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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : was gehört zum tagessatz?



Mel
22.08.2007, 14:23
ein kunde will mir doch wirklich nur die zeit bezahlen, die ich auf den auslöser der kamera gedrückt habe (stand wohl mit der stoppuhr hinter mir).
meiner ansicht nach gehören lichtaufbau, einstellung, warten während das model geschminkt wird usw. auch dazu.
liege ich da falsch?

abgemacht war eine bezahlung auf tagessatz-basis.

für jegliche hilfe bin ich dankbar.

Event
22.08.2007, 14:28
meines Wissens wird selbst die Anfahrtszeit üblicherweise dazugerechnet...

Schau doch mal, ob du die MFM-Liste bekommen kannst. Dieses Haft (2 Hefte) sind sehr informativ und eine interessante Grundlage

udu
22.08.2007, 14:43
ein kunde will mir doch wirklich nur die zeit bezahlen, die ich auf den auslöser der kamera gedrückt habe (stand wohl mit der stoppuhr hinter mir).
meiner ansicht nach gehören lichtaufbau, einstellung, warten während das model geschminkt wird usw. auch dazu.
liege ich da falsch?

abgemacht war eine bezahlung auf tagessatz-basis.

für jegliche hilfe bin ich dankbar.

also für mich ist die sache klar: vom vereinbarten zeitpunkt deines erscheinens bis und mit alles abgebaut und versorgt ist, gehört mal sicher dazu. abhängig von der vereinbarung (die müsstest du aber schriftlich haben) auch noch die an- und rückreise. lg urs

speedi
22.08.2007, 14:44
Berechnet werden dürfen, meiner Meinung nach:
- Kostenvoranschlag, falls der Kunde dann nicht bei dir shooten kommt

Das Shooting selbst:
- Anfahrtszeit inkl. km
- Die komplette Zeit die du mit dem Kunden verbringst(also wenn er in der Maske ist ebenfalls, Lichter einstellen etc)
- Das Shooting selbst(kleiner Betrag für Amortisation der Studioausrüstung)
- Das Makeup
- Die Makeup-Assistentin falls vorhanden
- Bearbeitung der Bilder
- CD wo die Bilder drauf sind
- Ausdrucke von Bildern

Natürlich liegt es in deinem Interesse, dem Kunden ein gutes Grundpaket mit solidem Preis anzubieten.
Das was dein Kunde hier abzieht geht aber gar nicht. Immer VOR dem Shooting den Betrag schriftlich ausmachen und mit AGBs festnageln. Sonst bescheists dich früher oder später mal...

Mel
22.08.2007, 14:51
anfahrt fiel in dem moment nicht ins gewicht, das shooting fand gleich in der nähe statt.
vielen dank erstmal für die antworten, das zeigt mir das ich die sache richtig sehe.
da der auftraggeber ein entfernter bekannter ist (aber schon mit entsprechendem ruf- lebe in einer kleinstadt), hab ich mich nicht getraut auf einem schriftstück zu bestehen. okay, das ist jetzt lehrgeld. sowas passiert mir nicht noch mal.

fvt
22.08.2007, 15:00
Hallo,
wie wir alle wissen, sind "Bekannte" immer die Schlimmsten.....

Bin zwar nicht in der Fotografie tätig, also ausser als Hobby,
aber im Job wird die An- und Abfahrt, so wie die geleisteten Stunden inkl. Vor- und Nachbereitung, von meinen Kunden immer bezahlt....

Anders geht es doch auch gar nicht, oder?

Gruss
Frank

Alex K.
22.08.2007, 15:17
Nur als Argumentationshilfe für deinen netten "Bekannten". Zahlt er Handwerker auch nur für die Zeit, wenn die den Hammer schwingen, oder auch ab Erscheinen ?
alex

Ralf
22.08.2007, 15:25
ein kunde will mir doch wirklich nur die zeit bezahlen, die ich auf den auslöser der kamera gedrückt habe (...)
abgemacht war eine bezahlung auf tagessatz-basis.


Hi Mel,

was war denn nun abgemacht? Eine Berechnung auf Stundenbasis oder ein fester Tagessatz?

