird "Ach ja, das geht morgen zum Techniker" ...

Nur am Rande: Mein 2,8/400 IS hatte (als Neugerät) nach nur drei Monaten ein Problem mit der Stativschelle und ließ sich nicht mehr drehen ... auch dort wird es zu einerem längeren Aufenthalt beim CPS kommen, da "Ersatzteile fehlen" ... in diesem Fall bekam ich aber umgehend (noch vor der Einsendung) ein Leihgerät, was ich sehr anständig fand.

Jetzt mal im Ernst: Hab ich einfach nur Pech ??? Ich will mich sicherlich nicht aufspielen, aber so wie viele andere auch muß ich mit den Gerätschaften nun mal meinen Lebensunterhalt bestreiten und fühle mich langsam etwas unsicher, ob der Wechsel von N nach C zumindest im Bezug auf den Service wirklich sinnig war (über die Ergebnisse, die meine Kameras etc. liefern möchte ich in keiner Weise auch nur irgendein schlechtes Wort verlieren !).

Ein etwas betrübtes )ö( ....

Stefan Redel
28.09.2005, 23:23
Welche Firmware hast Du drauf?

Hatte das auch mal (wenn ich mich richtig erinnere), aber mit den letzten beiden Versionen gehört das der Vergangenheit an.

oehrchen
28.09.2005, 23:25
Die neuste ... :(

ehemaliger Benutzer
29.09.2005, 08:35
Ich hab ein anderes Problem, nur die Kernaussage ist die selbe: Ich will das nicht an Canon schicken, da die nicht den Fehler reproduzieren werden können, noch finden noch beheben. Das wär einfach nur hinausgeschmissenes Geld. Am Besten ist es wirklich vor Ort denen die Bilder zu zeigen und zu fragen warum das so ist.

DLDS
29.09.2005, 08:54
ob der Wechsel von N nach C zumindest im Bezug auf den Service wirklich sinnig war

NPS kann genauso sein wie CPS ;-)
Mal Top und mal Flop ...

oehrchen
29.09.2005, 16:52
Am Besten ist es wirklich vor Ort denen die Bilder zu zeigen und zu fragen warum das so ist.

Schick doch eine Beispiel-CD mit ... hab cih auch gemacht ... danach wurde der fehler immerhin gefunden ... aber nicht wirklich repariert :mad:

Martin_P
29.09.2005, 18:00
was ich nicht versteh, warum viele sowas immer reparieren lassen. ich mach immer gleich viel stunk und lass mir geld oder ein anderes gerät geben - wer will schon warten

mmknipser
29.09.2005, 20:13
was ich nicht versteh, warum viele sowas immer reparieren lassen. ich mach immer gleich viel stunk und lass mir geld oder ein anderes gerät geben - wer will schon warten


... dann hattest du bisher einfach glück, martin. denn sowohl händler als auch hersteller haben laut bgb das recht zur zweimaligen nachbesserung (sprich reparatur). erst wenn das gerät dann immer noch nicht funktioniert kann man auf wandlung bestehen.

zumal: wer jetzt eine mark II hat, der wird sie auch für den original-kaufpreis nicht her(zurück-)geben.....

gruß

mario

Martin_P
30.09.2005, 00:46
... dann hattest du bisher einfach glück, martin. denn sowohl händler als auch hersteller haben laut bgb das recht zur zweimaligen nachbesserung (sprich reparatur). erst wenn das gerät dann immer noch nicht funktioniert kann man auf wandlung bestehen.

zumal: wer jetzt eine mark II hat, der wird sie auch für den original-kaufpreis nicht her(zurück-)geben.....

gruß

mario

als verkappter ökonom weiss ich das natürlich, nur wenns ums arbeitsgerät geht hat man vielleicht eine andere schmerzgrenze - bzw. dann kostet sowas evtl geld, das konnte ich bis jetzt immer den händlern gut klarmachen und hatten vielleicht deshalb erfolg :-)

Andy L
30.09.2005, 19:21
sowohl händler als auch hersteller haben laut bgb das recht zur zweimaligen nachbesserung (sprich reparatur). erst wenn das gerät dann immer noch nicht funktioniert kann man auf wandlung bestehen.

