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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflichtversicherer BG Druck



upside down
13.07.2007, 19:03
Hi,

Ich hab mal ein kompliziertes Anliegen:

Ich mache freiberuflich Bilder von Tieren. Da ich fast ausschließlich Privatkunden habe ist der Verdienst da entsprechend gering. Ich fotografiere Haustiere, weil ich neben meinem Studium einen Job brauche und dieser mir Spass macht und ich unabhängig bin.
Nun kommt die BG Druck und meint, ich müsste mich dort Pflichtversichern für mehr als 200 Euro im Jahr. FÜR MICH ist das viel Geld, und wie ich finde ist es unnötig aus dem Fenster geschmissenes Geld, da ich diese Art der Versicherung nicht benötige, da bin ich mir ganz sicher.

Da ich aber nun nach ewigem Hin und Her langsam merke, dass ich a) keine Lust mehr habe mich mit denen rumzuschlagen und b) keinen Ausweg habe als zu bezahlen, frage ich mich, ob ich da nicht hinschreiben soll, dass ich nur noch Grafik mache.

Also nochmal: 200 Euro sind für mich auf einen Schlag wirklich viel Geld, ich weiss bald nicht mehr, was ich sonst machen kann um denen zu entkommen. Ich finde deren Methoden haben Schutzgeldcharakter...

Jemand Ideen? :rolleyes:

ts-e
13.07.2007, 21:05
Um die Pflichtversicherung wirst Du leider nicht umhinkommen.

Deswegen heißt es ja auch Pflicht! Natürlich wollen sie nur Geld. Wenn es darum geht welches rauszurücken, dann dauerts laaange.

Musst mal bei denen auf der HP nachsehen, wer alles versichert sein muss bei denen. Da wirst aber kaum einen Bereich finden, wo Du weiter fotografieren kannst und keine Pflichtversicherung zahlen musst.

Ist leider so ein Problem mit der BG.

Benutzer
14.07.2007, 11:43
ich muss ts-e voll unterstützen,
wer geld mit fotografie verdient (die umsatzhöhe spielt keine rolle), ist pflichtmitglied der bg druck. die gesetzliche unfallversicherung ist teil unseres sozialversicherungssystems.
ich kenne ein paar kollegen, die auf dem rechtsweg versucht haben, sich der pflichtmitgliedschaft zu entziehen- keine chance.

sieh es positiv, die leistungen der bg sind echt nicht schlecht. die abwicklung eines arbeitsunfalls verläuft sehr schnell und unkompliziert .
und die berufsgenossenschftlichen unfallkliniken haben einen sehr guten ruf.
die anerkennung von berufskrankheiten ist sicher eine andere sache, da habe ich auch schon üble geschichten über die bg gehört.

gruß
olaf

p.s. bitte daran denken: die bg kann auch beiträge nachfordern. wer also über jahre hinweg keinen beitrag gezahlt hat und "erwischt" wird, hat u. u. ein problem...

Blumi
14.07.2007, 14:13
Nun kommt die BG Druck und meint, ich müsste mich dort Pflichtversichern für mehr als 200 Euro im Jahr.

yep, eine geldgierige Bande mit antiquierten Beitragsregeln. Habe mit denen auch schon ausgiebig diskutiert und anschließend mein Gewerbe wieder abgemeldet. viele andere BGs sowie IHK usw. haben wenigstens Schwellwerte für den Umsatz, unterhalb dessen man beitragsfrei gestellt wird.

Du scheinst immerhin so schlau gewesen zu sein, erst gar kein Gewerbe anzumelden ;). Wie sind die Dir überhaupt auf die Schliche gekommen?

Die Grenze zwischen Hobby und Freiberuf ist doch recht unscharf. Solange Du Einkünfte beim Finanzamt angibst, dürfte doch alles ok sein. Das FA stellt imho anhand des Gewinns/Verlusts fest, ob es gewerbliche Tätigkeit oder Liebhaberei ist. Wenn also kaum ein Gewinn übrigbleibt, sollte Deine Tätigkeit doch als Hobby bzw. Liebhaberei einzustufen sein:confused:

Anders herum gesagt: wenn Du immer Verluste aus der Foto-Tätigkeit schreibst, wird das FA Dir schon nach wenigen Jahren sagen, dass dies keine gewerbliche Tätigkeit sondern Liebhaberei sei. :D

Benutzer
14.07.2007, 15:38
hi blumi,
sorry- ich muss deinen ausführungen zum teil leider widersprechen:

pflichtmitglieder bei der bg druck u. papier sind alle fotografen, unabhängig von künstlerischer, freiberuflicher oder gewerblicher tätigkeit. dies hat nichts mit einer gewerbeanmeldung zu tun. falls man aber ein gewerbe anmeldet, wird dies an die bg gemeldet - da hast du recht. trotzdem bedeutet das nicht, dass man ohne gewerbeanmeldung an der pflichtmitgliedschaft vorbei kommt.
auch die höhe des einkommenssteuerpflichtigen gewinns aus der tätigkeit ist kein kriterium. maßgeblich für die beitragshöhe ist die versicherungssumme, die du selber bestimmen kannst (mindestbeitrag west 18.000 €)

du selbst legst durch deine art der fotografischen tätigkeit an sich bzw. durch die kunden- u. auftragsstruktur die gewerbliche oder freiberufliche einordnung beim finanzamt fest. freiberuflich tätig sind z.b. bildjournalisten (§ 18, EStG- dort bildberichter genannt). die von upside-down beschriebene tierfotografie wird mit sicherheit als gewerbliche fotografie eingestuft werden.

ob das fa deine tätigkeit als "liebhaberei" (fehlende gewinnerzielungsabsicht) einstuft, ist auch unabhängig von gewerbeanmeldung oder freiberuflicher tätigkeit.

da es recht hohe freibeträge gibt, ist es für eine studenten sehr unwahrscheinlich, dass er gewerbesteuerpflichtig wird.
problematisch ist m. e. eher, dass die fotografische, selbsttändige tätigkeit neben dem studium eventuell einfluss auf den status der gesetzl. krankenversicherung des studierenden hat.

noch eine kleine anmerkung- auch die krankenkassen sind durchaus aufmerksam. wenn du also unter der woche tagsüber, zu einer "normalen" arbeitszeit einen arbeits- o. wegeunfall hast, wir die gkv sicher hinsichtlich einer eventuellen zuständigkeit der bg prüfen.....

