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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zur nebenberufliche Selbstständigkeit



ofi
21.08.2007, 19:29
Ich möchte mich gerne in nächster Zeit als Fotograf nebenberuflich selbstständig machen. Habe mich versucht über Info im Internet und hier in Forum etwas schlau zu machen. Ein Termin bei einem Steuerberater steht noch an. Hatte heute einen Termin bei einem Betriebsberater bei der Handswerkskammer gehabt.
Möchte auf diesem Wege einfach mal eure Meinung dazu hören.

Ich werde wohl ausschließlich Auftragsarbeiten in diesem Bereich später machen d.h. handwerkliche Fotografie. Die Eintragung bei der Handwerkskammer in die zulassungsfreie Rolle des Fotografen kostet mich 144 Euro. Dieser Betrag zählt dann für ein Kalenderjahr. In den nächsten 3 Jahren käme dann Kosten für mich in Höhe von 77 Euro jährlich auf mich zu. Nach 3 Jahren dann die vollen Kosten in Höhe von 144 Euro.
Die Kosten schwanken von Handwerkskammer zu Handwerkskammer - das ist mir klar.
Nun meine 1. Frage dazu.
Habe ich einen Chance bei zu geringem Umsatz von den Kosten etwas runterzukommen? Denke in der Satzung steht vielleicht etwas von Mindestpflichtbetrag oder so. Bekomme ich das dann automatisch von der Handwerkskammer berechnet oder muss ich da aktiv werden?

Ich werde dadurch auch direkt Pflichtmitglied bei der Berufsgenossenschaft "Druck und Papierverarbeitung". Hier habe ich telefonisch die Info bekommen, dass ich dann jährlich einen Betrag in Höhe von 230 Euro zu zahlen hätte. Auf meine Nachfrage hin auf Beitragsfreistellung oder Runterstufung (da Nebentätigkeit) bekam ich folgende Info. Egal, ob ich 1 Tag im Jahr fotografiere oder nur 1 Euro Umsatz mache, der Beitrag wird in Höhe von 230 Euro für mich auf jeden Fall fällig.
Nun meine 2. Frage dazu.
Stimmt das so oder habe ich doch eine Chance auf Beitragsbefreiung bzw. Runterstufung?

Sorry für den langen Text. Denke das ist eh immer ein komplexes Thema. Wollte alles im Vorfeld genau beschreiben, um Nachfragen dazu zu minimieren.

Hoffe jetzt auf eine sachliche Information. Im Vorfeld schon mal Danke.

Gruss
Olaf

mmknipser
21.08.2007, 21:14
Hallo, Olaf.

Antwort 1: Keine Chance. Die HWK berechnet nicht nach Betriebsgröße oder Umsatz, deshalb spielt es keine Rolle, ob Du voll oder halb selbständig arbeitest. Außerdem kommen die Dir schon entgegen, indem Du im ersten jahr gar nichts und in den beiden weiteren nur die Hälfte des Beitrags zahlen musst. Die schicken Dir eine Rechnung, wenn es soweit ist.

Antwort 2: Das stimmt so. Keine Möglichkeit zu Befreiung oder Runterstufung, aber Du kannst Dich freiwillig höher versichern.

Siehe: http://www.bgdp.de/pages/mitgliedschaft/fotografen.htm

Gruß

Mario

Benutzer
21.08.2007, 21:23
Ich möchte mich gerne in nächster Zeit als Fotograf nebenberuflich selbstständig machen. Habe mich versucht über Info im Internet und hier in Forum etwas schlau zu machen. Ein Termin bei einem Steuerberater steht noch an. Hatte heute einen Termin bei einem Betriebsberater bei der Handswerkskammer gehabt.

Melde Dich beim Finanzamt als (zum Beispiel) Fotodesigner an. Dann kann Dich die IHK gern... naja, sagen wir mal... bewundern. Mehr aber auch nicht. Fortan ist es die Sache zwischen Dir und dem Finanzamt. "Fotodesigner" oder etwa "Beammeoutscotty" sind keine Berufe im Sinne der IHK. Daher kannst Du tun un lassen, was Du willst, solange Du ordentlich die Pfründe an den König Ubu abdrückst.

Obiges stellt keinerlei Rechtsberatung dar und basiert lediglich auf Überlieferung [tm]. Detailliert wird Dich sicherlich Dein Steuerberater informieren.

Was die BG angeht: Bist Du "hauptberuflich" angestellt? Dann bist Du schon Mitglied in einer BG, und zwar der Deines Arbeitgebers. Ruf die Papier-und-Druck-BG an und erkläre ihnen die Sache. In den BGen arbeiten meistens ziemlich engagierte Leute, ich betone "meistens". Auf jeden Fall beissen sie nicht :) Ich spreche aus Erfahrung :cool:

mmknipser
21.08.2007, 21:46
Deine Aussagen sind falsch, aljen!

