ehemaliger Benutzer
13.02.2007, 17:08
Meine Anfrage bei der Handwerkskammer Stuttgart zum Thema:
Brauche ich für fotografische Arbeiten (Auftragsarbeiten wie Hochzeiten, Portraits und ähnliche Betätigungen) eine Gewerbeanmeldung oder geht so was auch unter den Stichworten (Beispiele): Künstler, Freischaffende und ähnliche.
Dies war mein Anfragetext (Einleitung und Bezug auf dieses Forum habe ich weggelassen):
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ +
Seit Jahren wird ein Thema immer wieder sehr kontrovers diskutiert:
"Muss für die haupt- oder nebenberufliche Fotografie, z.B. für Portraits
oder Hochzeiten, ein Gewerbe angemeldet werden oder nicht?" In diesem
Zusammenhang taucht immer wieder die Frage auf, wie es sich verhält,
wenn man in diesem Metier als Freiberufler, Künstler, freischaffender
Fotodesigner und ähnlichen Berufsbezeichnungen arbeitet.
Sind diese Fragen rechtlich eindeutig geregelt oder gibt es tatsächlich
irgendwelche Grauzonen, in denen man sich bewegen kann. Es geht
insbesondere auch um die damit zusammenhängende Frage nach Beitritt der
HWK, der Berufsgenossenschaft und ähnliche Institutionen und genauer
gesagt, auch um die Beiträge dazu.
Es wäre wirklich sehr hilfreich, dort im Forum für die nötige Klarheit
sorgen zu können. Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ +++
hier ist also der Antwortbrief:
Brauche ich für fotografische Arbeiten (Auftragsarbeiten wie Hochzeiten, Portraits und ähnliche Betätigungen) eine Gewerbeanmeldung oder geht so was auch unter den Stichworten (Beispiele): Künstler, Freischaffende und ähnliche.
Dies war mein Anfragetext (Einleitung und Bezug auf dieses Forum habe ich weggelassen):
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Seit Jahren wird ein Thema immer wieder sehr kontrovers diskutiert:
"Muss für die haupt- oder nebenberufliche Fotografie, z.B. für Portraits
oder Hochzeiten, ein Gewerbe angemeldet werden oder nicht?" In diesem
Zusammenhang taucht immer wieder die Frage auf, wie es sich verhält,
wenn man in diesem Metier als Freiberufler, Künstler, freischaffender
Fotodesigner und ähnlichen Berufsbezeichnungen arbeitet.
Sind diese Fragen rechtlich eindeutig geregelt oder gibt es tatsächlich
irgendwelche Grauzonen, in denen man sich bewegen kann. Es geht
insbesondere auch um die damit zusammenhängende Frage nach Beitritt der
HWK, der Berufsgenossenschaft und ähnliche Institutionen und genauer
gesagt, auch um die Beiträge dazu.
Es wäre wirklich sehr hilfreich, dort im Forum für die nötige Klarheit
sorgen zu können. Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
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hier ist also der Antwortbrief: