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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eigene Fotos für Werbeaktion unseres Ingenieurbüros nutzen ?



Ric
31.07.2007, 16:36
Hallo Forum,
folgende Situation:

Ich arbeite in einem Ingenieurbüro für Verkehrswesen (10 Mitarbeiter). Wir gestalten gerade eine neue Werbeanzeige. Auf dieser Anzeige wollen wir zwei Fotos verwenden, die ich selbst geschossen habe:

Veltins-Arena aus der Luft
Fußballszene Schalkespiel aus der Veltins-Arena

(habe ich selbst auf meiner Homepage veröffentlicht)



http://www.trektour.de/html/fussball_s04-ac_28.html
Ist beides erlaubt ?

Ich danke euch für eure Hilfe.
Gruß,
Ric :(

Benutzer
31.07.2007, 16:39
hi,
da ihr die bilder für werbezwecke einsetzen wollt, wird das ohne genehmigung der rechteinhaber nicht gehen.

gruß
olaf

Ric
31.07.2007, 16:48
hi,
da ihr die bilder für werbezwecke einsetzen wollt, wird das ohne genehmigung der rechteinhaber nicht gehen.

gruß
olaf

Warum und wer sind die Rechteinhaber ?

Gruß,
Ric

Benutzer
31.07.2007, 16:53
hi ric,
veltins und schalke und ggfs. die abgebildeten fußballer... ;)

gruß
olaf

Matthias Siegmund
31.07.2007, 16:58
Warum [...]


Recht am eigenem Bild...

LG Matthias

Ric
31.07.2007, 17:04
hi ric,
veltins und schalke und ggfs. die abgebildeten fußballer... ;)

gruß
olaf

Gilt das wirklich auch für Bundesliga-Fußballer ...

Wenn ich als Fotograf im Stadion bin und die Bilder einer Zeitung zur Berichterstattung gebe, muss der Fußballer sein ok geben ? Das kann doch nicht sein !?

Oder ist Werbung anders ?

Benutzer
31.07.2007, 17:07
genau, werbung ist anders.

gruß
olaf

es geht hierbei nicht nur um das "recht am eigenen bild", sondern vor allem um die markenrechte von veltins und schalke. ihr solltet das unbedingt vor verwendung klären.

Hacienda
31.07.2007, 17:27
Gilt das wirklich auch für Bundesliga-Fußballer ...

Wenn ich als Fotograf im Stadion bin und die Bilder einer Zeitung zur Berichterstattung gebe, muss der Fußballer sein ok geben ? Das kann doch nicht sein !?

Oder ist Werbung anders ?

Du hast dann lediglich die Erlaubnis die Bilder für eine Berichterstattung zu verwenden, nicht für Werbung o.ä.

Ähnlich verhält es sich auch seitens Veltins und Schalke, da mal in die Bedingungen gucken, inwieweit Du die Bilder für Deine eigene Homepage verwenden darfst...

Benutzer
31.07.2007, 17:31
Du hast dann lediglich die Erlaubnis die Bilder für eine Berichterstattung zu verwenden, nicht für Werbung o.ä.

Ähnlich verhält es sich auch seitens Veltins und Schalke, da mal in die Bedingungen gucken, inwieweit Du die Bilder für Deine eigene Homepage verwenden darfst...

Sorry Mark.

Die Verwendung zu privaten Zwecken ist durchaus der normalen Berichterstattung in der Presse gleichgestellt!

Gruß
Jürgen

Hacienda
31.07.2007, 17:43
Kommt es nicht auf die Bedingungen an, die der Veranstalter erstellt an?

febrika3
31.07.2007, 18:36
Hallo Ric,

da du auch ein Foto aus dem Inneren der Arena verwenden möchtest, mußt du auch deren Stadionordnung akzeptieren. Ich zitiere:


§ 5 Verbote

q. Fotoapparate, Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zwecke der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt);…

=stadionordnung#c2825]Hier nachzulesen. (http://www.schalke04.de/1538.html?&no_cache=1&sword_list[)

Also, ohne Zustimmung der VELTINS-Arena und als deren Mutter des FC Schalke 04 würde ich das so ohne weiteres nicht tun.

