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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Canon Kamerasysteme mieten



Benutzer
03.04.2006, 13:53
Hi,

fuer alle die erst einmal testen wollen:

http://www.ppl.de/index.php?option=com_content&task=view&id=21&Itemid=34

Der Haendler ist in Karlsruhe.

Gruss,

choiceme
03.04.2006, 14:55
170€ bzw. 100€ für 'ne 1'er zu mieten (wohlgemerkt: pro Tag!) finde ich ziemlich heftig. Dann doch lieber online bestellen und nach 14 Tagen zurückschicken. Topvision (www.topvision.lu) bietet übrigens ein 30 Tage Rückgaberecht an, zu ganz vernünftigen Preisen (besonders das 24-105L für 925€).

Benutzer
03.04.2006, 15:13
Ist schon klar, dass es nicht billig ist, aber besser getestet als etwas zu kaufen, was einem dann doch nicht liegt.

Und die Masche mit kaufen, 14 Tage intensiv testen und dann GEBRAUCHT einpacken und dem Haendler wieder vor die Fuesse knallen, ist zwar legal aber wie ich finde, gelinde gesagt ne Freichheit, ohne Dich damit jetzt persoenlich gemeint zu haben. ;) Der neachste zahlt die Zeche, bestenfalls der Haendler, der die Ware dann wegen Wertminderung teilabschreiben darf.

Gruss,

choiceme
03.04.2006, 15:24
Glaub mir, wenn ich etwas zurük schicke, wirst du keinen Unterschied feststellen können. Ich rede ja auch nicht davon, die Ware auf ihre Stabilität mir einen Hammer zu prüfen. lol

powermaxi2000
03.04.2006, 16:19
Ich kann nur den Kopf schütteln...
Es ist unfassbar wo wir mittlerweile gelandet sind...

ehemaliger Benutzer
03.04.2006, 16:23
Tja,

und wenn man dann selber einmal solch einen Rückläufer als neues Teil zugeschickt bekommt, wird ein Posting eröffnet, nach dem Motto :

Mein OVP war nicht versiegelt, oder ähnlich.

Maik Fietko
03.04.2006, 16:24
170€ bzw. 100€ für 'ne 1'er zu mieten (wohlgemerkt: pro Tag!) finde ich ziemlich heftig. Dann doch lieber online bestellen und nach 14 Tagen zurückschicken. Topvision (www.topvision.lu (http://www.topvision.lu)) bietet übrigens ein 30 Tage Rückgaberecht an, zu ganz vernünftigen Preisen (besonders das 24-105L für 925€).

Wenns nur 170, bzw. 100€ wären. Du musst aber auch noch Kaution in bar, durch Scheck oder Kreditkarte in Höhe des Neuwertes der Mietgegenstände hinterlegen ! Und dann bekommst du eine abgenudelte Kamera, oder Objektiv ! Ne, ohne mich. Und wieviel Euro sollen das sein, beim 1,8/200L ? Das Teil gibs nich mehr neu.

http://www.ppl.de/index.php?option=com_content&task=view&id=26&Itemid=39

choiceme
03.04.2006, 16:28
Wenns nur 170, bzw. 100€ wären. Du musst aber auch noch Kaution in bar, durch Scheck oder Kreditkarte in Höhe des Neuwertes der Mietgegenstände hinterlegen ! Und dann bekommst du eine abgenudelte Kamera, oder Objektiv ! Ne, ohne mich. Und wieviel Euro sollen das sein, beim 1,8/200L ? Das Teil gibs nich mehr neu.

http://www.ppl.de/index.php?option=com_content&task=view&id=26&Itemid=39 (http://www.ppl.de/index.php?option=com_content&task=view&id=26&Itemid=39)

Ich habe gestern eines auf eBay gesehen, was für eine Rarität. http://cgi.ebay.de/Canon-EF-1-8-200mm-L-Teleobjektiv_W0QQitemZ7603681972QQcategoryZ80373QQ ssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem
Geht noch 2 Stunden, falls jemand Interesse hat, steht gerade mal erst bei 2.600€ :D

5000 DM, es ist unfassbar wo wir mittlerweile gelandet sind...:(

choiceme
03.04.2006, 16:29
Tja,

und wenn man dann selber einmal solch einen Rückläufer als neues Teil zugeschickt bekommt, wird ein Posting eröffnet, nach dem Motto :

Mein OVP war nicht versiegelt, oder ähnlich.

Dann ab zurück damit, wozu gibt es das Fernabgesetz? ;)

Maik Fietko
03.04.2006, 16:34
Und die Masche mit kaufen, 14 Tage intensiv testen und dann GEBRAUCHT einpacken und dem Haendler wieder vor die Fuesse knallen, ist zwar legal aber wie ich finde, gelinde gesagt ne Freichheit, ohne Dich damit jetzt persoenlich gemeint zu haben. ;) Der neachste zahlt die Zeche, bestenfalls der Haendler, der die Ware dann wegen Wertminderung teilabschreiben darf.