@upside down:
leider bist du auch als selbständiger grafiker pflichtmitglied der bg druck.

bitte immer daran denken: die berufsgenossenschaften können auch beiträge nachfordern !

ich persönlich finde es sehr problematisch, dass es in deutschland so unterschiedliche und komplizierte anforderungen und vorgaben für eine selbsständige tätigkeit gibt.

empfehlen möchte ich eine publikation der "hochschule für gestaltung" in offenbach: »Parcours – Anleitungen zur Selbständigkeit für Künstler und Designer«, bestellbar über die homepage der hochschule.
verständliche erklärungen, rechtlich auf dem neuesten stand- ist wirklich sehr hilfreich.
alternativ gibt es das handbuch "basiswissen" des bff (bund freischaffender fotodesigner), ist auch sehr gut recherchiert und geht inhaltlich noch auf viel mehr andere wichtige themenbereiche (fotorecht, aquise, versicherungen, etc.) ein.

beste grüße
olaf

febrika3
14.07.2007, 16:20
…ich persönlich finde es sehr problematisch, dass es in deutschland so unterschiedliche und komplizierte anforderungen und vorgaben für eine selbsständige tätigkeit gibt.



Ja Olaf, da stimme ich dir voll zu, wie auch zum Rest deiner Ausführungen.

Es ist schon nicht ganz einfach, in Deutschland einer selbstständigen oder kleingerwerblichen Tätigkeit nachzugehen. Mit Sicherheit macht man immer irgendetwas falsch. Vieles ist natürlich auch Standpunktsache - man findet immer jemanden der das anders sieht. Vielleicht ist dies mit ein Grund warum es relativ viel Schwarzarbeit gibt.

@upside down: Sei froh, dass du deinen Nebenjob heute ausübst. Wäre noch vor wenigen Jahern die Handwerkskammer auf dich aufmerksam geworden, hättest du ohne Meisterbrief überhaupt nicht weitermachen dürfen. Es sei denn, du hättest deine künstlerische Eignung nachgewiesen, was bei der Art deiner Fotograf sicher schwer sein dürfte.

Du schreibst: „ich bin mir sicher, dass ich eine solche Versicherung nicht brauche:” Ja, beim Auto bin ich mir eigentlich auch sicher, dass ich keine PKW Hapftlicht brauche. Eigentlich...

Schon das Stolpern über eine Teppichkante kann im unglücklichen Fall einen monatelangen Krankenhausaufenthalt nachsichziehen, weil du beim Fallen unbedingt deine Ausrüstung retten wolltest. Unnütz ist eine Unfallversicherung nicht. Ich bin übrigens selbst gebranntes Kind. 1993 hatte ich einen schweren Autounfall (auf dem Weg zum Kunden), der mich die nächsten fünf Monate ausschließlich mit mir selbst beschäftigen ließ. Ohne BG hätte das auch sehr schwere finanzielle Folgen gehabt.

Heute ist sogar meine Frau, die mir gelegentlich unentgeldlich hilft, über die BG abgesichert.

Die BG ist für mich genauso eine notwendige Versicherung wie eine Haftpflicht (auch für den Beruf), eine PKW-Haftpflicht (sogar Vollkasko bei neueren PKW), eine Berufsunfähigkeistversicherung (Rente gibt es in jungen Jahren so gut wie keine) und eine Krankenversicherung.

Sieh es positiv! Im Falle eines Falles hilft sie dir.

Gruß
Karsten

upside down
14.07.2007, 20:25
Danke für eure Antworten. Tja, noch bin ich freiberuflich tätig und das möchte ich so lange es geht auch bleiben. Ich hatte in der Tat als erstes nämlich ein Gewerbe angemeldet, aber da wollten dann noch mehr Institutionen Geld von mir haben.

Da ja einige drauf eingegangen sind, dass ich sagte, ich bräuchte diese Versicherung nicht: Wenn es hart auf hart kommt und ich einen Autounfall habe oder beim fotografieren von einem Hund gebissen werde oder sonstwas... wer will mir denn THEORETISCH nachweisen, dass ich da gerade gearbeitet habe? Nein, ich lass mich auch vom Gegenteil überzeugen, so ist das nicht.

Und noch eine Frage: Könnte ich denn den jetzt fällig werdenden Betrag für die BG einfach zahlen (und das täte ich mit Widerwillen, aber ich würde es tun) und mich dann für nächstes Jahr runterstufen lassen als Grafiker? Dann mache ich halt keine Fotos mehr, sondern nurnoch die Nachbearbeitung. :rolleyes:

Danke,

Tina

ps. ein künstlerischer Aspekt ist auch in Hinblick auf Hundefotos sehr gut möglich.

febrika3
15.07.2007, 01:20
…Ich hatte in der Tat als erstes nämlich ein Gewerbe angemeldet, aber da wollten dann noch mehr Institutionen Geld von mir haben.

Ja, es geht noch doller:D




Da ja einige drauf eingegangen sind, dass ich sagte, ich bräuchte diese Versicherung nicht: Wenn es hart auf hart kommt und ich einen Autounfall habe oder beim fotografieren von einem Hund gebissen werde oder sonstwas... wer will mir denn THEORETISCH nachweisen, dass ich da gerade gearbeitet habe? Nein, ich lass mich auch vom Gegenteil überzeugen, so ist das nicht.

Das verstehe ich nicht? Warum willst du nicht sagen, dass du beruflich unterwegs warst? Selbst wenn du wie ich fast 20 jahre Freuberufler(in) bist, nie etwas in die BG gezahlt hättest, kannst du bei einem Unfall die Hilfe in Anspruch nehmen. Du müsstest allerdings die Beträge der letzten 20 Jahre nachzahlen. Also ca. 20x200 = 4.800 €. Ich habe gerade mal überschlagen: Damals habe ich nach meinem Wegeunfall etwa 10.000 € Leistungen erhalten. Für mich hat sich das ganze also gerechnet. Allerdings habe ich mich freiwillig höher versichert, so dass ich mir momentan über meinen eventuellen finanziellen Gewinn nicht ganz sicher bin.



Und noch eine Frage: Könnte ich denn den jetzt fällig werdenden Betrag für die BG einfach zahlen (und das täte ich mit Widerwillen, aber ich würde es tun) und mich dann für nächstes Jahr runterstufen lassen als Grafiker? Dann mache ich halt keine Fotos mehr, sondern nurnoch die Nachbearbeitung. :rolleyes:

Ja könnstest du. Aber auch im nächsten Jahr als Grafikerin wärst du Pflichtmitglied sogar bei der gleichen BG. zum Nachlesen (http://www.bgdp.de/pages/mitgliedschaft/index.htm)


ps. ein künstlerischer Aspekt ist auch in Hinblick auf Hundefotos sehr gut möglich.

Der BG ist das egal. Das musst du mit dem FA und eventuellen Berufsverbänden wie IHK, Handwerkskammer... klären oder beweisen.

Also noch einmal: Die BG ist eine gesetzlich vorgeschriebene Unfallversicherung für ALLE Arbeitenden. Für die Angestellen zahlt die der Arbeitgeber, als Selbstständiger muss man das selber tun und entsprechend in seinen Preisen kalkulieren.

Deutschland ist nunmal ein Sozialstaat. Leute die es finanziell können (weil sie arbeiten) zahlen idR nach dem Einkommen gestaffelte Beiträge zu allen möglichen Sozialleistungen, die wiederum dann einspringen, wenn man nichts mehr leisten kann durch Krankheit, Unfall oder Alter (leider manchmal auch durch unwollen).

