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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : GIMA: keine Garantie auf Reparatur?



_tom_
10.11.2006, 16:06
Hallo,

ich hätte gerne mal Eure Meinung zu einer Reparatur durch GIMA, und die Probleme die ich damit habe. Ich habe ein EF 85/f1,8, gekauft im Mai 2004, d.h. Gewährleistung bis Mai 2006. Mein Verständnis ist, dass 1 Jahr Garantie durch den Hersteller (Canon) und ein weiteres Jahr Gewährleistung (durch den Händler) gegeben wird. Reparaturen innerhalb der Gesamtfrist von 2 Jahren werden in der Praxis durch Canon und Auftragswerkstätten kostenlos abgewickelt.

zu meinem Problem:

(1) Irgendwann im letzten Jahr stellte ich Probleme mit dem AF am EF85/1.8 fest, er hat sich teilweise schlicht nicht mehr bewegt.

(2) Es erfolgte eine erste Reparatur bei GIMA. Ich zitiere aus dem Lieferschein

"Objektiv teilweise demontiert, Autofocus-Antrieb repariert, teilerneuert und justiert"

(3) Anfang 2006 stelle ich fest, dass wieder dasselbe Problem vorliegt. Es erfolgt eine zweite Reparatur bei GIMA, immer noch innerhalb der 2 Jahresfrist. Ich zitiere aus dem Lieferschein

"Objektiv teilweise demontiert. Elektronikplatine repariert. Unterbrechung behoben. Wir bedauern, dass Ihr Gerät nicht einfwandfrei funktionierte."

(4) Jetzt habe ich festgestellt, dass das Problem WIEDER vorliegt. Ich war heute bei der GIMA, und habe mit dem Geschäftsführer Herrn Michael Arauner gesprochen. Dieser hat knallhart auf die Gesetzeslage verwiesen und gesagt, die Reparatur sei jetzt kostenpflichtig, da ausserhalb der Garantie / Gewährleistung.

Meine Frage:

Herr Arauner hat mir auch bestätigt, dass wenn ich am letzten Tag der Zweijahresfrist eine kostenlose Reparatur durchführen lassen, und der Defekt - sagen wir - nach einer Woche wieder auftritt, gibt es KEINERLEI weitere Garantie durch GIMA auf die Reparatur.

Ich finde es ist klar erkennbar, dass ich offenbar ein Gurkenobjektiv erwischt habe. Ich habe freundlich und bestimmt Herrn Arauner darauf hingewiesen und an seine Kulanz appelliert. Dies hat er demonstrativ abgewiesen.

Ist die Rechtslage wirklich so wie von Herrn Arauner beschrieben? Gibt es eine Möglichkeit direkt an Canon heranzutreten? Findet Ihr den beschriebenen Fall so in Ordnung. Muss ich das akzeptieren?

Ich bin dankbar für Eure Meinung und Hinweise

Gruß

/thomas

Benutzer
10.11.2006, 16:29
in so einer situation ( und ich sowieso überhaupt nur noch !! ) würde ich viel eher zu canon gehen, als in eine private werkstatt. schicke dein objektiv zu canon und schildere dein problem. lege auch eine kopie der raparaturberichte dazu ! du musst immer bedenken...canon ist ein konzern und repariert dir eher etwas kostenlos als eine firma, bei der dem boss dann am monatsende 100.- im eigenen geldbeutel fehlen.....

lg bernard


ach ja...herr arauner hat mich einmal am telefon so abgekanzelt, also ob ich ein 8 jähriger schulbub wäre....

Georg
10.11.2006, 16:44
Hallo,

ich hätte gerne mal Eure Meinung zu einer Reparatur durch GIMA, und die Probleme die ich damit habe. Ich habe ein EF 85/f1,8, gekauft im Mai 2004, d.h. Gewährleistung bis Mai 2006. Mein Verständnis ist, dass 1 Jahr Garantie durch den Hersteller (Canon) und ein weiteres Jahr Gewährleistung (durch den Händler) gegeben wird. Reparaturen innerhalb der Gesamtfrist von 2 Jahren werden in der Praxis durch Canon und Auftragswerkstätten kostenlos abgewickelt. ...


