PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Darf ich eine Rechnung ausstellen ?



mr.bullisch
01.02.2007, 08:46
Hallo !

ich habe von einem befreundeten Anwalt den Auftrag bekommen, die Kanzlei + Mitarbeiter zu fotografieren. Er möchte das ganze auf Rechnung machen. Darf ich als Privatperson überhaupt Rechnungen ausstellen ? und wenn ja, worauf ist dabei zu achten?
Wie ist der Sachverhalt, wenn ich Webseiten für kleinere Handwerksfirmen erstellen möchte?

Danke schonmal für eure Antworten

Stefan Ott
01.02.2007, 09:04
Du darfst - allerdings kannst du keine Mehrwertsteuer ausweisen.
Die erwirtschafteten Erträge aus diesem und ähnlichen Geschäften musst Du natürlich bei Deiner Steuererklärung angeben.

http://www.traum-projekt.com/forum/94-steuer-recht-and-co/48395-faq-kleinunternehmer.html

mr.bullisch
01.02.2007, 09:09
muss ich mir von FA eine spezielle Steuernummer holen ?

Kersten Kircher
01.02.2007, 09:29
muss ich mir von FA eine spezielle Steuernummer holen ?

Da dein Kunde die Rechnung auch mit in seine Buchführung mit rein nimmt kann es auch sein das sie bei einer Steuerprüfung auffällt, also wird sie beim Finanzamt sowieso Amtlich. Ruf einfach beim Finanzamt an und lass dich vorher beraten, dann läuft alles seinen richtigen Weg.

Event
01.02.2007, 11:09
mach einen auf Freiberuflich ... du kanst problemlos Rechnungen schreiben, und ;-) deine Investitionen die du für Webdesign / Fotografie brauchst, in der Steuer angeben... Sind ja Ausgaben für die Freiberuflichkeit...

Wenn du angestellt bist, melde es deinem Arbeitgeber und lass dir seine Zustimmung geben!

bekommst noch ne PM von mir ;)

em-280
01.02.2007, 11:24
Hallo,


wenn das eine einmalige Sache ist, schreib eine Rechnung ohne MWSt, gib die Einnahme in Deiner Steuererklärung an und gut ist.
Vergiss für einen einmaligen Auftrag so Sachen wie Freiberufler oder Selbständigkeit sonst rollt eine bürokratische Lawine auf Dich zu.

chs
01.02.2007, 11:50
so ein blödsinn "bürokratische lawine".

so würd ich einen einzigen auszufüllenden antrag nun wirklich nicht nennen.


unabhängig davon.


bleibts bei ner einmaligen sache, rechnung ohne mwst ausschreiben.

kommts von nun an öfters vor, beantrage beim finanzamt eine steuernummer. die schicken dir ein formular zu und dort gibt es dann den punkt kleinunternehmerregelung und alles weitere dazu findest du hier im forum.

anno1980
01.02.2007, 12:05
Ich würde mich hier ganz gerne mit einer Frage reinhängen:

Ich bin ebenfalls Privatperson, hauptberuflich Student aber als Fotograf "fest" eingestellt. Das sieht also so aus, daß ich pro Auftrag eine bestimmte Summe bekomme. Auftragsvolumen liegen so bei ca. 20-30 pro Jahr. Ich habe nur diesen einen Auftraggeber, abgesehen von zwei anderen Firmen, für die ich aber nur sehr unregelmäßig arbeite.

Meine bisherigen Rechnungen werden definitiv in den Büchern auftauchen, für Mauscheleien ist das Unternehmen viel zu groß. Muß ich jetzt auch einen Gewerbeschein beantragen?

Die Problematik ist bei mir halt, daß meine Tage in Deutschland gezählt sind (ich gehe für mindestens ein halbes Jahr weg) und ich keinen Bock habe, eine Scheinselbständigkeit angehängt zu bekommen, weil ich mich von dem bißchen Geld bei weitem nicht finanzieren kann.

