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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Staub in 1,8/85



parabol
05.11.2005, 13:49
Hallo,

eine Frage:

Ich habe bei Ebay ein 1,8 / 50 ersteigert. Das Objektiv ist so i.O. aber im inneren des Objektivs sehe ich mehrere Staubteilchen (war nicht beschrieben). Hat noch bis Juli 06 Garantie.

Fällt das unter Garantie?

Soll ich beim Verkäufer reklamieren?

Wenn ja, was ist angemessen? Ist es überhaupt Fehler?

Wenn nicht Garantie, hat jemand eine Ahnung was das kostet?

Danke

Willi Schoop
05.11.2005, 16:19
Staub findet sich eigentlich in vielen Objektiven. Ich habe das auch schon bei neuen Objektiven gesehen. Wenn da nicht extrem viel oder große Staubeinschlüsse drin sind, dann würde ich gar nichts machen. Du wirst auf den Fotos nichts davon merken. Staubeinschlüsse fallen meines Wissens auch nicht unter Garantie.

Gruß Willi

JAKOB
05.11.2005, 16:43
zumal der staub VOR dem objektiv viel einflussreicher wäre.....

ehemaliger Benutzer
05.11.2005, 17:18
Hallo,

eine Frage:

Ich habe bei Ebay ein 1,8 / 50 ersteigert. Das Objektiv ist so i.O. aber im inneren des Objektivs sehe ich mehrere Staubteilchen (war nicht beschrieben). Hat noch bis Juli 06 Garantie.

Fällt das unter Garantie?

Soll ich beim Verkäufer reklamieren?

Wenn ja, was ist angemessen? Ist es überhaupt Fehler?

Wenn nicht Garantie, hat jemand eine Ahnung was das kostet?

Danke

Hallo Ali,

ich hatte mal dasselbe Glück. Unabhängig davon, ob der Staub Einfluss auf die Bildqualität hat oder nicht, hat mich dieser Umstand schon sehr gestört.
Und da es in der Produktbeschreibung nicht erwähnt war, hab ich mit dem Verkäufer Kontakt aufgenommen und schlussendlich rückabgewickelt. Danach hab ich mich wohler gefühlt :D
Gruß

Uwe

Nebukadnezar
05.11.2005, 17:25
Hallo Ali,

ich hatte mal dasselbe Glück. Unabhängig davon, ob der Staub Einfluss auf die Bildqualität hat oder nicht, hat mich dieser Umstand schon sehr gestört.
Und da es in der Produktbeschreibung nicht erwähnt war, hab ich mit dem Verkäufer Kontakt aufgenommen und schlussendlich rückabgewickelt. Danach hab ich mich wohler gefühlt :D
Gruß

Uwe

Servus Ali!
Genauso würd ich das auch machen. Der Verkäufer hat dafür zu sorgen, dass die Artikelbeschreibung stimmt. Ist sie unvollständig, dann kannst du in dafür belangen den Schade auf seine Kosten zu beseitigen. So ist das Gesetz. Sollte er dir kommen mit "unter Ausschuss aller Gewährleistung" kannst du ihm mit Anwalt anschreiben, ist ein klarer Sachverhalt.

aze
05.11.2005, 17:44
Servus Ali!
Genauso würd ich das auch machen. Der Verkäufer hat dafür zu sorgen, dass die Artikelbeschreibung stimmt. Ist sie unvollständig, dann kannst du in dafür belangen den Schade auf seine Kosten zu beseitigen. So ist das Gesetz. Sollte er dir kommen mit "unter Ausschuss aller Gewährleistung" kannst du ihm mit Anwalt anschreiben, ist ein klarer Sachverhalt.

man kann es bei einem kleinen "Saubkorn" aber auch ein wenig übertreiben......

Thomas Brocher
05.11.2005, 17:46
Servus Ali!
Ist sie unvollständig, dann kannst du in dafür belangen den Schade auf seine Kosten zu beseitigen. So ist das Gesetz. Nur mal Interesse halber: Wo finde ich das Gesetz?

Würde mich echt interessieren. Soweit ich weiß bezieht sich das BGB doch auf die Beziehung zwischen Händler und Privatperson (bzw. Händler), aber niemals zwischen 2 Privatpersonen, oder irre ich mich da?

Ich bin kein Anwalt, daher frage ich einfach mal nach. Denn eine Aussage wie "So ist das Gestz" bringt doch keinen wirklich weiter ohne belegen zu können wo es steht.

Vielen Dank für eine hilfreiche Info.

parabol
05.11.2005, 17:48
hat mich dieser Umstand schon sehr gestört.

Uwe

So geht es mir auch. Dass das kein Einfluss auf Bildqualität hat ist mir klar, aber irgendwie stört das doch.

Eric D.
05.11.2005, 17:56
Nur mal Interesse halber: Wo finde ich das Gesetz?

Würde mich echt interessieren. Soweit ich weiß bezieht sich das BGB doch auf die Beziehung zwischen Händler und Privatperson (bzw. Händler), aber niemals zwischen 2 Privatpersonen, oder irre ich mich da?

Ich bin kein Anwalt, daher frage ich einfach mal nach. Denn eine Aussage wie "So ist das Gestz" bringt doch keinen wirklich weiter ohne belegen zu können wo es steht.

Vielen Dank für eine hilfreiche Info.

aehh das ding heisst BGB = Bürgerliches Gesetz Buch und regelt grundsaetzlich die Handlungen zwischen PRIVATEN Personen, nicht zwischen Händlern , dafuer gibt es das HGB Handelsgesetzbuch, nur am Rande...

