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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Recht am Bild



Johannes Saenze
28.04.2007, 21:46
Bitte um Eure Hilfe.


Folgende Situation:

Nach einem bezahlten Portraitfotoshooting wurden die EBV-bearbeiteten Bilder auf CD an den Auftraggeber ausgehändingt.
Jetzt sind die Bilder (Dateien), die bereits von mir bearbeitet wurden, durch einen Dritten verwendet worden und verändert worden.
Wie seht Ihr die Situation mit dem Urheberrecht?
Tritt man automatisch das Urheberrecht ab, wenn die Dateien aus der Hand gegeben werden?
Darf mein Auftraggeber zu einem Shooting die Dateien weitergeben zu einer weiteren Bearbeitung durch Dritte?

Besten Dank
Hannes

Rüdiger Bartz
28.04.2007, 23:28
Also. Herausgegebene Daten sind verbrannte Erde. Zeigt oft die Unfähigkeit, Bilder zu machen. Bis vor ca. 6 Jahren wurden den Kunden ja auch nicht die Negative in die Hang gedrückt. Daten, Negative, Dias gelten juristisch als technische Hilfsmittel oder Werkzeuge zur Herstellung von Bildern.
Urheberrecht ist in Deutschland ein Persönlichkeitsrecht und kann nicht abgetreten werden. Gegen Bezahlung vergibt der Urheber das Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang. Wer sich für's knipsen bezahlen läßt, sollte da mal rüber nachdenken. Privatkunden dürfen natürlich die Fotos ebenso wie Musikstücke und andere urheberrechtlich geschütze Werke vervielfältigen und im persönlichen Umfeld verteilen. Natürlich darf ein Dritter die Daten für den Kunden in seinem Geschmack verändern. So lange keine gewerbliche Verwertung erfolgt, ist daran nichts einzuwenden. Erzähl doch mal, was dieser Dritte an den Daten macht. RGB-Konvertiernung? Tonemapping? Heller/Dunkler? Farbstich beseitigen?

Gruß Rue

Christian Ahrens
29.04.2007, 00:07
Hi,

dass ein "Dritter" die Dateien verändert hat, ist ja kein Verbrechen; was stört Dich genau an diesem Vorgang?

Entscheidend ist, welche Nutzungsrechte Du mit dem Auftrag eingeräumt hast. Üblich bei Auftragsarbeiten sind z.B. die Nutzungsrechte für eine bestimmte Publikation. Oder Du erteilst umfassendere Nutzungsrechte, das hängt von Eurer Vereinbarung und Eurem Vertrag ab. Mit dem Urheberrecht hat das eher nichts zu tun; das bleibt zwar immer bei Dir und kann auch nicht abgetreten werden, aber daraus kannst Du keine zusätzliche Vergütung oder gar "Unversehrtheit der von Dir bereitgestellten Dateien" ableiten.

Zu Analogzeiten wurden übrigens sehr wohl Originalbilder herausgegeben, z.B. das Originaldia an Bildagenturen. Insofern ist die Situation heute so anders nicht.

VG
Christian

Johannes Saenze
29.04.2007, 00:07
Danke für die Info.
Sowas habe ich mir schon gedacht.

Der Dritte hat das Bild "massiv" per EBV verändert. Die ursprünglich natürliche Hautfarbe wurde durch Rotfärbung "künstlerisch" verändert.


Gruß
Hannes

Johannes Saenze
29.04.2007, 00:15
Hi,

dass ein "Dritter" die Dateien verändert hat, ist ja kein Verbrechen; was stört Dich genau an diesem Vorgang?

Was mich daran stört ist, dass ein ursprünglich von mir erstelltes Bild jetzt irgendwo aushängt und nicht mehr meinen Vorstellungen entspricht. Weiterhin wird jetzt der Dritte als Schöpfer des Bildes genannt aber nicht mehr der Fotograf. Das ärgert mich.

Gruß
Hannes

Christian Ahrens
29.04.2007, 00:18
Hallo,

hm, ersteres ist sicherlich nicht zu ändern; aber letzteres ist schon sehr fragwürdig. Richtig und fair wäre dann schon eine Auszeichnung wie z.B. "Fotograf: xxxx yyyy, Foto-Design: zzzzz aaaa" oder ähnliches.

VG
Christian

www.lookoutpoint.info

Rüdiger Bartz
29.04.2007, 00:53
Also. Das öffentliche Aushängen (wo?) ist eine Verbreitung, ebenso wie die Darstellung auf einer Homepage. Das übersteigt dann jedoch die persönliche anzunehmende Nutzung, da es allgemein zugänglich gemacht wird. 'Ne Hauttonveränderung kann auch durch RGB-Wandlung massiv passieren. Sich an einem veränderten Foto dann als Urheber auszugeben, ist Urkundenfälschung. Wahrscheinlich hat der "Dritte" dann auch das verbreitete Rechtsverständnis: Daten sind wertlos und daher frei nutzbar. Vieleicht hast du ja nun genug Argumente, um dich mit dem Kunden und dem Dritten bei 'nem Bier mal darüber zu unterhalten.
@Christian
Natürlich wurden Bildagenturen Orginaldias übergeben,wenn diese exclusiv vertrieben wurden. Die gaben den Kunden jedoch nur Dups raus, da die Gefahr einer Beschädigung beim Reproduzieren/Scannen immer gegeben war.

Gruß Rue

Johannes Saenze
29.04.2007, 02:04
Vielen Dank für die Infos.

Das mit dem gemeinsamen Bierchen wird die nächste Zeit stattfinden.

Gruß
Hannes

Rüdiger Bartz
29.04.2007, 02:16
Dann mach das mal und erzähl uns, was beim Bierchen an Argumenten der Beteiligten so empfunden wird. Denke mal, das es hier dann ein hochinteressanter Thread wird.

Gruß Rue

Andreas70
29.04.2007, 09:26
Dann mach das mal und erzähl uns, was beim Bierchen an Argumenten der Beteiligten so empfunden wird. Denke mal, das es hier dann ein hochinteressanter Thread wird.

Seh ich auch so!
Die gaben den Kunden jedoch nur Dups raus, da.....Klär mich mal bitte auf Rüdiger, was sind den "Dups"?
Edit: Schon geschnallt, Duplikate. Dauert manchmal ein bisschen.

gruss
Andreas