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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Recht am eigenem Bild - wer hat nun Recht?



Matthias Siegmund
13.07.2007, 16:16
Hallo,

ich möchte hier mal kurz einen Vorfall schildern der sich bei einer Hochzeit die ich fotografiert habe zugetragen hat und anschließen natürlich gern eure Meinungen dazu hören.

Wie bereits erwähnt habe ich letztens eine Hochzeit fotografiert, dabei sind auf der Feier auch ein paar Fotos der Band entstanden - mit vorherigem Nachfragen ob die Band kurz für ein paar Fotos posieren kann. Dies hat die Band auch getan und waren mit den Bildern auch zufrieden und wollten das ich ihnen diese zusende. Also habe ich die Bilder der Band zugesandt, allerdings mit dem Hinweis das für die Nutzung der Bilder auf Homepage, Flyer etc. Nutzungsrechte erst noch erworben werden müssen - also die Bilder nur für private Nutzung frei gegeben. Allerdings war die Band damit nicht einverstanden und so ist aus dem Deal nichts geworden.

Nun schau ich ein paar Monate später durch Zufall auf der Homepage der Künstler vorbei und entdecke auf der Startseite 3 große Bilder von mir ohne jeglichen Copyright Hinweis o.ä.. Nun hab ich der Band eine nette EMail geschrieben und sie daraufhin gewiesen die Bilder mit 100%igem Aufschlag zu bezahlen.

Die Reaktion der Künstler viel allerdings etwas bitter aus... ich wurde - um es höfflich auszudrücken - blöd angemacht und mir was vom "Recht am eigenem Bild etc." vorgetragen und...

Hierzu nun meine Frage - nach der etwas längeren Vorgeschichte ;)

Recht am eigenem Bild greift doch in diesem Falle gar nicht, und somit sind meine Forderungen rechtmäßig, oder?
Denn erstens wurde die Band ja bereits für das spielen auf der Hochzeitsfeier bezahlt, und geben sich somit implizit auch der "Gefahr" aus dort fotografiert zu werden!?
Zweites habe ich explizit vor den betreffenden Fotos die Band darum gebeten zu posieren, und dies wurde auch bereitwillig getan...

Eure Meinungen dazu?

Viele Grüße
Matthias

Gartenmann
13.07.2007, 16:32
Das Recht am eigenen Bild wäre betroffen, wenn du Bilder der Band veröffentlichen wolltest. Das willst du aber gar nicht. Hier geht es vielmehr um die Urheberrechte an den Bildern und die liegen nun mal bei dir als Fotografen. Will die Band nun deine Bilder veröffentlichen und hat dazu nicht von dir die Erlaubnis, dann verletzt sie deine Urheberrechte. Du kannst ihnen die Veröffentlichung untersagen oder ihnen das Veröffentlichungsrecht (z. B. gegen Entgelt) einräumen.

Gruß
Frank


Hallo,

ich möchte hier mal kurz einen Vorfall schildern der sich bei einer Hochzeit die ich fotografiert habe zugetragen hat und anschließen natürlich gern eure Meinungen dazu hören.

Wie bereits erwähnt habe ich letztens eine Hochzeit fotografiert, dabei sind auf der Feier auch ein paar Fotos der Band entstanden - mit vorherigem Nachfragen ob die Band kurz für ein paar Fotos posieren kann. Dies hat die Band auch getan und waren mit den Bildern auch zufrieden und wollten das ich ihnen diese zusende. Also habe ich die Bilder der Band zugesandt, allerdings mit dem Hinweis das für die Nutzung der Bilder auf Homepage, Flyer etc. Nutzungsrechte erst noch erworben werden müssen - also die Bilder nur für private Nutzung frei gegeben. Allerdings war die Band damit nicht einverstanden und so ist aus dem Deal nichts geworden.

Nun schau ich ein paar Monate später durch Zufall auf der Homepage der Künstler vorbei und entdecke auf der Startseite 3 große Bilder von mir ohne jeglichen Copyright Hinweis o.ä.. Nun hab ich der Band eine nette EMail geschrieben und sie daraufhin gewiesen die Bilder mit 100%igem Aufschlag zu bezahlen.

Die Reaktion der Künstler viel allerdings etwas bitter aus... ich wurde - um es höfflich auszudrücken - blöd angemacht und mir was vom "Recht am eigenem Bild etc." vorgetragen und...