Falls hier jemand kompetent ist, wäre eine Antwort sehr erfreulich, Ämter möchte ich als allererste Anlaufstelle meiden, denn wenn sich da eine Automatik in Gang setzt...


gruß, anno

//edit: gerade Lesestoff gefunden, dank des obigen Posts. Ich meld mich, wenn Fragen auftauchen.

em-280
01.02.2007, 12:24
so ein blödsinn "bürokratische lawine".
so würd ich einen einzigen auszufüllenden antrag nun wirklich nicht nennen.

Der eine Antrag ist aber erst der Anfang!


bleibts bei ner einmaligen sache, rechnung ohne mwst ausschreiben.

wenn mich nicht alles täuscht, hatte ich das auch so geschrieben.

Und bevor hier wieder der Freiberufler hervorgezaubert wird.
Was er machen will ist eine Auftragsarbeit und damit Gewerbe!
Womit dann in Zusammenhang von Selbständigkeit noch so Sachen wie Kammern, Berufsgenossenschaften etc. dazukommen.

Event
01.02.2007, 14:23
Der eine Antrag ist aber erst der Anfang!

wenn mich nicht alles täuscht, hatte ich das auch so geschrieben.

Und bevor hier wieder der Freiberufler hervorgezaubert wird.
Was er machen will ist eine Auftragsarbeit und damit Gewerbe!
Womit dann in Zusammenhang von Selbständigkeit noch so Sachen wie Kammern, Berufsgenossenschaften etc. dazukommen.


wenn man es entsprechend verpackt ist es eine künstlerische Tätigkeit... damit sind wir wieder beim Freiberufler

Ein Kameramann /cutter ect, der verschiedene Aufträge annimmt, ist auch ein Freiberufler!
Gewerbe entsteht meines Wissens erst zwingend ab einem Jahresumsatz
von 17.500€

meistens hilft Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuflichkeit

"Als Freie Berufe oder Freiberuf werden Tätigkeiten bezeichnet, die nicht der Gewerbeordnung (http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbeordnung) unterliegen und gem. § 18 EStG (http://de.wikipedia.org/wiki/EStG) bzw. § 1 PartGG (http://de.wikipedia.org/wiki/PartGG) selbstständig (http://de.wikipedia.org/wiki/Selbst%C3%A4ndigkeit) ausgeübte wissenschaftliche (http://de.wikipedia.org/wiki/Wissenschaft), künstlerische (http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCnstler), schriftstellerische (http://de.wikipedia.org/wiki/Schriftsteller), unterrichtende (http://de.wikipedia.org/wiki/Lehrer) oder erzieherische (http://de.wikipedia.org/wiki/Erzieher) oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten betreffen. "...


Als freiberufliche Tätigkeit wird umgangssprachlich außerdem sehr häufig jede denkbare Art gewerblicher freier Mitarbeit (http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Mitarbeiter) durch selbständige oder scheinselbständige (http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbst%C3%A4ndigkeit) Kräfte bezeichnet, bei denen die Betreffenden auf eigene Rechnung tätig werden, ohne dass dabei auf die engen Auslegungsvorschriften des Fachbegriffes für die Freien Berufe Rücksicht genommen wird.

...

Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.
...

em-280
01.02.2007, 15:32
wenn man es entsprechend verpackt ist es eine künstlerische Tätigkeit... damit sind wir wieder beim Freiberufler

Da es dazu aber leider keine klare Definition gibt ab wann Fotografie künstlerisch ist, muss dies eventuell durch ein Gutachten geklärt werden.
Das Anfertigen von Portraits, Gruppenfotos etc. werden meistens per Definition schon nicht als künstlerische Arbeit sondern als Gewerbe angesehen.