Das ist einer der beliebtesten Rechtsirrtümer, der immer noch von vielen geglaubt wird.

mmknipser
30.09.2005, 19:54
Das ist einer der beliebtesten Rechtsirrtümer, der immer noch von vielen geglaubt wird.

toller kommentar, du oberschlauer! aussagen kritisieren ohne selbst welche zu machen ist ein sehr einfacher weg....

gruß

mario

hubert
30.09.2005, 20:32
..."Kein Fehler gefunden" ...

Kenne ich. - Und zwar bei www.TeleTEK.at (http://www.teletek.at/) in Wien (Canon hat das ja "ausgesortet")

Manche kennen ja meine alte Geschichte mit der 10D...
Heuer einmal die Geschichte 20D mit einem wackelden Batteriegriff - kein Fehler gefunden.
Derzeit im laufen: 50/1,4 mit bisweilen nicht mehr funktionierenden Focus (Focus fällt total aus und bleibt stecken, liegt definitif am Objektiv, Cross-check mit 2. Gehäuse durchgeführt)
Bekam SMS: Gerät kann abgeholt werden
Klüger geworden habe ich nun angerufen und gefragt, warum das Gerät so schnell fertig wurde - Weil kein Fehler gefunden.
Habe dann herumtelefoniert und jetzt werd ein Teil des Focus ausgetauscht - Teil angeblich nicht lieferbar - und das seit ca. 2 Wochen!!

Ein Bekannter hatte sein Objektiv auch von Teletek zurückbekommen mit der Bemerkung kein Fehler gefunden (überlegt nun eine teure Einsendung nach Deutschland).

Gibt es Alternativen?? :confused:

Eric D.
30.09.2005, 21:04
Das ist einer der beliebtesten Rechtsirrtümer, der immer noch von vielen geglaubt wird.

das recht der nachbesserung muss in den agbs vereinbart sein, laut bgb gibt es das nicht. danach muss eine ware maengelfrei sein, sonst wandlung,

aber in den agbs der verkäufer ist es regelmaessig als standardsatz enthalten.. und ist auch rechtens...solange diese wirklich vertragsbestandteil geworden sind.

ich denke das meint er...

am rande:aber sollte ein anderer teil der agbs unwirksam sein, gelten die gesamten agbs zu lasten des verkäufers(haendlers) nicht..
gruss

mmknipser
30.09.2005, 22:11
Siehst Du, Eric, genau das meine ich. Warum kann man nicht erklären, was man zu sagen hat (so wie Du). Einfach nur so einen Satz hinwerfen ist irgendwie nicht sonderlich produktiv....

Danke für Deine Erläuterungen.

Gruß

Mario

RKü
30.09.2005, 23:00
Moin,

also was Ihr alle für Probleme habt ...!

Ich hab zweimal Objektive zum CPS eingesendet und einmal meine defekte Videocam XL-1, habe in einem Begleitschreiben die Fehler erklärt und darauf hingewiesen, dass ich die Geräte zum Arbeiten brauche bzw. welche davon ich möglichst schnell zurück bräuchte und hatte, wenn ich mich richtig erinnere, bisher alle Teile innerhalb von acht Tagen wieder im Haus. Den Postweg hin und zurück abgerechnet, kann sich Canon da nicht wirklich viel Zeit gelassen haben. Und funktionieren tut seitdem auch wieder alles - bis auf das 1,4/24 L, das ich erst später auf den Boden geworfen habe :mad:

Langer Rede kurzer Sinn: Ich bin hoch zufrieden mit dem Service. Zumindest bis jetzt!

OK, eine kleine Einschränkung habe ich: Vor ungefähr zehn Jahren, als ich noch nix mit CPS am Hut hatte, aber eine nagelneue EOS-1N über den Händler vorort gekauft hatte und nach ein paar hundert Aufnahmen der Verschluss defekt war, hats erstens lange gedauert und zweitens (angeblich kein Garantiefall) schweinisch viel Geld gekostet. Und der Händler hat nochmal eine Servicepauschale draufgehauen. Ich habe daraus gelernt. Aber wie gesagt: Mit dem CPS direkt hab ich nur gute Erfahrungen vorzuweisen.