Gruss,

Wenn der Händler eventuell vorhandene Gebrauchsspuren nich berechnet, und das Objektiv weiterhin als neu verkauft, is das sein Problem. Viele Händler haben mittlerweile eine Klausel in ihren AGBs das bei Benutzungsspuren der Käufer zahlen muss.

Peter Grüner
03.04.2006, 16:39
Hallo,

ich gebe hier mal zwei Statements ab:

1. Das Fernabsatzgesetz nutzen um vorsätzlich eine Kamera oder ein Objektiv zu mieten finde ich persönlich einfach nur "*******". Gut man muß erstmal den Kaufpreis vorlegen, ob das jeder kann sei dahingestellt.

2. Habe ich dort bereits einmal ein Objektiv gemietet und bin mit dem Service sehr zufrieden. Die Leute sind für Gespräche offen, Ihre Preise (zum Verkauf) schon am oberen Ende angesiedelt. Die Mietpreise sind im Vergleich zu den USA etwas happig, aber dennoch werde ich sicher mal wieder etwas dort mieten - sei es nur, um etwas auszuprobieren.

Gruß,

Peter

Benutzer
03.04.2006, 16:40
Dann ab zurück damit, wozu gibt es das Fernabgesetz? ;)

Genau, immer weiter in der Kette, bis eines Tages ein Dummer aufsteht, der nach fuenf oder mehr Vorkunden nichts bemerkt und die Kamera behaelt, obwohl mit ihr schon 200 Fotos gemacht wurden.

Naja, wenigstens weiss er nix davon ... also wird es ihn auch nicht stoeren. Und der Garantie schadet es auch nicht, weil ja ein NEUGERAET ;-( Aber bloed find ichs schon. Nur meine Meinung.

Gruesslies,

choiceme
03.04.2006, 17:01
Genau, immer weiter in der Kette, bis eines Tages ein Dummer aufsteht, der nach fuenf oder mehr Vorkunden nichts bemerkt und die Kamera behaelt, obwohl mit ihr schon 200 Fotos gemacht wurden.

Naja, wenigstens weiss er nix davon ... also wird es ihn auch nicht stoeren. Und der Garantie schadet es auch nicht, weil ja ein NEUGERAET ;-( Aber bloed find ichs schon. Nur meine Meinung.

Gruesslies,

Stimmt ja irgendwie. Nur ist es auch vollkommen bescheuert, wenn man z.B. ein Auto kauft, mir roter Nummer fährt und nach ein paar Monaten und 10.000km später das Auto als Neuwagen verkaufen darf (weil es noch nicht angemeldet wurde, keine EZ)...auch irgendwie blöd!

Andreas Schilling
03.04.2006, 17:37
Stimmt ja irgendwie. Nur ist es auch vollkommen bescheuert, wenn man z.B. ein Auto kauft, mir roter Nummer fährt und nach ein paar Monaten und 10.000km später das Auto als Neuwagen verkaufen darf (weil es noch nicht angemeldet wurde, keine EZ)...auch irgendwie blöd!

Äpfel - Birnen :D


1. Das Fernabsatzgesetz nutzen um vorsätzlich eine Kamera oder ein Objektiv zu mieten finde ich persönlich einfach nur "*******". Gut man muß erstmal den Kaufpreis vorlegen, ob das jeder kann sei dahingestellt.

100 prozentige Zustimmung.

Cava
03.04.2006, 20:11
Glaub mir, wenn ich etwas zurük schicke, wirst du keinen Unterschied feststellen können. Ich rede ja auch nicht davon, die Ware auf ihre Stabilität mir einen Hammer zu prüfen. lol

Das glaubst du doch selber nicht, oder testest du die Kamera im Reinraum und mit Handschuhen?

Christoph Hemker
03.04.2006, 20:11
Ich finde es gut, dass man Ware die nicht den Erwartungen entspricht zurückschicken darf. Schließlich hat der Händlier ja sonst kaum einen Service zu bieten. Ich finde auch, dass man im Laden gekaufte Artikel noch nach zwei Wochen zurückgeben können sollte, wenn man sich mal überlegt, wie teilweise die Leute von Verkäufern abgezockt werden, auf deren Urteil man sich als Kunde eigentlich verlassen können sollte.. sollte.. sollte.

Wenn man als Kunde ein Gerät erhält, dass schonmal jemand anders in der Hand gehalten hat, ist das auch nichts anderes, als hätte man sich im Laden eines gekauft. Da ist es schließlich auch erlaubt, das Gerät was man kauft im Laden noh zu testen (nur im Laden, was Schwachsinn ist, da man es dort wohl kaum ausreichend testen kann auch wenn manche Händler auch hier eine eintägige Rückgabefrist gewähren und da ist man wieder in exakt der gleichen Situation wie beim Internetkauf)

pro Fernabsatzgesetz...