Bei letzterem gibt es doch wohl keine Diskussion, oder? ;-)

Beim Stundensatz zählt in der Regel die Zeit vor Ort. Ansonsten würden ja alle Unterbrechungen, die Du nicht zu verantworten hast, zu Deinen Lasten gehen ....

Ein Tip: erstell beim nächsten mal ein schriftliches Angebot (basierend auf Deinen AGB). Nimmt der Kunde das Angebot an, gibt es im Nachhinein keine Diskussion ;-)

Viele Grüße


Ralf

Andreas Maurer
22.08.2007, 15:39
abgemacht war eine bezahlung auf tagessatz-basis.

Da gibt es keine Diskussion. "Tagessatz" bedeutet einen Pauschalbetrag für ein Tag. Wenn du mit deiner Arbeit in 15 Minuten fertig bist, gibt es ebenfalls die Tagespauschale.

Ich bin zwar nicht in Sachen Foto unterwegs aber schon 15 Jahr immer auf Tagessatz Basis. Da gibt es nie Diskussion.

Andreas

volki
22.08.2007, 16:58
Mich würde mal sehr interessieren was der entfernte Bekannte beruflich macht...
Alles andere wurde ja schon gesagt.
Gruß

Mel
22.08.2007, 17:43
es war ausdrücklich tagessatz abgemacht, leider weiss er wohl nicht was das bedeutet und ist auch nicht der typ, der sich eines besseren belehren lässt.

beruflich geht es bei dem auftraggeber in richtung fashion, mehr möchte ich zu ihm nicht sagen. :mad: es waren also keine privaten portraits.


danke für euren zuspruch!
ich halte euch auf dem laufenden wenn sich was neues ergibt.

instamatik
22.08.2007, 17:54
Hi Mel,

lass Dich nicht ins Bockshorn jagen. Der Gedanke, der dahinter steckt ist ja wohl möglichst viele Bilder für möglichst wenig Geld zu bekommen.
Jetzt bieten sich schon ein paar Gelegenheiten an. Und das Kleinstadt-Ding kannst Du ja auch zu Deinem Vorteil nutzen.

Also, beste Ansage: Das, was Speedi gesagt hat kann ich 100% unterstützen. Außerdem kauft man mit dem Tagessatz ja auch die Qualifikation und Kreativität des Fotografen. Da gibt keine Diskussion. Welchem Anwalt würde nur die hälfte des Honorars zustehen, nur weil der Schriftsatz schneller als gedacht fertig war? Oder weil er nur die hälfte der Buchstaben hat?

Zweitbeste Lösung: Wenn er auf minutengenauer Abrechnung besteht, dann schreib doch die Minuten auf (zu einem fetten Preis am besten)! Vom Beladen des Autos, Equipment vorher checken, Rückfahrt, laden der Bilder, Entwickeln, Bearbeiten, etc. Das ist die Zeit, die Du eingesetzt hast! Ansonsten hättset Du ja auch schön ins Schwimmbad gehen können.... dann sähe das Ergebnis anders aus.

Und dann war da noch die Kleinstadt- Sache. Als ich dort gewohnt habe war den meisten nicht klar, wieviel Arbeit gute Fotos sind. Wenn Dich jemand fragt kannst Du ja ungefähr das sagen: "Ich habe ca. zwei Arbeitstage -alles in allem- dran gesessen, er wollte 15min/ x€ zahlen..." usw.
Das fällt dann ziemlich schnell auf den "Auftraggeber" zurück und jeder wird Dich verstehen.
Das fällt für mich übrigens unter Aufklärungsarbeit und nicht unter Anschwärzen, deswegen habe ich jede wertende Wortwahl vermieden. Aber die Fakten sprachen schon für sich. Und Du hast dem "Auftraggeber" ja gesagt, was es für ein Arbeitsaufwand ist- er hat also in vollem Wissen Dir diesen Hungerlohn aufdrücken wollen.

Nicht unterkriegen lassen & alles Gute,
Christian

Benutzer
02.09.2007, 17:26
ein kunde will mir doch wirklich nur die zeit bezahlen, die ich auf den auslöser der kamera gedrückt habe (stand wohl mit der stoppuhr hinter mir).
meiner ansicht nach gehören lichtaufbau, einstellung, warten während das model geschminkt wird usw. auch dazu.
liege ich da falsch?

abgemacht war eine bezahlung auf tagessatz-basis.

für jegliche hilfe bin ich dankbar.