Bye Ralph

Alex Lutz
04.10.2005, 18:06
Das ist einer der beliebtesten Rechtsirrtümer, der immer noch von vielen geglaubt wird.

....möchte mich KURZ fassen (da ich FASSUNGSLOS bin)...

meine 10D habe ich am 20. Mai eingeschickt....da immer öfter TOTALAUSFALL ...

....EINEN Tag vor unserem Familienurlaub zurückbekommen (am 09. Juli 05)....mit der Anmerkung AUCH NACH LANGZEITTEST KEIN FEHLER FESTSTELLBAR.....

....Kamera sofort getestet.........läßt sich nun ÜBERHAUPT NICHT mehr einschalten....

....ne halbe Stunde vor Abfahrt in den Urlaub....zum Händler meines Vertrauens....nun quasi vor Zeugen (dem Verkäufer) deutlich festgestellt: "Kamera hat Fehler"...

...als Ersatzkamera für den Urlaub eine kompakte CANON Pro1 gekauft (siehe anderen Beitrag)....

...neuer Kostenvoranschlag gekommen....die Reperatur des vorher scheinbar nicht vorhandenen Fehlers soll ca. 300 Euro kosten....

...zähneknirschend akzeptiert....sonst hätte ich die Kamera auf den Müll bringen müssen...

...und seither warte ich und warte ich und warte ich....

(trotz mehrmaliger nachfragen bei TELETEK in Wien...."die warten auf Ersatzteil.....die Kamera ist bereits beim Techniker usw. usw.....WANN :...und ob überhaupt ich die Kamera wieder in meinen Händen halten kann??????)

....kann nur sagen SCHEISS _ SERVICE!

gerne erhalte ich Tips wie ich mich weiter verhalten soll

mmknipser
04.10.2005, 18:22
....möchte mich KURZ fassen (da ich FASSUNGSLOS bin)...

meine 10D habe ich am 20. Mai eingeschickt....da immer öfter TOTALAUSFALL ...

....EINEN Tag vor unserem Familienurlaub zurückbekommen (am 09. Juli 05)....mit der Anmerkung AUCH NACH LANGZEITTEST KEIN FEHLER FESTSTELLBAR.....

....Kamera sofort getestet.........läßt sich nun ÜBERHAUPT NICHT mehr einschalten....

....ne halbe Stunde vor Abfahrt in den Urlaub....zum Händler meines Vertrauens....nun quasi vor Zeugen (dem Verkäufer) deutlich festgestellt: "Kamera hat Fehler"...

...als Ersatzkamera für den Urlaub eine kompakte CANON Pro1 gekauft (siehe anderen Beitrag)....

...neuer Kostenvoranschlag gekommen....die Reperatur des vorher scheinbar nicht vorhandenen Fehlers soll ca. 300 Euro kosten....

...zähneknirschend akzeptiert....sonst hätte ich die Kamera auf den Müll bringen müssen...

...und seither warte ich und warte ich und warte ich....

(trotz mehrmaliger nachfragen bei TELETEK in Wien...."die warten auf Ersatzteil.....die Kamera ist bereits beim Techniker usw. usw.....WANN :...und ob überhaupt ich die Kamera wieder in meinen Händen halten kann??????)

....kann nur sagen SCHEISS _ SERVICE!

gerne erhalte ich Tips wie ich mich weiter verhalten soll

Mein Beieleid, Alex. Sowas ist eine Frechheit. Da gibts nur eins: Frist setzen und mit Anwalt drohen!!! Und mit Veröffentlichung in diversen Internetforen.... ;-)

Gruß

Mario

Alex Lutz
04.10.2005, 18:28
hast du (oder jemand anders) mit solchen "Misständen" Erfahrung?


bin echt dabei einen Anwalt einzuschalten bzw. mich beim KONSUMENTENSCHUTZ schlau zu machen....

eigentlich hätte ich ja vor gehabt die 10D bereits im Frühjahr zu verkaufen...um auf 350 oder 20D umzusteigen....

aber ich WOLLTE die Kamera ja nicht mit einer Macke verkaufen...."Was du nicht willst was man dir tut...das füge auch keinem anderen zu...."