Und die Gewährleistung im Kaufrecht sollte bei den § 459ff zu finden sein...;)

gruss

Thomas Brocher
05.11.2005, 17:59
aehh das ding heisst BGB = Bürgerliches Gesetz Buch und regelt grundsaetzlich die Handlungen zwischen PRIVATEN Personen, nicht zwischen Händlern , dafuer gibt es das HGB Handelsgesetzbuch, nur am Rande...

Und die Gewährleistung im Kaufrecht sollte bei den § 459ff zu finden sein...;)

grussIch dachte das BGB regelt auch zwischen Händler und Privatperson, ist das falsch?

Jedenfalls danke vielmals, sehr nett.

Eric D.
05.11.2005, 22:08
Ich dachte das BGB regelt auch zwischen Händler und Privatperson, ist das falsch?

Jedenfalls danke vielmals, sehr nett.

nein das ist auch richtig ! im schuldrecht und da speziell eben im gewährleistungsrecht (§459ff BGB) wird das verhältnis verkäufer und Käufer im problemfall geregelt; egal ob das otto suhrbier oder Daimler-Chrysler ist...
und das HGB ist ergänzend bzw. einschraenkend bei reinen händlergeschaeften...

gruss

Detlev Rackow
05.11.2005, 23:21
Servus Ali!
Genauso würd ich das auch machen. Der Verkäufer hat dafür zu sorgen, dass die Artikelbeschreibung stimmt. Ist sie unvollständig, dann kannst du in dafür belangen den Schade auf seine Kosten zu beseitigen. So ist das Gesetz. Sollte er dir kommen mit "unter Ausschuss aller Gewährleistung" kannst du ihm mit Anwalt anschreiben, ist ein klarer Sachverhalt.

An sich beschränkt sich das Wandlungsrecht auf Mängel der Gebrauchsfähigkeit. Bei technischen Artikeln ist Staub, der die Gebrauchsfähigkeit nicht einschränkt, m.E. kein Grund zur Wandelung.

Ciao,

Detlev

ehemaliger Benutzer
05.11.2005, 23:42
So geht es mir auch. Dass das kein Einfluss auf Bildqualität hat ist mir klar, aber irgendwie stört das doch.
Also, wenn es Dich stört, würde ich an Deiner Stelle versuchen es rückabzuwickeln.
Und künftig die obligatorische Frage, ob kratzer- und staubfrei :D
Gruß

Uwe

Jens Hartkopf
06.11.2005, 01:01
An sich beschränkt sich das Wandlungsrecht auf Mängel der Gebrauchsfähigkeit. Bei technischen Artikeln ist Staub, der die Gebrauchsfähigkeit nicht einschränkt, m.E. kein Grund zur Wandelung.

Ciao,

Detlev

mmm, so is! Mal abgesehen von der Rechtslage: Ich mache mit meinen Objektiven eigentlich "nur" Fotos. Dabei stören mich winzige Kratzer oder ein par Staubkörner überhauptnicht. Also kein Mangel, kein Grund zur Reklamation oder sich sorgen zu machen. Auserdem kommen bei Benützung auch noch ein par Staubkörner dazu... Wenn ich die Dinger natürlich nur dazu habe sie in der Vitriene auszustellen sind die Staubkörner schon störend! Also ein Mangel! Aber dann sollte man eben keine gebrauchten Opriken Kaufen, sondern nur Neue und die schon beim Händler vorher auf Staub Checken. Benutzen kann man die dann natürlich auch nicht, denn das bringt ja schließlich wieder Staub rein....

...also worüber sich so mancher Sorgen macht:confused: ...

Gruß Jens

Thomas Brocher
06.11.2005, 09:17
mmm, so is! Mal abgesehen von der Rechtslage: Ich mache mit meinen Objektiven eigentlich "nur" Fotos. Dabei stören mich winzige Kratzer oder ein par Staubkörner überhauptnicht. Also kein Mangel, kein Grund zur Reklamation oder sich sorgen zu machen. Auserdem kommen bei Benützung auch noch ein par Staubkörner dazu... Wenn ich die Dinger natürlich nur dazu habe sie in der Vitriene auszustellen sind die Staubkörner schon störend! Also ein Mangel! Aber dann sollte man eben keine gebrauchten Opriken Kaufen, sondern nur Neue und die schon beim Händler vorher auf Staub Checken. Benutzen kann man die dann natürlich auch nicht, denn das bringt ja schließlich wieder Staub rein....

...also worüber sich so mancher Sorgen macht:confused: ...

Gruß Jens http://www.digitale-slr.net/images/icons/icon10.gifhttp://www.digitale-slr.net/images/icons/icon10.gif

Red Kite
06.11.2005, 10:39
Hallo,

eine Frage:

Ich habe bei Ebay ein 1,8 / 50 ersteigert. Das Objektiv ist so i.O. aber im inneren des Objektivs sehe ich mehrere Staubteilchen (war nicht beschrieben). Hat noch bis Juli 06 Garantie.

Fällt das unter Garantie?

Soll ich beim Verkäufer reklamieren?

Wenn ja, was ist angemessen? Ist es überhaupt Fehler?

Wenn nicht Garantie, hat jemand eine Ahnung was das kostet?

Danke

1,8/85 oder 1,8/50? Zumindest beim 85er läßt es sich meiner Meinung nach nicht dauerhaft vermeiden, dass sich Staub zwischen die Linsen legt. Zumindest habe ich noch keines ohne Staub gesehen, wenn es auch benutzt wurde. Der Tubus ist innen mit so einer Art schwarzen Filz ausgekleidet (wohl zur Vermeidung von Reflexen). Und bei der Benutzung entsteht leider Abrieb.

Uwe

parabol
06.11.2005, 16:30
Hallo Uwe,

Asche auf mein Haupt;) natürlich 85 wie im Titel.

Was meinst Du mit Tubus, doch nicht etwa die Sonnenblende? sonst sehe ich keinen Filz.