Auch mit einer Verwendung eines Bildes auf dem Spieler eindeutig zu erkennen sind, wäre ich vorsichtig. Es gibt aber eine Regelung die das Persönlichkeitsrecht einschränkt, wenn nur genügend Spieler abgebildet sind. Weiß aber nicht die Menge der Personen.

Schalke ist da auch ziemlich riegiede und ich denke mal als halbwissender, dass daraus ohne Sponsoring nichts wird ;) :D .

Schick mir doch mal ne PN, vielleicht kann ich dir ein wenig weiterhelfen oder dir zumindestens den richtigen Ansprechpartner nennen?

Blau-Weiße Grüße
Karsten

Ric
01.08.2007, 10:37
Danke an alle, Ihr habt uns schon sehr weiterholfen !

tux
01.08.2007, 21:02
falls das stadion drauf sein soll wird der architekt ggf. auch noch gefragt werden müssen ... urheberrecht des architekten.

Hacienda
02.08.2007, 08:04
falls das stadion drauf sein soll wird der architekt ggf. auch noch gefragt werden müssen ... urheberrecht des architekten.

Ich glaube kaum, dass die Werbefotografen, die z.B. zufälligerweise im Hintergrund die Golden Gate Bridge drauf haben, den Architekten bzw. seine Erben gefragt hat... :confused:

Roland Michels
02.08.2007, 08:42
Ich glaube kaum, dass die Werbefotografen, die z.B. zufälligerweise im Hintergrund die Golden Gate Bridge drauf haben, den Architekten bzw. seine Erben gefragt hat... :confused:

Nein, aber sie zahlen sicherlich eine Nutzungsgebühr an die Stadt.

Hacienda
02.08.2007, 08:59
Nein, aber sie zahlen sicherlich eine Nutzungsgebühr an die Stadt.

OK, ich habe vergessen z.B. reinzusetzen. :rolleyes:

Das kann man auch bei Fotos wo andere Objekte, die nicht öffentlich und im Hintergrund sind beziehen...

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Architekt pauschal seine Rechte an die Stadt abgibt...

febrika3
02.08.2007, 09:37
Nee, weder an eine Stadt noch an den Architekten muß man zahlen. In D ist es zumindestens so. Dazu gibt es auch Rechtsprechungen, die in etwa so lauten: Ein Objekt, welches auf dauer angelegt ist und öffentlich ohne Sichtbehinderung (z.B. Mauern) das Stadtbild prägt, darf kommerziell genutzt werden.

Vielleicht muß man lediglich unterscheiden, ob die Nutzung des abgebildeten Objekts für sich selbst steht (im Kalender oder Buch) oder in Zusemmenhang mit etwas anderem (wie im hier genannten Fall). Vorsichtig wäre ich hier z.B. bei einer Bordellwerbung mit dem Abbild einer Kirche.

Im vorliegenden Fall dürfte weder Veltins (product-placement) noch der FC Schalke 04 mit dem Abbild der Arena Probleme haben. Anders sieht das wie erwähnt mit den Innenaufnahmen aus, vor allem auch weil Spieler sichtbar gezeigt werrden sollen.

Vizemeisterliche;) Grüße
Karsten

jopa5800
02.08.2007, 15:58
Nee, weder an eine Stadt noch an den Architekten muß man zahlen. In D ist es zumindestens so. Dazu gibt es auch Rechtsprechungen, die in etwa so lauten: Ein Objekt, welches auf dauer angelegt ist und öffentlich ohne Sichtbehinderung (z.B. Mauern) das Stadtbild prägt, darf kommerziell genutzt werden.

Was Du meinst, nennt sich „Panoramafreiheit” und der Gesetztestext lautet:

§ 59 UrhG - Werke an öffentlichen Plätzen
"(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.


Entscheidend ist, daß die Photographien usw. nur von öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen aus gemacht werden dürfen. Eine Bahnhofshalle zB ist kein öffentlicher Raum, hier hat allein der Besitzer bzw. der Mieter das Sagen und deshalb fallen Bilder, die Du aus Deiner eigenen Wohnung heraus machst auch nicht unter die Panoramafreiheit (auch wenn Du dir das Photographieren selber erlaubst :rolleyes: ), weil Deine Wohnung eben kein öffentlicher Raum ist.