Gruß Karsten

PS: Wie sieht es mit der KSK (Künstlersozialkasse) aus? Wenn die auf dich zukommen, darfst du auch noch Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge auf deine Gewinne zahlen.

Benutzer
15.07.2007, 12:20
hi tina,
karsten hat das ja alles perfekt beschrieben. trotzdem noch ein paar zeilen zu diesem thema.

ich muss leider hier im forum immer wieder feststellen, dass es teilweise sehr wenig korrekte informationen über das thema selbstständigkeit als fotograf gibt.
da wird oft z.b. argumentiert, dass man ja "nebenberuflich" tätig ist und daher kann es ja gar nicht sein, dass ksk, bg, finanzamt, handwerkskammer, ihk etc, etc. geld haben wollen... trotzdem möchte man natürlich im großhandel kaufen können, vorsteuerabzugsfähig sein und möglichst die komplette ausrüstung in drei jahren abgeschrieben haben...
entschuldige bitte die drastische beschreibung- bitte nicht auf dich beziehen- ich wollte nur damit beschreiben, wie problematisch die ganze sache ist.
ich halte es für sehr wichtig, die fragen zu diesen themen nicht nur über ein forum zu recherchieren. sicher gibt es hier im dforum zu diesen themen auch inhaltlich wertvolle u. korrekte informationen.
trotzdem macht es sinn, sich zusätzlich über andere quellen, zb. die entsprechenden webseiten des bundesfinanzministeriums, bei deinem steuerberater (sollte auch andere fotografen als mandanten haben!!) oder über fachliteratur zu informieren.

zwei anmerkungen noch:
auch wenn ich mich wiederhole- deine krankenkasse schaut sehr genau hin, wenn irgend ein unfall passiert ist. sie wird sehr genau prüfen, ob nicht ein anderer kostenträger (z.b. die bg) zuständig ist. und wenn du nicht in der bg bist, obwohl du ja eigentlich pflichtmitglied sein müsstest, kann es dann auch probleme geben.

kleines beispiel: du hast dich beim ausladen deiner ausrüstung (koffer, schwere taschen, generatoren) aus dem auto verhoben und kannst wegen einer muskelzerrung im rücken einige tage nicht arbeiten.
wenn du einfach zum arzt gehst und angibst, dass es beim heben einer getränkekiste passiert ist, dann wird die gkv natürlich die behandlungskosten übernehmen. weil du dich aber vielleicht kaum bewegen kannst, fällst du ein paar tage aus und kannst nicht arbeiten, also auch kein geld verdienen.
bei einem arbeitsunfall (ausrüstung ausgeladen... sicher- mit der kleinen fototasche kann das nicht passieren) zahlt dir die bg neben den behandlungskosten auch ein tagegeld, um deinen lebensunterhalt zu sichern.

zum punkt künstlerische anerkennung kann ich dir nur folgendes sagen:
ich bin seit über 20 jahren als fotograf tätig, ich kenne keinen kollegen, dem die künstlerische einordnung seiner tätigkeit gelungen ist. und wie karsten schon geschrieben hat- die bg interessiert das nicht.

ich kann deinen frust über diese ganze thematik sehr gut nachvollziehen- während meinen zeiten als fotoassistent musst ich mich auch ständig damit beschäftigen- und das war in internet-losen zeiten, die informationsbeschaffung war viel aufwändiger. vor allem war es damals ein problem, dass die "marktüblichen" assi- honorare oft so niedrig waren, dass eine eigentlich notwendige, saubere kalkulation unter berücksichtigung aller pflicht-kosten nicht funktioniert hat.

ich wünsche dir alles gute, hoffentlich triffst du die für dich richtige entscheidung.

sonnige grüße aus ffm
olaf

Blumi
15.07.2007, 14:45
pflichtmitglieder bei der bg druck u. papier sind alle fotografen, unabhängig von künstlerischer, freiberuflicher oder gewerblicher tätigkeit. dies hat nichts mit einer gewerbeanmeldung zu tun.

Hallo Olaf,
natürlich hast Du recht. Ich meinte nur, die Gewerbeanmeldung führt zur sofortigen Benachrichtigung der BG, während sie sonst vermutlich von der Tätigkeit gar nichts mitbekommen - ok, Nachforderungen könnten trotzdem kommen - es bringt natürlich nichts, hier zu betrügen.

Mir hatte die BG allen Ernstes gesagt, wenn das FA mir Liebhaberei bescheinigen würde, würden sie evtl. von einer Pflichtmitgliedschaft absehen - aber das tut das FA natürlich nicht - die können ja gar nicht wissen, welche Umsätze ich in der Zukunft erzielen werden.

Ich selbst habe argumentiert, dass Fotografieren mein Hobby sei und ich neuerdings diese Fotos bei Stockfoto-Agenturen zum Verkauf anbieten will. Die Fotos mache ich sowieso, wie in den vergangenen Jahren auch - das passt aber in deren beschränktes Raster einfach nicht rein.

Bei "upside down" ist die Lage vielleicht etwas anders. Wenn er Tierfotos als Auftragsarbeit erledigt mag man eine freiberufliche Tätigkeit darin sehen können. Bei mir zum Beispiel ist es definitiv nicht so, genaugenommen betreibe ich nur Handel mit Bilddateien, aber wie sollte ich das je beweisen?

Aber sei's drum, nach Zusenden meiner Gewerbeabmeldung gab die BG Ruhe - mehr wollte ich ja nicht.

Trotzdem finde ich es hochgradig ignorant und geldgierig, sich heute noch auf den Standpunkt zu stellen "wir haben das Recht dazu", anstatt eine antiquierte Satzung endlich zu reformieren und an das wirkliche Leben anzupassen.

Schwellwerte wie bei anderen BGs oder der IHK sind wenigstens ein Versuch, Gerechtigkeit und Verhältnismäßigkeit zu üben. Wenn jemand beispielsweise 500 EUR Umsatz macht [ich nicht, bei mir sind es vielleicht 50,- :o ], ist es doch offensichtlich, dass derjenige nicht davon lebt und 200,- EUR BG-Beitrag in keinem akzeptablen Verhältnis dazu stehen.

Benutzer
15.07.2007, 15:07
hi blumi,
das ist in der tat (meines wissens nach) nicht wirklich klar geregelt.

