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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Canon EF 600 mm 4,0 L



Benutzer
28.02.2006, 12:24
Wer eins sucht, bei Eb.... wird gerade ein 13 Jahre altes verkauft 7594533272

choiceme
28.02.2006, 12:36
Wer eins sucht, bei Eb.... wird gerade ein 13 Jahre altes verkauft 7594533272

Also quasi wie neu! *g*

reneberlin
28.02.2006, 12:48
hallo

das alter wäre mir egal - kleiner check bei canon und gut.
aber ohne IS ist nix ....

gruss

rené

Werner Ruf
28.02.2006, 13:00
Wer eins sucht, bei Eb.... wird gerade ein 13 Jahre altes verkauft 7594533272

Wieso 13 Jahre in der Beschreibung steht ca. 7 Jahre

Benutzer
28.02.2006, 13:05
Wieso 13 Jahre in der Beschreibung steht ca. 7 Jahre

Und der zweite Buchstabe hinten auf dem Bajonett ist ein H.

Dirk Barmeyer
28.02.2006, 15:19
Hallo,

danke für den Hinweis, wenn ich das Geld hätte ....

Was mich aber immer mehr nervt ist dieser Schwachsinn mit "Privatverkauf, daher kein Rückgaberecht".
Viele Grüße
Dirk

Thomas MARTH
28.02.2006, 17:11
Und der zweite Buchstabe hinten auf dem Bajonett ist ein H.

Kannst Du mehr Info's geben wegen den Buchstaben auf den Onjektiven?
VG
Thomas

Rauti
28.02.2006, 17:13
Kannst Du mehr Info's geben wegen den Buchstaben auf den Onjektiven?
VG
Thomas

Guxxt du hier: http://www.the-digital-picture.com/Canon-Lenses/Canon-Lens-Aging.aspx

bissu schlauer ;)

Grüße Rauti

Thomas MARTH
28.02.2006, 17:14
Guxxt du hier: http://www.the-digital-picture.com/Canon-Lenses/Canon-Lens-Aging.aspx

bissu schlauer ;)

Grüße Rauti

habigeguggt.
Danke

Nightdriver
28.02.2006, 17:46
Das heißt das Baujahr ist 93, Kaufdatum wird dann wohl 99 Sein.

Ob das realistisch ist das ein Objektiv 6 Jahre beim Händler ist, ist ne andere Sache, ich habe davon keinen Plan.

zuendler
28.02.2006, 18:21
nach dem bajonetwechsel hat mein 600er jetzt auch ein neues baujahr...

matze_k
28.02.2006, 23:04
Guxxt du hier: http://www.the-digital-picture.com/Canon-Lenses/Canon-Lens-Aging.aspx

bissu schlauer ;)

Grüße Rauti
danke fuer die info, ist gut zu wissen! der neugierde halber gleich mal auf meine linsen gespickt, auf meinem 16-35 steht gar nix der gleichen... :confused:

gruss

juli29
28.02.2006, 23:43
"Privatverkauf, daher kein Rückgaberecht".


Naja wenn er Privat wäre, wäre es sinnvoll, aber im Auktionstext steht ja schon das er Berufsfotograf ist, daher eben nicht Privat, da er kann er mit edm Satz nichts ausschließen...

Detlev Rackow
01.03.2006, 00:01
Naja wenn er Privat wäre, wäre es sinnvoll, aber im Auktionstext steht ja schon das er Berufsfotograf ist, daher eben nicht Privat, da er kann er mit edm Satz nichts ausschließen...


Du kannst auch privat keine Gewährleistung ausschließen.

Ciao,

Detlev

Maik Fietko
01.03.2006, 00:18
Du kannst auch privat keine Gewährleistung ausschließen.

Woher hast du denn den Schwachsinn ? Logisch geht das :

http://www.knoop.de/kauf.htm
http://www.knetfeder.de/kleinkariert/recht-eu.html

zuendler
01.03.2006, 00:25
und was der von beruf macht ist doch egal.
wichtig ist nur, dass er nicht als händler verkauft, sondern als privatperson.

*Claus*
01.03.2006, 01:45
Falsch. Klar kann man als Privatmann beim Verkauf die Gewährleistung ausschliessen.




Du kannst auch privat keine Gewährleistung ausschließen.

