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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliche Frage



confusion
02.08.2007, 10:10
Hallo!

Habe den gestrigen Nationalfeiertag genutzt, um in Zuerich am See Leute zu fotografieren. Gegen Ende hat mich dann einer dumm angemacht, dass ich ihn nicht haette fotografieren duerfen, weil ich vorher nicht gefragt haette. Ich habe ihm angeboten, das Foto zu loeschen, aber er wollte mich wohl wirklich nur dumm anmachen und von mir hoeren, dass ich einen Fehler gemacht habe.

Wie ist das genau rechtlich geregelt? Ich kann doch nicht jede/n, von dem ich ein (spontanes) Foto machen moechte, vorher um Erlaubnis fragen?! Ich habe auch nicht vor, die Fotos zu veroeffentlichen (so gut sind sie noch nicht ;) ).

Bitte um Aufklaerung

Gruss
Daniel

Benutzer
02.08.2007, 10:49
Hi,

Wie ist das genau rechtlich geregelt? Ich kann doch nicht jede/n, von dem ich ein (spontanes) Foto machen moechte, vorher um Erlaubnis fragen?! Ich habe auch nicht vor, die Fotos zu veroeffentlichen
Vorweg: Ich kann nicht sagen, ob es in der Schweiz andere rechtliche Bestimmungen gibt, aber gesetzt den Fall, es wird dort genauso behandelt wie in Deutschland, dann ist die Aufnahme an sich erlaubt. Du darfst die Aufnahme eben nur nicht veröffentlichen. Um genau solche Situationen, wie Du sie erlebt hast, zu vermeiden würde ich grundsätzlich auch auf die Aufnahmen verzichten. Vor allem dann, wenn es sich um einzelne Portraits handelt. Aber auch Gruppenaufnahmen können rechtlich (bei einer geplanten Veröffentlichung) schwierig sein. Sobald jemand auf einem Foto erkennbar ist, muss man die Erlaubnis desjenigen einholen.

Schau doch mal, ob Du einen Hinweis findest, wie das in der Schweiz rechtlich geregelt ist.

Greets,
Peter.

Alex K.
02.08.2007, 11:46
Frustmodus an:
Leute fotografieren solltest du gar nicht. Das verletzt ggf die Persönlichkeitsrechte. Du weißt nicht in jedem Fall die psychologischen und rechtlichen Umstände der beteiligten Personen. Evtl. gibt es richterliche Beschlüsse oder einstweilige Verfügungen. Außerdem besteht die Gefahr, dass Du Gebäude im Hintergrund mit fotografierst. Da gibts die Rechte des Architekten, der Stadt, der Eigentümer und der potentiellen Erben. Autos mit Kennzeichen stehen da evtl. auch rum. Schraub die vorher ab, sonst kann keiner nachvollziehen, ob Du die Kennzeichen in den Bildern unkenntlich machst. Bei Kindern wird die Sache ganz schwierig. Die dürfen aus verschiedensten Gründen auf keinen Fall aufs Bild. Selbst wenn Du die schriftliche Erlaubnis der Eltern hättest, was ist, wenn Sie sich das anders überlegen? Ebenfalls musst du ausschließen, dass irgendwo eine Haltestelle zu sehen ist. Haltestellen sind nicht anders als U-Bahnhöfe zu betrachten. Da benötigst Du die schriftliche Erlaubnis des Verkehrsverbundes. Achte aber darauf, dass keine Fahrgäste anwesend sind. Falls doch, siehe oben. Achte darauf, dass Du den Himmel beobachtest. Sollte ein Flugzeug mit auf dem Bild sein, ist das Bild sofort zu löschen. Die neuen Terrorgesetze erlauben keine Aufnahmen von zivilen oder gar militärischen Fluggerätschaften. Aber auch ein fehlendes Flugzeug kann bereits eine unzulässige Information beinhalten. das ist aber je nach Einzelfall und Flugplan gesondert zu betrachten. Hier sind ggf. die tagesgenauen Anweisungen des Innenministeriums des Bundes zu beachten. Ggf. können auch besondere Landesgesetze weitere Einschränkungen mit sich bringen.
Es dürfen auch keine Gaststätten mit aufs Bild. Die neuen Antiraucher-Gesetze führen dazu, dass vorübergehend noch außerhalb der Gaststätte geraucht werden darf. Raucher abzulichten ist verboten, da nicht auszuschließen ist, dass die Bilder auch Jugendliche sehen.Städte sind daher aufgrund der kaum vermeidbaren Probleme fotografisch zu meiden.

Soweit zur Peoplefotografie, bei der Du wie beschrieben nur wenig beachten musst. Schwieriger wird es bei anderen Genres.

Frustmodus aus:
Viel Spaß beim unbeschwerten Fotografieren. Wenn einer meckert würde er das so oder so tun. Wenn er nicht dich anmeckert, dann würde er es mit seiner Frau machen. Du tust also noch ein gutes Werk.

alex

Benutzer
02.08.2007, 12:23
KUG Kunsturhebergesetz §23:

Ist die abgebildete Person nur Beiwerk, ist ihre Einwilligung nicht erforderlich, anderenfalls aber nur, wenn die Person auch
erkennbar ist! doch. Ob die abgebildete Person Beiwerk ist, richtet sich danach, ob die Bildwirkung ohne die abgebildete Person eine andere wäre. Dies wird von der Rechtsprechung meist bejaht!