Vielleicht muß man lediglich unterscheiden, ob die Nutzung des abgebildeten Objekts für sich selbst steht (im Kalender oder Buch) oder in Zusemmenhang mit etwas anderem (wie im hier genannten Fall). Vorsichtig wäre ich hier z.B. bei einer Bordellwerbung mit dem Abbild einer Kirche.


Die Panoramafreiheit unterscheidet hier nicht. In ganz seltenen Fällen (aber bestimmt nicht, wenn eine Kirche und ein Bordellschild zusammen abgebildet werden) könnte man sich eine Klage wg. Beleidigung o.ä. einhandeln.



Im vorliegenden Fall dürfte weder Veltins (product-placement) noch der FC Schalke 04 mit dem Abbild der Arena Probleme haben.


Davon würde ich ohne Nachfrage (und zwar bei Veltins und Schalke) auf gar keinen Fall ausgehen. Denn Firmen haben gerne die Kontrolle darüber, bei wem sie werblich auftreten. Schalke hat Sponsorenverträge, glaubst Du wirklich, die wären damit einverstanden, wenn jeder einfach so ihr Logo an einem Gebäude abphotographiert und dann in seiner eigenen Werbung verwendet? Bestimmt nicht. Und das ist auch nicht durch die Panoramafreiheit gedeckt, denn hier greift der Markenschutz des Wettbewerbsrechts.

Also, ich bin kein Rechtsanwalt, aber ich würde Ric dringend davon abraten, die Aufnahmen für Werbezwecke zu verwenden, ohne sich vorher bei allen Markeninhabern der abgebildeten Logos und Firmennamen (Trikots!) sowie bei den Spielern abgesichert zu haben.

Gruß

jopa

febrika3
02.08.2007, 17:49
Was Du meinst, nennt sich „Panoramafreiheit” und der Gesetztestext lautet…

Danke für den Hinweis, jetzt habe ich das auch schwarz auf olive und es deckt sich ja im wesentlichen mit dem von mir gesagten.



Davon würde ich ohne Nachfrage (und zwar bei Veltins und Schalke) auf gar keinen Fall ausgehen. Denn Firmen haben gerne die Kontrolle darüber, bei wem sie werblich auftreten. Schalke hat Sponsorenverträge, glaubst Du wirklich, die wären damit einverstanden, wenn jeder einfach so ihr Logo an einem Gebäude abphotographiert und dann in seiner eigenen Werbung verwendet? Bestimmt nicht. Und das ist auch nicht durch die Panoramafreiheit gedeckt, denn hier greift der Markenschutz des Wettbewerbsrechts.



Da widersprichst du aber dem Gesetzestext. Ich sehe überhaupt kein Problem, eine Außenaufnahme zu verwenden. Solange, wie du schon richtig gseschrieben hast, die Bilder von öffentlichen Plaätzen aus gemacht wurden. Und das sind die Bilder auf Rics Seite. Sollte dein Einwand stimmen, wäre jede Einkaufsstraße mit allen Banklogos und Emblemen der großen Handelsketten ein Problem.

Allerdings gebe ich dir Recht, wenn Ric NUR das Logo herausnehmen würde. Es sollte schon etwas mehr drauf sein. Nennt sich ja auch Panoramafreiheit.




Also, ich bin kein Rechtsanwalt, aber ich würde Ric dringend davon abraten, die Aufnahmen für Werbezwecke zu verwenden, ohne sich vorher bei allen Markeninhabern der abgebildeten Logos und Firmennamen (Trikots!) sowie bei den Spielern abgesichert zu haben.

Gruß

jopa

Bei den Innen- und vor allem Spieleraufnahmen gebe ich dir Recht, hatte ich ja auch schon geschrieben, dass dies laut Arena-Hausordnung sogar verboten ist.

Viele Grüße
Karsten

Ric
02.08.2007, 19:05
Also, ich bin kein Rechtsanwalt, aber ich würde Ric dringend davon abraten, die Aufnahmen für Werbezwecke zu verwenden, ohne sich vorher bei allen Markeninhabern der abgebildeten Logos und Firmennamen (Trikots!) sowie bei den Spielern abgesichert zu haben.
Gruß
jopa

Hallo jopa und die anderen,
ich danke für die interessante Diskussion !!!

