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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Handball Girls



Jonny
21.01.2006, 17:12
Unsere Handball Girls haben in einem spannenden Spiel knapp mit 17:16 gewonnen.
Das erste Foto ist quer durch die Halle vom anderen Tor aus mit dem 70-200 L IS f/2.8 gemacht.
Alle Fotos heute mal ohne Blitz. Man staune
Gruß Jonny

http://www.pommernfoto.de/show/handballgirls1.jpg

http://www.pommernfoto.de/show/handballgirls2.jpg

http://www.pommernfoto.de/show/handballgirls3.jpg

http://www.pommernfoto.de/show/handballgirls4.jpg

JL
21.01.2006, 17:23
Klasse Action im Bild !!!

Guter Rahmen ....

kuebi
21.01.2006, 17:43
Ist das noch D-Jugend oder schon C-Jugend? In Norddeutschland wachsen die Mädels ja evtl. etwas schneller... .
Btw. schöne Bilder!

Gruß Kübi

Jonny
21.01.2006, 17:52
Ist das noch D-Jugend oder schon C-Jugend? In Norddeutschland wachsen die Mädels ja evtl. etwas schneller... .
Btw. schöne Bilder!

Gruß Kübi

Hallo Kuebi,
das ist die weibliche C-Jugend. Das ganze Spiel über lagen sie zurück (Halbzeitstand 7:11) aber in den letzten 5 Minuten war Powerplay...
Gruß Jonny

kuebi
21.01.2006, 19:28
Hallo Kuebi,
das ist die weibliche C-Jugend. Das ganze Spiel über lagen sie zurück (Halbzeitstand 7:11) aber in den letzten 5 Minuten war Powerplay...
Gruß Jonny

Habe selbst 2 Handballerinnen im Haus (B- und E-Jugend). Muss mal von denen auch so hübsche Bilder machen (wird nicht einfach) und dann posten. Morgen sind aber erst mal die Großen (2. Blg) dran.

Grüße von der Bergstraße

Kübi

JL
21.01.2006, 19:31
Hab mal ne Blöde Frage .... bin das auch schon gefragt worden ... wie sieht es bei solchen Fotos mit Veröffentlichungsrechten aus ?

Muss man da eigentlich die Eltern fragen der "Spielenden Kinder / Teens" ?

Oder ist das auch unter dem Thema "Öffentliche Veranstaltung" quasi "frei" ?

kuebi
21.01.2006, 19:51
Hab mal ne Blöde Frage .... bin das auch schon gefragt worden ... wie sieht es bei solchen Fotos mit Veröffentlichungsrechten aus ?

Muss man da eigentlich die Eltern fragen der "Spielenden Kinder / Teens" ?

Oder ist das auch unter dem Thema "Öffentliche Veranstaltung" quasi "frei" ?

Die blödeste Frage ist immer die die nicht gestellt wird. Und die Frage finde ich sehr gut.
Hab' gerade mal etwas gegoogelt und u.a. folgendes gefunden:
http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html

Das Recht am eigenen Bild ist im Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG) vom 9. Januar 1907 (RGBL. 7) geregelt.

"Desgleichen dürfen Personen die auf Abbildungen von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen erscheinen, ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Hierunter fallen beispielsweise auch Demonstrationsteilnehmer. Die in Rede stehende Abbildung muß jedoch eine Menschenmenge darstellen. Es reicht also nicht aus, daß real eine Menschenmenge vorhanden ist, jedoch Einzelbilder von den Teilnehmern gemacht werden. Einzelbilder und insbesondere Portraitfotos fallen nicht unter die Abbildungsfreiheit."

Damit wäre das Thema Zuschauer zwar geregelt, aber wie sieht es bei den Akteuren aus?

Dazu passt evtl. dieses:

"7.3 Personen als Beiwerk
Desweiteren dürfen Personen, die als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeiten, bei Versammlungen, Aufzügen oder ähnlichen Veranstaltungen abgebildet werden, nicht dergestalt hervorgehoben werden (etwa durch Verwendung eines Teleobjektivs oder nachträglicher Ausschnittsvergrößerung), daß sie diskreditiert werden. Verliert beispielsweise ein Sportler während des Wettkampfes seine Hose und wird dadurch sein Geschlechtsteil sichtbar, dürfen Fotos dieser Situation nicht veröffentlicht werden, insbesondere keine Vergrößerungen."

Also ich lege das mal so aus:
So lange wir mit den Bildern niemanden beleidigen oder entwürdigen, gibt es keine Probleme - auch von rechtlicher Seite. Aber alles ohne Gewähr!