Ciao,

Detlev

*Claus*
01.03.2006, 01:49
Ist nicht egal. Wenn er Berufsfotograf ist, dann

1. ist er Unternehmer i.S. des UStG und muss die USt beim Verkauf ausweisen (die Vorsteuer hat er sich ja als Berufsfotograf (gewerblich oder freiberuflich ja auch geholt) und abführen (und der Käufer ggf. als Vorsteuer wieder geltend machen kann)
2. kann er als Berufsfotograf die Gewährleistung nicht ausschliessen, was er nach aussen wohl signalisieren möchte.


und was der von beruf macht ist doch egal.
wichtig ist nur, dass er nicht als händler verkauft, sondern als privatperson.

ehemaliger Benutzer
01.03.2006, 04:28
Ist nicht egal. Wenn er Berufsfotograf ist, dann

1. ist er Unternehmer i.S. des UStG und muss die USt beim Verkauf ausweisen (die Vorsteuer hat er sich ja als Berufsfotograf (gewerblich oder freiberuflich ja auch geholt) und abführen (und der Käufer ggf. als Vorsteuer wieder geltend machen kann)
2. kann er als Berufsfotograf die Gewährleistung nicht ausschliessen, was er nach aussen wohl signalisieren möchte.


Das stimmt so nicht. Erstens ist die Pflicht zum Abführen von Umsatzsteuer abhängig vom erzielten Umsatz und trifft bis zu einer gewissen Freigrenze nicht zu. Zweitens trifft sie bei einem Privatverkauf überhaupt nicht zu. Ein Berufsfotograf kann seine Objektive genauso privat verkaufen wie ein Autohändler seinen Privat-PKW privat verkaufen darf.

Dirk Barmeyer
01.03.2006, 10:11
Hallo,

ich schlage vor, ihr solltet euch mal beim Anwalt informieren, damit ihr nicht selbst mal in die Fallen tretet.
Das ganze hat mit der Umsatzsteuer nichts zu tun. Wenn ein Berufsfotograf sein privates Objektiv verkauft hat er auch wenig Probleme (mal abgesehenvom Nachweis). Wenn ich als Rechtsanwalt und Steuerberater aber mein beruflich genutzes Auto verkaufe kann ich ebensowenig wie ein Kfz-Händler einem Verbraucher gegenüber die Rückgabe und Gewährleistung ausschließen.
Viele Grüße
Dirk

choiceme
01.03.2006, 10:20
Natürlich kann er die Garantie ausschliessen, ist sein gutes Recht.

Maik Fietko
01.03.2006, 10:37
Natürlich kann er die Garantie ausschliessen, ist sein gutes Recht.

Informier dich erstmal was der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung is, bevor du so einen Müll schreibst.
Eine Garantie is eine freiwillige Leistung des Herstellers, und meisten an bestimmte Bedingungen geknüpft, sie gilt zusätzlich zur Gewährleistung. Als Privatmann kann ich Garantie geben, muss es aber nich. Also brauche ich sie nicht auszuschliessen, wenn ich sie von vornherein garnicht erst gewähre.
Die Gewährleistung (eigentlich Sachmangelhaftung) is vom Gesetzgeber vorgeschrieben, sie gilt 2 Jahre, und kann bei Gebrauchtwaren auf 1 Jahr eingeschränkt werden. Allerdings gilt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr, sprich, ich muss nachweisen das der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Als Privatmann kann ich bei Privatverkauf diese Gewährleistung ausschliessen. Tue ich das nich, muss ich für Mängel geradestehen.
Mit einem Satz, wie "Keine Garantie, da Privatverkauf" habe ich als Käufer von Gebrauchtware weiterhin 2 Jahre Gewährleistung !
In unseren Fall, beim 4/600L, müsste unser Herr Berufsfotograf also 2 Jahre lang für Mängel gradestehen, da er die Gewährleistung weder verkürzt, noch ausgeschlossen hat ! Die Beweislastumkehr nach 6 Monaten gilt nur bei Kauf Verbraucher-Unternehmer.

*Claus*
01.03.2006, 16:46
Du sprichst den Kleinunternehmer gem UStG an. Wenn er Berufsfotograf sein sollte, also sollte er seinen Lebensunterhalt damit erzielen und keine USt-Pflicht bestehen, dürften seine Umsätze nicht grösser als 17.500 bzw 50.000 Euro (glaube ich) sein. Das ist eher unwahrscheinlich, deshalb wird er aller Voraussicht nach USt-pflichtig sein.

Das ein Berufsfotograf seine Objektive privat verkauft, glaubt nicht nur seine Finanzbehörde kaum.


Das stimmt so nicht. Erstens ist die Pflicht zum Abführen von Umsatzsteuer abhängig vom erzielten Umsatz und trifft bis zu einer gewissen Freigrenze nicht zu. Zweitens trifft sie bei einem Privatverkauf überhaupt nicht zu. Ein Berufsfotograf kann seine Objektive genauso privat verkaufen wie ein Autohändler seinen Privat-PKW privat verkaufen darf.

zuendler
06.03.2006, 09:59
knapp 4000€ hats gebracht, gut zu wissen wenn man so eins hat :p