Wir wenden uns gerade direkt an den FC Schalke 04 und besprechen unsere Absicht mit der Werbeanzeige. Das Ergebnis werde ich euch dann mitteilen !

Gruß,
Ric

jopa5800
02.08.2007, 21:38
Da widersprichst du aber dem Gesetzestext. Ich sehe überhaupt kein Problem, eine Außenaufnahme zu verwenden. Solange, wie du schon richtig gseschrieben hast, die Bilder von öffentlichen Plaätzen aus gemacht wurden. Und das sind die Bilder auf Rics Seite. Sollte dein Einwand stimmen, wäre jede Einkaufsstraße mit allen Banklogos und Emblemen der großen Handelsketten ein Problem.

Allerdings gebe ich dir Recht, wenn Ric NUR das Logo herausnehmen würde. Es sollte schon etwas mehr drauf sein. Nennt sich ja auch Panoramafreiheit.

Viele Grüße
Karsten

Hallo Karsten,

das scheint nur ein Widerspruch zu sein, weil hier zwei verschiedene Rechtsbereiche berührt sind. Panoramafreiheit ist das eine, Markenschutz ist das andere. Du kannst die Veltins Arena so oft ablichten wie Du willst, Du kannst diese Bilder auch publizieren wie Du willst - aber Du kannst nicht mit ihnen Werbung betreiben, wenn die Logos/Schriftzüge von anderen Markenrechtsinhabern deutlich zu erkennen sind, weil das ein Verstoß gegen das Markenrecht wäre, denn für den Betrachter stellst Du einen Zusammenhang zwischen der beworbenen Firma und den Marken im Bild her, der ja in Wahrheit nicht existiert. Außerdem verwendest Du Markenzeichen (Schalke, Veltins), die Dir nicht gehören auch wenn sie nur (deutlich) klein an der Arenafront zu erkennen sind.
Werden Aufnahmen von Bildagenturen gekauft (die dann ja oft zur Werbung weiterverwendet werden), werden zwei Dinge immer vorher abgeklärt. 1. Fehlende Rechteübertragung abgebildeter Person (Modelle), sofern sie nicht eindeutig Beiwerk sind 2. Sind irgendwelche Markenzeichen im Bild deutlich zu erkennen.
Jedes für sich ein K.O. Kriterium für den Ankauf.

Gruß

jopa

jopa5800
02.08.2007, 21:45
Hallo jopa und die anderen,
ich danke für die interessante Diskussion !!!

Wir wenden uns gerade direkt an den FC Schalke 04 und besprechen unsere Absicht mit der Werbeanzeige. Das Ergebnis werde ich euch dann mitteilen !

Gruß,
Ric

Danke Ric, das ist auf alle Fälle der sichere Weg und das Ergebnis würde mich wirklich interessieren.

Gruß

jopa

febrika3
02.08.2007, 22:16
Hallo Karsten,
…aber Du kannst nicht mit ihnen Werbung betreiben, wenn die Logos/Schriftzüge von anderen Markenrechtsinhabern deutlich zu erkennen sind, weil das ein Verstoß gegen das Markenrecht wäre…
Werden Aufnahmen von Bildagenturen gekauft (die dann ja oft zur Werbung weiterverwendet werden), werden zwei Dinge immer vorher abgeklärt. 1. Fehlende Rechteübertragung abgebildeter Person (Modelle), sofern sie nicht eindeutig Beiwerk sind 2. Sind irgendwelche Markenzeichen im Bild deutlich zu erkennen.
Jedes für sich ein K.O. Kriterium für den Ankauf.

Gruß

jopa

Hallo Jonathan,

ich muß gestehen, so intensiv habe ich mich damit noch nie beschäftigt. Habe auch fast nie Kontakt zu Bildagenturen. Meine Kunden sind idR Direktkunden. Für viele Kunden aus der Bauzulieferindustrie habe ich kiloweise Architekturfotos gemacht und stelle gerade fest, dass die damit haufenweise die Markenrechte verletzt haben. Oft habe ich Gebäude mit drehendem Stern, roten, blauen, rosa/weißen... Schriftzügen abgelichtet. DIE HÄTTEN JA NIE werblich, PR-mäßig (ist ja auch irgendwie Werbung) verwendet werden dürfen?

