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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bildrechte?



Lily
14.08.2007, 12:36
Ich habe für eine Künstlerin aus dem Bekanntenkreis (gegen Bezahlung) ihre Gemälde abfotografiert und ihr Abzüge und Dateien zur Erstellung einer Mappe und von Werbeflyern übergeben. Jetzt möchte jemand Drittes einige Bilder von ihr als Illustrationen in einem Buch verwenden. Habe ich das Recht, für diese Veröffentlichung Geld von ihm zu verlangen? WEm gehören in diesem Fall die Bildrechte? Es gibt keinerlei über das oben Geschriebene hinausgehende Absprachen zwischen der Malerin und mir.

Gruß,
Angelika

Alex K.
14.08.2007, 12:51
Dann vereinbare doch was mit der Künstlerin, oder spricht da was gegen?

Lily
14.08.2007, 14:52
Dann vereinbare doch was mit der Künstlerin, oder spricht da was gegen?

Die Künstlerin selbst hatte überhaupt nicht darüber nachgedacht, dass ich vielleicht Ansprüche erheben könnte. Und eigentlich empfinde ich da wenn überhaupt, auch nicht sie als meine Verhandlungspartnerin, sondern den Buchautor.

Sandeman
14.08.2007, 15:13
Und eigentlich empfinde ich da wenn überhaupt, auch nicht sie als meine Verhandlungspartnerin, sondern den Buchautor.

Du hast vielleicht Nerven. Du meinst tatsächlich, Du müßtest nur mal eben ein Kunstwerk abfotografieren und schon liegen alle Rechte bei Dir?

Ohne Absprache mit dem Urheber darfst Du solche Bilder selbstverständlich nicht kommerziell nutzen und das ist bei einem Buchcover eindeutig der Fall.

Anders wäre es evtl. bei journalistischer Nutzung z.B. bei einem Zeitungsartikel über diese Malerin.

Power-shopper
14.08.2007, 15:29
Tja, da bleibt nur, daß Du Dich mit der Künstlerin einigst was IHR zusammen für die Verwendung haben wollt. Und das ist dann der 'Preis' fürs Bild.
Du hast Bildrechte als Urheber, und die Künstlerin hat Bildrechte weil sie die Auftraggeberin war und weil sie das 'Kunstwerk' geschaffen hat.

Wer nun WAS haben möchte, müßt Ihr euch überlegen. Evtl reicht der Künstlerin ja auch die Namensnennung als Werbung. Wieweit Dein Werk eine Schöpfungshöhe hat, mag auch bezweifelt werden, da es sich lediglich um eine Reproduktion handelt, die keinen 'Künstlerischen Wert' hat... Von daher könnte auch die Künstlerin die Bilddaten einfach weitergeben...

ALSO: Sprecht miteinander und legt fest, wer was haben möchte...

Gruß,
Carsten

Alex K.
14.08.2007, 15:31
Wenn ihr die Nutzung tatsächlich sehr stark eingegrenzt habt (die Künstlerin und Du), dann kannst Du natürlich für die davon abweichende Nutzung auch Geld verlangen. Ich vermute aber mal, dass die Künstlerin von Dir Bilder haben wollte und dabei sagte, sie bräuchte das für Ihre Mappe und einen Flyer. dafür hat siew Geld bezahlen und wird vermutlich glauben, dass sie jetzt alle Rechte an den Bildern hätte. da diese Themen hier immer wieder hochkommen kann ich nur dazu raten, solche Dinge von Anfang an deutlich anzusprechen, insbesondere dann, wenn es sich um eine Bekannte handelt. D.H. deutlich sagen, dass sie die Nutzungsrechte an deinen Bildern nur für den Zweck Flyer und Mappe kauft und dass jede weitere Nutzung Geld kostet. Schließlich wird der Verleger ein Gesamtbudget haben und das Geld, was die Künstlerin erhält nicht unabhängig davon sein, was Du noch zusätzlich bekommst.
alex

