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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fotos von Unbekannten im Internet zeigen



Piep
22.07.2007, 02:18
Hallo,

ich habe hier schon einiges über das Veröffentlichen von Fotos gelesen, nur passte nix exakt auf meine folgende Frage da es meist um prominente Personen, oder gewerbliche Nutzung der Bilder geht.

Ich habe heute zum ersten Mal einige Fotos auf einem Springreitturnier gemacht. Sind zum größten Teil Pferd plus ReiterIn vor, über oder hinter dem Hindernis.

Wenn ich nun diese Fotos im Internet zeigen möchte, z.B. hier, um einige Tipps zwecks einer besseren Belichtung zu bekommen, kann ich dies bedenkenlos tun?

Ich kenne weder Pferd noch ReiterIn persönlich, und habe auch keine Einverständniserklärung. Von einer bewußten Pose vor der Kamera kann hier sicherlich auch nicht die Rede sein. Es war eine öffenliche Veranstaltung, auf der ich privat unterwegs war.

Höchstwahrscheinlich wird sich über eine Veröffentlichung niemand beschweren, aber ich hätte doch es doch gern gewußt. Nicht dass es nachher heißt: "Meine Krankenkasse wußte nicht, dass ich wieder aktiv am Reitsport teilnehme, bis sie die Bilder gesehen hatten...:D "

Vielen Dank...

Conram
22.07.2007, 12:20
^^^ Kanns nicht lassen: (Achtung Witz!)

Du meinst also, daß Du die Bilder eines offensichtlichen Teilnehmers im Kontext dieser Veranstaltung nicht in ein semi-öffentliches Forum einsetzen darfst, da ja sein Kundenbetreuer, der ihn natürlich nicht nur vom Telefon sondern auch in Natura kennt, ihn auf einem 800x533er Foto unter der Reiterkappe an 3 Pixeln erkennt, sich daran erinnert, daß diese Person (von 1000 anderen bearbeiteten Fällen), gerade krankgeschrieben ist ? *ggg*

Im Ernst, ich bin kein Experte aber entweder war es eine öffentliche Veranstaltung oder nicht. Das sagt dann doch alles.

LG Conram

Piep
22.07.2007, 12:39
Gut, ich hätte den Krankenkassensatz auch mit "Achtung Witz" kennzeichen sollen. Dachte der smilie reicht.

Eigentlich wollte ich wissen, ob ich jede Privatperson, die ich auf einer solchen Veranstaltung fotografiere bedenkenlos im Internet zeigen kann, ohne dass sich diese darüber beschweren kann, bzw. mir Ärger droht.


Danke

rabilz
22.07.2007, 14:49
Hallo,

also ich seh´das so (habe ich aus verschiedenen Infos so zusammeninterpretiert und ich hoffe, dass ich richtig liege - bitte um Korrektur wenn´s nicht so ist):

Bilder von "Personen der Öffentlichkeit" (=Prominente) darf ich im Rahmen der nachrichtlichen Berichterstattung, die von allgemeinem Interesse ist, veröffentlichen, sofern ich nicht die Grenzen des guten Geschmacks (entwürdigende Darstellung etc.) verletze. Jedoch darf ich keine Verwendung mit kommerziellem Hintergrung genehmigungsfrei ausführen. (= Werbung, Kalender und Bildbände, die anschl. verkauft werden etc) D.h. imho eine Veröffentlicung im Internet hat nachrichtlichen Charakter, ist von allgemeinem Interesse und darf gemacht werden. Aber eben nur von Personen der Öffentlichkeit, also prominenten Personen - nicht von Hinz und Kunz.
Ist die Reiterin prominent - .... nein ? ...
In diesem Fall ist die Person aber eine relative Person der Öffentlichkeit, für die dasselbe gilt wie für Prominente. Eine Person wird durch ein öffentliches Ereignis oder eine öffentliche Veranstaltung zu einer relativen Person der Öffentlichkeit. Im Rahmen dieses Ereignisses gilt dasselbe, wie für Prominente. Wenn die Reiterin aber ihren Dress auszieht und sich an einen Bierstand drei Strassen weiter verzieht, ist sie so zu bewerten wie ein "normaler Mensch" also wie Hinz und Kunz, d.h. keine Veröffentlichung, kein Internet, keine Nachrichten, solange diese Person nicht Bestandteil einer größeren Menschenansammlung oder Gruppe ist.

Unberührt bleibt hiervon allerdings das Hausrecht des Veranstalters, Fotografieren zuzulassen oder nicht.


Wie gesagt: meine Interpretation.


