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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gewerbe und Handwerkskammer



kimiraikonen
19.02.2007, 00:50
Da ich mich rechtlich absichern wollte, und ein paar Bilder an den Mann bringen wollte hatte ich im Dezember, nur sicherheitshalber, ein Gewerbe angemeldet. Ich habe die Suche zwar benutzt, aber nichts speziell zu meinem Fall gefunden. Um meinen Fall zu erläutern, ich fotografiere schon seit längerem Motorsport, allerdings nur von der Tribüne aus. Dann habe ich irgendwann mal darüber nachgedacht, die Bilder auch zu verkaufen und somit dann auch eventuell Akkreditierungen für Events zu bekommen. Um mich abzusichern habe ich das Gewerbe angemeldet, denn die Informationen die ich aus Büchern und dem Internet bekommen habe waren nicht gerade eindeutig.

Ich habe jetzt Post von der Handwerkskammer bekommen, ich soll bezahlen. Allerdings frage ich mich jetzt erstens, ob dies ötig ist, da ich eigentlich dachte dass meine Tätigkeit die ja als Fotojournalist bezeichnet werden kann ohne diese Handwerkskammer bestehen kann. Zweitens ist die Frage, ob das Gewerbe überhaupt nötig ist, denn ich werde sicherlich nicht viel verkaufen, es ging eben nur darum vielleicht etwas zu verkaufen. Wie kann man sich dann am besten deklarieren, so dass man durchaus Bilder verkaufen könnte, falls dass mal geht, aber auch dass es möglich ist, Akkreditierungen für kleinere Events, vielleicht auch nur als freier Fotograf zu bekommen.

Rüdiger Bartz
19.02.2007, 01:04
Typisch deutscher vorauseilender Gehorsam. Eine Anmeldung beim Finanzamt als freibeuflicher Photojournalist oder Designer hätte gereicht. Dann sind nur noch 7 oder 19% Ust auszuhandeln.

Gruß Rue

chs
19.02.2007, 07:35
Hab ich das jetzt richtig verstanden ... du hast bisher noch keine Akkreditierungen gehabt, bisher immer von der Bühne; hast noch keine Bilder verkauft und meldest dann ein Gewerbe an in der HOFFNUNG, du könntest dann Bilder verkaufen !?!?!?

Benutzer
19.02.2007, 08:53
Meinen Vorrednern schließe ich mich an. Du hättest ruhig als Freiberufler anfangen können - da brauchst Du niemanden im Voraus nach Erlaubnis zu fragen. Hey, wir leben in einer freien Welt! :p Was Du hättest machen müssen, wäre am Ende des Jahres Deine Einkünfte (und Ausgaben!) dem Finanzamt mitzuteilen. Selbst dann brauchst Du kein "Gewerbe" anzumelden, sondern nur eine selbstständige Berufstätigkeit. Der wesentliche Unterschied ist, dass Du mit irgendwelchen $KAMMERN vorerst nichts am Hut hast. Die wissen noch nicht einmal, dass Du existierst.

Also: "Gewerbe" schnellstmöglich wieder abmelden, der Kammer entsprechend den Fakt mitteilen und amen.

Benutzer
19.02.2007, 08:54
Dann sind nur noch 7 oder 19% Ust auszuhandeln.

Selbst das nur dann, wenn die p.A.-Einnahmen (oder Umsätze?) eine gewisse Grenze überschreiten.

kimiraikonen
19.02.2007, 21:49
Meinen Vorrednern schließe ich mich an. Du hättest ruhig als Freiberufler anfangen können - da brauchst Du niemanden im Voraus nach Erlaubnis zu fragen. Hey, wir leben in einer freien Welt! :p

Naja, man weiß ja nie. Die 20 Euro für ein Gewerbe waren ja nicht so wahnsinnig viel. Ich hatte schon Akkreditierungen und ohne Aussicht auf Gewinn hätte ich es auch nicht gemacht. Allerdings ist da dann immer ide Frage, was das deutsche Recht erlaubt und was nicht. Denn bisher habe ich nur von Leuten gehört, die "vorsorglich" das Gewerbe angemeldet haben. Wie kann ich mich denn dann am besten bezeichnen? Freier Fotograf der seine Bilder verkauft? Bis wieviel darf ich verkaufen? Was darf ich kaufen und wieviel? Ich möchte eben nur nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Wie funktioniert das ganze mit Rechnungen schreiben? Da gibt es so viele Fragen und irgendwie iemanden, der sich wirklich auskennt.

Stefan Ott
19.02.2007, 22:23
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