Auch ich bin kein Rechtsverdreher, frage mich aber trotzdem, wie dominant die Wort-Bildmarke im Foto zu sehen sein muß, damit keine Markenrechte verletzt werden? Darf ich ein, von der etwa drei Kilometer entfernten Halde, gemachtes Panoramafoto verwenden, obwohl das leuchtende Logo bei genauem hinsehen natürlich zu erkennen ist?

Andereseits glaube ich eh nicht, dass nur einer der Markenrechtsinhaber irgendetwas dagegen haben dürfte, wenn sein Objekt mit Logo in irgendeiner Anzeige zu sehen sein wird. Auch das ist Product-Placement. Und hätte er das sonst soooooo groß obendraufgesetzt? Aber das ist glaube ich kein rechtliches Thema;)

Fragende Grüße
Karsten

jopa5800
02.08.2007, 23:14
Hallo Jonathan,

ich muß gestehen, so intensiv habe ich mich damit noch nie beschäftigt. Habe auch fast nie Kontakt zu Bildagenturen. Meine Kunden sind idR Direktkunden. Für viele Kunden aus der Bauzulieferindustrie habe ich kiloweise Architekturfotos gemacht und stelle gerade fest, dass die damit haufenweise die Markenrechte verletzt haben. Oft habe ich Gebäude mit drehendem Stern, roten, blauen, rosa/weißen... Schriftzügen abgelichtet. DIE HÄTTEN JA NIE werblich, PR-mäßig (ist ja auch irgendwie Werbung) verwendet werden dürfen?

Auch ich bin kein Rechtsverdreher, frage mich aber trotzdem, wie dominant die Wort-Bildmarke im Foto zu sehen sein muß, damit keine Markenrechte verletzt werden? Darf ich ein, von der etwa drei Kilometer entfernten Halde, gemachtes Panoramafoto verwenden, obwohl das leuchtende Logo bei genauem hinsehen natürlich zu erkennen ist?

Andereseits glaube ich eh nicht, dass nur einer der Markenrechtsinhaber irgendetwas dagegen haben dürfte, wenn sein Objekt mit Logo in irgendeiner Anzeige zu sehen sein wird. Auch das ist Product-Placement. Und hätte er das sonst soooooo groß obendraufgesetzt? Aber das ist glaube ich kein rechtliches Thema;)

Fragende Grüße
Karsten

Hallo Karsten,
„Wo keil Kläger, da kein Richter” da hast Du sicher Recht, das gilt immer. Aber das Auftauchen von eigenen Markenzeichen in der Werbung anderer ist kein Product Placement und für den Markeninhaber auch nicht wünschenswert. Product Placement ist die bezahlte Platzierung eines Produktes in einem eigentlich nicht werblichen Umfeld, wie zum Beispiel einer Fernsehserie oder einer Show. Das wichtige für den Hersteller des Produktes ist, daß er das Umfeld aussucht.
Stell Dir vor, eine Lebensversicherung wirbt mit dem Bild eines Porsche im Hintergrund. Das könnte beim Betrachter zu Assoziationen führen, die für Porsche keineswegs wünschenswert sind. Oder Firma A wirbt mit einem Photo auf dem deutlich auch das Logo von Firma B zu sehen ist. 3 Monate später kommt Firma A mit irgendwelchen negativen Geschichten in die Presse. Zur Illustration der Artikel verwendet man gern auch einmal eine alte Anzeige der Fa. A auf der immer noch deutlich auch das Logo von Firma B zu sehen ist. Der Leser könnte nun Firma B (und sei es nur unbewußt) mit den Negativschlagzeilen der Firma A in Verbindung bringen.
Die Markeninhaber versuchen deshalb i.d.R. die eigene Marke nur in einem von ihnen kontrollierbaren Umfeld auftauchen zu lassen.

