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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Recht am eigenen Bild / Verwertungsrecht



Ingolf Jüngling
14.06.2007, 00:21
Hallo,

ich hab’ da mal ne dumme Frage:



Wenn ich beim Einkaufen einen Stadtstreicher sehe, der mit viel Mimik und Gestik versucht sich seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Also Kamera raus und ein paar wirklich lustige Fotos gemacht. Auf den Fotos sind der Stadtstreicher und ein paar Passanten. Alle freuen sich und haben lustige Gesichtsausdrücke. Einfach eine Bombenstimmung eingefangen.



So, und jetzt?



Zieht ihr aus eurer Fototasche einen Modelvertrag und geht zum Stadtstreicher: Hallo, ich bin der Ingolf und ich möchte mit deinen Fotos Geld verdienen, hier unterschreiben. Oder wie muss ich das verstehen? Habt ihr immer solche Musterverträge dabei? Was steht da drin?



Also wenn mir so was passieren würde, ich würde mal nix unterschreiben. Jedoch gibt es immer wieder sehr beeindruckende Fotos von solchen Begegnungen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die gestellt sind, oder ohne Genehmigung des „Opfers“ einfach abgedruckt werden.



So, klärt mich auf…..

Thomas Mottl
14.06.2007, 07:41
Falsche Reihenfolge.
Erst mit dem Stadtstreicher reden und aufklären und auch eine kleine Gage anbieten und Modellvertrag unterschreiben lassen. Wenn Du Geld damit verdienen willst ist das doch kein Problem.
Dann fotografieren.
Ich geb Strassenmusiker immer zuerst Geld und frag ob ich sie fotografieren darf. Ich lass aber nix unterschreiben da ich Amateur bin und die nur für mich mache.
Ist ja nix anderes wie das mieten eines Models für das Studio.
Ohne Unterschrift darfst Du das Bild nicht veröffentlichen, weder Web, Galerie oder gar an irgendjemand verkaufen. Das Recht am Bild hast Du aber immer, aber halt nur für dein Kämmerlein.
Wobei ich mir sicher bin das 99% der hier und anderswo gezeigten Streetphotographie Bilder keine Freigabe haben. Wo kein Kläger....
Die "lustigen" Bilder in Zeitschriften dürften eh gestellt sein.
Thomas

Henning Haag
14.06.2007, 08:05
Also mich als freier Mitarbeiter darf das gar nicht interessieren! Ich kann nicht jeden dahergelaufenden auch noch Geld bezahlen. In der Redaktion gilt: Mehr als 3 Leute auf dem Bild und schon ist es eine Versammlung, sprich Menschenansammlung! Nur das Ablichten einzelner Personen ist mit Zustimmung der Person erlaubt!

Lies mal hier ein bißchen:

https://www.datenschutzzentrum.de/faq/video.htm


Gruß

Henning

Thomas Mottl
14.06.2007, 08:19
Da steht es ja:
" Im Zusammenhang mit Versammlungen dürfen Menschen allerdings nicht gezeigt werden, wenn sie als Einzelpersonen erscheinen. Sie müssen als allgemeines Mitglied einer Gruppe erscheinen."
Also sobald der Obdachlose, Strassenmusiker oder wer auch immer das wesentliche Element des Bildes ausmacht braucht man eine Freigabe.
Das hier ist ein gutes Beispiel.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Csd_stuttgart-2002.jpg
Dafür braucht man sicher keine Freigabe, wenn man nun aber das küssende Paar heranzoomt und fotografiert braucht es eine Freigabe und wenn 10 Mio Leute drumrum stehen.
Menschen im öffentlichen Raum sind kein Freiwild.
Aber ich bin kein Rechtsanwalt deshalb...
Thomas

Benutzer
14.06.2007, 08:35
Mehr als 3 Leute auf dem Bild und schon ist es eine Versammlung
Da wäre ich vorsichtig. Diese 3-Personen-Regel ist juristisch gesehen Unsinn. Vermutlich stammt das aus eine Fehlinterpretation des Artikel 8 unseres Grundgesetzes, dort heisst es:


Zusammenkünfte von mindesten drei Personen stellen der herrschenden Meinung nach Versammlungen dar [...]

Das heisst also dass es nicht mehr, sondern auch genau 3 Personen sein können. Allerdings müssen die drei Personen einen gemeinsamen Willen zur Versammlung haben. Einfach nur 3 Leute auf einem Bild reicht nicht - sprich: Der Stadtstreicher und zwei Passanten stellen noch keine Versammlung dar. Und auch eine Fußgängerzone mit Passanten ist keine Versammlung, weil die Passanten alle einen eigenen Willen haben und keinen gemeinsamen. Zuschauer im Fußballstadion dagegen schon. Trotzdem würde ich dort kein knutschendes Paar aus der Menge rausisolieren - das kann Ärger geben.

Greets,
Peter.

pgs
15.06.2007, 14:16
[...]
Ohne Unterschrift darfst Du das Bild nicht veröffentlichen, weder Web, Galerie oder gar an irgendjemand verkaufen.

Nö. Eine Einwilligung kann ja auch nicht schriftlich erfolgt sein. Wie es mit der Beweisbarkeit aussihet, ist eine andere Sache. Eine Freigabe kannst du aber nicht an der Schriftform festmachen.


Das Recht am Bild hast Du aber immer, aber halt nur für dein Kämmerlein.

Nö. Du hast das Urheberrecht. Und das hast du überall, und zwar unabhängig von den restlichen rechteverhältnissen.

Grüße, pgs