Kübi

kuebi
21.01.2006, 20:13
Das Thema ist sehr interessant. Habe beim weitergoogeln noch folgendes gefunden:

http://www.123recht.net/article.asp?a=14976

Nach § 22 Abs. 1 KUG erstreckt sich der Schutz zwar nicht auf das Herstellen eines solchen Fotos, jedoch auf die Veröffentlichung. Grundsätzlich ist nur dann eine Veröffentlichung erlaubt, wenn die abgebildete Person dieser zugestimmt hat. Jedoch gibt es hierzu zahlreiche Ausnahmen.

Einschränkungen ergeben sich für Personen des öffentlichen Lebens und dann, wenn die fotografierte Person in der Öffentlichkeit mit anderen Personen zusammen abgebildet wird. In diesen Fällen sind Veröffentlichungen grundsätzlich erlaubt.

Dies gilt somit auch für die meisten Sportveranstaltungen. Die dort abgebildeten Personen, die sich in einer Menge mit anderen Personen zusammen befinden, können grundsätzlich keine Einwände gegen die Veröffentlichungen von Fotos erheben. Als Beispiel mag dafür ein Marathonlauf dienen, bei dem auf dem Startfoto eine einzelne Person mit vielen anderen Personen abgebildet ist. Diese einzelne Person kann grundsätzlich nicht einwenden, dass ihr Persönlichkeitsrecht gegen eine Veröffentlichung des Bildes spricht, weil eben durch das Foto der Gesamtcharakter der Veranstaltung wiedergegeben wird. Hier steht dem Recht auf Bildnisschutz das Recht der Öffentlichkeit auf Berichterstattung entgegen. Auch in Fällen, in denen Fotografien von Personen lediglich als Beiwerk zu Landschaftsaufnahmen aufgenommen werden, besteht kein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht.
Gleichzeitig könnte man auch eine konkludente oder auch in zahlreichen Fällen ausdrückliche Einwilligung darin sehen, sich für eine Sportveranstaltung anzumelden und entsprechend innerhalb der Teilnahmebedingungen auch ein Einverständnis zu erklären, dass Fotografien gefertigt und auch veröffentlicht werden dürfen. Dies ist bei den meisten Sportveranstaltungen auch so geregelt.


und:


http://www.hans-bredow-institut.de/ws-lehr/lehre/wise2002-03/hannover/blockc_materialien.pdf


3) Bilder von Personenansammlungen, § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG
- Kein Einwilligungserfordernis bei Bildnissen von Versammlungen, Aufzügen etc.
(auch: Sportveranstaltungen, Empfänge, Bälle)
- Grund: Teilnehmer wenden sich an und agieren in der Öffentlichkeit, daher auch meist
Einwilligung in Publikation vorausgesetzt




==>offenbar gibt es keine rechtlichen Bedenken bzgl. der Veröffentlichung von Sportbildern. Die letzte Begründung ist recht einleuchtend.


Kübi

JAKOB
21.01.2006, 20:54
wenn du als offizieller an einem sportereignis bilder der spieler/sportler machst, wird kein richter dich verurteilen...egal ob der spieler damit einverstanden ist oder nicht.
als spieler muss er das risiko der veröffentlichung akzeptieren.

JL
21.01.2006, 20:58
wenn du als offizieller an einem sportereignis bilder der spieler/sportler machst, wird kein richter dich verurteilen...egal ob der spieler damit einverstanden ist oder nicht.
als spieler muss er das risiko der veröffentlichung akzeptieren.Bist Du sicher das auch auf minderjährige zutrifft ???? Ich bin da skeptisch ?!

JAKOB
21.01.2006, 21:04
Bist Du sicher das auch auf minderjährige zutrifft ???? Ich bin da skeptisch ?!

weshalb nicht? solange das kein geschlossener anlass ist? kunstturnerinnen sind auch so jung!

JL
21.01.2006, 21:06
weshalb nicht? solange das kein geschlossener anlass ist? kunstturnerinnen sind auch so jung!Wenn ein Kind auf Wunsch der Eltern Handball spielt müssten die zustimmen der Veröffentlichung auch wenn es eine öffentliche Sportveranstaltung ist zu der jeder rein kann .... habe da mal vor langer Zeit was dazu gelesen - finde es aber nicht ...

Beispiel damals war ein Sommerfest einer Schule ... da ist auch alles öffentlich aber dennoch mit Vorsicht zu genießen ...

schmedu
22.01.2006, 02:30
Unglaublich.
Ich war gestern Samstag am Handballländerspiel
Schweiz vs. Portugal

Neben mir diversen Fotografen.
u.a. 1xKeystone und 1xReuters.