Benutzer
14.08.2007, 15:49
Da diese Themen hier immer wieder hochkommen kann ich nur dazu raten, solche Dinge von Anfang an deutlich anzusprechen, insbesondere dann, wenn es sich um eine Bekannte handelt. D.H. deutlich sagen, dass sie die Nutzungsrechte an deinen Bildern nur für den Zweck Flyer und Mappe kauft und dass jede weitere Nutzung Geld kostet.
alex

Erfahrungsgemäß kann ich nur dazu raten, es auf jeden Fall schriftlich zu tun! Ich beschreibe es im Angebot (sofern erstellt wird)... spätestens ist es aber ein Zusatz in der Rechnung! Mit Begleichen des Betrages ist dieser Zusatz anerkannt! Alles natürlich nur nach vorheriger, mündlicher Einigung!

Gruß
Jürgen

Benutzer
14.08.2007, 16:15
Hi zusammen,

wenn ich das richtig verstanden habe, dann hast Du Bilder von Kunstwerken gemacht und die Nutzungsrechte daran an die Künstlerin für zwei Verwendungszwecke weitergegeben. Jetzt kommt ein Dritter und will Deine Bild als Illustration in einem Buch verwenden, Buchautor und Künstlerin haben aber nichts miteinander zu tun - richtig?

Grundsätzlich muss man unterscheiden zwischen Urheberrecht und Nutzungsrecht - so etwas wie ein Bildrecht gibt es nicht. In dem Fall gibt es einmal das Urheberrecht der Künstlerin an ihren Kunstwerken, Dein Urheberrecht an Deinen Bildern und die Nutzungsrechte die Du an die Künstlerin verkauft hast sowie zum guten Schluß noch die Nutzungsrechte, die der Buchautor nun von Dir erwerben will.

Erstens musst Du nun mit der Künstlerin klären, ob sie Dir eine Freigabe für die Veröffentlichung in einem Buch gibt. Denn die Kunstwerke unterliegen nach wie vor ihrem Urheberrecht, auch wenn Du sie abgebildet hast. Wenn Du diese Freigabe hast, dann kannst Du die Nutzungsrechte an den Buchautor weiterverkaufen.

Greets,
Peter.

Alex K.
14.08.2007, 16:20
Hi zusammen,

wenn ich das richtig verstanden habe, dann hast Du Bilder von Kunstwerken gemacht und die Nutzungsrechte daran an die Künstlerin für zwei Verwendungszwecke weitergegeben. Jetzt kommt ein Dritter und will Deine Bild als Illustration in einem Buch verwenden, Buchautor und Künstlerin haben aber nichts miteinander zu tun - richtig?

Grundsätzlich muss man unterscheiden zwischen Urheberrecht und Nutzungsrecht - so etwas wie ein Bildrecht gibt es nicht. In dem Fall gibt es einmal das Urheberrecht der Künstlerin an ihren Kunstwerken, Dein Urheberrecht an Deinen Bildern und die Nutzungsrechte die Du an die Künstlerin verkauft hast sowie zum guten Schluß noch die Nutzungsrechte, die der Buchautor nun von Dir erwerben will.

Erstens musst Du nun mit der Künstlerin klären, ob sie Dir eine Freigabe für die Veröffentlichung in einem Buch gibt. Denn die Kunstwerke unterliegen nach wie vor ihrem Urheberrecht, auch wenn Du sie abgebildet hast. Wenn Du diese Freigabe hast, dann kannst Du die Nutzungsrechte an den Buchautor weiterverkaufen.

Greets,
Peter.

Sehr schön, endlich einmal ein Fall, der rechtlich sich genau so verhält wie nach dem gesunden Menschenverstand, zumal wenn es sich um Deine Bekannte handelt.
Ihr müsst halt miteinander sprechen und wenn der Künstlerin Deine Preisvorstellungen nicht passen, dann lässt der Verleger die Bilder halt noch mal ablichten.
alex