Moin,

das finde ich, so wie er das macht, völlig in Ordnung: Er bezahlt dir halt nur das Knöpchen-Drücken. Das würde ich dann auch so auf die Rechnung schreiben:

60 Auslösungen zu je 1 Sekunde = 1/60stel des Stundenlohns ...eines Hilfsarbeiters.

Ergo stellst du ihm - unter Kumpelz - eine Rechnung inkl. 3,00 Euro fürs CD-Brennen über 5,- Euro (inkl. 7% MwSt.) aus.

Dafür erhält er das Recht, sämtliche Fotos in SW in der Größe von satten 320 Pixeln Bildbreite- natürlich mit deiner bidmittigen Werbung drauf - nach Lust und Laune zu verwerten.

:D :D

Alles Weitere gibt's dann für pauschal 400,- Tacken - bar auf die Kralle - unter Kumpelz...

Ansonsten haste halt eh viel um die Ohren und brauchst dringend den Speicherplatz - also wird dann halt die DEL-Taste gedrückt. :D :D :D

Gute Kumpelz entwickeln für sowas mitunter recht schnell Verständnis.

Damit machst du ein faires freundschaftliches Angebot. Er wird dir kaum sagen: Für 5,- Euro will ich aber eine CD voller Topp-Fotos haben. :cool:


Ciao,

Werner

ehemaliger Benutzer
02.09.2007, 21:30
So wie sich das anhört wird das in Zukunft wohl ein Ex-Bekannter sein ;.)
Im Ernst, wenn die Aufnahmen incl. Aufbau etc. eine halbe Stunde gedauert haben darf ein Auftraggeber am "Tagessatz" zweifeln. Sobald aber mehrere Stunden zusammenkommen gibt es da eigentlich nix zu deuteln.

Benutzer
02.09.2007, 22:55
So wie sich das anhört wird das in Zukunft wohl ein Ex-Bekannter sein ;.)
Im Ernst, wenn die Aufnahmen incl. Aufbau etc. eine halbe Stunde gedauert haben darf ein Auftraggeber am "Tagessatz" zweifeln. Sobald aber mehrere Stunden zusammenkommen gibt es da eigentlich nix zu deuteln.

Moin,

dazu kommt noch die Zeit der Nachbearbeitung! :rolleyes:

Ciao,

Werner

ehemaliger Benutzer
03.09.2007, 11:56
Gute Kumpelz

was sind denn eigentlich Kumpelz?
Pelze kenne ich verschiedene, aber Kumpelz nicht!

Benutzer
03.09.2007, 12:06
Ansonsten haste halt eh viel um die Ohren und brauchst dringend den Speicherplatz - also wird dann halt die DEL-Taste gedrückt.
würde ich mal ganz genauso machen. Entweder der Kunde zahlt den Preis oder er bekommt keine Ware. So einfach ist das. Ein fehlender Vertrag muss ja nicht nur zu Deinen Lasten gehen. Wenn es keine Abmachung gibt, hat er auch keinen Anspruch auf die Fotos. Nutzungsrechte kannst Du jederzeit wiederrufen, mach das am besten schriftlich per Einschreiben und gut ist. Das Kleinstadtgeschwätz würde ich mal Kleinstadtgeschwätz sein lassen. Wenn Du Dich danach richtest, machst Du in Zukunft nur noch, was die anderen wollen und nicht was Du willst.

Greets,
Peter.

rarau
03.09.2007, 17:51
Halloerstmal
sehe ich genauso, wie Peter.
Aber prinzipiell nervt es schon gewltig, wenn um viertel Stunden diskutiert wird.
Für den Kunden ist diese ominöse "Nacharbeit" oder "Bilddatenoptimierung" schwer nacvollziehbar und noch schwerer wirtschaftlich zu erfassen.