Schwellwerte wie bei anderen BGs oder der IHK sind wenigstens ein Versuch, Gerechtigkeit und Verhältnismäßigkeit zu üben. Wenn jemand beispielsweise 500 EUR Umsatz macht [ich nicht, bei mir sind es vielleicht 50,- ], ist es doch offensichtlich, dass derjenige nicht davon lebt und 200,- EUR BG-Beitrag in keinem akzeptablen Verhältnis dazu stehen.
eine bg-pflicht (oder auch ksk, ihk, etc., etc.) für jemanden, der seinen lebensunterhalt eigentlich mit einer anderen (nicht-selbstständigen) tätigkeit verdient und ein paar euro nebenbei verdient (natürlich beim fa angemeldet..) - dass ist sicher mit kanonen auf spatzen geschossen.

eine eindeutige regelung in dieser hinsicht muss meiner meinung nach auch im interesse der bg liegen- sprich, wer mehr als x € mit seiner "nebentätigkeit" verdient, ist auf jeden fall in der lage, den beitrag auch
zu zahlen.
argumentiert wird ja anders- nicht die höhe des umsatzes ist maßgeblich für die bg- pflicht, sondern die ausübung der tätigkeit an sich.

schwierig, schwierig det janze... und dann beschweren sich politiker über zu wenig mut im hinblick auf unternehmertum und selbsständige tätigkeiten... :rolleyes:

ich verdiene meinen lebensunterhalt mit fotografie- für mich ist die bg eine prima sache, kann ich nur wärmstens empfehlen. gerade im hinblick auf das risiko verdienstausfall !

grüße aus ffm
olaf

upside down
16.07.2007, 19:47
Hallo Olaf,



ich muss leider hier im forum immer wieder feststellen, dass es teilweise sehr wenig korrekte informationen über das thema selbstständigkeit als fotograf gibt.
da wird oft z.b. argumentiert, dass man ja "nebenberuflich" tätig ist und daher kann es ja gar nicht sein, dass ksk, bg, finanzamt, handwerkskammer, ihk etc, etc. geld haben wollen... trotzdem möchte man natürlich im großhandel kaufen können, vorsteuerabzugsfähig sein und möglichst die komplette ausrüstung in drei jahren abgeschrieben haben...
entschuldige bitte die drastische beschreibung- bitte nicht auf dich beziehen- ich wollte nur damit beschreiben, wie problematisch die ganze sache ist.
ich halte es für sehr wichtig, die fragen zu diesen themen nicht nur über ein forum zu recherchieren. sicher gibt es hier im dforum zu diesen themen auch inhaltlich wertvolle u. korrekte informationen.
trotzdem macht es sinn, sich zusätzlich über andere quellen, zb. die entsprechenden webseiten des bundesfinanzministeriums, bei deinem steuerberater (sollte auch andere fotografen als mandanten haben!!) oder über fachliteratur zu informieren.


VIELEN Dank, für deinen ausführlichen Bericht. Ich möchte dazu ein bisschen was sagen. Ich weiss, das war nicht auf mich bezogen, aber meine Beweggründe meine Tätigkeit anzumelden waren einfach, dass ich nichts unrechtes tun möchte. Ich lege keinen Wert drauf im Grosshandel einzukaufen, und meine Ausrüstung habe ich mir in erster Linie zu privaten Zwecken zugelegt. Ich möchte nichts abschreiben und nichts weiter. Ich wollte allerdings aus der Anmeldung resultierend auch keine Schwierigkeiten bekommen. Ich verstehe das System einfach nicht, Sozialstaat hin oder her! Ich könnte (wenn ich nicht noch studieren würde) mich arbeitslos melden und das Geld arbeitender Leute kassieren. Das ist einfach und macht mir keine Probleme. Wenn ich aber SELBER Geld verdienen möchte indem ich Leute glücklich mache und ihre Hunde fotografiere, dann kriege ich Probleme. DAS verstehe ich nicht, und das nimmt mir auch irgendwie die Lust daran.

Nun muss ich auch noch meine Steuererklärung fertig machen, wovon ich absolut keine Ahnung habe.

Alles in allem werde ich diese Woche noch zum Steuerberater gehen und ihm mein weniges Geld in den Rachen schmeissen. Seis drum- hauptsache ich muss keine Bußgelder und sonstiges bezahlen.



ich wünsche dir alles gute, hoffentlich triffst du die für dich richtige entscheidung.


Eine richtige Wahl habe ich ja nicht, aber ich danke dir trotzdem recht herzlich! :)

Tina

upside down
16.07.2007, 19:51
Natürlich danke ich auch allen anderen, die etwas zu meiner Frage beigetragen haben. Ich werde zusätzlich noch morgen mal bei der BG anrufen, den Sachverhalt schildern und mich erkundigen, was ich tun kann. Vielleicht gibt es ja doch noch eine für alle Parteien zufriedenstellende Lösung. :rolleyes:

febrika3
16.07.2007, 22:44
…Ich verstehe das System einfach nicht, Sozialstaat hin oder her! Ich könnte (wenn ich nicht noch studieren würde) mich arbeitslos melden und das Geld arbeitender Leute kassieren. Das ist einfach und macht mir keine Probleme. Wenn ich aber SELBER Geld verdienen möchte indem ich Leute glücklich mache und ihre Hunde fotografiere, dann kriege ich Probleme…

Hallo Tina,

es ist sehr löblich, dass du dich nicht in die Reihe einiger, die sich in der sozialen Hängematte Deutschland ausruhen, einreihst. Schön, dass du deine Tätigkeit legalisierst. Leider zieht das im Beamtenstaat Deutschland viel Bürokratie nach sich. Die Hürden der Selbstständigkeit (in finanzieller, wie bürokratischer Hinsicht) sind hoch.

Es gibt aber auch Hilfen: vielleicht kann hier geholfen werden? (http://www.arbeitsagentur.de/nn_26400/Navigation/zentral/Buerger/Hilfen/Existenzgruendung/Existenzgruendung-Nav.html)

Wenn nicht finanziell, dann vielleicht mit Rat und Tat.


…Ich werde zusätzlich noch morgen mal bei der BG anrufen, den Sachverhalt schildern und mich erkundigen, was ich tun kann. Vielleicht gibt es ja doch noch eine für alle Parteien zufriedenstellende Lösung.…

Das solltest du unbedingt tun. Nach eigener Erfahrung sitzen dort Menschen. Wenn man die nicht direkt anschnauzt, sondern sachlich und ruhig, aber bestimmt, seine Probleme schildert ist man auf der anderen Seite eigentlich immer um eine Lösung bemüht. Im ganzen Dickicht der Vorschriften und Paragraphen weiß natürlich die lnke manchmal nicht was die rechte Hand tut. Gelegentlich habe ich dabei das Gefühl man könne sich was aussuchen - ist ja eh falsch...

Viel Erfolg
Karsten

ehemaliger Benutzer
17.07.2007, 09:23
Wann hört eigentlich die Liebhaberei auf, sprich: ab wann ist man steuer- und versicherungspflichtig?

-> wenn man privat gemachte Fotos anbietet (im Wald Bäume geknipst oder sonstwas)

-> wenn man Leistungen für die Zukunft anbietet oder vereinbart ("ich sende Ihnen meine neuesten Fotos zu")

-> Häufigkeit des Verkaufs (auch bei 10.- pro Foto)

-> Höchstsumme im Jahr/pro Foto

Gibt es da Regeln?

Benutzer
17.07.2007, 09:47
hi shadow,
ich bin kein steuerberater. trotzdem -unter vorbehalt- einige infos:
ich gehe mal davon aus, dass du einer nicht-selbsständigen tätigkeit nachgehst, und es dir um zusätzliche einnahmen geht.

