Power-shopper
25.02.2007, 20:45
Hallo,
bastele gerade an einer provisorischen Shoplösung zum Verkauf von Bilddaten und der dazugehörigen Lizenz.
Wie sieht das mit dem Rückgberecht aus? Ich liefere ja nur virtuelle Dinge (also Bilddaten), da kann ich natürlich nicht ausschließen, daß diese kopiert werden. Da macht in meinen Augen ein Rückgaberecht keinen Sinn.
Klar kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und dann zusichern, daß er das Bild nicht nutzen wird (in wie weit das kontrollierbar ist, lassen wir mal dahingestellt).
Muß man dann ein Rückgaberecht für den lizenzvertrag einräumen, oder gelten Bbilddaten dann wie Software: einmal geöffnet, keine Rückgabe...
Gruß,
Carsten
bastele gerade an einer provisorischen Shoplösung zum Verkauf von Bilddaten und der dazugehörigen Lizenz.
Wie sieht das mit dem Rückgberecht aus? Ich liefere ja nur virtuelle Dinge (also Bilddaten), da kann ich natürlich nicht ausschließen, daß diese kopiert werden. Da macht in meinen Augen ein Rückgaberecht keinen Sinn.
Klar kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und dann zusichern, daß er das Bild nicht nutzen wird (in wie weit das kontrollierbar ist, lassen wir mal dahingestellt).
Muß man dann ein Rückgaberecht für den lizenzvertrag einräumen, oder gelten Bbilddaten dann wie Software: einmal geöffnet, keine Rückgabe...
Gruß,
Carsten