Lily
14.08.2007, 16:33
Vielleicht habe ich mich da nicht ganz präzise ausgedrückt: Ich selber habe mit diesem Buchprojekt und dem Autor gar nichts zu tun. Er ist an die Künstlerin herangetreten, um Bilder von ihr zu verwenden. Sie selbst freut sich natürlich darüber, da die Verwendung ihrer Bilder Werbung für sie darstellt, und sie wird wohl auch kein Geld dafür nehmen. Ich fand es nur nicht so selbstverständlich, daß ein Dritter die von mir ja schließlich in einiger Arbeit erstellten und bearbeiteten Fotos benutzt, um damit seine Bücher zu verkaufen (sprich: Geld zu verdienen), ohne mich dafür zu entlohnen. Zumindest sollte er wissen, dass er etwas geschenkt bekommt, wenn ich ein Recht darauf hätte, bezahlt zu werden, aber darauf verzichte. Dass der Hauptteil der geistigen Leistung bei der Künstlerin selbst liegt, ist mir natürlich klar, und ich selbst habe gar nicht vor, die Fotos von ihren Bildern in irgendeiner Weise für mich gewinnbringend zu verwerten.

Benutzer
14.08.2007, 16:37
Vielleicht habe ich mich da nicht ganz präzise ausgedrückt:
Könnte man so sagen ;)


Ich selber habe mit diesem Buchprojekt und dem Autor gar nichts zu tun. Er ist an die Künstlerin herangetreten, um Bilder von ihr zu verwenden. Sie selbst freut sich natürlich darüber, da die Verwendung ihrer Bilder Werbung für sie darstellt, und sie wird wohl auch kein Geld dafür nehmen. Ich fand es nur nicht so selbstverständlich, daß ein Dritter die von mir ja schließlich in einiger Arbeit erstellten und bearbeiteten Fotos benutzt, um damit seine Bücher zu verkaufen (sprich: Geld zu verdienen), ohne mich dafür zu entlohnen.
Okay, so rum ist es aber eigentlich genauso einfach - nur dass du eben an den Buchautor herantreten musst und ihm eine Rechnung schicken. Der Künstlerin solltest Du bei Gelegenheit mal stecken, dass man anderer Leute Arbeit und eigentum nicht einfach in der Weltgeschichte herumverschenkt.

Greets,
Peter.

Alex K.
14.08.2007, 16:52
Ich versteh das Problem immer noch nicht. Du brauchst doch nichts zu verschenken. Wenn der Verleger die Fotos nutzen will, dann soll er auch zahlen. Aber sprich doch mit der Künstlerin und macht 50/50 oder was immer ihr vereinbart, oder hat die Künstlerin Geld zu verschenken und ihr ist das total wurscht?

xanteron
14.08.2007, 17:06
Ich versteh das Problem immer noch nicht. Du brauchst doch nichts zu verschenken. Wenn der Verleger die Fotos nutzen will, dann soll er auch zahlen. Aber sprich doch mit der Künstlerin und macht 50/50 oder was immer ihr vereinbart, oder hat die Künstlerin Geld zu verschenken und ihr ist das total wurscht?Ich denke sie sieht das nicht als Geld verschenken, sondern als kostenlose Werbung...

Lily
14.08.2007, 20:48
Ich denke sie sieht das nicht als Geld verschenken, sondern als kostenlose Werbung...

Genau. Und ich wollte eigentlich nur wissen, ob ich überhaupt ein Recht darauf habe, Bezahlung zu erwarten. Dem scheint ja so zu sein. Ob ich darauf bestehe, ist etwas ganz anderes.

Danke für eure Antworten.

*Claus*
14.08.2007, 20:52
Na ja, so wie Du es geschildert hast, hast Du nur Reproduktionen gefertigt und keine eigenständigen Werke geschaffen. Das Urheberrecht liegt allein bei der Künstlerin.

Benutzer
14.08.2007, 22:22
Na ja, so wie Du es geschildert hast, hast Du nur Reproduktionen gefertigt und keine eigenständigen Werke geschaffen. Das Urheberrecht liegt allein bei der Künstlerin.
Nein, das betrifft nur die Reproduktion gemeinfreier Werke. Üblicherweise wird aber bei nicht gemeinfreien Werken ein Urheberrecht an den Fotografien dem Fotografen zuerkannt, da sie als Lichtbilder gesehen werden.

Greets,
Peter.