-> Wann hört eigentlich die Liebhaberei auf, sprich: ab wann ist man steuer- und versicherungspflichtig?

"liebhaberei" heißt eigentlich "fehlenden gewinnerzielungsabsicht". d.h. wenn du nach mehreren jahren selbsständiger tätigkeit immer nur verluste (höhere ausgaben als einnahmen) machst, dann untersagt dir das fa die tätigkeit.
die pflicht zur meldung der einnahmen besteht ab dem ersten euro.
versicherungspflicht (du meinst die bg ?)- in den vorherigen posts findest du reichlich antworten.

-> wenn man privat gemachte Fotos anbietet (im Wald Bäume geknipst oder sonstwas)

wenn du etwas verkaufst und dafür geld erhältst, musst du es bei deiner ekst- erklärung dem fa melden.


-> wenn man Leistungen für die Zukunft anbietet oder vereinbart ("ich sende Ihnen meine neuesten Fotos zu")

sorry, da verstehe ich die frage nicht.

-> Häufigkeit des Verkaufs (auch bei 10.- pro Foto)

siehe antwort erste frage.

-> Höchstsumme im Jahr/pro Foto

du kannst soviel geld verdienen wie du willst...musst es nur versteuern.. ;)

Gibt es da Regeln?

ja, z.b. die s.g. "kleinunternehmer-regelung" nach § 19 UStG
ekst- pflichtig bist du, wie gesagt, ab dem ersten euro. ich empfehle dir die in den vorherigen posts genannt literatur und am allerwichtigsten: frag einen steuerberater.

gruß
olaf

Blumi
17.07.2007, 10:19
ich verdiene meinen lebensunterhalt mit fotografie- für mich ist die bg eine prima sache, kann ich nur wärmstens empfehlen. gerade im hinblick auf das risiko verdienstausfall !

Hallo Olaf,
da gebe ich Dir 100% recht. Wenn man bedenkt, welche Risiken da versichert werden (Fotograf in Krisengebieten usw.), ist der Beitrag sogar sehr günstig.

Das ist eben die Crux, wenn man alle Fotografierenden mit einem pauschalen Beitrag belegt. Wenn die BG um ihre Mitglieder/Versicherten werben müsste, hätte sie garantiert schon längst gestaffelte Beiträge eingeführt, aber wenn man sich seine Kundschaft per Gesetz oder Satzung beschaffen kann...:rolleyes:

ehemaliger Benutzer
17.07.2007, 11:28
hi shadow,
ich bin kein steuerberater. trotzdem -unter vorbehalt- einige infos:
ich gehe mal davon aus, dass du einer nicht-selbsständigen tätigkeit nachgehst, und es dir um zusätzliche einnahmen geht.

Nein, das ist nur interessenshalber, aber gehen wir vom Arbeitnehmer aus.

-> Wann hört eigentlich die Liebhaberei auf, sprich: ab wann ist man steuer- und versicherungspflichtig?

"liebhaberei" heißt eigentlich "fehlenden gewinnerzielungsabsicht". d.h. wenn du nach mehreren jahren selbsständiger tätigkeit immer nur verluste (höhere ausgaben als einnahmen) machst, dann untersagt dir das fa die tätigkeit.
die pflicht zur meldung der einnahmen besteht ab dem ersten euro.
versicherungspflicht (du meinst die bg ?)- in den vorherigen posts findest du reichlich antworten.

-> wenn man privat gemachte Fotos anbietet (im Wald Bäume geknipst oder sonstwas)

wenn du etwas verkaufst und dafür geld erhältst, musst du es bei deiner ekst- erklärung dem fa melden.

-> wenn man Leistungen für die Zukunft anbietet oder vereinbart ("ich sende Ihnen meine neuesten Fotos zu")

sorry, da verstehe ich die frage nicht.

Man geht zu einer Zeitung und bietet regelmäßig seine Fotos an (nicht Leistungen oder Auträge, sondern privat gemacht)

-> Häufigkeit des Verkaufs (auch bei 10.- pro Foto)

siehe antwort erste frage.

-> Höchstsumme im Jahr/pro Foto

du kannst soviel geld verdienen wie du willst...musst es nur versteuern.. ;)

Gibt es da Regeln?

ja, z.b. die s.g. "kleinunternehmer-regelung" nach § 19 UStG
ekst- pflichtig bist du, wie gesagt, ab dem ersten euro. ich empfehle dir die in den vorherigen posts genannt literatur und am allerwichtigsten: frag einen steuerberater.

gruß
olaf

Insgesamt frage ich mich: wann ist die Grenze für die BG (nicht FA, die Methodik ist klar) überschritten? Wenn man Fotos anbietet, weil man dafür haben will. Ist das erreicht, wenn man das tut, oder muss man 2x pro Monat/Jahr anbieten, oder muss man mehr als xxx Euro bekommen, bis die BG Gewinnerzielungsabsicht vermutet und die Rechnung schickt?

Benutzer
17.07.2007, 12:11
hi shadow,

Nein, das ist nur interessenshalber, aber gehen wir vom Arbeitnehmer aus.
es gibt natürlich freibeträge für die ekst., wenn du mit deinem zu versteuernden einkommen unter dieser grenze liegst, musst du keine ekst. zahlen- aber trotzdem natürlich vorher anmelden, sprich g+v rechnung machen.

Man geht zu einer Zeitung und bietet regelmäßig seine Fotos an (nicht Leistungen oder Auträge, sondern privat gemacht)
verstehe ich immer noch nicht... dass anbieten der leistung ist natürlich nicht relevant, aber die eventuell daraus entststandenen umsätze müssen beim fa angemeldet werden.


für die bg-pflicht ist nicht die höhe des gewinns maßgeblich, sondern die ausübung der tätigkeit an sich.
ob eine bg-pflicht besteht, wenn man neben einer nicht-selbsständigen tätigkeit ein paar euro mit fotografieren verdient, kann ich dir nicht sagen- darüber habe ich in meinen bg unterlagen und auf der homepage keine infos gefunden.

ich empfehle dir dringend, dich z.b. bei einem steuerberater oder bei der bg im detail zu informieren.

beste grüße
olaf

ehemaliger Benutzer
17.07.2007, 13:11
Hallo Ohermann,

wie gesagt: das ist nur interessenshalber, weil ich das noch nie so richtig verstanden habe, selber Fotos anbieten will ich nicht.

Dazu: die steuerliche Relevanz kenne ich, das ist auch kein Thema. Es geht mir ausschließlich um die Versicherung der BG.

Also: die Frage ist: Wenn man als Freizeitfotograf hier und da ein Foto verkauft, weil sich ein Interessent meldet, das beim FA angibt, ist das kein Thema, man hat ja keine Gewinnerziehlungsabsicht. Man findet ein Foto besonders gelungen oder das Bild auf der Homepage gefällt einer Zeitung etc.