....aber inzwischen ist der Wertverlust des Gerätes ja fast schon höher als ich mit der Reperatur "gewonnen" hätte...

gerne Tipps für weiteres Vorgehen....und welche Möglichkeiten hätte denn ein Anwalt??

Danke im Voraus

mmknipser
04.10.2005, 18:34
Zum jetzigen Zeitpunkt kann auch der nur eine Frist setzen - mehr nicht. Wenn Du es selbst machst (Einschreiben hinschicken oder persönlich abgeben), sparst Du Geld. Erst wenn die Frist rum ist, kann er mehr tun als Du: Klage einreichen auf Wandlung. Ich würde Dir auch raten, Deine Zusage zur Reparatur eines nicht von Dir verursachten Schadens umgehend schriftlich zu widerrufen. Die Firma ist in der beweispflicht, nicht Du!!!!! (zumindest in Deutschland)

Gruß

Mario

SiSuSt
04.10.2005, 20:30
Hallo in die Runde,


Gewährleistungsrechte für Käufer

Die Gewährleistungsrechte privater Konsumenten beim Kauf von Verbrauchsgütern sind seit dem 1. Januar 2002 in mehreren Punkten gestärkt. So ist die Haftung des Händlers für den Verkauf eines mangelfreien Produktes auf zwei Jahre ausgedehnt. Früher galt sie nur für sechs Monate.

Tritt ein Produktmangel innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf auf, muss nun nicht mehr der Kunde den zumeist mühsamen Beweis erbringen, dass der Mangel schon beim Kauf existiert hat. Behauptet der Händler, ein einwandfreies Produkt verkauft zu haben, muss er diese Behauptung beweisen.

Tritt der Mangel erst nach mehr als sechs Monaten in Erscheinung, so muss, wie bisher, der Kunde beweisen, dass die Ware schon beim Kauf mangelhaft gewesen ist. Es können aber keine unzumutbaren Anforderungen an den Kunden gestellt werden. So kann der Händler insbesondere keinen technischen Mangelnachweis verlangen, was ohne Sachverständigengutachten gar nicht möglich wäre. Nach unserer Auffassung genügt es, wenn der Käufer plausibel macht, dass der Mangel ohne seine Einwirkung entstanden ist. Dann ist ggf. der Händler am Zuge und muss dem Käufer wieder das Gegenteil nachweisen.

Bei mangelhafter Ware hat der Käufer zunächst die Wahl zwischen Ersatzlieferung eines einwandfreien Produktes und kostenfreier Reparatur. Die dabei anfallenden Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien muss der Händler tragen. Eine Ersatzlieferung muss gleich beim ersten Mal funktionieren; im Falle der Reparatur hat der Händler in der Regel zwei Versuche. Erst wenn Reparatur oder Ersatzlieferung scheitern oder nicht zumutbar sind, kann der Käufer weitere Rechte geltend machen, das heißt Minderung des Kaufpreises oder Vertragsauflösung verlangen.

Diese letzte Variante, Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Produktes, kann der Kunde allerdings nicht verlangen, wenn der Mangel nur unerheblich ist. Hier bleibt ihm bei Scheitern von Reparatur oder Ersatzlieferung letztlich nur die Reduzierung des Kaufpreises. Der Ausschluss des Rücktrittsrechts ist aber eine ganz seltene Ausnahme.

Konkrete Werbeaussagen von Händler und Hersteller, zum Beispiel in Prospekten, sind keine unverbindlichen Lippenbekenntnisse mehr. Besitzt das Produkt nicht die Eigenschaften, mit denen es beworben wurde, so gilt dies als Sachmangel und löst ebenfalls Gewährleistungsansprüche aus. Schluckt beispielsweise das Auto neun Liter Normalbenzin statt der in Prospekten herausgestellten fünf Liter, gilt das als Mangel und berechtigt den Käufer zu Gewährleistungsansprüchen.

Auch mangelhafte oder schlicht unverständliche und unbrauchbare Montageanleitungen, die einer Ware, zum Beispiel einem Produkt aus dem Baumarkt, beigelegt sind, sind als Mangel zu bewerten und führen zur Haftung des Verkäufers.