Hierzu nun meine Frage - nach der etwas längeren Vorgeschichte ;)

Recht am eigenem Bild greift doch in diesem Falle gar nicht, und somit sind meine Forderungen rechtmäßig, oder?
Denn erstens wurde die Band ja bereits für das spielen auf der Hochzeitsfeier bezahlt, und geben sich somit implizit auch der "Gefahr" aus dort fotografiert zu werden!?
Zweites habe ich explizit vor den betreffenden Fotos die Band darum gebeten zu posieren, und dies wurde auch bereitwillig getan...

Eure Meinungen dazu?

Viele Grüße
Matthias

Benutzer
13.07.2007, 16:39
Jepp,

kann Frank nur zustimmen! Das Urheberrecht liegt eindeutig bei Dir! Und eine öffentliche Verwertung (liegt in dem Fall wg. Internet ja vor) ist auf jeden Fall von Dir zu genehmigen!


Gruß
Jürgen

Ralf Canis
13.07.2007, 16:44
Sehr gut nachzulesen auf dieser (http://www.law-blog.de/category/fotorecht/) Seite, wie ich finde.

Ralf

Tornerose
13.07.2007, 17:29
Recht am eigenem Bild greift doch in diesem Falle gar nicht, und somit sind meine Forderungen rechtmäßig, oder?

Ja.



Denn erstens wurde die Band ja bereits für das spielen auf der Hochzeitsfeier bezahlt, und geben sich somit implizit auch der "Gefahr" aus dort fotografiert zu werden!?
Zweites habe ich explizit vor den betreffenden Fotos die Band darum gebeten zu posieren, und dies wurde auch bereitwillig getan...

Das wiederum reichte IMHO nicht für eine Veröffentlichung der Bilder außerhalb des Rahmens dieser speziellen Hochzeit aus, dafür bedürfte es einer expliziten Erlaubnis bzw. einer entsprechend prominenten Band.

chrosto
13.07.2007, 20:07
Da gab es vor ein paar wochen einen sehr interessanten thread, den Dirk initiiert hatte - wo die Gegenseite dargestellt wurde - hmm, könnte sich glatt um die slebe Situation handeln, einmal aus sicht der band und nun aus der sicht des fotografen...
schade, das ich den link nicht zur hand habe. findet den einer?

grüßle,
chrosto.

P.S. @Admin: Du findest Deine beschreibung doch sicher am ehesten wieder... :D

PatrickS
13.07.2007, 20:17
Da gab es vor ein paar wochen einen sehr interessanten thread, den Dirk initiiert hatte - wo die Gegenseite dargestellt wurde - hmm, könnte sich glatt um die slebe Situation handeln, einmal aus sicht der band und nun aus der sicht des fotografen...
schade, das ich den link nicht zur hand habe. findet den einer?

Du meinst diesen Thread (http://www.digitale-slr.net/showthread.php?t=499808). Da ging es aber um ein Stadtfest und nicht um ne Hochzeit.

Matthias scheint hier die Bedingungen klargemacht zu haben, zu denen die Bilder benutzt bzw. erworben werden können. Die Band hält sich aber nicht daran, sondern beruft sich auf das Recht am Bild, das hier ganz eindeutig nicht greift.
Somit müssen werden sie seine Rechnung bezahlen müssen.

Grüße
Patrick

chrosto
13.07.2007, 20:23
Hast recht, ist ne ne andere situation... aber die analogie ist doch frappierend oder? auch hier stelle ich mir spontan vor, wie aussage gegen aussage steht, und dass zwischen "recht haben" und "recht bekommen" ein breiter abgrund überwunden werden muss. auch hier werden eventuelle (fehlende) absprachen kaum zu beweisen sein.

wobei Matthias wohl nen tendenziellen vorteil haben könnte, da die fragliche band schwerlich ein veröffentlichungsrecht nachweisen kann.

Matthias Siegmund
13.07.2007, 20:29
@chrosto: Ich kann dir versichern das es sich hier um einen anderen Fall handelt ;)

@Ralf: Danke für den Link, kannte ihn zwar schon und hab mir die Artikel schon vor dem posten hier durchgelesen... aber ist bestimmt immer wieder hilfreich

@Tornerose: Deinen Einwurf verstehe ich nicht ganz. Ich war der Annahme - was imho auch so im law-blog.de steht - das wenn keinerlei Einschränkungen bei der Absprache bzgl. Verwendung gemacht werden, erstmal alle Rechte beim Urheber liegen. Was ja alle anderen hier eigentlich auch mehrheitlich bestätigt haben.

@ll: thx für die schnelle Hilfe. Mal schaun wie die Sache ausgeht... Recht haben und Recht bekommen sind ja immernoch zwei Paar Schuh.

Matthias Siegmund
13.07.2007, 20:31
[...]und dass zwischen "recht haben" und "recht bekommen" ein breiter abgrund überwunden werden muss.

