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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fotos von Kirchenfenstern - Verkauf erlaubt?



mario73
25.07.2007, 09:43
Hallo zusammen

Als ich vor kurzem in einer Kirche fotgrafierte, sprach mich eine Mitarbeiteren des Gemeindebüros an, ob ich insbesondere die Kirchenfenster fotografieren könnte. Sie hätten diese gerne als Motive für Ansichtskarten, die dann von Besuchern erworben werden können.

Wir sind dann erst einmal so verblieben, dass ich, wenn die Fotos auf Papier vorliegen, mit diesen mal zwecks Ansicht vorbeikomme.

Meine Frage: Darf ich, sofern wirklich Interesse an den Bildern besteht, diese der Gemeinde verkaufen oder muss ich die Foto denen kostenlos überlassen? (Ich denke da an Eigentumsrechte.)

Gruß,
Mario

Bernhard
25.07.2007, 20:05
Hallo!

Ich denke die Rechtssituation in Österreich wird der in Deutschland sehr ähnlich sein - daher:

1) Wenn Du fotografierst, so hast Du das Urheberrecht an diesem Werk. Dieses bleibt immer bei Dir, das kannst Du nicht abtreten, verkaufen ...

2) Du kannst Deine Fotos sehr wohl aber verwerten, sprich zu Geld machen. Wenn Du diese Verwertung nicht selbst machst, so kannst Du die so genannten Verwertungsrechte an jemanden anderen abtreten (verkaufen) oder verschenken.

Wichtig ist bei Punkt 2), dass Du definierst, a) zu welchem Preis und b) welche Verwertungsrechte Du genau abgibst. Verkaufst Du die Bilder für die Verwertung zu einem bestimmten Zweck (bspw. für Kalenderbilder des Verlages XY zur einmaligen Nutzung im Jahr 2008) oder trittst Du sämtliche Verwertungsrechte ab (dann darfst selbst Du Deine eigenen Bilder nicht mehr anderweitg verwerten).

Je umfassender Du Deine Verwertungsrechte abgibst, umso höher sollte der entsprechende Gegenwert den Du dafür erhältst sein.

Im konkreten Fall bedeutet dies meiner Meinung nach, dass Du sehr wohl etwas für die Bilder verlangen kannst, und sie nicht kostenlos überlassen musst.

Zu bedenken gilt es für die Zukunft, dass Innenaufnahmen von Kirchen - ausser für die ganz private Hobbyknipserei - nur nach Erlaubnis durch den Eigentümer gemacht werden dürfen, da es sich hierbei nicht um öffentliche Gebäude handelt. Also zuerst den Pfarrer/die Pfarrerin/Abt etc. fragen (etwas Schriftliches kann auch nicht schaden). Ansonsten ist das - zumindest in Österreich - so, als ob jemand bei Dir zuhause auf Besuch wäre, und Bilder von Deiner Wohnung verkauft. Aus dem gleichen Grund braucht man auch bei kommerziellen Aufnahmen in Bahnhöfen, U-Bahn, Museum etc. eine Fotoerlaubnis.

LG
Bernhard

Herbert Piel
25.07.2007, 20:11
VORSICHT !!!!
Das Urheberrecht hat in erster Linie mal der, der die Kirchenfenster "geschaffen" hat. Und wenn die Rechte, z. B. über die Verwertungsgesellschaft Bild/ Kunst verwaltet werden, u.U. auch von den Erben des Künstlers, kann es sehr teuer werden, prominientes Beispiel, die Chagall Fenster in der Mainzer Stefanskirche. Eine Regionale Tageszeitung wollte vor einigen Jahren damit auf den Weihnachtstitel, es hat fast 2 Monate bis zur Zustimmung eines Fotos gedauert und, ca. 1200 Euro gekostet.

Bernhard
25.07.2007, 21:41
VORSICHT !!!!
Das Urheberrecht hat in erster Linie mal der, der die Kirchenfenster "geschaffen" hat. Und wenn die Rechte, z. B. über die Verwertungsgesellschaft Bild/ Kunst verwaltet werden, u.U. auch von den Erben des Künstlers, kann es sehr teuer werden.

Ja und nein!

Ja: Ich hatte beim Schreiben des Textes irgendwie ein mittelalterliches Glasfenster vor Augen, dessen Urheber/Schöpfer also schon sicher länger als 70 Jahre tot ist. Da ist in Österreich auch für Erben nichts mehr zu holen.