Ofi schreibt eindeutig: "Ich werde wohl ausschließlich Auftragsarbeiten in diesem Bereich später machen d.h. handwerkliche Fotografie."

Somit ist es keine alleinige Sache des Finanzamtes, sondern der HWK. Wenn Du versuchst, zu tricksen, kann es in diesem Bereich enorm teuer werden. Wenn Dir nämlich irgendwann ein neidischer Konkurrent eine Abmahnung schickt, weil Du ohne Handwerkskarte handwerkliche Fotos verkaufst (Hochzeiten, Portraitfotos, Bewerbungsbilder usw.), dann zahlst Du wesentlich mehr als die lächerlichen 144 Euro HWK-Beitrag auf drei Jahre verteilt. Und solche Abmahnungen kommen öfter vor als man denkt.

Also, besser anmelden, ofi!

Die BG anzurufen ist hingegen kein Fehler.

Gruß

Mario

Benutzer
21.08.2007, 22:13
Deine Aussagen sind falsch, aljen!

Nein, sind sie nicht.

Es ist eine Frage der Aufstellung bzw. Definition.

Aber jedem das seine. Wer zuviel Geld hat, soll getrost zahlen ;)

fotoknipser-lausitz
21.08.2007, 22:18
Also ich habe mich Nebenberuflich als Foto und Mediendesigner angemeldet. Sehe das eher gelassen, was kann ein Fotograf dagegen machen?

Gibts da schon einen Fall?

MFG Steffen

mmknipser
21.08.2007, 23:10
Nein, sind sie nicht.

Es ist eine Frage der Aufstellung bzw. Definition.

Aber jedem das seine. Wer zuviel Geld hat, soll getrost zahlen ;)

Doch, sie sind falsch. Es ist auch keine Frage der Definition. Was handwerkliche Fotografie ist und was nicht, ist klar und eindeutig geregelt, und daran gibt es nichts zu deuten und nichts zu definieren.

Zudem scheinst Du entweder nicht lesen zu können oder beim Denken Unterstützung zu brauchen:

Nicht derjenige, der zuviel Geld hat, sollte die HWK-Beiträge zahlen, sondern derjenige, der sich gegen noch viel höhere Forderungen von Rechtsanwälten und Konkurrenten absichern will. Genau umgekehrt wird nämlich ein Schuh draus.

Ob die HWK und ihre Regeln noch zeitgemäß sind, ist eine ganz andere Frage...

Gruß

Mario

ofi
22.08.2007, 00:16
Doch, sie sind falsch. Es ist auch keine Frage der Definition. Was handwerkliche Fotografie ist und was nicht, ist klar und eindeutig geregelt, und daran gibt es nichts zu deuten und nichts zu definieren.

Zudem scheinst Du entweder nicht lesen zu können oder beim Denken Unterstützung zu brauchen:

Nicht derjenige, der zuviel Geld hat, sollte die HWK-Beiträge zahlen, sondern derjenige, der sich gegen noch viel höhere Forderungen von Rechtsanwälten und Konkurrenten absichern will. Genau umgekehrt wird nämlich ein Schuh draus.

Ob die HWK und ihre Regeln noch zeitgemäß sind, ist eine ganz andere Frage...

Gruß

Mario

Danke euch für die Antworten.

Also nach meinem derzeitigen Informationsstand sehe ich das genau so wie du Mario.

Ich werde von den Aufträgen her in der Realität definitiv nicht im künstlerischen bzw. journalistischen Bereich tätig sein. Klar - würde auch lieber nur zum Finazamt gehen und das alles einfach über eine Steuernummer laufen lassen. Das Finanzamt bekommt auf die eine oder andere Art das Geld eh von mir. Wobei das Finanzamt meine Arbeitsproben zunächst mal als "Kunst" anerkennen muss. Nach meiner Info muss ich dann bis zu 5 Jahre nachweisen können, dass meine Einnahme hauptsächlich über diese künstlerische Schiene der Fotografie gekommen sind und nicht über die handwerkliche Schiene. Wenn es um die Hälfte wäre, würde ich das auch so machen, aber dem ist leider nicht so.

Sobald ich Auftragsarbeiten mache ist das handwerkliche Fotografie. Ohne Beitrag an die HWK nach deutschen Gesetz also "Schwarzarbeit", weil diese Tätigkeit nur von einem Handwerker ausgeübt werden darf.
Ich denke es kommt auch viel darauf an, was man wo fotografiert. Ich werde definitiv in Bereichen tätig werden, wo ich mit Neid von der Konkurrenz rechnen muss. Ich habe dann auch keine Lust, Zeit und Nerven zu opfern und mich mit Abmahnungen zu beschäftigen.