Gewerbe entsteht meines Wissens erst zwingend ab einem Jahresumsatz
von 17.500€
Es gibt keine Bemessungsgrenzen sondern es gilt Gewinnerzielungsabsicht = Gewerbe.


meistens hilft Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuflichkeit

"Als Freie Berufe oder Freiberuf werden Tätigkeiten bezeichnet, die nicht der Gewerbeordnung (http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbeordnung) unterliegen und gem. § 18 EStG (http://de.wikipedia.org/wiki/EStG) bzw. § 1 PartGG (http://de.wikipedia.org/wiki/PartGG) selbstständig (http://de.wikipedia.org/wiki/Selbst%C3%A4ndigkeit) ausgeübte wissenschaftliche (http://de.wikipedia.org/wiki/Wissenschaft), künstlerische (http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCnstler), schriftstellerische (http://de.wikipedia.org/wiki/Schriftsteller), unterrichtende (http://de.wikipedia.org/wiki/Lehrer) oder erzieherische (http://de.wikipedia.org/wiki/Erzieher) oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten betreffen. "...


Als freiberufliche Tätigkeit wird umgangssprachlich außerdem sehr häufig jede denkbare Art gewerblicher freier Mitarbeit (http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Mitarbeiter) durch selbständige oder scheinselbständige (http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbst%C3%A4ndigkeit) Kräfte bezeichnet, bei denen die Betreffenden auf eigene Rechnung tätig werden, ohne dass dabei auf die engen Auslegungsvorschriften des Fachbegriffes für die Freien Berufe Rücksicht genommen wird.

...

Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.
...

Wiki ist schon nicht schlecht, allerdings lehrt mich meine Erfahrung das man in diesem schwammigen Gelände sehr schnell Fehler macht die einem dann finanziell ganz doll auf die Füsse fallen, von dem ganzen Stress und Ärger mal abgesehen.
Ich möchte mit Sicherheit niemandem die Selbständigkeit oder Freiberuflichkeit vermiesen, alledings sollte sich jeder über die Konsequenzen im klaren sein die auf einen zukommen können.
Und glaube mir wenn es so leicht wäre würden die Hobbyfotografen Scharenweise den Staat an der Finanzierung Ihrer Ausrüstung beteiligen. Da dies ja wohl offensichtlich nicht so ist muss es da wohl noch den einen oder anderen Haken geben.

microwave
01.02.2007, 17:49
hier ein pdf-file (http://www.brandenburg.de/sixcms/media.php/1383/Ich_mache_mich_Selbststaendig.pdf) des finanzministeriums brandenburg zum thema selbständikeit

Dirk E.
01.02.2007, 17:57
Das mit dem Equipment absetzen ist auch nicht so einfach, größere Beträge müssen über mehrere Jahre abgesetzt werden. Wenn man dann die vom Finanzamt mitfianzierte L-Linse irgendwann doch wieder nach einem halben Jahr bzw. vor Ablauf des Abschreibungszeitraumes wieder verkaufen möchte und man da dann nicht aufpasst und den Verkauf einfach "so" schwarz unter der Hand abwickelt kann das ganz schön Ärger geben.

Ist vor etlichen Jahren einem damals freiberuflich arbeitenden Bekannten so gegangen, den alten (beim Kauf von der Steuer abgesetzten, da ja für die freiberufliche Tätigkeit gekauft) Laptop einfach "so" von privat ohne MWST-Angabe usw. verkauft hat - nur hat der Käufer dann irgendwann ein Gewerbe angemeldet und dort das Gebrauchtgerät als Ausgabe abgesetzt (auch das geht) - und zwar unter Angabe von wem er das gekauft hatte und das Finanzamt wurde auf einmal hellhörig und mein Bekannter hatte die Steuerprüfung im Haus.

Wer da wirklich Ambitionen hat sollte sich entsprechend beraten lassen, einmal um mit den diversen Berufsverbänden und auch dem Finanzamt keinen Ärger zu bekommen. Die IHK's beraten da eigentlich recht gut (ich hatte vor Jahren auch das Problem - falle ich mit einer Videoproduktion in den Geltungsbereich einer HWK oder Innung und wurde gut bei der IHK beraten) und auch die Finanzämter helfen einem da weiter. Viele Finanzbeamten beissen nicht sondern sind da richtiggehend Nett und reissen sich die Beine für einen raus wenn man sie um Rat frägt so meine Erfahrung.