Du sprichst mir aus der Seele ;)

Tornerose
13.07.2007, 21:10
@Tornerose: Deinen Einwurf verstehe ich nicht ganz. Ich war der Annahme - was imho auch so im law-blog.de steht - das wenn keinerlei Einschränkungen bei der Absprache bzgl. Verwendung gemacht werden, erstmal alle Rechte beim Urheber liegen. Was ja alle anderen hier eigentlich auch mehrheitlich bestätigt haben.



Ich habe die genannte Seite nicht gelesen und ich bezog mich mit meinem Einwand nicht auf das konkrete Problem, sondern die von dir nebenher getätigte Aussage. Urheberrecht ist das eine, Persönlichkeitsrecht das andere.

Die Band kann sich nicht über deine Urheberrechte hinwegsetzen und die Bilder verwenden, du könntest dich andernseits in deiner Position als Urheber nicht über das Recht/Interesse der Band hinwegsetzen, über die Verwendung der Bilder selber bestimmen zu können - weil sie der Bildinhalt ist. Dass sie bezahlt bei einer normalen Hochzeit auftreten bzw. auf Aufforderung für den Fotografen posieren, ist eher kein Freibrief für weitere Verwendung.

Matthias Siegmund
13.07.2007, 21:15
Okay, jetzt ist mir klar was du meinst ;)

RudeDude
14.07.2007, 15:50
Hi,

ich habe mit viel Spannung diesen Thread gelesen. Ich denke das Uhrheberrecht liegt beim otografen und ds Recht am Bild der Band. Soweit so gut und veständlich. Keiner kann ohne den anderen das Bild einfach so vermarkten oder irgendwo (unendgeldlich) veröffentlichen. Richtig?

Andere Szene: Ich fotografiere sehr viele Windhunde in verschiedensten Situationen. Z.B auf Treffen oder auch bei Rennen. Da ist der Besitzer niht immer gleich so klar und ersichtlich. Kann ich diese Bilder theoretisch veröffentlichen, Stockdatenbanken anbieten oder sogar in einem Bildband veröffentlichen?

Benutzer
14.07.2007, 16:49
Hi,

die Band hat vollkommen recht - die haben ein Recht am eigenen Bild und deshalb dürfen die Bilder nicht veröffentlicht werden, ohne dass sie ihre Zustimmung geben.

Darüber hinaus gibt es aber Dein Urheberrecht, das sie insofern beachten müssen, als dass sie von Dir Nutzungsrechte erwerben müssen. Da sie das nicht getan haben, musst Du nun heraussuchen, wie teuer eine Veröffentlichung gewesen wäre und dann eine Rechnung über den 5-fachen Satz zusenden - schau mal die Threads hier im Bereich "Fotorecht" durch, da gabs vor kurzem einen Thread, der einen Link zu diesem 5-fachen Satz enthielt.

Weiterhin würde ich blöde Anmache schlicht ignorieren bzw. je nach Beweislage darauf hinweisen, dass das rechtliche Konsequenzen haben kann. Dazu berät Dich Dein Rechtsanwalt. Nachgeben oder einschüchtern lassen würde ich mich auf keinen Fall.

Viel Erfolg!

Greets,
Peter.

Benutzer
14.07.2007, 17:08
Da ist der Besitzer niht immer gleich so klar und ersichtlich. Kann ich diese Bilder theoretisch veröffentlichen, Stockdatenbanken anbieten oder sogar in einem Bildband veröffentlichen?
Nein, auch bei Tieren brauchst Du das Einverständnis des Besitzers. Soweit ich weiss, werden Tiere behandelt wie Sachen, d.h. wie zum Beispiel bei Aufnahmen auf Privatgrund, Aufnahmen von eingetragenen Marken und so weiter brauchst Du eine Erlaubnis zur Veröffentlichung. Mit Akkreditierung bei einem Rennen hast Du nur die redaktionelle Veröffentlichung frei.

Greets,
Peter.

Event
14.07.2007, 22:30
Schau, das du Beweismaterial sicherst...

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Matthias Siegmund
15.07.2007, 00:47
Schau, das du Beweismaterial sicherst...

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Beweismaterial ist mehrfach gesichert, gibt auch genug Zeugen die bestätigen können das die Bilder wirklich da waren. Auch bestreitet die Band nicht das sie die Bilder online gestellt hatte - sind inzwischen wieder weg - stellen sich aber trotzdem sturr...

Ich hoffe ja noch auf eine friedliche Einigung, schaut aber eher schlecht aus :(

LG Matthias