Gruß
Jürgen

fvt
02.08.2007, 12:38
Jürgen's Ausführungen finde ich die beste Bescheibung.
Sobald eine Person das Hauptmotiv darstellt, ist die Erlaubnis einzuholen.

Sagen wir es doch mal plastisch.

mit einem 12-24mm eine Fussballtribüne am Samstag fotografiert stellt kein Problem dar :D

Einen Fussballfan mit einem 600er formatfüllend schon :rolleyes:

Ich persönlich nehme vorher Sichtkontakt auf und deute auf die Kamera, wenn er nickt ist es ok.... Es gibt auch Leute, gerade der "zugereiste" Musikant in der Innenstadt, die es nicht möchten.....

Gruss
Frank

confusion
02.08.2007, 13:40
Danke fuer die Antworten. Wenn ich die zwei Paragraphen (22 und 23) richtig verstehe, regeln die lediglich die Verbreitung und oeffentliche Zur-Schau-Stellung, nicht das erstellen des Fotos an sich. Insofern muesste ich doch auf der sicheren Seite sein? Werde mich mal bez. schweizer Gesetzgebung schlau machen.


Um genau solche Situationen, wie Du sie erlebt hast, zu vermeiden würde ich grundsätzlich auch auf die Aufnahmen verzichten.

Also grundsaetzlich keine Fotos von Menschen machen, ohne deren vorherige Einwilligung? Faende ich sehr frustrierend...



Ich persönlich nehme vorher Sichtkontakt auf und deute auf die Kamera, wenn er nickt ist es ok....

D.h. Deine Fotos sind immer zu einem gewissen Grad gestellt?

Gruss
Daniel

Benutzer
02.08.2007, 13:43
Danke fuer die Antworten. Wenn ich die zwei Paragraphen (22 und 23) richtig verstehe, regeln die lediglich die Verbreitung und oeffentliche Zur-Schau-Stellung, nicht das erstellen des Fotos an sich. Insofern muesste ich doch auf der sicheren Seite sein? Werde mich mal bez. schweizer Gesetzgebung schlau machen.


Gruss
Daniel


Genau so sind sie zu verstehen! ..jedenfalls in Deutschland ;)


Gruß
Jürgen

URi
02.08.2007, 14:18
{gesammter Post}


http://www.mainview.de/images/icons/hardlaugh.gif

Benutzer
02.08.2007, 19:38
... hier werden immer wieder völlig verschiedene Dinge in einen Topf geworfen. So unterschiedliche Dinge wie Aufnahme und Veröffentlichung sollte man immer auseinanderhalten:

Fotografiert werden darf immer.
Ausnahme: Personen in Wohnungen oder gegen Einblick geschützten Räumen §201a, Abs. 1 StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html)
Jede Veröffentlichung bedarf der Genehmigung, d.h. auch die Nutzung auf der privaten Homepage
Ob eine Person Teil einer Gruppe ist oder nicht ist quasi egal, es kommt auf die Erkennbarkeit an und ob die Person Beiwerk ist oder Hauptmotiv
Bei öffentlichen Veranstaltungen gelten spezielle Regeln für die redaktionelle Verwendung, Stichwort Teilnehmer eines Umzugs/ einer Demo (-> müssen damit rechnen, fotografiert zu werden), Besucher einer Veranstaltung (-> Akzeptieren den Verlust des Rechts am eigenen Bild meist mit der Eintrittskarte / Stadion- oder Hallenordnung)


Deshalb kann es sehr wohl okay sein, einen Fan mit dem 600er aus der Menge herauszulösen, wenn er alleine ein tolles Motiv abgibt.

Alles auch schön nachzulesen im Law-Blog (http://www.law-blog.de/category/fotorecht/).

De fakto läuft die strenge Handhabung hier in Deutschland darauf hinaus, dass man fremde Personen gar nicht mehr ohne vorherige Frage fotografieren kann. Damit wird die Streetfotografie quasi abgeschafft. Aber wie man an dem Beispiel oben sieht, führt das Fotografieren von fremden Personen immer wieder zu Diskussionen und ein Fremder wird auch kaum mal eben auf der Straße ein Model-Release unterschreiben. Selbst wenn er es tut, wird er wahrscheinlich Geld dafür haben wollen. Alle Welt ist heutzutage sensibilisiert auf die schnelle Kohle nebenbei und fantasiert ohne jeden Realitätsbezug, was man mit Fotos angeblich verdienen könnte.

Es wird hier sowieso keine verbindliche Rechtsauskunft geben und im Zweifelsfall sollte man sich nie auf Forenwissen verlassen. Auch die Annahme dass bestimmte Dinge von "der Rechtsprechung" bejaht werden, ist extrem vage und deshalb absolut nicht verlässlich. Vor allen Dingen nicht, wenn der OP sich für schweizer recht interessiert und Antworten bekommt, die auf deutscher Rechtsprechung basieren.

Greets,
Peter.