Du hast nur 1 Jahr Herstellergarantie, in der Du es kostenlos bei Canon reparieren lassen kannst. Schau mal auf die Garantiekarte. Mit der Händlergewährleistung hat Canon nicht zu tun, da mußt Du Dich schon an den Händler wenden, da er dann die Reparatur über Canon abwickeln muss. Aber die Gewährleistung deckt nur Fehler ab, die bereits bei der Auslieferung bestanden haben, dass das so ist, muß nach 6 Monten (davor nicht) vom Käufer nachgewiesen werden, sonst kann (muss aber nicht) der Händler die Gewährleistung verweigern. GIMA verhält sich korrekt, ob Canon kulanter ist, kann ich nicht sagen.

_tom_
10.11.2006, 17:11
Wenn ich richtig drüber nachdenke, und das ist nur mein persönlicher, emotionaler Eindruck, hat GIMA zweimal die Chance gehabt, das Objektiv vernünftig zu reparieren, und zweimal haben sie es nicht geschafft. Hinzu kommt die arrogante Art von Herrn Arauner. Vielleicht will GIMA einfach keine Kunden.

Mein persönliches Fazit wäre: GIMA meiden. Ich werde mal bei Canon nachhaken, auch wenn die reine Rechtslage klar ist, so ist genauso klar, dass es nicht MEINE Schuld ist, dass das Objektiv kaputt ist. Ich habe es stets wie ein rohes Ei behandelt. Kulanz hielte ich für angemessen.

Auch fand ich die Behandlung durch die GIMA angestellte mehr als unfreundlich: Patzig wurde ich angemacht: Sie sei ja schliesslich keine Juristin und könne mir nicht die Rechtslage erklären, aber jedenfalls werde GIMA das Objektiv nur kostenpflichtig reparieren.

Ich denke, es ist nur fair, solche Vorkommnisse auch in einer Öffentlichkeit wie hier zu diskutieren.

/thomas

roda
10.11.2006, 17:15
Hallo, was steht denn in den AGB´s der GIMA zu durchgeführten Reparaturen? Kann man sich so einfach aus der Verantwortung stehlen? Frag doch mal beim Verbraucherschutz oder bei Canon direkt nach der rechtlichen Lage.


Viel Glück

Rolf

_tom_
10.11.2006, 17:25
Hallo, was steht denn in den AGB´s der GIMA zu durchgeführten Reparaturen? Kann man sich so einfach aus der Verantwortung stehlen? Frag doch mal beim Verbraucherschutz oder bei Canon direkt nach der rechtlichen Lage.


Viel Glück

Rolf

Danke, das werde ich am Montag auf jeden Fall machen. Ich werde hier dann berichten.

/t

JürgenR
10.11.2006, 17:33
Meine Frage:

Herr Arauner hat mir auch bestätigt, dass wenn ich am letzten Tag der Zweijahresfrist eine kostenlose Reparatur durchführen lassen, und der Defekt - sagen wir - nach einer Woche wieder auftritt, gibt es KEINERLEI weitere Garantie durch GIMA auf die Reparatur.

Ich finde es ist klar erkennbar, dass ich offenbar ein Gurkenobjektiv erwischt habe. Ich habe freundlich und bestimmt Herrn Arauner darauf hingewiesen und an seine Kulanz appelliert. Dies hat er demonstrativ abgewiesen.

Ist die Rechtslage wirklich so wie von Herrn Arauner beschrieben? Gibt es eine Möglichkeit direkt an Canon heranzutreten? Findet Ihr den beschriebenen Fall so in Ordnung. Muss ich das akzeptieren?


Das ist so, allerdings auch in anderen Bereichen. Die Garantie wird dadurch nicht verlängert.
Ich kenne ähnliche Fälle aus dem Autobereich. Wenn dort eine Garantiereparatur kurz vor deren Ablauf gemacht wird und der Fehler danach wieder auftritt, kann man allerhöchstens auf Kulanz hoffen.
Auf normale Reparaturarbeiten hat man in dem Bereich zwar im Regelfall eine gewisse Garantiezeit, aber das betrifft nicht Garantiearbeiten.

Ansonsten hätte man im Falle eines immer wieder auftretenden Fehlers unter Umständen ewige Garantie, wenn dieser alle paar Monate auftritt und dann wieder repariert wird. Ist zwar unbefriedigend für dich, aber nicht zu ändern.