Aber: wenn man als Freizeitfotograf ganze Bilderserien an diverse Zeitungen gibt und auf Antwort wartet, ist das dann versicherungspflichtige Gewinnerzielungsabsicht? Auch, wenn es marginale Summen von 10-50.- mal hier, mal da sind?

Man hört von einigen Leuten, die das vollkommen unbekümmert machen ... :rolleyes:

Benutzer
17.07.2007, 13:17
hi shadow,
hatte deine frage schon im vorherigen post beantwortet.

für die bg-pflicht ist nicht die höhe des gewinns maßgeblich, sondern die ausübung der tätigkeit an sich.
ob eine bg-pflicht besteht, wenn man neben einer nicht-selbsständigen tätigkeit ein paar euro mit fotografieren verdient, kann ich dir nicht sagen- darüber habe ich in meinen bg unterlagen und auf der homepage keine infos gefunden.

grüße
olaf

ehemaliger Benutzer
17.07.2007, 14:02
hi shadow,
hatte deine frage schon im vorherigen post beantwortet.


grüße
olaf

trotzdem danke :)

febrika3
17.07.2007, 15:04
Ich zitiere mal aus den Kurzinfos der BG:

„Mitgliedschaft
Fotografen sind pflichtversichert bei der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung.
Das gilt auch für feste Freie, freie Freie und Pauschalisten sowie Personen, die als freischaffende Künstler anerkannt sind. Solange eine Tätigkeit ausgeübt wird, die in den Zuständigkeitsbereich unserer Berufsgenossenschaft fällt, steht diese unter Versicherungsschutz.”

Und hier zum nachlesen (http://www.bgdp.de/pages/mitgliedschaft/fotografen/Foto.pdf)

Daraus geht hervor, dass JEDER der die Fotografie ausübt um damit Geld zu verdienen, Pflichtmitglied der BG ist.

Eigentlich ist das ja auch richtig und gut, da bereits ein einziger Job zu einem Unfall mit Verletzungsfolgen führen könnte. Schade nur, dass die BG eine so hohe Mindestversicherungssumme hat (alte Länder 18.000 €). Der daraus resultierende Beitrag von 225,38 ist für den Kleinstverdiener (Hobbyfotograf oder der gerade gestartete Newcomer) schon mächtig viel.

Wer da aus seinem Hartz IV Elend heraus möchte oder seinen geringen Verdienst legalisieren möchte, dem werden schon mächtige finanzielle Hürden gestellt. Es bleibt ja nicht nur bei der BG. Auch ein Steuerberater ist bei dem Gesetzeswust eigentlich Pflicht. Auch die private Hapftpflicht sollte auch auf berufliches ausgeweitet werden. Und zum Schluss kommt die Bank und sagt, dass das private kost-nix-Konto nicht beruflich genutzt werden darf. Fällt jemandem noch mehr ein?

Ist natürlich auch so, dass es nicht reicht nur ein Auto zu kaufen. Wer das als Vortbewegungsmittel nutzen möchte, muss es anmelden, Steuern und Versicherung bezahlen und noch Kleingeld für die Betriebskosten übrig haben.

Gruß
Karsten

upside down
20.07.2007, 12:55
Neueste Infos: Es sieht so aus, dass ich noch den Bogen zum Ausfüllen gefunden habe, damit die BG ermitteln kann in welcher Zahlklasse ich bin. Diesen werde ich nun als Grafiker ausfüllen, seis drum. Zwar schreiben die mich immer mit ... Fotodesign an, aber das kann ich ja revidieren.
Ich hab die Schnauze gestrichen voll von denen. Dann kriegen die im Jahr halt 70 Euro von mir. Immernoch besser als 270. :(

Stefan Redel
20.07.2007, 13:02
Neueste Infos: Es sieht so aus, dass ich noch den Bogen zum Ausfüllen gefunden habe, damit die BG ermitteln kann in welcher Zahlklasse ich bin. Diesen werde ich nun als Grafiker ausfüllen, seis drum. Zwar schreiben die mich immer mit ... Fotodesign an, aber das kann ich ja revidieren.
Ich hab die Schnauze gestrichen voll von denen. Dann kriegen die im Jahr halt 70 Euro von mir. Immernoch besser als 270. :(
So, den Schrieb müsste ich die Tage auch von denen bekommen.
Anscheinend geht die Gewerbeanmeldung auch noch zur IHK und Statistik und natürlich zum Finanzamt.

Weiss nicht - eigentlich müsste man das ja wahrheitsgemäß ausfüllen, denn was ist, wenn einen wirklich mal irgendein böser Zeitgenosse einen anscheisst, weil man besser ist?
Bin noch am rätseln bei mir, aber ich denke, ich werde mal ehrlich sein...


LG, Stefan.

upside down
20.07.2007, 15:11
Hmm, das ist ja keine Gewerbeanmeldung, sondern nur so ein Fragebogen von der BG, wo man prozentual ausfüllen muss, was man macht.

Ich mache dann halt nur Sachen im grafischen Bereich, fertig. Nachbearbeitung der Bilder ist ja grafisch. Wenns hart auf hart kommt, stimmt das ja sogar. Ich mache kein Geld damit Fotos vor Ort zu verkaufen, sondern im Prinzip nur mit den nachbearbeiteten Bildern. Das "Fotomachen" selber bringt mir ja wirklich kein Geld.

Hufi
21.07.2007, 13:05
hab das Zeug auch zuhause liegen :|

eigentlich würde es sich nichtmal lohnen Gewerbe anzumelden, bevor man aber von den Studiofotografen hier beim Amt angeschissen wird (ja die mögen "Konkurrenz" unheimlich gern :rolleyes:) habe ich es getan...

Nun nerven die mich auch...

Aber eigentlich sollte der Mindestbeitrag von irgendwie 80€ oder so reichen oder nicht?

Bis zu welcher Grenze darf ich eigentlich was verdienen ohne Gewerbe?

Benutzer
21.07.2007, 13:20
hi henner,
sorry- wenn ich es deutlich sage: lesen bildet!
in diesem thread und vielen anderen hier im forum wurden mehrfach klare informationen zum thema "bg" und zum thema "selbsständigkeit" an sich gepostet. :rolleyes:

lese dir doch einfach die posts durch, da findest du antworten auf deine fragen.
übrigens- seit 2004 kann dir kein fotografenmeister mehr schwierigkeiten machen, da die handwerksordnung reformiert wurde. allerdings musst du deine tätigkeit ggfs. bei der handwerkskammer anmelden.

gruß
olaf

Stefan Redel
21.07.2007, 13:21
übrigens- seit 2004 kann dir kein fotografenmeister mehr schwierigkeiten machen, da die handwerksordnung reformiert wurde. allerdings musst du deine tätigkeit ggfs. bei der handwerkskammer anmelden.
mit ausnahme der hochzeitsfotografie.
sollte man als hochzeitsreportage oder hochzeitsdokumentation machen...


lg, stefan.