Ich habe nicht zu viel Geld übrig. Denke in diesem Fall ist halt weniger - im Endeffekt mehr.

Warte noch ein wenig ab. Vielleicht kommt ja noch eine interessante Info zu diesem Thema von euch.

Gruss
Olaf

mmknipser
22.08.2007, 08:18
Schön, dass Du Dich durch solche oberschlauen Durchmogler wie aljen nicht vom richtigen Weg und dem sinnvollsten Vorgehen abbringen lässt.

Gruß

Mario

ofi
22.08.2007, 08:58
Schön, dass Du Dich durch solche oberschlauen Durchmogler wie aljen nicht vom richtigen Weg und dem sinnvollsten Vorgehen abbringen lässt.

Gruß

Mario

Hallo Mario,

ich gehe einfach mal davon aus, dass jeder hier mir so gut er kann weiterhelfen möchte und keiner absichtlich falsche Info gibt.
Ich habe mich vorher schon relativ gut über diese Problem der "Einstufung" informiert. Es gibt nachweislich genung Leute, die ich persönlich kenne und die als "Fotodesigner" definitiv handwerkliche Fotografie schon seit Jahre ohne Probleme machen. Von dieser Seite her kann ich durchaus die Aussage von aljen nachvollziehen.
Tatsache ist aber auch, dass sie in meinen Augen strenggenommen "Schwarzarbeit" machen. Aber hier gilt wohl auch, wo kein Kläger da kein Richter.

Als "Künstler" erspare ich mir ca. 310 Euro im Jahr an Beiträge (ca. 80 Euro HwK und 230 Euro Berufsgenossenschaft). Was bekomme ich als Gegenleistung dafür?? Von der HwK die Absegnung, dass ich handwerklich fotografieren darf. Von der Berufsgenossenschaft den "Versicherungsschutz" bei einem Unfall. Denke diesen "Unfallschutz" hatte ich auch durch eine Freizeitunfallversicherung, so lange das mein "Hobby" war.
Für Leute, die im Jahr ihre 5 Hochzeiten "legal" fotografieren wollen ist das schon eine Menge Geld.
Denke das muss jeder für sich selber entscheiden.

Noch ein Punkt der für mich persönlich sehr wichtig ist. Nach meiner Info darf ich nur als "Fotograf" auch Fotos dem Kunde zum Kauf anbieten. Als "Fotodesigner" darf ich nur das Copyright an den Fotos verkaufen. Vielleicht kann mir das ja noch einer bestätigen oder mich noch genauer aufklären.

Gruss
Olaf

Primy
22.08.2007, 10:29
Der Vergleich mit der "privaten Unfallversicherung" hinkt ein bischen, weil Du bei der BG auch noch einen "Hinterbliebendenschutz" bekommst und das ist bei dem verhältnissmässig geringen Beitrag nicht zu verachten.

der Marco
22.08.2007, 13:07
Moin,


also ich habe mich für die "Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG / kein USt-Ausweis" entschieden!


mfg
der Marco

mmknipser
22.08.2007, 13:17
Moin,


also ich habe mich für die "Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG / kein USt-Ausweis" entschieden!


mfg
der Marco

Du verwechselst zwei grundlegende Sachen, Marco.

Die steuerliche Seite hat rein gar nichts mit HWK und BG zu tun.

Gruß

Mario

*Claus*
22.08.2007, 18:05
Gewerbetreibender oder Freiberufler hat wesentliche und weitereichende Implikationen, die hier nicht genannt wurden; z.B. die unterschiedliche Art der Gewinnermittlung, etc. etc. etc.

Copyright gibt es in D nicht - als Freiberufler normalerweise Verkauf von Nutzungsrechten...

der Marco
27.08.2007, 19:26
Habe nun auch von der BG die Anmeldeunterlagen bekommen - ohne das ich mich bei denen gemeldet habe!


Kann ich Wiederspruch gegen die BG einlegen?

Bin ja Alleinunterhalter und habe keine Angestelten!

mfg
der Marco

ofi
27.08.2007, 19:48
--> Nach meiner Info bekommt die zuständige BG automatisch eine Info, wenn du dich bei der HwK anmeldest. Du bist normal sogar verpflichtet dich selber bei der BG innerhalb von 8 Tagen zu melden. Ob und wieviel du an Beitrag bezahlen mußt hängt von der jeweiligen BG ab. Genaues dazu steht in der jeweiligen Satzung der BG.
Bei der BG für Druck und Papier hast du nach meiner Info keine Chance dich gegen den Jahresbeitrag in Höhe von 230 Euro zu währen, egal ob du nur 1 Euro verdienst oder keine Angestellten hast.