Viele Grüße
Ralf

Klick mich: http://www.rabilz.de

fotovisto
22.07.2007, 15:56
Hi,

nach § 22 KunstUrhG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Ausnahmen regelt § 23 KunstUrhG:

1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

Ziffer 3 klingt gut, meint aber eine Versammlung als Ganzes, also z. B. eine Weitwinkelaufnahme auf einem Sportfest oder in einem Bierzelt des Oktoberfests, nicht aber ein Portrait eines Besuchers des Bierzelts oder eben eines Sportlers.

Ziffer 3 ist also eher nix. Was ist mit Ziffer 1?

Ziffer 1 teilt man nach herrschender Meinung ein in absolute und relative Personen der Zeitgeschichte. Erstere sind kraft Stellung, Geburt, Leistung etc. herausragende Personen (der Zeitgeschichte) wie Präsidenten o. ä., zweitere treten nur in Bezug auf ein bestimmtes Geschehen ins Blickfeld der Öffentlichkeit.

In diese Richtung geht es bei der Springreiterin. Sicher darf man sie fotografieren bei einem internationalen Wettbewerb wie einer Olympiade und so ein Foto zeigen. Schwierig wird es, wenn das jemand an sich Unbekanntes auf einem lokalen Sportfest ist – dann wird eine Einwilligung in der Regel tatsächlich erforderlich sein!

In der Regel wird aber die Praxis so sein, dass jemand eher stolz ist, wenn von ihm bei Ausübung dieser Tätigkeit Bilder gemacht und gezeigt werden.

Im Übrigen gilt: wo kein Kläger, da kein Richter.

:D

Schöne Grüße,
Kai

Andreas Metz
22.07.2007, 16:06
Für mich ist Sie Fall 2. Ein Beiwerk, da das Pferd das Hauptmotiv ist! :D

summerhillxy
24.07.2007, 23:46
Hallo piep,

Persönlichkeitsrechte werden immer Vorrang vor irgendeinem Veröffentlichunginteresse haben. Wenn du kein Modell Release hast, darfst du das Bild nicht veröffentlichen! Es sei denn, die Person ist nicht zu erkennen - weder durch den Kontext der Aufnahme, noch durch Kleidung. Zum erkennen heißt auch, dass jemand der der Person nahesteht, diese erkennen würde.
Zur Aussage von rabilz: Bei den Versammlungen sind Versammlungen gemeint, die einer einheitlichen Willenskundgebung dienen - also nur und ausschließlich Demeonstrationen. Als zeitgeschichtlich ist eine Reiterin sicher nicht einzuordnen. Anders wäre das, wenn sie im Augenblick des Turniers, von einem abstürzenden russischen Spionagesatteliten gestreift wird und vom Gaul fällt.

Falls du das Bild trotzdem veröffentlichst, geschieht das auf dein Risiko.

Ich empfehle dir mal "Foto- und Bildrecht" von Wanckel und Nitschke aus dem Verlag C.H.Beck. 34 Euro die sich mehr als lohnen.
Ansonsten stecke immer ein Model Release ein und lass es unterschreiben.

Als Text nimmst du:

Hiermit gebe ich mein Zustimmung zur uneingeschränkten Veröffentlichung der von ...(Fotograf)... gemachten Aufnahmen.
Die Aufnahmen habe ich gesehen. (bei Digi-Cams ja kein Problem mehr).
Bildbeschreibung: ... (Reiterin auf Pferd) ... Ort, Datum, Unterschrift.


Viel Erfolg

Marcus

Piep
25.07.2007, 00:31
Hallo,

erstmal schönen Dank für die reichhaltigen Antworten.
Es sind zwar doch recht gegensätzliche Aussagen, wobei man bzw. ich in Zukunft wohl durch eine Einverständniserklärung den Problemen aus dem Weg gehen würde.

Mir stellt sich nur die Frage, wie es sich bei den vielen Party-Foto-Seiten im Netz verhält, auf denen ja fast ausschließlich Personen gezeigt werden.

Was passiert denn, wenn der bzw. die Abgebildete mit einem veröffentlichtem Foto nicht einverstanden ist? Kann man dann irgendwie belangt werden, oder muss man núr nach Aufforderung das Bild entfernen, und gut?

Besten Dank erstmal...

Piet

fotovisto
25.07.2007, 09:50
Als zeitgeschichtlich ist eine Reiterin sicher nicht einzuordnen.

Sicher Marcus?

Schockemöhle..., Neckermann...? Auch Sport ist Zeitgeschichte.