Bei gebrauchter Ware, wie z.B. Autos, muss der Händler generell zwei Jahre für Mängel aufkommen. Diese Frist kann durch individuelle Vereinbarung oder Allgemeine Geschäftsbedingungen auf 1 Jahr reduziert werden. Auch für den Handel zwischen Privatpersonen gilt eine Gewährleistung von zwei Jahren, diese kann aber vertraglich ganz ausgeschlossen werden.


Stand: 20.02.2005

Nachzulesen bei: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ112845020627507/link9406A.html


Gruß aus Berlin
von Simone

Detlev Rackow
04.10.2005, 20:46
das recht der nachbesserung muss in den agbs vereinbart sein, laut bgb gibt es das nicht. danach muss eine ware maengelfrei sein, sonst wandlung,

aber in den agbs der verkäufer ist es regelmaessig als standardsatz enthalten.. und ist auch rechtens...solange diese wirklich vertragsbestandteil geworden sind.

ich denke das meint er...

am rande:aber sollte ein anderer teil der agbs unwirksam sein, gelten die gesamten agbs zu lasten des verkäufers(haendlers) nicht..
gruss

So war die Rechtslage bis vor einigen Jahren. Im Zuge der Änderung des Gewährleistungsrechtes sind nicht nur die Fristen verlängert, sondern auch die Rechte des Verkäufers geändert worden. Der Kunde hat zwar immer noch das Wahlrecht, aber der Verkäufer darf jetzt eine Ersatzlieferung oder Wandelung ablehnen, wenn sie unverhältnismäßig wäre. Bei einfachen Defekten hochwertiger Güter wird das regelmäßig der Fall sein, solange die Reparatur in angemessener Zeit erledigt wird.

Ciao,

Detlev

Jens Hartkopf
04.10.2005, 21:22
Hallo in die Runde,


Gewährleistungsrechte für Käufer

Die Gewährleistungsrechte privater Konsumenten beim Kauf von Verbrauchsgütern sind seit dem 1. Januar 2002 in mehreren Punkten gestärkt. So ist die Haftung des Händlers für den Verkauf eines mangelfreien Produktes auf zwei Jahre ausgedehnt. Früher galt sie nur für sechs Monate.

Tritt ein Produktmangel innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf auf, muss nun nicht mehr der Kunde den zumeist mühsamen Beweis erbringen, dass der Mangel schon beim Kauf existiert hat. Behauptet der Händler, ein einwandfreies Produkt verkauft zu haben, muss er diese Behauptung beweisen.

Tritt der Mangel erst nach mehr als sechs Monaten in Erscheinung, so muss, wie bisher, der Kunde beweisen, dass die Ware schon beim Kauf mangelhaft gewesen ist. Es können aber keine unzumutbaren Anforderungen an den Kunden gestellt werden. So kann der Händler insbesondere keinen technischen Mangelnachweis verlangen, was ohne Sachverständigengutachten gar nicht möglich wäre. Nach unserer Auffassung genügt es, wenn der Käufer plausibel macht, dass der Mangel ohne seine Einwirkung entstanden ist. Dann ist ggf. der Händler am Zuge und muss dem Käufer wieder das Gegenteil nachweisen.

Bei mangelhafter Ware hat der Käufer zunächst die Wahl zwischen Ersatzlieferung eines einwandfreien Produktes und kostenfreier Reparatur. Die dabei anfallenden Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien muss der Händler tragen. Eine Ersatzlieferung muss gleich beim ersten Mal funktionieren; im Falle der Reparatur hat der Händler in der Regel zwei Versuche. Erst wenn Reparatur oder Ersatzlieferung scheitern oder nicht zumutbar sind, kann der Käufer weitere Rechte geltend machen, das heißt Minderung des Kaufpreises oder Vertragsauflösung verlangen.

Diese letzte Variante, Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Produktes, kann der Kunde allerdings nicht verlangen, wenn der Mangel nur unerheblich ist. Hier bleibt ihm bei Scheitern von Reparatur oder Ersatzlieferung letztlich nur die Reduzierung des Kaufpreises. Der Ausschluss des Rücktrittsrechts ist aber eine ganz seltene Ausnahme.