Ach ja, aktuell sollte man auch nicht die GEZ-Gebühr für PC's übersehen wenn man freiberuflich oder gewerblich arbeitet, gerade dann wenn kein eigenes Arbeitszimmer und eigener "Firmen-PC" vorhanden sind......

Servus


Dirk

Christopher Kamper
02.02.2007, 15:19
Also ich habe schon mehrere Aufträge dieser Art für die Stadtverwaltung ausgeführt und mich vorher bei denen erkundigt: Keine 17500€, keine Schwierigkeiten. Rechnung ohne MwSt und gut. Gewinnerzielungsabsicht, tja da liegt die Beweislast beim Finanzamt, den Spaß tun die sich nicht an.

microwave
02.02.2007, 15:23
Also ich habe schon mehrere Aufträge dieser Art für die Stadtverwaltung ausgeführt und mich vorher bei denen erkundigt: Keine 17500€, keine Schwierigkeiten. Rechnung ohne MwSt und gut. Gewinnerzielungsabsicht, tja da liegt die Beweislast beim Finanzamt, den Spaß tun die sich nicht an.

hast du dir dafür eine extra steuernummer beim finanzamt geholt, deine private auf die rechnung geschrieben oder gar keine steuernummer angegeben?

Christopher Kamper
02.02.2007, 15:29
Im Link von Stefan steht alles unter "Eine Rechnung muss nach § 14 (4) UStG folgende Angaben enthalten:". Diese Angaben mache ich auch. Einmal die Daten in ein Programm für Rechnungen (die dann auch rechtlich wasserdicht sind) eingetragen, und fertig. Sowas kostet 10 € maximal und man ist glücklich.

microwave
02.02.2007, 19:26
du meinst sicher dies:
"2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundesamt für Finanzen erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer"
daraus geht für mich nur nicht klar hervor, ob die private, auch die wurde mir ja mal vom fa zugeteilt, oder eine gewerbliche steuernummer gemeint ist.

hab mal nach rechnungssoftware gegoggelt, ist ja eine schier unüberschaubare masse was es da alles gibt! von kost nix bis richtig teuer. werd' schon was passendes finden...

schönes we!

Paul Arping
03.02.2007, 13:45
Hallo ihr Lieben,

hier geht es ja munter durcheinander!
Ich habe die Weisheit ja auch nicht mit Löffeln gefressen und ich betreibe auch keine Rechtsberatung, aber:
die 17500 € haben mit gewerblich oder nicht nix zu tun. Dieser Wert taucht immer mal wieder auf, weil das die Grenze für Kleinunternehmer bzgl der Umsatzsteuerpflicht ist.
Der ganze Kram mit den anzugebenden Steuernummern ist bei einer Rechnung eines Privatmenschen auch nicht relevant, weil diese Angaben nur die Voraussetzung für den Vorsteuerabzug desjenigen sind, der die Rechnung bekommt. D.h. keine Steuernummer ( oder UST-ID) => kein Vorsteuerabzug. Da der Privatmensch eh keine UST ausweisen darf, hat er Rechnungsempfänger eh kein Problem mit dem Vorsteuerabzug - logo ?
Ansonsten kann man wirklich nur raten, jemand zu fragen der sich damit auskennt also Finanzamt oder Steuerberater- oder gleich zu Obi ;-)
LG
Paul

Mogul
22.05.2007, 19:12
Hat jemand mal ne Beispielrechnung wie die eines Privatmannes auszusehen hat ? :confused:

Paul Arping
22.05.2007, 23:24
Hat jemand mal ne Beispielrechnung wie die eines Privatmannes auszusehen hat ? :confused:

Hi Mogul,
es gibt für Privatmänner keine Formvorschriften. Du kannst einfach einen "normalen" Brief schreiben ala "...hiermit erlaube ich mir ihnen für blabla zweifantastilionen Euro und 17 Cent in Rechnung zu stellen. Bitte zahlen sie den Betrag in zwei Raten irgendwan auf mein Konto 4711 in der Schweiz..."
Gruß
Paul