Benutzer
21.07.2007, 13:36
sorry stefan- so ein unsinn!

bitte lesen:
meisterpflicht (http://www.djv.de/fileadmin/djv_Dokumente/schwerpunkte/Freie/infos/handwerkliche-fotografie-aktuell.pdf)

gruß
olaf

Stefan Redel
21.07.2007, 13:37
sorry stefan- so ein unsinn!

bitte lesen:
meisterpflicht (http://www.djv.de/fileadmin/djv_Dokumente/schwerpunkte/Freie/infos/handwerkliche-fotografie-aktuell.pdf)
Ah! Super!
Genau sowas habe ich gesucht. Gleich mal ausdrucken...

Holger
30.07.2007, 08:39
Ich habe das Schreiben der BG zunächst geflissentlich ignoriert. Irgendwann stand eine Dame des Ordnungsamtes vor mir und fragte mich nach dem Wisch.

Du entkommst ihnen nicht.

Ich übe den Fotografenjob nur nebenberuflich aus. Das Finanzamt nimmt einen Mindestumsatz an (gegen den ich mich nicht wehren kann). Wenn ich alles zusammenrechne, wird es irgendwann schwierig, Fotografie als lohnenden Nebenerwerb anzusehen. Ich zähle mal zusammen:

300 EUR Gewerbesteuer (bei angenommenen 1000 EUR Umsatz, die ich zZ nicht habe)
200 EUR BG-Versicherung

Für jemanden, der als NEBENERWERB das Ganze betreibt, erst einmal 500 EUR vorzuschießen, finde ich schon heftig. Ganz zu schweigen von der Hilfe eines Steuerberaters, den ich mir zZ noch gespart habe.

Ich wüsste gerne, was im Unfallfall wirklich bezahlt wird, da ich den Kram nur nebenberuflich mache. Wird mein tatsächliches Einkommen zugrunde gelegt? Ich muss mich mal erkundigen und melde mich hier wieder.

Benutzer
30.07.2007, 11:46
hi holger,
ich glaube, da gibt es bei dir ein kleines mißverständnis. du bist bei diesem umsatz garantiert nicht gewerbesteuerpflichtig. der freibetrag liegt bei 24500,-- €. erst wenn dein zu versteuerndes einkommen diesen betrag übersteigt, musst du gewerbesteuer zahlen.
im hinblick auf die leistungen der bg empfehle ich einen blick auf deren website. dort kannst du alle relevanten informationen erhalten.

in den letzten monaten habe ich sehr viele posts zum thema "nebenberuflich" fotografieren gelesen. ich bin da manchmal wirklich erstaunt, dass z.b. jemand völlig falsche informationen postet und diese dann über monate hinweg genau so falsch von anderen schreibern zitiert werden- nur weil man sich keine zusätzlichen informationsquellen sucht.

bitte denke daran- nebenberuflich gibt es nicht. entweder "hobby", dann fliesst kein geld. wenn du aber mit fotografieren einnahmen erzielst, auch wenn das zusätzlich zu deiner angestellten tätigkeit ist, dann bist du dem fa gegenüber abgebepflichtig, hw, ksk, bg etc. halten dann evt. leider auch die hand auf.
ksk und bg haben große kampagnen gestartet, um ihre "kassen" zu füllen.
zum beispiel wird die ksk- pflicht seit 01.07. über die rentenversicherer geprüft.

sonnigen gruß aus ffm
olaf

febrika3
30.07.2007, 12:24
…ksk und bg haben große kampagnen gestartet, um ihre "kassen" zu füllen.
zum beispiel wird die ksk- pflicht seit 01.07. über die rentenversicherer geprüft.


Die prüfen nicht nur die Pflicht, sondern auch auf beiden Zahlerseiten (KSK Versicherte und Verwerter (idR die Kunden)) ob alles mit rechten Dingen zugeht.

Dazu nutzt man nun die 3.000 Prüfer der Rentenversicherer. Früher waren es FÜNF bei der KSK.

Karsten

Benutzer
30.07.2007, 12:43
hi karsten,
danke dir- du hast vollkommen recht, mit dem thema "künstlersozialabgabe" muss ich mich selber gerade beschäftigen.
habe mit meinen kunden vereinbart, dass stylisten- und visagisten- rechnungen in zukunft direkt abgerechnet werden.
aber für die bis dahin über mich abgerechneten leistungen muss ich jetzt auch ksa zahlen... :mad:
lässt sich aber nicht vermeiden, und alles nur weil eine stylistin der meinung war, dass ihre tätigkeit teil des künstlerischen prozesses bei der fotografie ist.
jetzt ist sie in der ksk und alle "verwerter" dieser leistung müssen darauf ksa zahlen...

tja- da kann ich immer nur empfehlen: sauber kalkulieren !!

auch ne schöne sache: mein größter einzelkunde, der von mir aufgrund der auftragsmenge sowieso schon sonderpreise erhält, hat jetzt angekündigt, dass er am jahresende von mir einen zusätzlichen "rückwirkenden" rabatt haben möchte...

leicht frustierte grüße
olaf

febrika3
30.07.2007, 18:23

tja- da kann ich immer nur empfehlen: sauber kalkulieren !!



leicht frustierte grüße
olaf


Hallo Olaf,

wenn man nur in Deutschland genau sagen könnte wie das geht, wäre jedem geholfen. Wie du selber geschrieben hast, kann man auch im nachhinein für eine ungenaue Kalkulation haftbar gemacht werden. Bei einer Kalkulation für einen guten, festen Kunden mag eine in allen Punkten richige Kalkulation (natürlich insgesamt teuer) noch funktionieren, denn der weiß was er hat. Auf dem freien Markt ist man dann schnell obenraus, weil zu teuer. Das ganze Thema Abgaben ist eh so komplex geworden, dass teilweise selbst Finanzämter nicht mehr genau bescheid wissen. O-Ton: „Fragen Sie hierzu Ihren Steuerberater!” Wie soll ich das als kleiner Knipser alles wissen? Vor allem möchte ich noch selber fotografieren und nicht nur ngebote schreiben.

Insofern kann ich hier schon so viele Fragen verstehen, die um den Start ins behördliche Fotoleben gehen. ich habe den Eindruck, es ist einfacher eine GmbH zu gründen, als als Newcomer mit Fotografie sein Geld zu verdienen und die RICHTIGEN und EHRLICHEN Abgaben zu tätigen.

