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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anfrage bei Handwerkskammer // hier die Antwort



ehemaliger Benutzer
13.02.2007, 17:08
Meine Anfrage bei der Handwerkskammer Stuttgart zum Thema:

Brauche ich für fotografische Arbeiten (Auftragsarbeiten wie Hochzeiten, Portraits und ähnliche Betätigungen) eine Gewerbeanmeldung oder geht so was auch unter den Stichworten (Beispiele): Künstler, Freischaffende und ähnliche.

Dies war mein Anfragetext (Einleitung und Bezug auf dieses Forum habe ich weggelassen):

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ +
Seit Jahren wird ein Thema immer wieder sehr kontrovers diskutiert:

"Muss für die haupt- oder nebenberufliche Fotografie, z.B. für Portraits
oder Hochzeiten, ein Gewerbe angemeldet werden oder nicht?" In diesem
Zusammenhang taucht immer wieder die Frage auf, wie es sich verhält,
wenn man in diesem Metier als Freiberufler, Künstler, freischaffender
Fotodesigner und ähnlichen Berufsbezeichnungen arbeitet.

Sind diese Fragen rechtlich eindeutig geregelt oder gibt es tatsächlich
irgendwelche Grauzonen, in denen man sich bewegen kann. Es geht
insbesondere auch um die damit zusammenhängende Frage nach Beitritt der
HWK, der Berufsgenossenschaft und ähnliche Institutionen und genauer
gesagt, auch um die Beiträge dazu.

Es wäre wirklich sehr hilfreich, dort im Forum für die nötige Klarheit
sorgen zu können. Vielen Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ +++

hier ist also der Antwortbrief:

Event
13.02.2007, 22:28
klasse! vielen Dank für deine Mühe

ich finde den Passus interessant, das das Finanzamt entscheidet...

D.h. es ist mal wieder die Entscheidung einer einzelnen Person und es gibt keine 100%ige Rechtsgrundlage...

***elvis***
10.03.2007, 10:47
...hier meine Atwort:

Amm 8.3.2007 hatte ich mein persönliches Gespräch. Hier die Gesprächszusammenfassung die mir die IHK nochmals bestätigt hat:



http://temp.sascha-droemer.de/IHK.jpg


So jetzt nochmal das Thema Gewerbeordnung, dann sollte alles geklärt sein....

Stefan K.
12.03.2007, 16:21
hi sascha,

auch von mir danke für die mühe. jetzt kann man nur noch hoffen, dass alle anderen behörden und institutionen dies ebenso sehen und es nicht zusätzlich noch regional unterschiedliche auffassungen von dem thema gibt.

aber ansonsten ist es schonmal eine definitve aussage.

vg, stefan

Stefan Redel
12.03.2007, 16:40
Fragt sich jetzt nur, was "hin und wieder" konkret bedeuten würde...

mmknipser
12.03.2007, 17:23
...hier meine Atwort:

Amm 8.3.2007 hatte ich mein persönliches Gespräch. Hier die Gesprächszusammenfassung die mir die IHK nochmals bestätigt hat:



http://temp.sascha-droemer.de/IHK.jpg


So jetzt nochmal das Thema Gewerbeordnung, dann sollte alles geklärt sein....


Nicht ganz. VORSICHT!!!! Der juristische Berufsstand und die steuerliche Sache sind zwei paar Schuhe. Die HWK-Geschichte hast Du abgeklärt, aber falls Du Pressefotograf bist und "hin und wieder" handwerliche Fotoarbeiten wie Portraits, Bewerbungsfotos oder eben Hochzeiten fotografierst, bekommst Du schnell ein Steuerproblem, wenn Du nicht bei der HWK angemeldet bist und ein gesondertes Geschäftskonto hast, über das ausschließlich die gewerblichen Honorare laufen.
Denn dann darfst Du nicht nur für die gewerblichen Einkünfte Gewerbesteuer zahlen, sondern für die kompletten Einnahmen, also auch die aus dem Pressebereich. Deshalb sollten Pressefotografen in diesem Fall ein eigenes Geschäftskonto haben, das sie aber nur mit einer Gewerbeanmeldung bekommen. Und eben jene bekommt nur, wer - rischtüüüüüsch - die bekommt nur, wer eine Handwerkskarte der HWK hat!

Das oben Beschriebene ist übrigens kein Hörensagen, sondern eigene (leidvolle) Erfahrung.

Gruß

Mario

***elvis***
12.03.2007, 22:31
Fragt sich jetzt nur, was "hin und wieder" konkret bedeuten würde...

Entscheident ist hier: "hauptsächlich/Überwiegend" Pressefotografie., das bedeutet ab 51%


Nicht ganz. VORSICHT!!!! .... bekommst Du schnell ein Steuerproblem...

Dieses Thema habe ich mit dem Steuberater und dem Finanzamt gemeinsam geklärt :D

wolfi
01.06.2007, 07:32
endlich mal aussagen mit "hand und "fuß"...!

danke für eure infos, dass ihr die so offen zeigt, was ja nicht unbedingt logisch ist :cool:

***elvis***
01.06.2007, 14:39
endlich mal aussagen mit "hand und "fuß"...!

danke für eure infos, dass ihr die so offen zeigt, was ja nicht unbedingt logisch ist :cool:

Na das ist doch (für mich zumindest) der Sinn eines Forums ;)

Wer was weis, sagt was, wer nix weis.....

alba63
03.06.2007, 14:10
Na das ist doch (für mich zumindest) der Sinn eines Forums ;)

Wer was weis, sagt was, wer nix weis.....


Eines ist mir bei dem von dir gezeigten Schreiben nicht klar: Da steht, wer als Pressefotograf/ Fotojournalist tätig ist, ist nicht eintragungspflichtig, wenn er ab und zu Portrait und Hochzeiten fotografiert. Wenn er aber ab und zu dies tut, jedoch sonst NICHT Pressefotograf ist, gilt das dann noch immer?

Gruß, Bernhard

***elvis***
03.06.2007, 17:25
Wenn er aber ab und zu dies tut, jedoch sonst NICHT Pressefotograf ist, gilt das dann noch immer?

nee, eben ganau nicht der Hochzeits-Portraitfotograf ist Eintragungspflichtig. Wer aber mehr Einnahmen aus der Pressearbeit erzielt ist befreitt. Jedenfalls handhabt das die für mich zuständie Kammer so.