SG,
Kai

summerhillxy
25.07.2007, 11:30
Bei den Partybildern brauchst du auch ein Modell Release!
Viele Veranstalter stellen die Bilder aber auch ohne in's Netz. Wahrscheinlich haben die meisten Leute ja auch nicht's dagegen - bzw. wisen nicht, das sie fotografiert werden oder das die Aufnahmen veröffentlicht wurden.
Ich habe selber auch schon in einer Disco fotografiert: Da wirst du förmlich mit dem Wunsch fotografiert zu werden überrannt! Ich weise den Auftraggeber (Discotheken-Betreiber) in meinen AGB aber auch darauf hin, dass ich für Verletzungen von Rechten Dritter keine Haftung übernehme.
Anders siehst das aus, wenn ich für einen anderen AG in einer Disco Fotos mache: Da lass ich dann ein MR unterschreiben.
Ist auch völlig problemlos möglich, weil in der Regel alles unterschrieben wird, was du Diso-Besuchern (besonders den ganz coolen) unter die Nase hälst.

Mit Fotos von Sportlern ist das nicht anders. Auch da würde ICH nie Fotos ohne MR veröffentlichen.
Bei Presseterminen ist das sicher anders: da geht es um tagesaktuelle Beichterstattung - da brauchst du kein MR. Falls das Foto allerdings in's Archiv wandert, kann es aber nicht mehr für tagesaktuelle Berichterstattung verwendet werden... und da wird es dann rein rechtlich kompliziert. Zum Glück mache ich aber keine Pressearbeit.

Versuch dir mal vorzustellen, du bist auf einer Veranstaltung und wirst dann dort fotografiert - egal von wem. Wenige Tage später findest du das Foto (du beißt gerade in eine Wurst, ein Auge ist halb zu, Ketchup auf der Jacke, falsche Frau im Arm...) - du wärst nicht begeistert!
Und leider finden sich solche Bilder zu hunderten in unzähligen Foto-Foren unter der Rubrik "Streetfotografie".

Sicher sieht die gängige Fotopraxis anders aus, aber du wolltest ja auch wissen, wie es rein rechtlich aussieht.

Weiterhin viel Spaß und scheue dich nicht, Leute um eine Freigabe zu bitten - da lernst du nette Leute kennen.

Marcus

Ursula_U
25.07.2007, 12:00
Hallo,

da ich auch immer meine Bedenken habe, suchte und fand ich im Internet unter folgender Adressen einige ziemlich ausführliche Infos, die hilfreich sind und teilweise auch oben schon zitiert wurden:
http://www.einfach-persoenlich.de/2005-11-07/fotografie-fotorecht-spezial-neunteiliges-tutorial.html

http://www.ingroup.de/fotofaq/ff_index.html

Gruß Uschi

fotovisto
25.07.2007, 12:18
Was passiert denn, wenn der bzw. die Abgebildete mit einem veröffentlichtem Foto nicht einverstanden ist? Kann man dann irgendwie belangt werden

Um das auch noch konkret zu beleuchten, ja – es drohen:

1. Schadensersatzansprüche

Fiktive Lizenzgebühr

2. Ggf. Schmerzensgeld,

wenn der Abgebildete argumentieren kann, dass ihm Art und Weise der Abbildung auch noch irgendwie schadete ("im Bekanntens- und Freundeskreis wurde ich zahlreich angesprochen, ob ich das nötig gehabt hätte, erkennbar betrunken in einer Billigdisko etc....")

3. Unterlassungsansprüche

Die Rechtswidrigkeit beinhaltet eine Wiederholungsgefahr. Folge: Unterlassungserklärung unterschrieben, in der i. d. R. eine hohe Strafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung steht.

4. Last not least

Die Anwaltsgebühren. :eek:

Gruß,
Kai

Alex K.
25.07.2007, 12:55
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

Kai

Wow, das werde ich mir mal abspeichern. Unabhängig mal von der Threadfragestellung kann man damit doch Streetfotografie rechtfertigen ?!
Wer bitte schön maßt sich denn an zu entscheiden, was Kunst ist und was nicht.
alex

fotovisto
25.07.2007, 14:03
Wow, das werde ich mir mal abspeichern. Unabhängig mal von der Threadfragestellung kann man damit doch Streetfotografie rechtfertigen ?!
Wer bitte schön maßt sich denn an zu entscheiden, was Kunst ist und was nicht.
alex

Der Gutachter. Kann z. B. ein Professor an der Kunsthochschule sein. Viel Spaß beim Suchen von Gegenargumenten! :p

SG,
Kai

Dawn
25.07.2007, 15:23
Hallo,

ich war schon mehrfach auf öffentlichen Konzerten / Veranstaltungen (Musikevents, Tanzgruppen, Dorf-Feste) die (teilweise) kostenlos waren, dort wurde man auch nicht am Fotografieren gehindert obwohl teilweise sogar Security-Leute vorhanden waren. Teilweise wurde ich sogar von den Veranstaltern oder Gruppen angesprochen ob ich ihnen Aufnahmen für ihre Internet Seite zur Verfügung stellen könnte oder ob man die Bilder "irgendwo" im Internet sehen kann.