Nur zu 99,8% wissende Grüße
Karsten

Benutzer
30.07.2007, 18:46
hi karsten,
wahre worte, wahre worte !!!

der bürokratische aufwand, der hinter unserem job steht, nimmt ständig zu.
genau wie du möchte ich eigentlich fotografieren!!!
naja, wenn ich dann auch noch lese, dass der mit abstand größte teil aller weltweit zum thema steuerrecht geschriebenen bücher auf deutsch verfasst wurde... :confused:

mein hinweis zum sauberen kalkulieren war auch eher in richtung der leute gedacht, die sich mit dem fotografieren zu ihrem normalen job etwas dazu verdienen möchten. wenn man da allen anforderungen gerecht wird, kann man eigentlich gar nicht "low-budget" arbeiten.
außerdem besteht echt ein wirtschaftliches risiko, wenn z.b. bg oder ksk oder auch das finanzamt über mehrere jahre versäumte abgaben nachfordern...

allerdings scheint mir der aufwand in anderen branchen auch nicht ohne zu sein- ein freund von mir möchte eine kleine, schicke bar aufmachen, dazu kleine küche mit einfachen, leckeren snacks.
der ist gerade völlig neben der spur- businessplan für die bank und die arbeitsagentur, kurse und verordnungen über lebensmittelrecht und hygiene, bau- u. sicherheitsvorschriften, parkplatz-ablöse, benennung eines betriebsarztes, .......
da bin ich froh, "nur" fotograf zu sein. ;)

schön, dass du so fit bist in dieser thematik- vielleicht kann ich mich ja demnächst bei bedarf mal nach deinen erfahrungen erkundigen.

beste grüße vom main
olaf

febrika3
30.07.2007, 19:34
hi karsten,
wahre worte, wahre worte !!!…
schön, dass du so fit bist in dieser thematik- vielleicht kann ich mich ja demnächst bei bedarf mal nach deinen erfahrungen erkundigen.

beste grüße vom main
olaf

Danke und das dann auch gleich zurück, denn die wahren Worte lese ich auch immer aus deiner Schreibe. Vielleicht kann ich mir gelegentlich bei dir Rat suchen?




naja, wenn ich dann auch noch lese, dass der mit abstand größte teil aller weltweit zum thema steuerrecht geschriebenen bücher auf deutsch verfasst wurde... :confused:


Genau das habe ich vor einigen Jahren mal einem Mitarbeiter beim FA Saarlouis (die sind für die USt-ID-Nr. zuständig) gesagt, als ich ein kleineres Problem mit meiner Nr. und einem Auslandsumsatz hatte. Als ich dann noch erwähnte, dass man bei dem Wust an Paragraphen eh hofft, dass der Steuerberater ALLES richtig gemacht hat, ohne dies selber nachprüfen zu können und die Erklärung somit quasie blindlings unterschreibt, sagte er mir: „Oh, das müssen Sie aber!” um gleich danach die Geschichte einer PK anzufügen, in der ein Journalist den saarländischen Finanzminister fragte, wieviele Steuregesetze es denn im Saarland geben würde? Dieser zuckte unwissend mit den Schultern. Worauf der Journalist sagte: „Wie, Sie wissen nicht wieviele Steuergsetze es gibt? Verlangen aber von uns deren Inhalt zu kennen?!”

Steuerlich sicher nur 5% wissende Grüße:D
Karsten

Holger
31.07.2007, 10:24
hi holger,
ich glaube, da gibt es bei dir ein kleines mißverständnis. du bist bei diesem umsatz garantiert nicht gewerbesteuerpflichtig. der freibetrag liegt bei 24500,-- €. erst wenn dein zu versteuerndes einkommen diesen betrag übersteigt, musst du gewerbesteuer zahlen.

Ja, das stimmt. Allerdings besteht die gute Frau vom Finanzamt auf ein angenommenes Einkommen von min. 1000 EUR, weil ihrer Meinung alles andere Liebhaberei sei. Natürlich bekomme ich die Gewerbesteuer bei der nächsten Steuererklärung erstattet, jedoch muss ich vorher in Vorleistung treten. Leider liegt diese Festlegung nämlich im Ermessensspielraum des zuständigen Finanzbeamten. Und wenn der einen schlechten Tag hat...

Vorleistung hier, Vorleistung da. Dabei kommt ein kleines Sümmchen zusammen, und da muss sich jeder Nebenberufler fragen, ob er das überhaupt im ersten Jahr wieder einspielt.

Was ich eigentlich sagen wollte war, dass man sich noch so gut informieren kann, aber letztlich bei dem Vorschriftengewusel IMMER etwas übersieht. So war ich zB bei einem IHK-Kurs, der einem einen ganzen Tag per Druckbetankung Infos über die kommende Selbstständigkeit gibt. Die Sache mit der BG hatten sie leider vergessen zu erwähnen. Dementsprechend überrascht war ich.
Egal, wie oft man sich informiert, aber bei 5 Ansprechpartnern bekommt man idR 5 unterschiedliche Auskünfte. So langsam verstehe ich, wieso viele die Selbstständigkeit hier in Deutschland scheuen. Ob das in anderen Ländern ähnlich kompliziert ist?

Benutzer
31.07.2007, 11:00
hallo holger,
ich möchte dich noch auf eine publikation der hochschule für gestaltung in offenbach hinweisen.
"Parcours- Anleitungen zur Selbständigkeit für Künstler und Designer" (http://www.hfg-offenbach.de/w3.php?nodeId=2423)
hier findest du wirklich interessante und aktuelle informationen zum thema. die 10,-- € schutzgebühr sind wirklich gut angelegt.

eine frage habe ich noch: aus deinen letzten zeilen zum thema finanzamt interpretiere ich, dass es vielleicht ein mißverständniss zwischen dem begriff "einkommensteuer" und "gewerbesteuer" gibt ??
falls ich mich da täusche, ist ja alles gut.

sonnigen gruß aus frankfurt
olaf

Vitali
04.01.2008, 10:50
Ich habe das Schreiben der BG zunächst geflissentlich ignoriert. Irgendwann stand eine Dame des Ordnungsamtes vor mir und fragte mich nach dem Wisch.

Du entkommst ihnen nicht.

Ich übe den Fotografenjob nur nebenberuflich aus. Das Finanzamt nimmt einen Mindestumsatz an (gegen den ich mich nicht wehren kann). Wenn ich alles zusammenrechne, wird es irgendwann schwierig, Fotografie als lohnenden Nebenerwerb anzusehen. Ich zähle mal zusammen:

300 EUR Gewerbesteuer (bei angenommenen 1000 EUR Umsatz, die ich zZ nicht habe)
200 EUR BG-Versicherung

Für jemanden, der als NEBENERWERB das Ganze betreibt, erst einmal 500 EUR vorzuschießen, finde ich schon heftig. Ganz zu schweigen von der Hilfe eines Steuerberaters, den ich mir zZ noch gespart habe.


da ich seit kurzem auch eine Geberbe anmeldung gemacht habe, dachte ich eigentlich das erstmals nur die 200€ für BG fählig sind.
wie funkt. das jetzt mit dem Finanzamt? wollen die gleich einen "vorschuss"?

madize
04.01.2008, 23:23
Hm, wenn ich den Titel mal bei Google eingebe, bekomme ich als ersten Treffer einen Link, wo ich mir ein 108-seitiges Dokument dieses Titels herunterladen kann...

Ist das nur unzureichend gesichert oder handelt es sich dabei um eine ältere Version?

Viele Grüße,

Markus.