Stefan Redel
30.05.2007, 19:40
Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße hat mehrere Untersagungsverfügungen gegen einen Webseiten-Betreiber für rechtens erklärt, der Darstellungen von Jugendlichen in "unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung" in Netz gestellt hatte.
Ganze Meldung hier:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/90401
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