Wie sieht es denn da rechtlich aus, ich habe nicht um Erlaubnis zum Fotografieren gefragt und auch keine schriftlichen Erklärungen unterschreiben lassen. Ich war zum Fotografieren jedoch direkt vor/auf der Bühne und somit auch nicht übersehbar für die Gruppen die fotografiert worden sind, wie gesagt gehindert am Fotografieren wurde ich nicht und auch nicht aufgefordert es seien zu lassen.

Ist es erlaubt diese Bilder z.B. auf einer eigenen Homepage zu zeigen, evtl. sogar zu verkaufen. Gibt es dazu eine Pauschal-Ausage oder unterscheidet man auch nach z.B. "Aufnahme der gesammten Gruppe (z.B. 5 Leute)" erlaubt, "Aufnahme von nur einigen Bandmitgliedern oder nur eine einzige Person der Gruppe" nicht erlaubt.

Was ist wenn ich die Bilder z.B. in verkleinerter Form für Internet-Nutzung den Betreibern des Festivals kostenlos zur Verfügung stellen würde. Sie wären dann ja nicht auf meiner Internet Seite sichtbar, kann ich dann immer noch verklagt werden da ich die Bilder ja fotografiert habe?


Das gleiche Problem habe ich demnächst wieder bei einer Radrenn-Veranstaltung.
Dort treten Profis und Amateure in unterschiedlichen Rennen an, eines ist ein "Bundesliga Rennen" mit internationalen Profis. Die Veranstaltung ist kostenlos, öffentlich und man wird nicht am Fotografieren gehindert. Darf man solche Bilder veröffentlichen / verkaufen ohne Genehmigungen, z.B. einen einzelnen Radfahrer auf seinem Fahrad.

Man kann doch nicht alle Radfahrer während des Rennens "anhalten" oder später im Ziel unmöglich alle ansprechen auf die Unterschrift für die Erlaubnis. Die haben sicher ganz andere Probleme / Bedürfnisse nach dem Rennen.

Wenn man solche Bilder nicht mal im Internet zeigen darf dann frage ich mich für wen ich dann überhaupt noch fotografiere? Für meine Festplatte?:D


Da ich mir über die rechtlichen Vorschriften auch nicht ganz im klaren bin habe ich bis jetzt noch keine eigene Homepage eingerichtet. Grundsätzlich wäre es aber schon schön wenn man auch anderen Menschen seine Bilder (von öffentlichen Veranstaltungen) zeigen könnte ohne gleich verklagt zu werden.

Das mit den "Modell Release" stelle ich mir z.B. bei Popkonzerten gar nicht so einfach vor.
Reicht es wenn einer von den 5 Bandmitgleidern unterschreibt oder müssen alle 5 unterschreiben sonst darf ich halt die Gruppe gar nicht fotografieren wenn einer das nicht will. Muss ich mir von jedem den Personalausweis zum Ausfüllen des "Modell Releases" zeigen lassen, weil sonst könnte er ja einfach als "Max Mustermann" unterschreiben obwohl das vielleicht gar nicht sein richtiger Name ist und ich später dann auch keine verwertbare Unterschrift als Beweis habe.

HD-Foto
26.07.2007, 14:46
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind sehr eng auszulegen und hier ja schon erschöpfend beschrieben.

Die Reiterin im Sprung o.ä. darf nicht ohne ihr Einverständnis veröffentlicht werden.

Mir stellt sich lediglich die Frage, wie relevant dies in der Praxis ist. Bei einer öffentlichen Veranstaltung einen Beteiligten/Beteiligte zu fotografieren und das Foto zu veröffentlichen ist doch heutzutage üblich. Ich denke nicht, dass jeder Zeitungsreporter sich ein Modelrelease unterschreiben lässt.

Andreas Metz
26.07.2007, 16:25
Ich denke nicht, dass jeder Zeitungsreporter sich ein Modelrelease unterschreiben lässt.