Ich glaubt es nicht.
Alle Fotografen habe mit Blitz fotografiert,
und das bei einem Länderspiel.
Egal ob 24-70 oder 70-200.

Hat mich ein wenig überrascht und so war
ich am Schluss der einzige ohne Blitz
(ich hatte ihn absichtlich nicht mitgenommen,
weil es im Normalfall ja sowieso verboten ist.)

Naja, auf jeden Fall hat es mich extrem erstaunt.
Abgefahren, oder nicht?

@Jonny, Deine Bilder sind übrigens sehr gut geworden!!!

ehemaliger Benutzer
22.01.2006, 08:23
Also jemand der etwas professioneller als Fotograf auftritt wird auch als solcher erkannt. Leute vor Ort die nicht damit einverstanden wären, dass ihre Kids fotografiert werden sagen es dir schon. Ich hatte gestern so einen ähnlichen Fall: Ich wollte für ein Siegesfoto alle Kinder von einem Kinderlauf fotografieren (waren nur 8), eine hat geweint (jetzt nicht wegen mir, sondern weil sie ihrer Meinung so schlecht gelaufen ist). Ich hab ihr gesagt wenn du nicht am Foto drauf sein willst, dann kannst du dich nachher nicht aufregen. Gabs nämlich auch schon, dass sich Eltern beschweren, dass nicht alle Kinder gleich behandelt werden (ist wieder der andere Fall *G*).

Und genauso isses beim Sport auch: Wenn sich jemand nicht aufregt dann kann er nachher auch nix sagen.

Ich habe in Medienrecht gelernt, dass es zwei Arten der Zustimmung gibt, dass man eine Person fotografieren bzw. die Bilder veröffentlichen kann:

1) Wenn es ganz klar per Vertrag geregelt wird
2) Wenn es mündlich abgeklärt ist (und dazu zählt auch dass ein Sportreporter Match fotografiert, denn es ist ja nur deswegen vor Ort)

Dagegen kann der Sportler nur nachträglich etwas machen, wenn er sagt er ist doch nicht damit einverstanden. Dann kann er theoretisch eine Veröffentlichung der Bilder erwirken. Auch nur theoretisch weil beim Sport das ganze praktisch nicht vorkommt. Jeder ist froh wenn er in der Zeitung ist, das fängt bei den Kids an und hört bei älteren Menschen auf.

Wenn es kritisch wird, dann bekommt man eh keine Akkreditierung und die Sache erledigt sich von selbst.

ehemaliger Benutzer
22.01.2006, 08:26
Unglaublich.
Ich war gestern Samstag am Handballländerspiel
Schweiz vs. Portugal

Neben mir diversen Fotografen.
u.a. 1xKeystone und 1xReuters.

Ich glaubt es nicht.
Alle Fotografen habe mit Blitz fotografiert,
und das bei einem Länderspiel.
Egal ob 24-70 oder 70-200.

Hat mich ein wenig überrascht und so war
ich am Schluss der einzige ohne Blitz
(ich hatte ihn absichtlich nicht mitgenommen,
weil es im Normalfall ja sowieso verboten ist.)

Naja, auf jeden Fall hat es mich extrem erstaunt.
Abgefahren, oder nicht?

@Jonny, Deine Bilder sind übrigens sehr gut geworden!!!

Ich bin auch erstaunt, dass Leute weiterrauchen auch wenn sie eine Angina haben. Jeder muss für sich selbst entscheiden wie er am besten fotografiert. Du kannst zwar für dich selbst sagen blitzen ist käse, aber ob ein Bild oder schlecht ist hängt letztendlich primär nicht von der Technik sondern Motiv ab (besser ein geblitztes Superbild, als 100 langweilige Herumstehfotos).

Aber die Diskussion hatten wir schon, ich finde es müßig dass es immer wieder erwärmt wird und ich denke mit der Meinung bin ich gewiss nicht alleine. Schön sind Blitzfotos nicht, wenn sie ganz klar als solche erkannt werden. Wenn alle geblitzten Foto wie Jonny seine aussehen würden, dann wäre die Welt schön :)

Werner Ruf
22.01.2006, 08:44
Na also die Bilder sind doch viel ansehnlicher wie die wie die alten Herren die du seinerzeit bei Handball von der Insel abgelichtet hast. Du scheinst dich an meine Motivvorschläge zu halten. ;)

Die Mädels gehen richtig schön zur Sache und schenken sich nichts. du hast die Action toll eingefangen.