Cava
03.04.2006, 20:42
Ich finde es gut, dass man Ware die nicht den Erwartungen entspricht zurückschicken darf.

Es macht einen Unterschied, ob ein Gerät nicht den Erwartungen entspricht, oder man es voll in der Absicht bestellt, es zwei Wochen zu nutzen und dann zurück zu schicken, weil man es sich eigentlich nicht leisten kann.

choiceme
03.04.2006, 21:30
Es macht einen Unterschied, ob ein Gerät nicht den Erwartungen entspricht, oder man es voll in der Absicht bestellt, es zwei Wochen zu nutzen und dann zurück zu schicken, weil man es sich eigentlich nicht leisten kann.

Nur kaufe ich mir keine Objektive die ich a) mir nicht leisten kann & b) nicht sowieso die Absicht habe, zu behalten.

Und ja, ich kann ein Objektiv 14 Tage testen ohne Gebrauchsspuren zu hinterlassen!


Wenn man als Kunde ein Gerät erhält, dass schonmal jemand anders in der Hand gehalten hat, ist das auch nichts anderes, als hätte man sich im Laden eines gekauft. Da ist es schließlich auch erlaubt, das Gerät was man kauft im Laden noh zu testen (nur im Laden, was Schwachsinn ist, da man es dort wohl kaum ausreichend testen kann auch wenn manche Händler auch hier eine eintägige Rückgabefrist gewähren und da ist man wieder in exakt der gleichen Situation wie beim Internetkauf)

pro Fernabsatzgesetz...

Da stimme ich dir zu. Im Laden werden auch andauern Objektive und Kameras ausgepackt zum begrabschen. Mir wurde fast schlecht, als ich nach einem Reinigungstuch fragte, und mir die Verkäuferin per frischen Fingerabdruck auf ein nagelneues Tamron 28-75 XR demonstrierte, wie leicht dieser sich entfernen ließ!! Ich bin FÜR ein 14-tägiges Rückgaberecht im Einzelhandel.

Übrigens ist es auch klar, dass man die Ware nicht wie sein Eigentum benutzen soll. Eine Wertminderung wird dem Käufer berechnet, der gebrauchte Ware zurücksendet. So steht aus auch im Fernabgesetz!

Christoph Hemker
04.04.2006, 11:17
Es macht einen Unterschied, ob ein Gerät nicht den Erwartungen entspricht, oder man es voll in der Absicht bestellt, es zwei Wochen zu nutzen und dann zurück zu schicken, weil man es sich eigentlich nicht leisten kann.

Ja, da bin ich Deiner Meinung. Da ist aber nicht das Gesetzt dran Schuld, sondern die Leute die es ausnutzen. Da müsste man dann ne Liste führen, wie oft jemand schonmal wieder etwas zurückgegeben hat und dann den Händler entscheiden lassen, ob er seine Ware dem Kunden zuschickt..

Andreas Schilling
04.04.2006, 11:21
Da müsste man dann ne Liste führen, wie oft jemand schonmal wieder etwas zurückgegeben hat und dann den Händler entscheiden lassen, ob er seine Ware dem Kunden zuschickt..

Das ist bei vielen Shops (zumindest bei einigen PC-Shops) schon der Fall. Es gibt sogar einige Shops die sich untereinander austauschen und eben eine solche Liste mit "14-Tage-Ausnutzern-zum-leihen-und-weniger-zum-testen" führen.

Alex K.
04.04.2006, 11:41
Letztlich zahlen die Leute die Zeche, die das Fernabsatzgesetz nicht ausnutzen.

choiceme
04.04.2006, 11:42
Das ist bei vielen Shops (zumindest bei einigen PC-Shops) schon der Fall. Es gibt sogar einige Shops die sich untereinander austauschen und eben eine solche Liste mit "14-Tage-Ausnutzern-zum-leihen-und-weniger-zum-testen" führen.

Größter Versandhandel der so eine Liste führt ist der Otto Versand. Schickt ein Kunde mehr als 50% seiner Sendungen zurück, steht er auf der schwarzen Liste und kann dort keine Ware mehr kaufen. Ist aber auch kein lückenloser Schutz, es gibt doch soviele Leute wo die Ware versandt werden kann (Mitbewohner, Nachbarn, Verwandte in der Umgebung, Freunde etc.).

Christoph Hemker
04.04.2006, 11:46
aber wenn sowas bekannt wäre, dann würden sich die Leute nicht so einfach überreden lassen, für andere Leute Sachen zu bestellen..

verjährt die Liste bei Otto denn irgendwann? -> wenn nicht, wäre es nicht gut