Konkrete Werbeaussagen von Händler und Hersteller, zum Beispiel in Prospekten, sind keine unverbindlichen Lippenbekenntnisse mehr. Besitzt das Produkt nicht die Eigenschaften, mit denen es beworben wurde, so gilt dies als Sachmangel und löst ebenfalls Gewährleistungsansprüche aus. Schluckt beispielsweise das Auto neun Liter Normalbenzin statt der in Prospekten herausgestellten fünf Liter, gilt das als Mangel und berechtigt den Käufer zu Gewährleistungsansprüchen.

Auch mangelhafte oder schlicht unverständliche und unbrauchbare Montageanleitungen, die einer Ware, zum Beispiel einem Produkt aus dem Baumarkt, beigelegt sind, sind als Mangel zu bewerten und führen zur Haftung des Verkäufers.

Bei gebrauchter Ware, wie z.B. Autos, muss der Händler generell zwei Jahre für Mängel aufkommen. Diese Frist kann durch individuelle Vereinbarung oder Allgemeine Geschäftsbedingungen auf 1 Jahr reduziert werden. Auch für den Handel zwischen Privatpersonen gilt eine Gewährleistung von zwei Jahren, diese kann aber vertraglich ganz ausgeschlossen werden.


Stand: 20.02.2005

Nachzulesen bei: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ112845020627507/link9406A.html


Gruß aus Berlin
von Simone

Ubs... da hatt jemand Jura studiert, und sehr genau aufgepasst:cool:

Jens Hartkopf
04.10.2005, 21:36
Kenne ich. - Und zwar bei www.TeleTEK.at (http://www.teletek.at/) in Wien (Canon hat das ja "ausgesortet")

Gibt es Alternativen?? :confused:

Ja! Canon Pfeiffer in Reutlingen. Hatte solche und ahnliche Dinge schon dort. Leihgerät wären der Reparaturzeit? Kein Problem! Reparatur? Immer nach 4-5 AT zurück. Funktion? -Perfekt! Schlechte Erfahrungen? Bisher nie! Wenn die mal einen Fehler nicht finden, (ja das kommt da auch mal vor) dann rufen die an, lassen sich den nochmal ganz genau beschreiben, und wenns ne halbe stund am Telefon kostet! Die finden den Fehler dann aber auch. Billig? Nee, aber richtig gut! Und wirklich guter Service darf auch mal was kosten! Ich frag mich jetzt nur: Wozu eigentlich CPS? Oder muss man das mit Stolz tragen etwa wie ein Bundesverdienstkreutz?

Grus Jens

Alex Lutz
11.10.2005, 17:48
Ja! Canon Pfeiffer in Reutlingen. Hatte solche und ahnliche Dinge schon dort. Leihgerät wären der Reparaturzeit? Kein Problem! Reparatur? Immer nach 4-5 AT zurück. Funktion? -Perfekt! Schlechte Erfahrungen? Bisher nie! Wenn die mal einen Fehler nicht finden, (ja das kommt da auch mal vor) dann rufen die an, lassen sich den nochmal ganz genau beschreiben, und wenns ne halbe stund am Telefon kostet! Die finden den Fehler dann aber auch. Billig? Nee, aber richtig gut! Und wirklich guter Service darf auch mal was kosten! Ich frag mich jetzt nur: Wozu eigentlich CPS? Oder muss man das mit Stolz tragen etwa wie ein Bundesverdienstkreutz?

Grus Jens

könntest du mir die adresse von dem von dir bevorzugten und gelobten canon - reparaturdienstes zukommen lassen...

die firma teletek in wien kann mich schön langsam mal...

bin leider noch immer (und das seit ende mai 2005) ohne meine 10D...

a.lutz@tirol.com

Jens Hartkopf
11.10.2005, 21:05
könntest du mir die adresse von dem von dir bevorzugten und gelobten canon - reparaturdienstes zukommen lassen...

die firma teletek in wien kann mich schön langsam mal...

bin leider noch immer (und das seit ende mai 2005) ohne meine 10D...

a.lutz@tirol.com

Pfeiffer? wie komm ich denn darauf? Ich meinte:

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Da wäre das mit deiner 10er wohl nicht passiert denke ich.

Gruß Jens