In der Stadt sind überall Schilder auf denen steht 50km/h. Interessiert es irgendwehn? Ich kenne keinen der sich dran hält. Aber jeder weiss das mann es nicht darf!

Es steht viel geschrieben, aber es wird nichts so heiss gegessen wie es gekocht wird!

Es gibt einfach viel zu viele Menschen die sich einfach viel zu Wichtig nehmen!

Amen

marcel71
26.07.2007, 17:19
In der Stadt sind überall Schilder auf denen steht 50km/h. Interessiert es irgendwehn? Ich kenne keinen der sich dran hält. Aber jeder weiss das mann es nicht darf!

Es steht viel geschrieben, aber es wird nichts so heiss gegessen wie es gekocht wird!

Es gibt einfach viel zu viele Menschen die sich einfach viel zu Wichtig nehmen!

Amen

"In der Stadt" stehen gar nciht so viele Schilder dieser Art, denn dort gilt max. Tempo 50 auch ohne Schilder:p

Und es gibt tatsächlich Leute, die sich für sowas interessieren, einige von denen fotografieren auch gerne: Die Stellen irgendwo am Straßenrand ein Dreibein mit Ihrer Knipse auf und fotografieren all die Autos, die sich für Tempo 50 NICHT interessieren:cool:

Abgesehen davon: Für den Zeitungsreporter gilt nach meinem bescheidenen Halbwissen sowieso etwas anderes, sofern seine Bilder der aktuellen Berichterstattung über z.B. ein Sportereignis (Reitveranstaltung) dienen. Da wird er das Bild der Springreiterin vermutlich ohne weiteres einem Artikel über das Reitturnier hinzufügen dürfen.

summerhillxy
26.07.2007, 18:54
Hallo Dawn,



Dann darfst du die Bilder auch nicht veröffentlichen - oder du musst den Endkunden darauf hinweisen, das die Bilder nicht frei von Rechten Dritter sind. D.h. es muss in deinen AGB stehen, die er mit der Auftragserteilung anerkennt.



Wenn du beim fotografieren direkt auf der Bühne stehst, wie sollen sie dich denn am fotografieren hindern? Du stehst doch auf der Bühne...



Wofür du keine Veröffentlichungsrechte hast, darfst du auch nicht veröffentlichen. Und du brauchst die Unterschrift von allen 5!



Das Max-Mustermann-Problem hatten ich bisher noch nie.

Hol dir einfach eine Unterschrift. Wenn du Menschen fotografieren willst, musst du auch den Mut haben sie anzusprechen. Aus meiner eigenen Erfahrung weiß ich, dass die nicht beißen...wirklich... großes Pionierehrenwort.

Marcus

fotovisto
29.07.2007, 00:15
"In der Stadt" stehen gar nciht so viele Schilder dieser Art, denn dort gilt max. Tempo 50 auch ohne Schilder:p

Und es gibt tatsächlich Leute, die sich für sowas interessieren, einige von denen fotografieren auch gerne: Die Stellen irgendwo am Straßenrand ein Dreibein mit Ihrer Knipse auf und fotografieren all die Autos, die sich für Tempo 50 NICHT interessieren:cool:

Abgesehen davon: Für den Zeitungsreporter gilt nach meinem bescheidenen Halbwissen sowieso etwas anderes, sofern seine Bilder der aktuellen Berichterstattung über z.B. ein Sportereignis (Reitveranstaltung) dienen. Da wird er das Bild der Springreiterin vermutlich ohne weiteres einem Artikel über das Reitturnier hinzufügen dürfen.

Du hast völlig recht Marcel. Ich meine jetzt nicht das Geschreibe von Übertretungen der StVO (das betrifft öffentliches Recht und mancher Schlaumeier wird halt seinen Schein mal eine Zeit abgeben müssen) sondern die Bilder (das betrifft Privatrecht und da wird's auch schnell teuer – zumindest kann unser Schnellfahrer seine Canon schonmal verpfänden, wenn er Bilder von mir macht) :p

In der Tat gilt etwas anderes für die Berichterstattungen der Medien aus der Natur der Sache heraus: Bei einer großen Sportveranstaltung darf eine Springreiterin auf dem Pferd daher abgedruckt werden. Oder der dopende Gelbes-Trikot-Träger.

Beide dürftest allerdings auch Du auf einer Website über Reit- oder Radsport zeigen. Nicht aber Bilder aus dem Privatleben dieser Personen und das gilt auch zunehmend für die (Klatsch-)Presse.

Gruß,
Kai