Kann ich Wiederspruch gegen die BG einlegen?
--> Einlegen schon, denke nur ohne jeden Erfolg. Habe dieses Thema bei einem Gespräch bei der HwK auch angesprochen. Habe da nur die Empfehlung bekommen, dass über den Rechtsbeistand der HwK überprüfen zu lassen. Mache mir aber da wenig Hoffnung, da ich keinen persönlich kenne, der an diese BG nichts als Fotograf bezahlt.

Bin ja Alleinunterhalter und habe keine Angestelten!
--> Genau wie ich - interessiert diese BG nicht.

mfg
Olaf

der Marco
29.08.2007, 09:14
Moin,

habe gerade mit einem Anwalt für Arbeitsrecht telefoniert und ihm folgendes geschildert:

- habe Nebengewerbe als "Kleinunternehmer" angemeldet
- arbeite alleine (ohne Angestellte)
- mache ca. 5-10 Hochzeiten pro Jahr und ein wenig Kleinkram
- alles reinweg neben meinem Hauptberuf

Der Anwalt war der Meinung ich müsse nur in die BG, wenn ich auch Angestellte aller Art habe. In meinem Fall also nicht!

Mfg
der Marco

AndreaP
29.08.2007, 10:27
Hallo,

wechsel schnell den Anwalt, sonst wird dein Ausflug noch teurer...

Grüße

tquadrat
29.08.2007, 11:22
Deine Aussagen sind falsch, aljen!

Ofi schreibt eindeutig: "Ich werde wohl ausschließlich Auftragsarbeiten in diesem Bereich später machen d.h. handwerkliche Fotografie."

Somit ist es keine alleinige Sache des Finanzamtes, sondern der HWK. Wenn Du versuchst, zu tricksen, kann es in diesem Bereich enorm teuer werden. Wenn Dir nämlich irgendwann ein neidischer Konkurrent eine Abmahnung schickt, weil Du ohne Handwerkskarte handwerkliche Fotos verkaufst (Hochzeiten, Portraitfotos, Bewerbungsbilder usw.), dann zahlst Du wesentlich mehr als die lächerlichen 144 Euro HWK-Beitrag auf drei Jahre verteilt. Und solche Abmahnungen kommen öfter vor als man denkt.

Also, besser anmelden, ofi!

Die BG anzurufen ist hingegen kein Fehler.

Gruß

MarioIch betreibe elektronische Erfassung optischer Daten, die ich anschließend elektronisch weiterverarbeite. Für die Erfassung bediene ich mich eines Gerätes von Canon.

Datenerfassung darf jeder, und elektronische Datenverarbeitung habe ich gelernt, sogar mit Abschluß vor der IHK - was also sollte ich mit der Handwerkskammer am Hut haben (mal abgesehen davon, daß ich mit dem Fotografieren sowieso kein Geld verdiene ...)?

Benutzer
29.08.2007, 17:54
hi marco,
es gibt keinen weg, um an der berufsgenossenschaft vorbei zu kommen.
hat auch nichts damit zu tun, ob du angestellte hast oder nicht !
fotografen sind pflichtmitglieder in der bg druck u. papier. eine unterscheidung zwischen neben- u. hauptberuflich gibt es da nicht.
da hilft dir auch kein anwalt.

gruß
olaf

hwg
29.08.2007, 18:44
Hallo,

zur Pflichtmitgliedschaft in der BG Druck und Papier, die für Fotografen ebenso wie für Repro- Satz- und Scanstudios ( also auch für den Datenerfasser mit Canon ) zuständig ist.

Als Inhaber ist man mit dem geringsten Beitragssatz ca. die 230,00 Euro zum Anfang dabei.
Sind Mitarbeiter vorhanden = im Büro die Ehefrau oder 20 Laboranten,
EBV-Tätige oder Lehrlinge, so erhöht sich der Beitrag, errechnet aus den gezahlten Lohnsummen eines Jahres.

Es wird für Inhaber auch nicht nach prozentualer Tatigkeit berechnet.
30% Studio 50% Büro und 100% Einsatz , sondern voller Beitrag.
Die Gefahreneinstufung / und damit der Beitragssatz für Fotografen ist mit der höchste = Arbeiten in Kartonagenbetrieben und Wellpappenherstellung.

Wenn man die BG bei einem Arbeitsunfall in Anspruch nehmen möchte, ist ein Wust an Unfallmitteilungen auszufüllen und ohne äußere sichtbare Verletzungen = Bluterguß / Schürfwunden etc. hat der Unfallarzt es schwer diese Verletzung als Betriebsunfall durchzubringen.
Dann allerdings werden notfalls auch Rehakosten ( es waren viele Fotografen z.B. aus der Laborarbeit mit Hautschädigungen durch Formalin und Farbentwickler betroffen ) von der BG übernommen.

Erfahrung aus 25 Jahren Studio und einigen Mitarbeitern.

Gruß hwg