Gruß

jopa

febrika3
03.08.2007, 00:05
Hallo Karsten,
„Wo keil Kläger, da kein Richter” da hast Du sicher Recht, das gilt immer. Aber das Auftauchen von eigenen Markenzeichen in der Werbung anderer ist kein Product Placement und für den Markeninhaber auch nicht wünschenswert. Product Placement ist die bezahlte Platzierung eines Produktes in einem eigentlich nicht werblichen Umfeld, wie zum Beispiel einer Fernsehserie oder einer Show. Das wichtige für den Hersteller des Produktes ist, daß er das Umfeld aussucht.
Stell Dir vor, eine Lebensversicherung wirbt mit dem Bild eines Porsche im Hintergrund. Das könnte beim Betrachter zu Assoziationen führen, die für Porsche keineswegs wünschenswert sind. Oder Firma A wirbt mit einem Photo auf dem deutlich auch das Logo von Firma B zu sehen ist. 3 Monate später kommt Firma A mit irgendwelchen negativen Geschichten in die Presse. Zur Illustration der Artikel verwendet man gern auch einmal eine alte Anzeige der Fa. A auf der immer noch deutlich auch das Logo von Firma B zu sehen ist. Der Leser könnte nun Firma B (und sei es nur unbewußt) mit den Negativschlagzeilen der Firma A in Verbindung bringen.
Die Markeninhaber versuchen deshalb i.d.R. die eigene Marke nur in einem von ihnen kontrollierbaren Umfeld auftauchen zu lassen.

Gruß

jopa

Tja, Jonathan ich bin zu unwissend um ein verlässliches Statement abgeben zu können und muss deine Ausführungen so hinnehmen.

Eine Anmerkungen dennoch: Deine Schilderung von Firma A+B kann selbst im Genehmigungsfall nach hinten losgehen, genau dann wenn Firma A drei Monate später in die Negativschlagzeilen gerät.

Es ist natürlich immer am besten man fragt vorher, bevor man was tut. Ric könnte natürlich auch die andere Seite der Arena nehmen, dort steht nichts auf dem Dach. Oder er versetzt die VELTINS-Arena (hier in markenrichtiger Schreibweise;)) in den Zustand vor zwei Jahren, indem er sie photoshoptechnisch zur Arena AufSchalke reduziert oder erhebt (je nach Sichtweise).

Jetzt aber dann doch noch eine Frage: Wie ist das denn mit solch markannten Bauwerken, die eigentlich jeder kennt? Die sind doch auch ohne Namen unverwechselbar zu erkennen und jeder weiß, dass die LTU, AOL, Allianz, VELTINS oder... heißen?

Karsten

Ric
03.08.2007, 07:52
Es ist natürlich immer am besten man fragt vorher, bevor man was tut. Ric könnte natürlich auch die andere Seite der Arena nehmen, dort steht nichts auf dem Dach. Oder er versetzt die VELTINS-Arena (hier in markenrichtiger Schreibweise;)) in den Zustand vor zwei Jahren, indem er sie photoshoptechnisch zur Arena AufSchalke reduziert oder erhebt (je nach Sichtweise).
Karsten

Hallo Karsten,
mein Luftbild der Arena entstand wirklich vor der Installation des Schriftzuges. :)
D.h. nur ein weißes Dach. Bei unserer Anzeige geht es ja nur darum, dass wir mit einem Referenz-Projekt, das für die Stadt Gelsenkirchen und für den FC Schalke 04 gelaufen ist, für unsere Arbeit werben. Die Arena erkennt man ja aus der Luft auch ohne Schriftzug.

Daher hoffe ich auch, dass wir eine Genehmigung erhalten weden. Aber ich werde berichten ... :)

Gruß,
Ric

jopa5800
03.08.2007, 09:36
Jetzt aber dann doch noch eine Frage: Wie ist das denn mit solch markannten Bauwerken, die eigentlich jeder kennt? Die sind doch auch ohne Namen unverwechselbar zu erkennen und jeder weiß, dass die LTU, AOL, Allianz, VELTINS oder... heißen?

Karsten

Hallo Karsten,

die allseits bekannten Gebäude haben sich die Firmen aber nicht beim Patent- und Markenamt für teuer Geld schützen lassen. Die Marken (das können nicht nur Markennamen sein, das können Logos, Tonfolgen, ja sogar Farbkombinationen (Milka Lila ist für die Klasse Süsswaren geschützt) sein) zu schützen, deutschlandweit, europaweit, weltweit ist richtig teuer - da hält sich die Generösität der Firmen in Grenzen. Eingeführte Marken sind aber auch ordentlich Geld wert. Der geschätzte Wert der Marke CocaCola geht in die zig Millionen (habe den genauen Betrag vergessen war aber 8stellig)

Gruß

jopa