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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtslage Versandkosten bei Reparatur



_tom_
16.11.2006, 09:58
Hallo,

da ich ja sehr häufiger Kunde bei Canon bin und nach durchwachsenen Erfahrungen mit GIMA meine Reparaturen inzwischen wieder direkt bei Canon durchführen lassen, hätte ich da mal eine Frage:

Zur Zeit ist mein EF 70-300 bei Canon, um den Hochkantfehler zu beheben, hierzu gibt es ja einen offiziellen Aufruf von Canon, die betroffenen Objektive einzuschicken. Nun handelt es sich ja offensichtlich um einen Produktionsfehler auf Seiten von Canon.

Frage: Warum muss ich eigentlich dennoch die Versandkosten nach Willich zahlen? Ist die Rechtslage hier eindeutig?

(Ich frage deshalb, weil meine gesamten Versandkosten Richtung Willich inzwischen durchaus an der 100 Euro Marke kratzen)

Danke

/t

AndyB
16.11.2006, 10:02
Hast du schon einen Blick auf die Servicebedinungen geworfen, ob da irgendwelche Informationen stehen?


Ich hätte nämlich folgendes "Erlebnis": ich mußte mein Sigma 10-20 zum Service schicken. Auf dem Formular für den Serviceauftrag stand, daß unfreie Sendungen nicht angenommen werden. Später (als das Objektiv bereits zurück war), habe ich in den Servicebedingungen gelesen, daß auch ein unfreier Versand möglich gewesen wäre...


Gruß,
Andreas

ehemaliger Benutzer
16.11.2006, 10:12
Auf dem Garantieschein meiner Mark II steht: "Anfallende Kosten für den sicheren Transport des Produktes zur Canon-Servicestelle und zurück werden vom Käufer getragen."

Sieht schlecht aus für dich... :(

Gruss Lopris

Georg
16.11.2006, 10:33
Wenn Du die Händlergewährleistung - nur diese ist rechtlich geregelt - in Anspruch nimmst, muss der Händler die Kosten tragen. Bei der freiwilligen Herstellergarantie kann der Hersteller die Bedingungen festlegen.

aze
16.11.2006, 10:36
Wenn Du die Händlergewährleistung - nur diese ist rechtlich geregelt - in Anspruch nimmst, muss der Händler die Kosten tragen. Bei der freiwilligen Herstellergarantie kann der Hersteller die Bedingungen festlegen.

Canon ist aber in der Regel nicht der Händler, sondern der Hersteller. Somit muß man sich an den Händler wenden und ihm die Frage stellen oder nach den garantiebedingungen von Canon vorgehen, welche eine "freiwillige" Leistung ist und eben so auch frei erstellt werden kann!

_tom_
16.11.2006, 10:39
Auf dem Garantieschein meiner Mark II steht: "Anfallende Kosten für den sicheren Transport des Produktes zur Canon-Servicestelle und zurück werden vom Käufer getragen."

Sieht schlecht aus für dich... :(

Gruss Lopris


Also den RÜCKtransport zahlt doch in der Regel Canon, zumindest habe ich bei Garantiereparaturen für den Rückweg nie was bezahlt.

Zum anderen: Was Canon in die Geschäftsbedingungen schreibt, ist die eine Sache, was rechtlich gilt, ist die andere, und das ist, was mich interessiert.

Wieso muss ich für die Versandkosten zahlen, wenn mir Canon (bzw. der Händler) eine ab Werk defekte Ware verkauft?

/t

aze
16.11.2006, 10:40
Wieso muss ich für die Versandkosten zahlen, wenn mir Canon (bzw. der Händler) eine ab Werk defekte Ware verkauft?

/t

wie ich oben schon schrieb, dann muß man sich an den Händler wenden, nur mit dem hat man einen rechtsgültigen Vertrag und kann (bei defekter neuer Ware) GWL geltend machen. Hier dürfen dem Kunden keine Kosten entstehen!