Nein: Dass "Dein Künstler" das Urheberrecht hat ist sonnenklar, aber hier geht es um die Verwertungsrechte ;), bzw. wer anstatt des Künstlers diese Rechte verwerten darf.

Sorry, klingt vielleicht nach Haarspalterei, aber Urheberrecht ist nicht gleichzusetzen mir Verwertungsrecht.

LG
Bernhard

Herbert Piel
25.07.2007, 21:47
Da hast du natürlich garnicht mal so unrecht:
Hier ein Link, der dir alle Fragen beantworten dürfte:

http://www.bildkunst.de/html/body_artotheken.html

Egmont
25.07.2007, 22:06
Da er die Bilder an die Kirche verkaufen möchte, die dann die Postkarten verkauft, kann es Mario doch egal sein. Er hat da ja nur die Dienstleistung Reproduktion erbracht.

Andyman
29.07.2007, 09:23
Ich würde in diesem Falle tunlichst die Finger von diesem Verkauf lassen, auch wenn vielleicht ein nettes Honorar lockt. Eine redaktionelle Nutzung im Rahmen der Zeitungsberichterstattung könnte ich mir, nach Abklärung mit Verwertungsgesellschaften/Erben/Kirchenverwaltg., eventl. noch vorstellen. Aber bei gewerblicher Fotonutzung wie Postkartenverkauf wäre mir persönlich das Risiko definitiv zu groß und vor allem zu unsicher. Fakt ist doch, dass wenn es Rechtsstreitigkeiten gibt, grundsätzlich immer erst der Fotograf, als schwächstes Glied in der Kette, dran ist. Das würde ich nicht riskieren.

mario73
29.07.2007, 11:58
Vielen Dank für eure Antworten.

Daran, dass hinter den Kirchenfenstern selbst ja noch der Künstler steht, hatte ich gar nicht gedacht.
Wie ich jetzt erfahren habe, sind die Kirchenfenster in den 60er Jahren von einem franz. Künstler gestaltet worden.
Bevor ich nun die Bilder in welcher Form auch immer aus der Hand gebe, werde ich auf jeden Fall noch mal mit einem der "Kirchenverantwortlichen" über dieses Thema sprechen.

Also nochmals danke!

Gruß,
Mario

Bububaer
29.07.2007, 12:42
Und wie ist das bei Autofotografie?? Da steht ja auch ein großer Designer hinter dem Autodesign...


Gruß
Bubu

Andyman
30.07.2007, 08:05
Bei der Autofotografie sieht's ähnlich aus. Allgemeine redaktionelle Berichterstattung o.k., alles was irgendwie eine werbliche Nutzung angeht, höchste Vorsicht oder besser ganz die Finger weg. Es sei denn man ist als Werbefotograf vom Autohersteller oder seinen Bevollmächtigten beauftragt, dass Auto zu fotografieren.

jopa5800
30.07.2007, 12:35
Vielen Dank für eure Antworten.

Daran, dass hinter den Kirchenfenstern selbst ja noch der Künstler steht, hatte ich gar nicht gedacht.
Wie ich jetzt erfahren habe, sind die Kirchenfenster in den 60er Jahren von einem franz. Künstler gestaltet worden.
Bevor ich nun die Bilder in welcher Form auch immer aus der Hand gebe, werde ich auf jeden Fall noch mal mit einem der "Kirchenverantwortlichen" über dieses Thema sprechen.

Also nochmals danke!

Gruß,
Mario

Hallo Mario,

hier ist äußerste Vorsicht geboten. Lasse Dir vom Kirchenvorstand das Einverständnis des franz. Künstlers schriftlich vorlegen. Gerade in Frankreich ist man sehr empfindlich, was das Urheberrecht angeht. Von außerhalb der Kirche und von öffentlichen Wegen kannst Du die Fenster lang und schlapp fotographieren und auch verwerten, egal wer sie wann geschaffen hat, solange sie auf Dauer angebracht sind und Du zum fotografieren öffentliche Wege nicht verläßt. Aber wenn Du sie vom Kirchenraum aus fotografierst greift die Panoramafreiheit nicht mehr und der Künstler, der die Fenster entworfen hat, muß sein Einverständnis geben, bzw. klären inwiefern er an der gewerblichen Verwertung teilhaben will. Ist der Künstler tot, müssen dies in den 70 Jahren nach seinem Tod seine Erben tun.
Wenn der Kirchenvorstand sagt, er habe die Fenster ja bezahlt, da könne er sie ja wohl für Postkarten auch fotografieren lassen, dann kläre sie über die Rechtslage auf.

Gruß

jopa