Ich würde an deiner Stelle mit Canon direkt Kontakt aufnehmen und dort die Sachlage schildern. Wenn du Glück hast, lassen sie sich erweichen und machen es auf Kulanz.

Jürgen

_tom_
10.11.2006, 17:38
Danke für Eure sachlichen Hinweise!

Mein Fazit: Von der Rechtslage her handelt GIMA korrekt, Kulanz würde wohl eher durch Canon als durch GIMA eventuell noch kommen können. Ich werde es probieren. Ärgerlich ist es jedenfalls, und ich habe wieder was gelernt.

/t

Otto Behrens
10.11.2006, 17:49
ich würde auch versuchen, Canon zu "nerven". Meiner Meinung nach ist es für den Käufer ungünstig, dass es zwei verschiedene Fehler anscheinend waren und es jetzt noch nicht klar ist, welcher Fehler nun vorliegt.

Hier kann man nur an die Kulanz von Canon appellieren. Ich persönlich würde mich von einem solchen Objektiv trennen.

Otto

Georg
10.11.2006, 18:34
...
Hier kann man nur an die Kulanz von Canon appellieren. Ich persönlich würde mich von einem solchen Objektiv trennen.


Ja, aber bitte nicht hier im Forum ;)

ehemaliger Benutzer
10.11.2006, 18:42
Ich würde mich mit dem ganzen Sachverhalt plus Kopien der Unterlagen an Canon direkt wenden. Kann mir kaum vorstellen, dass Canon da nicht kulant drauf reagiert...

LG Andreas

Firlefanz
10.11.2006, 19:25
da hab ich jetzt mal ne laienhafte Frage:


1.) es hies hier immer "der Fehler trat wieder auf" - also immer der gleiche Fehler ?

2.) wurde bei der Reparatur immer eine "Elektronikplatine" gewechselt


meine Überlegung:

Es wäre doch möglich dass diese Platinen immer wieder fehlerhaft waren (= fehlerhafte Charge etc)

gibt es denn, auf diese "Elektronikplatine" (nur diese isoliert betrachtet) keine Garantie ?



Ich meine, man könnte Dinge ja theoretisch mit zusammengestokelten Teilen reparieren weil der Kunde dann beim Ersatzteildefekt eh nichts machen kann ... ?!?

Torsten
10.11.2006, 19:33
gibt es denn, auf diese "Elektronikplatine" (nur diese isoliert betrachtet) keine Garantie ?


Solange diese in der Garantie/Gewährleistung repariert wurde nicht.
Erst wenn du die Reparatur kostenpflichtig erledigen lässt hast du darauf wieder 1 Jahr Gewährleistung.

Firlefanz
10.11.2006, 19:41
Solange diese in der Garantie/Gewährleistung repariert wurde nicht.
Erst wenn du die Reparatur kostenpflichtig erledigen lässt hast du darauf wieder 1 Jahr Gewährleistung.




aaaah, damit isses auch mir klar.

Dann kann man also, als findiger Werkstätter, Teile einbauen, die gerade mal die restliche Garantiezeit überleben und sichert sich für die Zeit danach einen zahlenden Kunden....

...nicht dass ich irgendjemanden etwas unterstellen möchte !

Aber es ist doch blöd, wie sehr man abhängig ist

Georg
10.11.2006, 19:56
...
Aber es ist doch blöd, wie sehr man abhängig ist

Ja, aber ist man nicht irgendwie immer von irgendwas/irgendjemand abhängig ;)

Firlefanz
10.11.2006, 20:48
Ja, aber ist man nicht irgendwie immer von irgendwas/irgendjemand abhängig ;)



ich wusste genau dass das kommt :D

_tom_
14.11.2006, 22:23
Erstes Update:

(1) Ich habe am Sonntag eine freundliche, detallierte Mail an Isarfoto geschickt (dort hatte ich das Objektiv gekauft), mit der Bitte, zu prüfen, ob sie da noch irgendwas machen können. Bisher keine Antwort.

(2) Ich habe heute beim Canon Service in Willich angerufen, der Herr hat meinen "Fall" in seine Datenbank aufgerufen und an die "Beschwerdestelle" (?) weitergeleitet, diese werden mich angeblich zurückrufen.

Aha

/t