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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unerlaubte Nutzung Bilder - Honorarforderung



***elvis***
06.07.2007, 17:49
Ich habe derzeit folgenden Fall:

Anläßlich einer OpenAir Veranstaltung habe ich für eine der drei spielenden Bands Bilder (Honorarfrei) gemacht. Während der Veranstaltung bat mich der Veranstalter um einige Bilder für seine Homepage. Da "meine" Band die zweite war und ich schon früher da war, habe ich auch die andere Band fotografiert. Mit dieser stehe ich bezüglich der Bilder in Gesprächen.



anläßlich der Veranstaltung xxx 2007 habe ich für die Band xxx Konzertfotos gemacht.

Sie baten mich Ihnen einige meiner Aufnahmen zur Verfügung zu stellen. Anbei sende ich Ihnen wie versprochen ein paar Aufnahmen für Ihre Homepage, ggf. für Werbezwecke für eine weitere Veranstaltung im kommenden Jahr.

Weitergehende Nutzungsrechte müssen abgesprochen werden, sind aber grundsätzlich kein Problen. Sollten Sie Interesse an weiterem Bildmaterial haben, stehe ich Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung.

So nun stelle ich fest, dass 18 weitere Bilder auf der Homepage zu finden sind, die er nur aus dem passwortgeschützten Bereich meiner Homepage haben kann. Den Zugang habe ich ihm gegeben, damit er sich ggf. Weiteres aussuchen kann, was er Nutzen möchte. Natürlich dann gegen Honorar.

Ich denke die Sachlage ist hier eindeutig und ich kann ihm eine Honorarforderung schicken.

Meine Gedanken sind 18x35,-€ =630,-€ * fünffach wegen unerlaubter Nutzung = 3.150,-€

Was meint Ihr???

Hoppes
06.07.2007, 17:52
Dachte man nimmt max. doppelt anstatt 5fach ^^

Und da steht doch dass er die Aufnahmen für die HP nutzen darf? Und wenn er dann auch noch ein Paßwort bekommt würde ich auch davon ausgehen dass ich die Bilder zeigen darf ^^
Vielleicht ein Mißverständnis. Und wenn Deine Band nochmal bei dem Veranstalter spielen will würde ich einfach mal anrufen und es abklären...

***elvis***
06.07.2007, 18:05
Dachte man nimmt max. doppelt anstatt 5fach ^^...

schau mal hier (http://www.mediafon.de/meldung_volltext.php3?si=468e5992b4d22&id=43146fe782e92&view=&lang=1&akt=empfehlungen_empfehlungen), ganz unten Zuschläge. Ist natürlich Bestandteil meiner AGB


Und da steht doch dass er die Aufnahmen für die HP nutzen darf? ...

die, die ich ihm geschickt habe.



Und wenn er dann auch noch ein Paßwort bekommt würde ich auch davon ausgehen dass ich die Bilder zeigen darf ^^...

um sich weitere auszusuchen. Die kann er auch nicht so ohne weiteres runterladen. kein download, rechtsklick. Lediglich aus dem Cach ist das möglich.


Vielleicht ein Mißverständnis. Und wenn Deine Band nochmal bei dem Veranstalter spielen will würde ich einfach mal anrufen und es abklären

Habe ich gemacht, die haben damit kein Problem.

Hoppes
06.07.2007, 18:21
Du hast gefragt was die Leute meinen. Ich finds doof immer gleich Honorare zu fordern und sich auf jede Kleinigkeit zu stürzen. Meist kann man so etwas mit einem Telefonat klären.
Hoffe Du hast von ihm eine schriftliche Akkreditierung ;)
Ne im Ernst, Dein Entschluß scheint ja fest zu stehen. Ich persönlich mag so etwas nicht, immer gleich zum Anwalt rennen oder Rechnungen schicken...
just my 2 cent

***elvis***
06.07.2007, 19:20
Du hast gefragt was die Leute meinen.

klar, Deine Meinung akzeptiere ich auch.


Ich finds doof immer gleich Honorare zu fordern und sich auf jede Kleinigkeit zu stürzen.

klar, sehe ich grundsätzlich auch so. Nachdem er mich gefragt habe ich die Bilder ja auch so gemacht, wollt ja garkein Honorar. Hätte er mich nach weiteren Bildern gefragt, hätte ich auch kein Honorar verlangt, aber sich einfach bedienen. So ohne weiteres geht das ja auch garnicht, da ja kein download möglich, auch kein rechtsklick-speichern unter. Er kann die Bilder also lediglich aus seinem WebbrowserCache haben.

Benutzer
06.07.2007, 19:38
So ohne weiteres geht das ja auch garnicht, da ja kein download möglich, auch kein rechtsklick-speichern unter. Er kann die Bilder also lediglich aus seinem WebbrowserCache haben.
Man kann die Bilder mit dem Mac auch einfach mit der Maus auf den Schreibtisch ziehen, dann liegen die da. Und unter Windows gibts sicher auch einen Trick. Auf die Sache mit dem Browsercache würde ich mich also nicht in meiner Argumentation stützen. Ist aber auch wurscht, gemopst ist gemopst, egal wie. Ob Du das 5-fache durchbekommst, wage ich zu bezweifeln - 3-fach würde ich eher für wahrscheinlich halten.

Greets,
Peter.

***elvis***
06.07.2007, 19:41
Ob Du das 5-fache durchbekommst, wage ich zu bezweifeln - 3-fach würde ich eher für wahrscheinlich halten.

Also stimmst Du mir grundsätzlich in diesem Fall zu, aber warum nur das 3-fache???

Benutzer
06.07.2007, 19:49
Also stimmst Du mir grundsätzlich in diesem Fall zu, aber warum nur das 3-fache???
Meines Wissens war das bisher so, dass es maximal das 3-fache gibt, egal wie viele AGB-Bestandteile verletzt wurden. Irgendwie erscheint mir das 5-fache auch als ein bisschen heftig. Aber probier´s aus und berichte, ich hab nix dagegen, wenn es so ist ;)

Greets,
Peter.

mmknipser
06.07.2007, 20:44
Ich halte auch maximal das dreifache Honorar für angemessen, würde aber dennoch das fünffache fordern - damit dDu das dreifache auch wirklich bekommst. Wenn Du mit dem dreifachen Satz anfängst, wirst Du eh runtergehandelt auf den normalen Satz...

Gruß

Mario