Bin bei meinem letzten Auftrag - Architekturfotografie - einenWeg über ein Pauschalangebot gegangen.
Das beinhaltete nach Angebot
bis 2mal rausfahren zum Objekt, Nacharbeit der Fotos, DVD der Feindaten - optimiert für Anwendung des Kunden, je 1x A4-Print.
Preis richtet sich nach Anzahl der Fotos.
Habe Packet/Staffelbildpreise geschnürt:
A: Start, wie beschrieben mit 5 Fotos. Preis A
B: jedes weiter Foto bis 12Stk. Preis B
C: jedes weitere Foto Preis C

Mit Preis A decke ich innerhalb des Auftrags meine Unkosten und erspare mir die lästige Diskussion, warum den die Nacharbeit oft teurer ist als die Aufnahmen. Bsonders, da Digital heute bei der Aufnahme schneller geht, als früher Analoges Großformat. Preis B ist so ca. 15-20% prieswerter als A und ab C wird´s dann ca. 50% preiswerter.
Der Kunde kann aus einem Portfolio auswählen, welches er als Hardkopie idR. eine Art Kontaktbogen auf A4 (je 12Aufnahmen) bekommt.
Damit hat er eine Dokumentation, was es an Bildmaterial von dem Projekt gibt, hilft auch bei Nach/Zusatz-bestellungen.

Preis A orientiert sich an meinem Tagessatz, da alles in allem meist mehr als 8 Std. zusammenkommen.

Bei meinem letzten Auftrag habe ich draufgezahlt, da das Wetter nicht mitspielte und die Nacharbeit, was die Kontrastkorrektur anging so aufwendig war, dass ich für 6 Fotos fast 1,5 Tage an der Nacharbeit gesessen habe. Da waren aber auch 3 Panoramen mit je 6 Einzelbildern dabei.

ps
der letzte Auftrag mit schriftlicher Auftragsbestätigung (mit Unterschrift) nach einem Angebot ist fast 1 Jahr her. Alles andere waren immer mündliche Zustimmungen.
Gruß Ralf

Benutzer
03.09.2007, 22:34
was sind denn eigentlich Kumpelz?
Pelze kenne ich verschiedene, aber Kumpelz nicht!

Sowas Ähnliches wie Onkelz - die müssen aber nicht gründsätzlich Böhse sein! :D

Aber: Was kennst du denn so für Pelze?

Ciso,

Werner

Peters
05.09.2007, 13:57
Man kann den Tagessatz auch anders verstehen, nämlich als Betrag für einen "normalen" Arbeitstag. Ich schreibe da immer genau hinein, dass der Tag bei mir 8 Stunden hat. Das ist dann ein "Manntag", der mit dem Tagessatz abgerechnet wird. Das heisst bei 4 Stunden 50% des Tagessatzes, bei 12 Stunden 150% des Tagessatzes!

Aber die Rechnung mit der Auslösezeit finde ich schon geil! :D Mal davon ausgegangen, dass man ohne iS bei gutem Licht arbeitet, dürften das doch bestimmt im Schnitt bei 1/160 s sein. Dann nur 80 Fotos gemacht, kommt gerade mal 1/2 s zusammen. Die mit mit einem fiktiven Stundenlohn von 100 Euro/Std multipliziert kommt man auf satte 1,38 Cent, also 1 Cent vor Steuern! :D Das ist doch mal ein Angebot!

Gruss
Dirk

ehemaliger Benutzer
22.09.2007, 16:43
Wenn Du es Dir leisten kannst: lass ihm in aller Freundlichkeit die Wahl: zahlen (was Du verlangst) oder keine Bilder - und basta, keine Verhandlungen.

Was die Kleinstadt anbelangt: Konrad Adenauer hat mal gesagt: "machen Sie sich erst einmal richtig unbeliebt, dann wird man sie auch Ernst nehmen". Und da ist eine Menge Wahres dran.

Hier auf'm Kaff gibts auch solche Looser, die helfen allen und jedem, sind "Everybodys Darling", aber nützen tuts ihnen nichts: die Leute nutzen so jemand nur aus. Andere lassen sich ihre Hilfe gut bezahlen, leisten auch wirklich was, aber sind allgemein respektiert und auch keine "Bad Boys".

Wenn Du Dir das also leisten kannst, da zieh das -in aller Freundlichkeit- knallhart durch - es wird Dein Schaden nicht sein. Das Beste, was Dir passieren kann ist, das folgendes hängen bleibt: "Mit der kann man das nicht machen".

Mel
24.09.2007, 16:49
nochmal vielen dank für eure antworten!
es stimmt: eigentlich will ja nicht nur ich was von ihm (mein geld), sondern auch er was von mir (meine fotos).